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Details

Veranstaltung: Internetethik
Institut: FH Bonn-Rhein-Sieg
Tags: Macht, Internet, Internetethik
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2005
Seiten: 40
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 30  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 221 KB
Archivnummer: V65173
ISBN (E-Book): 978-3-638-57808-0
ISBN (Buch): 978-3-638-67042-5

Zusammenfassung / Abstract

Die Bedeutung des Internets wächst ständig. Immer mehr Menschen nutzen das Internet für berufliche und private Zwecke: innerhalb von Unternehmen wird per E-Mail kommuniziert, Online-Banking und E-Shopping gehören zum Alltag. Auch private Kontakte werden immer häufiger durch E-Mails, Chats oder VoIP geknüpft und gepflegt. Mit der wachsenden Anzahl an Internetnutzern und ihrer steigenden Nutzungsdauer findet auch die Wissenschaft immer mehr Interesse, den Einfluss des Internets auf unseren Alltag zu untersuchen. Besonders das soziale Verhalten der Internetnutzer steht im Fokus der Forschung. Die Autorin dieses Buches hat die bekanntesten Studien und Thesen zusammengestellt, die von einer sozialen Vereinsamung der Internetnutzer ausgehen, und stellt entsprechende Gegenthesen und andere Studien entgegen. Anschließend zieht die Autorin ein eigenes Resumee und gibt Hinweise, wie das Internet sinnvoll im sozialen Umfeld genutzt werden kann. Auch auf die Gefahren der Onlinesucht sowie das richtige Heranführen von Kindern ans Internet und wichtige ethischen Regel im Umgang mit dem Internet geht dieses Buch ein. In den Zeiten von Web 2.0 und ständig neuen Kommunikationswegen durch das Internet gibt dieses Buch einen interessanten Überblick über den Forschungsstand.

Textauszug (computergeneriert)

Macht das Internet einsam?

von: Catherine Bouchon

 


Inhalt

I. Die Anfänge des Internets:  2

II. Problematik einer Internetethik:  4

III. Neue Kommunikationswege durch das Internet:  7

IV. Bekannte Vereinsamungsthesen und Gegenthesen:  9

„Defizitäre computervermittelte Kommunikation verdrängt die Face-to-Face-Kommunikation“  10
„Wer viel surft, reduziert seine Real Life Kontakte“:  11
„Einsame Menschen nutzen das Internet ausgiebiger. Es hat für sie eine andere Bedeutung als für nicht Nichteinsame.“:  12
„Mensch-Maschine-Interaktionen schädigen die Psyche“:  14

V. Gegenthesen und empirische Evidenzen, die gegen Isolation und Einsamkeit durch Vernetzung sprechen  16

VI. Vorstellung der Studie von Nicola Döring „Führen Computernetze in die Vereinsamung?“  21

Hypothesen  21
Die Untersuchung 21
Die Ergebnisse 23

VII. Fazit und Schlussfolgerungen  28

Normen im virtuellen Raum 29
Realitätsverlust und Onlinesucht 32
Anforderungen an die Medienpädagogik  33

VIII. Literaturverzeichnis:  36


 

 

I. Die Anfänge des Internets:

Die Entwicklung des Internets begann in den späten 60er Jahren. Als eine Reaktion auf den Sputnik-Schock zur Zeit des kalten Krieges hat das USamerikanische Verteidigungsministerium 1958 die Forschungsbehörde ARPA (=Advanced Research Projekts Agency) eingerichtet. Die ARPA hatte die Aufgabe, ein flächendeckendes Kommunikationsnetz zu entwickeln, das auch im Falle eines atomaren Angriffs die Kommunikation zwischen Militär und Behörden sicherstellen würde. Die Lösung war ein System, das nicht von einem Zentralrechner abhängt. Also die Kommunikation über Rechner, die so miteinander verbunden sind, dass sie alle untereinander über Telefonleitungen Nachrichten austauschen können, auch wenn eine Station ausfällt. So entstand 1969 das ARPANet, der Vorläufer des heutigen Internets. Das Internet wird heute vorrangig genau zum gewünschten Zweck genutzt: der Kommunikation. 1969 versendete Professor Leonard Kleinrock von der Universität Los Angeles die erste E-Mail der Welt, Empfänger war die Universität San Franzisko. Im Laufe der Zeit trat der militärische Zweck des Internets immer mehr in den Hintergrund. 1991 wurde am Genfer Kernforschungszentrum eine entscheidende Erfindung gemacht: das WWW (World Wide Web). Neu war daran die Benutzeroberfläche. Seitdem ist die einzige Zeile, in die ein Befehl eingegeben werden muss, die Adresszeile. Das WWW meinen die meisten Menschen, wenn sie vom Internet sprechen. Das ist aber streng genommen falsch: Das WWW ist zwar der Bereich mit dem stärksten Datenverkehr, aber trotzdem nur ein Teil des Internets. Das Internet hat sich zu einem weltweit expandierendem Kommunikationsmedium entwickelt und die technische Basis der neuen Informationsgesellschaft geschaffen. Die allgemeine Verbreitung des Internets hat die Verwendung bestimmter Methapern zur Folge, wie etwa Datenautobahn und Cyberspace, die den technischen Wandel sprachlich zum Ausdruck bringen. Der Cyberspace wird zum Synonym für eine computersimulierte Kunstwelt, der „virtual reality“. Spricht man von der „Jugend auf der Datenautobahn“, werden Attribute assoziiert wie die Geschwindigkeit und die unbegrenzte Menge von Daten. Aber auch die Gefahren des Geschwindigkeitsrausches gehören dazu, die Datenunfälle sowie die existentiellen Gefährdungen, denen Jugendlichen ausgesetzt sind.

II. Problematik einer Internetethik:

Im täglichen Sprachgebrauch wird meist nicht zwischen Moral und Ethik unterschieden. In der Wissenschaft bedeutet der Begriff „Moral“ aber die von der Gesellschaft akzeptierten als richtig erachteten Verhaltensweisen, und „Ethik“ bezeichnet die Betrachtungsweise moralischer Handlungsnormen. Da das Internet von Anfang an als globales Netzwerk konzipiert wurde und mittlerweile fast weltweit verbreitet ist, müssen sich ethische Überlegungen immer auch mit interkulturellen Unterschieden beschäftigen. Die globale Ausrichtung des Internets erschwert deshalb einen einheitlichen Wertekonsens und einheitliche Onlinegesetze. Zum einen gibt es unterschiedliche Rechtstraditionen, zum anderen unterscheiden sich die moralischen Kriterien häufig sehr. Wie beispielsweise die Darstellung und Verbreitung rechtsextremer Symbole: Dies ist in Deutschland verboten, im Rest der Welt aber nach dem Grundsatz der Meinungsfreiheit weitestgehend erlaubt. Auch die Abbildung eines nackten Körpers wird in den verschiedenen Kulturen und Religionen sehr unterschiedlich beurteilt.

Die bisher bestehenden Überlegungen zu einer Internetethik setzen sich ausschließlich theoretisch-normativ mit der Problematik auseinander. Gemeinsam ist allen Denkmodellen, dass sie den einzelnen Anwender in die Verantwortung nehmen. Da die Einhaltung ethischer Normen immer auf freiwilliger Basis beruht, scheint es notwendig, zu überprüfen, welche Normen und Werte die Online-Nutzer als gemeinsame ethische Basis anzuerkennen bereit sind. Auf dieser Basis könnte dann eine weitgehend akzeptierte Internetethik realisiert werden. Denn die Einhaltung einer Internetethik durch Gesetze ist bisher weitgehend fehlgeschlagen, wie folgendes Beispiel aus den USA zeigt:

Die USA reagierten verhältnismäßig früh und sehr strikt auf die gefürchteten Bedrohungen aus dem Internet. 1996 wurde dort das Telekommunikationsgesetz um den „Communication Decency Act“ (=CDA) erweitert. Laut Gesetz war es nun verboten, unsittliches Material über das Internet zu verbreiten. Die Folge war, dass die Internet-Anbieter nun Filter-Software einsetzten, die alle verdächtigen Begriffe, unabhängig vom jeweiligen Kontext herausfilterten. So fielen auch unproblematische Seiten dem CDA zum Opfer. Deshalb sahen diverse Bürgerrechts- und Internetbewegungen sowie große Computer-Unternehmen in dem Gesetz einen gravierenden Verstoß gegen das Recht der freien Meinungsäußerung und kritisierten die unpräzisen Formulierungen. Schließlich erklärte der Supreme Court das Gesetz im Juni 1997 für verfassungswidrig.

Die Bundesregierung in Deutschland reagierte ebenfalls früh auf die Veränderungen durch das Internet und erließ verschiedene Rahmengesetze, die den technischen Neuerungen Rechnung tragen sollten. Dabei war die Regierung stets bemüht, die Meinungs- und Informationsfreiheit zu respektieren. Seit 1997 gelten das Informations- und Kommunikationsdienstgesetz (IuKDG) und der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV). Das IuKDG umfasst elf Artikel, die sich alle mit Rechtsproblemen im Kontext des Internets und den damit verbundenen Missbrauchsmöglichkeiten befassen. So regelt es beispielsweise, dass Diensteanbieter für eigene Inhalte uneingeschränkt verantwortlich sind. Für fremde Angebote sind sie nur dann haftbar, wenn sie deren Inhalt kennen, und es ihnen technisch möglich ist, deren Nutzung zu verhindern. Das IuKDG fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundes.

Der Medienstaatsvertrag dagegen untersteht der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Er findet seine Anwendung für Mediendienste allgemein. Die für das Internet relevanten Regelungen sind denen des IuKDG relativ ähnlich. Die Regulierung durch Gesetze ist sinnvoll, um grundsätzliche Dinge zu regeln und den äußeren Rahmen der medialen Entwicklung abzustecken. Alle ethischen Probleme können Gesetze aber nicht regeln. Denn die nationale Gesetzgebung stößt beim Medium Internet sehr schnell an ihre Grenzen: Nationale Gesetze können in einem internationalen Medium nur schwer durchgesetzt werden. Die große Flexibilität und Wandelbarkeit des Internets trägt dazu bei, dass die national begrenzte, gesetzliche Strafverfolgung in vielen Fällen ins Leere läuft. Außerdem erschweren zusätzlich die großen Datenmengen, die durch das Internet übertragen werden, die Verfolgung von Straftaten. Und selbst wenn ein unrechtmäßiges Online-Angebot ausfindig gemacht wird, ist es häufig schwierig, den Verantwortlichen auszumachen und vor Gericht zu stellen.

III. Neue Kommunikationswege durch das Internet:

[...]

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