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Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2006, 19 Pages
Author: Kristina Horn
Subject: History - Early and Ancient History
Details
Institution/College: Free University of Berlin
Tags: Antikes, Völkerrecht, Beziehung, Sagunt, Vorfeld, Punischen, Krieges, Karthago
Year: 2006
Pages: 19
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 13 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-58905-5
File size: 162 KB
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Excerpt (computer-generated)
Freie Universität Berlin
Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften
HS: Rom und Karthago
Antikes Völkerrecht - Die Beziehung zwischen Sagunt und Rom im Vorfeld des zweiten Punischen Krieges
Kristina Horn
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ... 3
2. Zeitliche Eingrenzung der römisch-saguntinischen Annäherung ... 5
2.1. Sagunt und der Lutatiusvertrag ... 5
2.2. Sagunt und der Ebrovertrag ... 6
2.3. Sagunt und Rom nach 224 v. Chr. ... 9
3. Der staatsrechtliche Charakter der Beziehung zwischen Rom und Sagunt ... 12
4. Schlussbeurteilung ... 17
5. Quellen- und Literaturverzeichnis ... 19
1. Einleitung
Bereits in der Antike gab es zur Regelung des zwischenstaatlichen Verkehrs eine völkerrechtliche Ordnung. Es existierten mehr oder weniger feste Strukturen für Vertrags-, Gesandtschafts-, Kriegs- und Fremdenrecht. In diesem Rahmen bestanden verschiedene Institutionen des Völkerrechts. Angefangen bei weniger bindenden Beziehungen wie der amicitia bis hin zu verbindlichen Bündnisverträgen (foedus).
In welcher Art und Weise solche Verbindungen zwischen einzelnen Gemeinwesen vorkamen, ist teils für die Beurteilung der Geschichte von fundamentaler Bedeutung. Beispielsweise entzündet sich der Streit um die Kriegsschuldfrage am zweiten Punischen Krieg im Wesentlichen an der Debatte, ob zwischen Sagunt und Rom eine, wie auch immer geartete, völkerrechtliche Beziehung bestand. Zumindest wurde in den antiken Quellen die Bündnistreue Roms gegenüber Sagunt als entscheidender Kriegsgrund in den Mittelpunkt gerückt.
In Anbetracht dieser Aspekte ergibt sich unwillkürlich die Frage wann und warum Sagunt und Rom möglicherweise eine Beziehung eingegangen sind und welchen Charakter diese Verbindung gehabt haben könnte. Diese Fragen gilt es in der vorliegenden Arbeit zu untersuchen.
Erstaunlicherweise ist in der Forschung der Frage nach dem staatsrechtlichen Charakter der Beziehung zwischen Rom und Sagunt nur in beschränktem Maße Beachtung geschenkt worden. In vielen Forschungstexten erfolgt lediglich der Hinweis, dass Rom und Sagunt Verbündete waren. Auf welchem Weg ein ‚Bündnis’ zustande kam und welcher Art es war, wird weniger beachtet.1
Zur Bearbeitung dient zum einen Polybios als Quelle, der in seinem Hauptwerk, der Historiai, die Zeit von 220-144 v. Chr. beschreibt und dessen Werk aus heutiger Sicht im Wesentlichen als inhaltlich in sich schlüssig und ohne nennenswerte Widersprüche beurteilt wird. Zum anderen wird Livius als Quelle herangezogen. Sein Geschichtswerk ist zeitlich deutlich später als das des Polybios entstanden. Bei der Quellenarbeit mit Livius ist zu berücksichtigen, dass teilweise die jüngere Annalistik mit einwirkt und dadurch die Glaubwürdigkeit der Quelle getrübt sein kann.
Zur Erörterung der aufgeführten Fragestellung wird zunächst der Beginn eines möglichen Bündnisses eingegrenzt. In einem nächsten Schritt soll der staatsrechtliche Habitus der Beziehung zwischen Rom und Sagunt untersucht werden. Durch eine Analyse der vornehmlich für Rom überlieferten Verfahrensweisen und Funktionen antiker Völkerrechtsstrukturen, gilt es in diesem Punkt Rückschlüsse auf den Charakter der Beziehung zwischen Sagunt und Rom zu ziehen.
2. Zeitliche Eingrenzung der römisch-saguntinischen Annäherung
Die antiken Quellen stimmen darin überein, dass die Krise, die den zweiten Punischen Krieg auslöste, nicht von römischer, sondern von karthagischer Seite herbeigeführt worden ist.2 Diese Sichtweise stützt sich vor allem auf die Annahme, dass durch die karthagische Einnahme der iberischen Stadt Sagunt, ein vermeintlich römischer Bündnispartner, Rom der casus belli geliefert wurde.3 Mit dieser These verknüpft sich die Behauptung der karthagischen Kriegsschuld am zweiten Punischen Krieg. Allerdings ist diese Mutmaßung nur haltbar, wenn die durch karthagische Truppen eroberte Stadt Sagunt zuvor wirklich Bündnispartner der Römer geworden ist oder in irgendeiner anderen staatsrechtlichen Beziehung und demzufolge, unter dem Schutz Roms stand. Polybios behandelt die Frage wann und wie es zu einem Freundschaftsverhältnis zwischen Rom und Sagunt kam nur beiläufig. Ein genaues Datum für den Beginn der Beziehung nennt er nicht und auch auf welcher „Rechtsgrundlage dies geschah scheint ihn überhaupt nicht interessiert zu haben.“4
Zur Eingrenzung der zeitlichen Umstände in denen eine Annäherung von Sagunt und Rom stattgefunden haben könnte, sind vor allem zwei Verträge zu beachten, die grundlegend für die Rechtsbeziehung zwischen Karthago und Rom vor Beginn des zweiten Punischen Krieges sind. Dies ist zum einen der Lutatiusvertrag aus dem Jahr 241 v. Chr. und zum anderen der so genannte Ebrovertrag aus dem Jahr 226/225 v. Chr. Wäre die iberische Stadt bei Abschluss dieser beiden Verträge bereits Bündnispartner der Römer gewesen, müsste diesem Umstand im Rahmen der Vertragswerke Rechnung getragen worden sein.
[...]
1 Beispiele: Vgl. Wilhelm Hoffmann: Die römische Kriegserklärung an Karthago im Jahr 218. In: Rheinisches Museum für Philologie. Bd. 93 (1950), S. 69-88, hier S. 74.
2 Vgl. Klaus Zimmermann: Rom und Karthago. Darmstadt 2005, S. 45.
3 Vgl. Polyb. III, 20, 6-7.
4 Zimmermann, S. 49.
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