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Scholary Paper (Seminar), 2006, 19 Pages
Author: Daniel Gehrig
Subject: Economics / Business: Controlling
Details
Institution/College: University of Applied Sciences Ingolstadt
Tags: Begriffsklärungen, Immatriellen, Vermögenswerten, Erfolgspotenziale, Leistungstreibern, Enablers, Strategisches, Controlling
Year: 2006
Pages: 19
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 24 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-57905-6
ISBN (Book): 978-3-638-79334-6
File size: 342 KB
18 Seiten Hausarbeit plus 22 Präsentationsfolien
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Abstract
Im Controlling und der Betriebswirtschaft allgemein werden oftmals für ein und die selbe Bedeutung mehrere Begriffe angewandt. Dieses Phänomen wird auch in der folgenden Arbeit durchleuchtet. Hierzu werden die vier Begriffe zunächst umfangreich erläutert. Als Fazit wird vom Autor die Vernetzung dieser Begriffe aufgezeigt und deren gleichsame Bedeutung für das Unternehmen beschrieben.
Excerpt (computer-generated)
Begriffsklärungen: Von Immatriellen Vermögenswerten
über Erfolgspotenziale zu Leistungstreibern und enablers
von: Daniel Gehrig
WS 06/07
Gliederung
1.) Immaterielle Vermögenswerte 3
1.1) Vorschriften nach IAS/IFRS 4
1.2) Vorschriften nach HGB 5
1.3) Fazit zu immateriellen Vermögenswerten 5
2.) Erfolgspotenziale 7
3.) Leistungstreiber 10
3.1) Balanced Scorecard 10
3.2) Definition: Leistungstreiber 11
4.) Enablers 13
4.1) EFQM 13
4.2) Definition: Enablers 14
4.2.1 Führung 15
4.2.2 Mitarbeiter 15
4.2.3 Politik und Strategie 15
4.2.4 Partner und Ressourcen 15
4.2.5 Prozesse 16
5.) Fazit 17
Literaturverzeichnis 18
1.) Immaterielle Vermögenswerte
In den letzten Jahren wurde beobachtet, dass sich die Wertbasis von Wirtschaftsunternehmen immer mehr verändert hat1. Der Anteil des Buchwertes vom Marktwert sank kontinuierlich. Somit wuchs die Differenz zwischen Marktwert und Buchwert, die als Gesamtwert der immateriellen Vermögenswerte bezeichnet wird, an. Die gewachsene Bedeutung der immateriellen Vermögenswerte erweist sich als Problematik für die traditionellen rechnungswesen-basierten Informationssysteme. Diese sind nicht in der Lage, adäquate Informationen über Intangible Assets und deren wirtschaftliche Wirkung zur Verfügung zu stellen. Ein Grund dafür ist, dass sich die traditionellen Verfahren auf die Vergangenheit stützen, indem sie sich mit herkömmlichen Daten beschäftigen wie Umsatz und Gewinn. Zwar ist deren Handhabung einfach und führt zu eindeutigen Ergebnissen, doch ist für die Messung der Intangible Assets eine verstärkte Zukunftsorientierung notwendig. Denn immaterielle Vermögenswerte repräsentieren Fähigkeiten und Potentiale für zukünftiges Wachstum, d.h. für zukünftige Cash-Flows, Erlöse und Gewinne2. Diese Ressourcen für den zukünftigen Erfolg verbergen sich3:
im Wissen und den Fähigkeiten der Mitarbeiter
in der Innovationskraft und -kompetenz des Unternehmens
in guten und dauerhaften Beziehungen zu Kunden und anderen Geschäftspartnern
in der Qualität der Geschäftsprozesse
im Bekanntheitsgrad des Unternehmens und seiner (Marken-) Produkten.
Aufgrund der genannten Beispiele werden immaterielle Vermögenswerte auch als intellektuelles Kapital bezeichnet. Dieses definiert sich als „die immateriellen Ressourcen einer Organisation“. Es wird dabei meist differenziert in Human-, Struktur- und Beziehungskapital4.
Da immaterielle Vermögenswerte zweifelsohne einen Wert für ein Unternehmen darstellen, müssten sie demzufolge bilanziert werden. Aufgrund ihrer Substanzlosigkeit erweist sich die Wertbestimmung allerdings als sehr schwierig, wodurch Intangible Assets auch als „gefährliche Vermögenswerte“ bezeichnet werden. Bei ihnen besteht eine hohe Gefahr die Bilanzzahlen zu manipulieren5. Für ist die Aktivierungsfähigkeit der immateriellen Vermögenswerte ist das Bilanzierungsrecht maßgebend. Im folgenden Bericht werden die Bilanzierungsvorschriften für immaterielle Vermögenswerte nach HGB und IFRS/IAS erklärt.
1.1) Vorschriften nach IAS/IFRS
Nach IAS 38.8 wird ein immaterieller Vermögenswert als ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz beschrieben. Die internationale Rechnungslegung schließt mit dieser Definition als immaterielle Vermögenswerte auch beispielsweise Software mit ein, die veräußert werden soll. Somit kann ein Unternehmen wie Microsoft, für deren Verkauf bestimmte Software in der Bilanz ansetzen, da es sich hierbei um einen immateriellen Vermögenswert handelt – ein wesentlicher Unterschied im Vergleich zur oben genannten Definition. Aufgrund ihrer fehlenden Substanz und Greifbarkeit müssen diese Bilanzposten folgende Ansatzkriterien erfüllen, damit sie in der Bilanz aktiviert werden können6.
Durch die Identifizierbarkeit wird sichergestellt, dass der Posten tatsächlich existiert. Er muss sich gegenüber anderen Vermögenswerten eindeutig abgrenzen lassen. Dieses Kriterium ist gemäß IAS 38.12 in den folgenden zwei Fällen erfüllt7:
[Darstellung in der Downloaddatei vorhanden]
Separierbarkeit: Der immaterielle Wert besteht unabhängig von anderen Posten und kann daher für sich veräußert, vermietet oder auf eine andere Weise genutzt werden. Rechtentstehung: Der immaterielle Wert entsteht aufgrund eines vertraglichen oder sonstigen Rechtes. Die Übertragbarkeit ist hierbei nicht entscheidend Unter Verfügungsmacht wird die Ausübung von Rechten oder ähnlichen Möglichkeiten verstanden, um den Nutzenzufluss im Unternehmen zu sichern. Wird ein Lehrbuch an einer Universität ohne Zustimmung des Autors kopiert und veräußert, so kann der Autor aufgrund seines Urheberrechts gerichtlich dagegen vorgehen. Ihm steht das Recht des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens zu8.
1.2) Vorschriften nach HGB
[...]
1 Vgl. A. Müller, Controlling von Intangible Assets, Controlling & Management, 48.Jg.2006. S.396
2 Vgl. Daum/Lev, Intangible Assets, S.33-49
3 Vgl. A. Müller, Strategisches Management mit der Balanced Scorecard, S.32
4 http://www.akwissensbilanz.org/Infoservice/Infomaterial/Leitfaden_deutsch.pdf, 02.11.2006 – 17:30
5 Vgl. R. Buchholz, Internationale Rechnungslegung, S. 65
6 Vgl. H. Kirsch, Einführung in die internationale Rechnungslegung, 3. Auflage, S.59-62
7 Vgl. R. Buchholz, Internationale Rechnungslegung, S.67
8 Vgl. R. Buchholz, Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS, S.223
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