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Die Rolle des Ebrovertrages in der Kriegsschuldfrage des Zweiten Punischen Krieges

Scholary Paper (Seminar), 2006, 17 Pages
Author: Toni Rudat
Subject: History - Early and Ancient History

Details

Event: Rom und Karthago im 2.Punischen Krieg
Institution/College: RWTH Aachen University
Tags: Rolle, Ebrovertrages, Kriegsschuldfrage, Zweiten, Punischen, Krieges, Karthago, Punischen, Krieg
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2006
Pages: 17
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 17  Entries
Language: German
Archive No.: V65195
ISBN (E-book): 978-3-638-57825-7
ISBN (Book): 978-3-638-76767-5
File size: 196 KB

Abstract

201 v. Chr. endete der für Karthago wohl folgenreichste Zweite Punische Krieg gegen Rom. Karthago musste sich nicht nur dem römischen Friedensdiktat unterwerfen, sondern ebenso die Vorstellung von einer alleinige Vormachtstellung im Mittelmeerraum verwerfen. Die Frage, die hieraus erwächst, ist, wie es zu diesem fatalen Krieg kommen konnte, der so verheerende Konsequenzen für Karthago mit sich brachte. Ist der Kriegsgrund in dem ausgeprägten Römerhass der Barkiden begründet, so wie die antiken Historiker POLYBIOS und LIVIUS zu wissen glaubten, oder brach der Krieg auf Grund der römischen imperialistischen Bestrebungen aus? Bis heute wird in der historischen Forschung heftig darüber diskutiert, ob die römische Kriegserklärung im Zuge der karthagischen Einnahme Sagunts oder dem Überschreiten des Ebro durch Hannibal erfolgte. Auch wenn in den antiken Quellen, die, wie man aus historischer Sicht anmerken muss, leider überwiegend aus der römischen Perspektive vorliegen und dementsprechend stark unter dem Einfluss Roms stehen, behauptet wird, Rom habe schon zu dem Zeitpunkt in Spanien interveniert, als Hannibal Sagunt angegriffen bzw. eingenommen hat, muss man bei genauerer Betrachtung der Abläufe zu dem Ergebnis kommen, dass erst Hannibals Ebroüberschreitung von römischer Seite als casus belli betrachtet wurde.1 Greift man auf die antiken Quellen zurück, schließen sich beide Erklärungsansätze nicht aus, da POLYBIOS, LIVIUS und APPIAN davon ausgehen, der Ebro läge südlich von Sagunt.2 Einige Wissenschaftler sind vormals davon ausgegangen, dass der Ebrovertrag eine Saguntklausel enthalten habe, die die Stadt vor karthagischen Angriffen schützen sollte.3 Solch eine Klausel würde „dem Geist des Ebrovertrages“ widersprechen, sodass sie mittlerweile „als eine späte annalistische Erfindung angesehen wird, die dazu dienen sollte die Römer von der Verantwortung an einem Krieg freizusprechen“.4 Inwieweit generell verlass auf die antiken Quellen ist, soll sich im Rahmen dieser Arbeit zeigen. Zunächst einmal müssen die Geschehnisse um die Eroberung Sagunts, einschließlich der römischen Reaktion diesbezüglich, näher untersucht werden, damit im Anschluss festgestellt werden kann, welche Rolle dem Ebrovertrag in der Kriegsschuldfrage des Zweiten Punischen Krieges beigemessen werden muss.


Excerpt (computer-generated)

Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Historisches Institut

Hausarbeit

Thema:

Die Rolle des Ebrovertrages in der Kriegsschuldfrage 
des Zweiten Punischen Krieges

Für das Proseminar:
Rom und Karthago im 2.Punischen Krieg
SS 2006

von: 

Toni Frauke Rudat

Aachen, den 11.10.2006

 

 

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 3

2. Die politische Neuorientierung Karthagos 4

3. Der Ebrovertrag 5

4. Die geographische Lage des Ebro 6

5. Römische Intervention in Südspanien 8

6. Hannibals Einnahme Sagunts und die römische Kriegserklärung 9

7. Rechtsgültigkeit bzw. eigentliche Rolle des Ebrovertrages zum Zeitpunkt der Kriegserklärung 10

8. Fazit 14

9. Quellen- und Literaturverzeichnis 16

 

 

Einleitung

201 v. Chr. endete der für Karthago wohl folgenreichste Zweite Punische Krieg gegen Rom. Karthago musste sich nicht nur dem römischen Friedensdiktat unterwerfen, sondern ebenso die Vorstellung von einer alleinige Vormachtstellung im Mittelmeerraum verwerfen. Die Frage, die hieraus erwächst, ist, wie es zu diesem fatalen Krieg kommen konnte, der so verheerende Konsequenzen für Karthago mit sich brachte. Ist der Kriegsgrund in dem ausgeprägten Römerhass der Barkiden begründet, so wie die antiken Historiker POLYBIOS und LIVIUS zu wissen glaubten, oder brach der Krieg auf Grund der römischen imperialistischen Bestrebungen aus? Bis heute wird in der historischen Forschung heftig darüber diskutiert, ob die römische Kriegserklärung im Zuge der karthagischen Einnahme Sagunts oder dem Überschreiten des Ebro durch Hannibal erfolgte. Auch wenn in den antiken Quellen, die, wie man aus historischer Sicht anmerken muss, leider überwiegend aus der römischen Perspektive vorliegen und dementsprechend stark unter dem Einfluss Roms stehen, behauptet wird, Rom habe schon zu dem Zeitpunkt in Spanien interveniert, als Hannibal Sagunt angegriffen bzw. eingenommen hat, muss man bei genauerer Betrachtung der Abläufe zu dem Ergebnis kommen, dass erst Hannibals Ebroüberschreitung von römischer Seite als casus belli betrachtet wurde.1 Greift man auf die antiken Quellen zurück, schließen sich beide Erklärungsansätze nicht aus, da POLYBIOS, LIVIUS und APPIAN davon ausgehen, der Ebro läge südlich von Sagunt.2 Einige Wissenschaftler sind vormals davon ausgegangen, dass der Ebrovertrag eine Saguntklausel enthalten habe, die die Stadt vor karthagischen Angriffen schützen sollte.3 Solch eine Klausel würde „dem Geist des Ebrovertrages“ widersprechen, sodass sie mittlerweile „als eine späte annalistische Erfindung angesehen wird, die dazu dienen sollte die Römer von der Verantwortung an einem Krieg freizusprechen“.4 Inwieweit generell verlass auf die antiken Quellen ist, soll sich im Rahmen dieser Arbeit zeigen.

Als problematisch muss angesehen werden, dass man sich nicht alleine auf die eigentliche Ebroüberschreitung Hannibals konzentrieren kann, da durch die vorliegenden Quellen glaubhaft gemacht werden soll, dass bereits Hannibals Einnahme von Sagunt den casus belli heraufbeschwor. 5 Daher müssen zunächst einmal die Geschehnisse um die Eroberung Sagunts, einschließlich der römischen Reaktion diesbezüglich, näher untersucht werden, damit im Anschluss festgestellt werden kann, welche Rolle dem Ebrovertrag in der Kriegsschuldfrage des Zweiten Punischen Krieges beigemessen werden muss.

Die politische Neuorientierung Karthagos

Nachdem Karthago durch den Ersten Punischen Krieg 264-241, dem Söldneraufstand auf Sardinien und dem Libyschen Krieg 237 äußerst geschwächt war, machte man sich in Karthago an die Frage nach der zukünftigen politischen Zielsetzung bzw. Vorgehensweise. Auf der einen Seite bestand für Karthago die Option, auf weitere Bestrebungen des Ausbaus einer Großmachtstellung im westlichen Mittelmeerraum zu verzichten und sich ausschließlich auf die Herrschaft über die nordafrikanischen Nachbarstämme zu beschränken oder eine Politik der Stärke zu verfolgen und neue Ressourcen zu erschließen, die nicht nur dazu notwendig waren, um die römischen Ansprüche nach dem Ersten Punischen Krieg und dem Söldneraufstand auf Sardinien zu begleichen, sondern auch dazu dienen sollten, ein neues Absatzgebiet für karthagische Exportwaren zu etablieren.6 Man einigte sich in Karthago darauf, eine Politik der Stärke zu verfolgen, und entsendete 237 v.Chr. Truppen nach Iberien.7

[....]


1 Otto: Kriegsschuldfrage, S. 79; Eckstein: Two Notes, S. 255.

2 Polyb. III 30,3; Liv. XXI 16,5-17; App. Hisp. 2,10; Barceló: Rom und Hispanien, S. 53.

3 App. Hisp. 2,7.

4 De Sanctis: „Kriegsschuldfrage” der Antike, S. 113, 115; Astin: Sagunt, S. 180 f.; Eucken: Vorgeschichte, S. 27.

5 Bleicken: Geschichte der Römischen Republik, S. 47; De Sanctis: „Kriegsschuldfrage” der Antike, S. 110.

6 Otto: Kriegsschuldfrage, S. 84.

7 Christ: Hannibal, S. 45.


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