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Autor: Daniel Gehrig
Fach: Wirtschaft - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Details
Institution/Hochschule: Fachhochschule Ingolstadt
Tags: Riester-Rente, Arbeitnehmer, Arbeitnehmerbesteuerung
Jahr: 2006
Seiten: 16
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 14 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 216 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-57904-9
ISBN (Buch): 978-3-638-79333-9
16 Seiten Hausarbeit plus 16 Präsentationsfolien
Zusammenfassung / Abstract
Die Menschen werden durchschnittlich älter und beziehen ihre Rente länger als früher. Gleichzeitig werden weniger Kinder geboren und die Anzahl der Beitragszahler sinkt. Im Jahr 2000 standen drei Jüngere einem älteren Menschen über 60 gegenüber, 30 Jahre später wird das Verhältnis 2:1 sein1. Aufgrund dieser Bevölkerungsentwicklung in Deutschland wurde im Jahre 2001 eine Rentenreform beschlossen, die die Kürzung des Rentenniveaus von 70% auf 67% des Nettoeinkommens zur Folge hatte. Folglich wurde von der rot-grünen Regierung die Riester- Rente entwickelt, die auf den damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurückzuführen ist, um die hierdurch entstandene Renten-Lücke zu schließen2. Die Riester-Rente bietet die Möglichkeit durch Einsatz von Einkommen und mit staatlicher Förderung, Geld fürs Alter anzusparen. Die gesetzliche Grundlage für die Riester-Rente bildet das Altersvermögensgesetz (AVmG). Die Riester-Rente kann in Form einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge erfolgen. Beide Möglichkeiten werden im Folgenden erklärt.
Textauszug (computergeneriert)
Die Riester-Rente für Arbeitnehmer
von: Daniel Gehrig
WS 06/07
Gliederung
1. Einführung 2
2. Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge 3
2.1 Förderberechtigter Personenkreis 3
2.2 Geförderte Altervorsorgeprodukte 4
2.3. Förderwege 5
2.3.1 Altersvorsorgezulage 5
2.3.2 Sonderausgabenabzug 6
2.3.3 Altervorsorge-Eigenheimbetrag 8
2.4 Schädliche Verwendung 8
3. Besonderheiten bei der betrieblichen Altersvorsorge 10
4. Fazit 12
Quellennachweis 14
1. Einführung
Die Menschen werden durchschnittlich älter und beziehen ihre Rente länger als früher. Gleichzeitig werden weniger Kinder geboren und die Anzahl der Beitragszahler sinkt. Im Jahr 2000 standen drei Jüngere einem älteren Menschen über 60 gegenüber, 30 Jahre später wird das Verhältnis 2:1 sein1.
Aufgrund dieser Bevölkerungsentwicklung in Deutschland wurde im Jahre 2001 eine Rentenreform beschlossen, die die Kürzung des Rentenniveaus von 70% auf 67% des Nettoeinkommens zur Folge hatte. Folglich wurde von der rot-grünen Regierung die Riester- Rente entwickelt, die auf den damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurückzuführen ist, um die hierdurch entstandene Renten-Lücke zu schließen2. Die Riester-Rente bietet die Möglichkeit durch Einsatz von Einkommen und mit staatlicher Förderung, Geld fürs Alter anzusparen. Die gesetzliche Grundlage für die Riester-Rente bildet das Altersvermögensgesetz (AVmG). Die Riester-Rente kann in Form einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge erfolgen. Beide Möglichkeiten werden im Folgenden erklärt.
2. Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge
2.1 Förderberechtigter Personenkreis
Die Riester-Rente soll diejenige fördern, die durch Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen sind. Als unmittelbar begünstige Person (§ 10a I EStG) kommt nur in Betracht, wer gemäß § 1 I-III EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist.3 Hierzu zählen insbesondere4:
[Abbildung in der Downloaddatei vorhanden]
Geringfügig Beschäftigte (in 400-Euro-Jobs), wenn sie die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers durch eigene Zahlungen auf den Pflichtbeitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung aufstocken Behinderte, die in anerkannten Werkstätten beschäftigt sind Beamte, Richter, Soldaten und Amtsträger Für die staatliche Förderung ist es ausreichend, wenn die Voraussetzungen für die Zugehörigkeit des begünstigten Personenkreises während eines Teil des Kalenderjahres vorgelegen haben.5
Gehört bei verheirateten Paaren nur einer der Partner zum förderfähigen Personenkreis, so erhält der andere Ehegatte als mittelbar Begünstigter eine abgeleitete Zulagenberechtigung. Der mittelbar begünstigte Ehegatte muss hierbei einen auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag abschließen und zudem die Voraussetzungen für einen Ehegatten gemäß § 26 I S.1 EStG i. V. m. § 79 S.2 EStG erfüllen6. Die abgeleitete Förderung endet jedoch automatisch mit dem Kalenderjahr, in dem die Ehegatten dauernd getrennt leben, die Ehe geschieden wird, der unmittelbar begünstigte Ehepartner stirbt oder der unmittelbar begünstigte Ehepartner die Voraussetzungen selbst nicht mehr erfüllt.7
Im Folgenden wird die Riester-Rente für Arbeitnehmer erklärt.
2.2 Geförderte Altervorsorgeprodukte
[...]
1 Vgl. Ihre Vorsorge [Vorsorge, 2006], http://www.ihre-vorsorge.de/Riester-Rente-Altersvorsorge.html, (29.11.2006)
2 Vgl. Verbraucherschutz-Magazin [Verbraucherschutz], http://verbraucherschutz.wtal.de/riesterrente-basiswissen-notwendigkeit.htm, (30.11.2006)
3 Bundesministerium der Finanzen, Vorsorgen und Sparen, S.11
4 Vgl. LVM Versicherungen [Vorsorge 2006], http://www.lvm.de/vorsorge/pav/riesterrente/wer/index.jsp, (02.12.2006)
5 Bundesministerium der Finanzen, Vorsorgen und Sparen, S.11
6 Bundesministerium der Finanzen, Vorsorgen und Sparen, S.14
7 Vgl. G. Wagner, Praxis-Ratgeber Rente, S.49
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