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Die Kraft von Legitimität und Fairness im Völkerrecht - Vom internationalen Regelgehorsam trotz Fehlens internationaler Regierungsgewalt

Scholary Paper (Seminar), 2006, 16 Pages
Author: Kristina Horn
Subject: Law - European and International Law, Intellectual Properties

Details

Event: Völkerrecht und Außenpolitik
Institution/College: Free University of Berlin
Tags: Kraft, Legitimität, Fairness, Völkerrecht, Regelgehorsam, Fehlens, Regierungsgewalt, Völkerrecht, Außenpolitik
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2006
Pages: 16
Grade: 2,3
Bibliography: ~ 12  Entries
Language: German
Archive No.: V66238
ISBN (E-book): 978-3-638-58911-6

File size: 182 KB


Excerpt (computer-generated)

Freie Universität Berlin
Fachbereich Rechtswissenschaften
Projektgruppe: Völkerrecht und Außenpolitik

Die Kraft von Legitimität und Fairness im Völkerrecht - Vom internationalen Regelgehorsam trotz Fehlens internationaler Regierungsgewalt

Kristina Horn

 

Inhaltsverzeichnis


1 Einleitung ... 3

2 Fairness im internationalen Recht ... 4

2.1 Die Voraussetzungen für einen Fairness-Diskurs ... 4
2.2 Gatekeeper für den Fairness-Diskurs ... 5

3 Legitimität, Billigkeit und Fairness ... 8

3.1 Die Kluft zwischen Legitimität und Billigkeit ... 8
3.2 Legitimität und Fairness ... 8
3.3 Billigkeit als Fairness ... 11
3.3.1 Allgemeine Rechtsgrundsätze ... 11
3.3.2 Die Unterscheidung von Billigkeit und ex aequo et bono ... 13
3.3.3 Verschiedene Modelle für die Durchsetzung von Billigkeit ... 13

4 Schluss ... 15

5 Literaturverzeichnis ... 16

 

 

1 Einleitung

Die deutsche Übersetzung des Wortes fair lautet: 1. anständig, gerecht, ehrlich; 2. den [Spiel]regeln entsprechend, sie beachtend.
Damit ist fair primär eine moralische Aufforderung, deren Einhaltung auf den ersten Blick theoretisch nur Vorteile mit sich bringt – denn was fair und dementsprechend gerecht ist schadet zumindest niemandem. Dennoch ist Fairness innerhalb einer Gesellschaft respektive Gemeinschaft zuweilen nicht ohne weiteres vorauszusetzen. Daher stellt sich die Frage ob Fairness mit Hilfe anderer Mittel erzielt werden kann, sollte oder der alleinigen Auffassung eines jeden Einzelnen zu unterliegen hat.
Bereits Sokrates hat die Frage aufgestellt wie das Wohlergehen der Menschheit in einem geordneten Zustand zu erhalten sei.1 Der Ausgangspunkt für eine entsprechende Antwort mutet simpel an: „we must do that which is fair.“2
Besonders für das Völkerrecht erscheint die Frage: „Ist internationales Recht fair?“ existenziell. Denn welchen Sinn ergibt ein Recht, das von seinen Adressaten als unfair empfunden wird aber auf Grund eines relativen Mangels an Zwanghaftigkeit ganz besonders dem Aspekt der ‚freiwilligen Befolgung’ unterliegt?
Zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragestellung gilt es die grundlegenden Bestandteile von Fairness hinsichtlich ihrer Aufgabe und Bedeutung zu überprüfen. Thomas M. Franck sieht dabei die Legitimität und die ausgleichende Gerechtigkeit bzw. Billigkeit als die wesentlichen Elemente an.
Bevor diese beiden Aspekte im Weiteren erörtert werden, ist zunächst auf die Voraussetzungen einzugehen, die einen Fairness-Diskurs überhaupt entstehen lassen. Darüber hinaus gilt es die so genannten gatekeeper, die dabei zu beachten sind zu erörtern. Im Anschluss folgt eine Betrachtung von Legitimität, Billigkeit und Fairness. Die Arbeit endet mit einer Schlussbeurteilung.


2 Fairness im internationalen Recht


2.1 Die Voraussetzungen für einen Fairness-Diskurs

Thomas M. Franck ist der Ansicht (1995), dass im internationalen Recht eine neue Ära angebrochen sei, die sich vor allem durch zwei Bestandteile kennzeichnet. Dies ist zum einen die Komponente des angemessenen Mangels und zum anderen der Aspekt der zunehmenden Bedeutung von globaler Gemeinschaft.
Der von John Rawl3 geprägte Begriff des angemessenen Mangels bezeichnet eine Situation in der ein beschränktes Gut aufgeteilt werden soll und aus dem Zustand des begrenzten Vorhandenseins neue, veränderte Verhandlungsstrukturen über die entsprechende Verteilung etabliert, getroffen werden müssen.4
Gemeinschaft bedeutet aus definitorischer Sicht primär die grundlegende Annahme von einer anhaltenden, strukturierten Beziehung zwischen einer Gruppe von Akteuren.
Treffen diese zwei Faktoren aufeinander wird eine Diskussion über Fairness angebracht und notwendig.5
Solange die Bedürfnisse der Menschheit befriedigt werden entsteht keine Diskussion über Fairness. Erst der Moment in dem Ressourcen knapp werden macht eine solche Auseinandersetzung zwingend notwendig. Damit ist angemessener Mangel eine nötige aber allein keine ausreichende Voraussetzung für den Fairness-Diskurs.
Außerdem muss es eine ermittelbare Gemeinschaft geben, die sich bewusst einem gemeinsamen moralischen Vorhaben verpflichtet und sich selbst als eine bestimmten Regeln unterliegende Gruppe konstruiert. Eine solche ‚Regel- Gesellschaft’ ist vor allem durch zwei Eigenschaften gekennzeichnet:

  1. Die Gemeinschaft unterstellt ihr Handeln einem Regelkorpus den sie für legitim hält.
  2. Die Gemeinschaft stimmt mit einem Vorgang überein, der die Aufgaben von Autoritäten legitimiert, die dazu dienen faire Regeln und Einteilungen vorzunehmen.
    Damit sind der Moment das angemessenen Mangels durch den ein Fairness- Diskurs überhaupt erst entstehen kann und die Gemeinschaft, die Fairness in Regeln umsetzt Voraussetzungen für die Auseinandersetzung mit der Fairness im internationalen Recht.

 

[...]


1 Vgl. http://www.textlog.de/6117.html (Zugriff: 11.11.2005).
2 Thomas M. Franck: Fairness in International Law and Institutions. Oxford 1995, S. 9.
3 John Rawl: 1921- 2002; US-amerikanischer Philosoph; gilt als Vertreter der liberalen, politischen Philosophie.
4 Vgl. John Rawl: A Theory of Justice. o. O. 1971, S. 127-130. Vgl. zitiert nach: Franck, Fairness, S. 9.
5 Vgl. Franck, Fairness, S. 11.


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