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Hausarbeit, 2006, 31 Seiten
Autor: Diana Wellige
Fach: Sachunterricht, Heimatkunde (Grundschulpädagogik)
Details
Tags: Konzept, Bildung, Entwicklung, Bezug, Schulgartenunterricht
Jahr: 2006
Seiten: 31
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 16 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-57987-2
Dateigröße: 214 KB
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Textauszug (computergeneriert)
Das Konzept der Bildung für eine nachhaltige
Entwicklung in Bezug auf den Schulgartenunterricht
von: Diana Wellige
WS 2005/2006, 5. Semester
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
2. Das Konzept der Nachhaltigkeit 5
3. Bildung für eine nachhaltige Entwicklung 7
4. Die Gestaltungskompetenz 10
4.1 Die Kompetenz vorausschauend zu denken 11
4.2 Die Kompetenz zu weltoffener Wahrnehmung , transkultureller Verständigung und Kooperation 11
4.3 Die Kompetenz interdisziplinär zu arbeiten 11
4.4 Partizipationskompetenzen 12
4.5 Die Planungs- und Umsetzungskompetenz 12
4.6 Fähigkeit zu Empathie, Mitleid und Solidarität 13
4.7 Die Kompetenz, sich und andere motivieren zu können 13
4.8 Die Kompetenz zur distanzierten Reflexion über individuelle wie kulturelle Leitbilder 13
5. Der Schulgartenunterricht 14
5.1 Zur historischen Entwicklung des Schulgartens 14
5.2 Entwicklungen der Schulgärten nach 1990 15
5.3 Anforderungen an den heutigen Schulgartenunterricht 16
6. Bildung für eine nachhaltige Entwicklung im Sach– und Schulgartenunterricht 17
7. Mögliche Themenbereiche einer Bildung für nachhaltige Entwicklung im Schulgartenunterricht 21
7.1 Energie 22
7.2 Sicherung der natürlichen Regenerationsfähigkeit natürlicher Lebensgrundlagen 24
7.3 Die Erhaltung der Artenvielfalt (Biodiversität) 26
8. Resümee 28
9. Literaturverzeichnis 30
1. Einleitung
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Schulgartenunterricht unter dem Aspekt der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung. Die Bildung für nachhaltige Entwicklung ist auf der Grundlage der Agenda 21, die 1992 in Rio beschlossen wurde, entstanden. In der Agenda 21 haben sich 179 Staaten dazu verpflichtet, sich aktiv an einer nachhaltigen Entwicklung zu beteiligen. Aus diesem Grund wird im ersten Kapitel zunächst der theoretische Hintergrund des Konzepts der Nachhaltigkeit erläutert. In einem nächsten Schritt wird auf die Bildung für eine nachhaltige Entwicklung und ihre Ziele eingegangen. Das oberste Ziel der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung ist das Erlangen von Gestaltungskompetenz. Daher wird diesem Aspekt der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung ein eigenes Kapitel gewidmet. Es werden darin nicht nur die einzelnen Teilaspekte der Gestaltungskompetenz näher betrachtet, sondern es wird auch ein Vergleich zu den von der OECD vorgeschlagenen Schlüsselkompetenzen gezogen.
Darauf folgend wird der Schulgarten in seiner historischen Entwicklung betrachtet. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Entwicklungen in der DDR, da nach dem Zweiten Weltkrieg der Schulgartenunterricht in der Bundesrepublik kaum noch Beachtung fand, aber auch heutige Anforderungen an den Schulgartenunterricht finden in diesem Kapitel Berücksichtigung. Im sechsten Kapitel wird dann die Verbindung gezogen, wie man Bildung für eine nachhaltige Entwicklung im Schulgartenunterricht gestalten kann. In meine Betrachtungen beziehe ich auch den Schulgartenunterricht mit ein, da eine umfassende Bildung für eine nachhaltige Entwicklung nicht ausschließlich im Schulgartenunterricht stattfinden kann. Welche Themenbereiche und vor allem wie sie im Schulgartenunterricht eingesetzt werden können, wird im siebten Kapitel dargestellt. Die Auswahl fiel dabei auf die Bereiche Energie, Sicherung der natürlichen Regenerationsfähigkeit natürlicher Lebensgrundlagen und Erhaltung der Artenvielfalt.
„Für Erfahrungen in Nachhaltigkeit bei Einbindung des Menschen ist der Schulgarten die geeignetste Möglichkeit.“ (Kleber, S.180). Dieses Zitat von Eduard W. Kleber soll im Laufe der Hausarbeit näher untersucht und kritisch betrachtet werden.
2. Das Konzept der Nachhaltigkeit
Nachhaltige Entwicklung ist laut der OECD ein wichtiger Aspekt von Bildung, den es zu berücksichtigen gilt. Diese Forderung ergibt sich aus der Erkenntnis, dass sich das Ökosystem und damit die (Um-)Welt immer mehr verändert und bedrohliche Ausmaße dieser Veränderung bereits absehbar oder zum Teil auch schon spürbar sind. Die Umweltverschmutzung und die daraus resultierenden Klimaveränderungen, die ungerechte Verteilung vorhandener Ressourcen und das Wissen um Ressourcenknappheit in absehbarer Zeit haben bereits 1992 in Rio de Janeiro zum Entstehen der Agenda 21 geführt. In diesem weltweiten Programm haben sich 179 Staaten dazu bereit erklärt, an einer nachhaltigen Entwicklung auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene mitzuwirken. Mit Bezug auf die Agenda 21 wurde in Deutschland 1994 der Artikel 20a in das Grundgesetz eingefügt. In diesem Artikel heißt es, dass der Staat in der Verantwortung ist, die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen, auch mit Blick auf nachfolgende Generationen, zu schützen. Ziel dieser nachhaltigen Entwicklung ist es, die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft zu sichern. Das bedeutet, dass die Ressourcen die uns gegenwärtig zur Verfügung stehen in gleichem Maße für zukünftige Generationen verfügbar sein sollen. Dies ist die ethische Leitlinie des Konzepts der Nachhaltigkeit. Zukunftsfähig zu sein beinhaltet aber auch, aktiv zu werden, Dinge zu ändern und nicht nur das Altbekannte fortzuführen. Ein friedliches Zusammenleben, demokratische Verhältnisse und die Würde des Menschen lassen sich nur sichern, wenn wir in erster Linie um den Erhalt und einen verträglichen Umgang mit natürlichen Lebensgrundlagen und mit der Belastung unseres Ökosystems besorgt sind (vgl. Stoltenberg, S.6).
Grundlegend für das Konzept der nachhaltigen Entwicklung ist das Bewusstwerden der Vernetzung (Retinität) des eigenen Lebensstils mit den daraus resultierenden globalen Wirkungszusammenhängen. Ein weiterer Kerngedanke nachhaltiger Entwicklung besteht darin, dass alles was man tut, jede Entscheidung die man trifft, Auswirkungen auf wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer und kultureller Ebene hat. Es gibt kein Handeln, das nur auf eine dieser vier Dimensionen beschränkt werden kann. Deshalb sollte der Zusammenhang dieser vier Ebenen bei jeder zu treffenden Entscheidung beachtet werden, denn „eine kulturelle, soziale und ökonomische Entwicklung ohne die natürliche Umwelt beziehungsweise zu ihren Lasten (ist) grundsätzlich nicht dauerhaft und nachhaltig möglich“ (Gärtner/Hellberg-Rode 1999, S.113).
Um zu einer nachhaltigen Entwicklung zu gelangen, müssen gewisse Strategien genutzt werden (vgl. Stoltenberg 2002, S.19f.): Die Effizienzstrategie besagt, dass verwendete Ressourcen effektiver und länger genutzt werden sollten oder deren Gebrauch verringert werden sollte, indem man sich andere natürliche Gegebenheiten zu Nutze macht. Inhalt der Konsistenzstrategie ist die Forderung nach der Beachtung der Regenerationsfähigkeit des Ökosystems. Die Zeit, die gewisse natürliche Abläufe in Anspruch nehmen, müssen vom Menschen beachtet und respektiert werden. Der Mensch ist aufgefordert, sein Verhalten an diese natürlichen Abläufe anzupassen.
Auch die Suffizienzstrategie beinhaltet die Forderung, mit Ressourcen verantwortungsvoll umzugehen und das Ökosystem nicht übermäßig zu belasten. Der Mensch sollte im Sinne eines genügsamen Lebensstils nur das konsumieren, was er wirklich braucht. Die Nutzung überflüssiger umwelt- und ressourcenbelastender Konsumgüter und Handlungsweisen sollte möglichst eingestellt werden beziehungsweise ein ressourcenschonender Ersatz für sie gefunden werden.
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