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Autor: Christian Hillmann
Fach: Wirtschaft - Recht
Details
Institution/Hochschule: Hochschule Bremen (Fachbereich Wirtschaft)
Tags: Online Recht Internet Vertrag ecommerce e-commerce
Jahr: 2002
Seiten: 16
Note: 1,3
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 255 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-14045-4
Textauszug (computergeneriert)
Vertragsschluss im Internet
Christian Hillmann
Inhalt
1. Einleitung 1
2. Zustandekommen von Verträgen im Internet 2
2.1. Zugang elektronischer Willenserklärungen 2
2.2. Anfechtung elektronischer Willenserklärungen 3
2.3. Schriftform und elektronische Signatur 4
2.3.1. Signaturgesetz, Signaturrichtlinie und Formvorschriften 4
2.3.2. Beweiswert digitaler Dokumente 5
2.3.3. Technische Umsetzung der elektronischen Signatur 6
2.4. Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 7
3. Funktionsweise der Zahlungsmittel im Internet 8
3.1. Zahlung per Lastschrift oder Überweisung 8
3.2. Zahlung per Kreditkarte 8
3.3. Neue Formen der Zahlungsabwicklung 9
3.3.1. Zahlung per Geldkarte 9
3.3.2. Zahlung per Firstgate „click&buy“ 9
4. Verbraucherschutz 10
4.1. Verbraucherdarlehensrecht 10
4.2. Fernabsatzrecht 11
4.2.1. Anwendungsbereich 11
4.2.2. Informationspflichten 12
4.2.3. Widerrufsrecht 12
5. Kollisionsrechtliche Fragen 13
5.1. UN-Kaufrecht 13
5.2. Internationales Privatrecht 13
Literaturverzeichnis 15
Abbildungsverzeichnis 15
1. Einleitung
Das Internet hat sich als Medium für Informationen jeglicher Art in den letzten Jahren fest etabliert. Allein von Februar 1999 bis Februar 2001 haben sich die Nutzerzahlen in Deutschland von 8,4 Mio. auf 24,2 Mio. erhöht.1 Ebenso gewann eine Option des Internets, das virtuelle Shopping, kurz und global als e-commerce bezeichnet, eine immer größere Bedeutung. Bekundeten im Herbst 1997 noch 27,6 % der Konsumenten im deutschsprachigen Raum eine generelle Einkaufsabsicht in den kommenden sechs Monaten via Internet, so waren es im Herbst 2001 bereits 57,2 %.2 Doch die Gesetzgebung hinkte hinterher, erst nach und nach setzte sich ein spezifisches Recht durch. Denn gilt das Internet zwar als letzte (oder erste) Bastion der Anarchie, ein rechtsfreier Raum ist es dennoch nicht.3
Der Schwerpunkt der hier vorliegenden Arbeit befasst sich zum einen mit der elektronischen Willenserklärung, den Formvorschriften sowie der Frage der Einbindung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Online-Bereich. Unter Punkt zwei werden die unterschiedlichen jedoch konventionellen Zahlungsmethoden beschrieben. Im Anschluss wird der Verbraucherschutz beleuchtet. Abschließend geht die Arbeit auf die Frage ein, welches Recht bei internationalen elektronischen Verträgen Anwendung findet.
Aufgrund der Vielzahl von nationalen Gesetzen, die beim Abschluss eines Vertrages im Internet betroffen sein können, soll das Hauptaugenmerk hier auf dem deutschen Verbraucher als Teil des europäischen Rechtsraumes liegen. Da gerade innerhalb der EU eine Angleichung bestehender Rechtsnormen angestrebt ist, sollte der deutsche Verbraucher repräsentativ für Einwohner anderer Mitgliedsstaaten der Union sein.
Inhalt der Arbeit sind ausschließlich Verbraucherverträge, d.h. Rechtsbeziehungen zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Diese elektronischen Verträge können sowohl über das Internet als auch per Email zustande gekommen sein.
2. Zustandekommen von Verträgen im Internet
Ein Kaufvertrag ist nach deutschem Recht geschlossen, sofern sich keine besonderen Anforderungen an die Schriftform aus § 126 ff BGB ergeben, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen – Angebot und Annahme.4 Allgemein ist die Wahl des Übertragungsmediums der Willenserklärung eine eher technische Frage. Die Homepage eines Unternehmens ist als Schaufensterauslage zu qualifizieren. Die angebotenen Waren stellen somit kein Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes – juristisch „invitatio ad offerendum“.5 Dieses Angebot macht der Besteller rechtlich, indem er eine Email oder ein ausgefülltes Formular auf einer Internetseite abschickt. Eine Annahme des Angebotes kann nach § 151 BGB durch Zusendung der Ware geschehen oder durch ein Akzeptieren der Bestellung. Veränderungen des nationalen Rechts brachte die Umsetzung der „Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“ der EU.6 Diese Richtlinie trat am 06. Juni 2000 in Kraft und musste innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. So besagt beispielsweise Art. 11 im Zusammenhang der Bestätigung eines Auftrages, dass Bestellungen „auf elektronischem Wege zu bestätigen“ sind, außer der Vertrag wurde „ausschließlich durch den Austausch von elektronischer Post oder durch vergleichbare individuelle Kommunikation geschlossen“.
2.1. Zugang elektronischer Willenserklärungen
[...]
1 http://www.ecin.de/marktbarometer/internetnutzung ; GfK Online-Monitor
2 http://www.w3b.org/ergebnisse ; Ergebnisse 5. und 13. W3B Studie
3 http://www.heise.de/newsticker/data/ad-19.07.00-000/ ; US-Anwälte fordern Grenzen im Internet
4 vgl. § 145 ff BGB
5 vgl. T. Hoeren, Grundzüge des Internetrechts, 2002, 2. Auflage, S.186
6 http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/ecommerce/composde.pdf ; EU-Richtlinie 2000/31/EG
7 Hoeren, 2002, S. 190
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