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Staatlichkeit und Staatszerfall - Das Beispiel Somalia

Termpaper, 2006, 33 Pages
Author: Georg Kössler
Subject: Politics - International Politics - Region: Africa

Details

Category: Termpaper
Year: 2006
Pages: 33
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 65  Entries
Language: German
Archive No.: V66504
ISBN (E-book): 978-3-638-59080-8
ISBN (Book): 978-3-638-67146-0
File size: 383 KB
Notes :
Mit dieser Hausarbeit sollen zwei Aspekte der internationalen Beziehungen beleuchtet werden: Zum Einen das Thema des Staatszerfalls unter Zuhilfenahme des Beispiels Somalia und zum Anderen die Frage, ob ein zerfallener Staat oder failed state überhaupt noch als Staat angesehen werden kann. Bei letzterer Frage wird das Beispiel Somalia weiterhin genutzt, da auf Grund regionaler Unterschiede nur eine länderspezifische Analyse sinnvoll erscheint.


Abstract

In dieser Arbeit werden zwei Aspekte der internationalen Beziehungen beleuchtet: das Thema des Staatszerfalls am Beispiel Somalias und die Frage, ob ein zerfallener Staat oder failed state überhaupt noch als Staat angesehen werden kann. Die Frage „Was ist ein Staat?“ wird mit den Grundfunktionen nach Schneckener, Sicherheit, Wohlfahrt und Legitimität begründet. Hier ist ein Blick über das „westliche Skript“ hinaus nötig. So steht in der islamischen Staatstheorie beispielsweise nicht der Mensch, sondern Gott im Mittelpunkt. „Der Islam ist Religion und Staat.“ Der Somaliakonflikt stellt dabei nur ein Beispiel des Scheiterns derer dar, die das Staatsverständnis von 1648 – die Souveränität jedes Staates – weltweit angewandt wissen wollen. Das Land am Horn von Afrika ist nach unserem Verständnis kein De-facto-Staat, wird aber paradoxerweise de-jure als solcher angesehen. Weiter wird die Arbeit den Zerfallenden Staat im Fokus haben, und dabei auf Struktur-, Prozess- und Auslösefaktoren eingehen. Hierbei rückt die Geschichte Somalias in den Vordergrund. Die klassische Nebeneinander-Gesellschaft ist trotz der relativen Homogenität konfliktreich, da ein akephales Stammessystem existiert. Hierzu kommt der ressourcenreichtum und die Grenzstellung zwischen Afrika und der arabische Welt. Zu solch einer komplizierten Struktur kommen Prozesse der (De-)Kolonialisierung und nicht nachhaltig geführten politischen Führung. Der Coup von 1969 beendete schnell den nicht zur somalischen Gesellschaft passenden, aber modernen Staat von 1960 und sorgte für zwei Jahrzehnte in denen die Legitimation des Diktator Siyad Barre sich einzig aus der Abwesenheit des Bürgerkrieges, welcher 1991 wieder aufbrach, speiste. Die Arbeit endet mit einem Blick auf die Handlungsoptionen der internationalen Gemeinschaft mit speziellem Blick auf den Norden des Landes. Eine Anerkennung von Somaliland als Souveräner Staat aufgrund der weitreichenden Handlungsautonomie sollte stärker in Erwägung gezogen werden. Die Arbeit wurde im Sommer 2006 fertig gestellt, als die Islamic Court Union die Macht über das Land erlangen konnte. Vor diesem Hintergrund müssen auch weitere Denkanregungen gesehen werden.


Excerpt (computer-generated)

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg
Institut für Politische Wissenschaft, „Failed and Fragile States “
SS 2006, 3. Fachsemester

Staatlichkeit und Staatszerfall - Das Beispiel Somalia

von: Georg Kössler

 


Inhalt

1 Problemstellung 3

2 Der Staat  4

2.1 Allgemein  4
2.2 Definitionsansätze  5

2.2.1 Die Kernfunktionen 5
2.2.2 Das „kulturelle Skript“  6
2.2.3 Die islamische Staatsideologie 7

2.3 Kritik und weitere Überlegungen zur Staatlichkeit 8
2.4 Souveränität 9

3 Der zerfallen(d)e Staat 10

3.1 Allgemein  10
3.2 Strukturfaktoren 10
3.3 Prozessfaktoren  11
3.4 Auslösefaktoren 11

4 Der Staat Somalia 12

4.1 Kurze Geschichte des Landes 12

4.1.1 Historisch 12
4.1.2 Der Staatszerfall  16

4.2 Somalia heute und morgen  18

4.2.1 Akteure  18

4.3 Ausnahme 20

4.3.1 Ausblick 21

5 Fazit 24

5.1 Erfüllung der Funktionen  24
5.2 Ist Somalia ein Staat?  24
5.3 Mögliche Unabhängigkeit im Norden 25
5.4 Handeln der internationalen Gemeinschaft in Somalia 26

6 Anlagen  28

6.1 Anlage 1 Literaturverzeichnis  28
6.2 Anlage 2 Grafik  33


 

 

1 Problemstellung

Mit dieser Hausarbeit sollen zwei Aspekte der internationalen Beziehungen beleuchtet werden: zum Einen das Thema des Staatszerfalls unter Zuhilfenahme des Beispiels Somalia und zum Anderen die Frage, ob ein zerfallener Staat oder failed state überhaupt noch als Staat angesehen werden kann. Bei letzterer Frage wird das Beispiel Somalia weiterhin genutzt, da auf Grund regionaler Unterschiede nur eine länderspezifische Analyse sinnvoll erscheint.

Hierzu wird zuerst auf die überaus wichtige Frage eingegangen, was ein Staat ist (2.). Dabei wird neben einer Herausarbeitung der spezifisch europäischen Komponente auch ein genauerer Blick auf den Islam und mögliche Gemeinsamkeiten geworfen. Anschließend liegt der Zerfallende Staat im Fokus (3.) bevor die Geschichte Somalias – auf die vorangegangenen Abschnitte beziehend – untersucht wird (4.). Unter Berücksichtigung der Besonderheiten im Norden wird das Land am Horn von Afrika in seinem heutigen Zustand untersucht um dann abschließend (5.) die Staatlichkeit zu prüfen und etwaige Handlungsoptionen – einschließlich einer evtl. Anerkennung Somalilands – anzureißen.

2 Der Staat

„Staat ist eine Person, deren Handlungen eine große
Menge Menschenkraft der gegenseitigen Verträge eines
jeden mit einem jeden als ihre eigenen ansehen, auf
dass diese nach ihrem Gutdünken die Macht aller zum
Frieden und zur gemeinschaftlichen Verteidigung
anwende.“ (HOBBES 1970: 1955f)

2.1 Allgemein

Zuerst muss „der Staat“ als eine abstrakte Idee begriffen werden denn auch nach Hegel kann „ein wirklicher Staat [...] nicht mehr sein als eine Annäherung an die Idee“ (AVINIERI 1972: 212. Doch auch wenn Spinoza (u.a.) die Demokratie als „die natürlichste Staatsform“ bezeichnete (ZIPPELIUS 1991: 110), wird im Folgenden weniger Demokratie bzw. deren Missachtung in gewissen Regionen der Welt beleuchtet, als vielmehr das (wie auch immer geartete) Konstrukt des Staates an sich. Nur mit einer klaren Vorstellung, was überhaupt ein Staat ist und wie er zu erkennen ist, kann eine klare Aussage über Somalia getroffen werden. Ein Staat besteht nach Georg Jellineks Theorie (von 1895) aus Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt (JELLINEK 1966). Für Anter ist der Staat ein „spezifisch abendländisches Produkt“ (ANTER 2003: 35), worauf unter 2.2.2 zurückgekommen wird. Während er für Nitschke das „Erfolgsmodell der Moderne schlechthin“ (NITSCHKE 2000: 11) ist, proklamiert Carl Schmitt sogar eine „Pflicht zum Staat“, in der dieser allerdings nur als „politische Einheit des Volkes“ begriffen wird (SCHÖNBERGER 2003: 23).

Eine am Rande betrachtenswerte These ist die, dass „nur dort, wo sich die Befehlsgewalt der Herrschenden auch auf die Aneignung der Arbeit ihrer Untertanen bezieht, und das heißt wo Klassenherrschaft vorliegt, [...] es Sinn [macht], von staatlicher Herrschaft zu reden“ (Hauck 2001: 18). Abgesehen von der zu findenden Lösung muss auch Karl Poppers „Einsicht in die Vorläufigkeit unserer Problemlösungen“ gelten (ZIPPELIUS 1991: 193). Eine Staatsdefinition hat also nur so lange eine gewisse Richtigkeit, bis die Wissenschaft eine treffendere formuliert. Anter fragt hingegen, ob „der moderne Staat das Produkt einer historischen Anstrengung, ihn gewissermaßen herzustellen [ist]“ (ANTER 2003: 35).

2.2 Definitionsansätze

2.2.1 Die Kernfunktionen

Ein heute in weiten Teilen der Politischen Wissenschaft akzeptiertes Modell, ist das der „drei Kernfunktionen“ nach SCHNECKENER (2004: 13 f): Sicherheit, Wohlfahrt und Legitimitäts- und Rechtsstaatlichkeit. Durch ihr Wegfallen wird Staatszerfall deutlich, und der Grad ihrer Ausprägung macht eine Stabilitätsanalyse des untersuchten Staates möglich. Kritisch ist nur, ob diese Kernfunktionen allgemein gültig sind oder einer „westlichen“ Auslegung entsprechen. Sicherheit wird allgemein als die Möglichkeit verstanden, nach außen souverän zu agieren und die eigene Bevölkerung zu beschützen während nach innen das Gewaltmonopol auch Sicherheit vor menschlichen Leidenschaften erhält. Streitbar mit anderen Kulturen wäre der Punkt, ob Sicherheit der Bevölkerung auch selbige vor dem Souverän selbst bedeutet.

Wenn der Leser vom europäischen Sozialstaatsmodell wegdenkt und die „Wohlfahrts“-Funktion auf ein Minimum herunter fährt, dann wird eine allgemeingültige – für den Herrscher pragmatische – Mindestvorraussetzung zu erkennen sein: Wohlfahrt bedeutet die eigene Bevölkerung - i.S.v. einer ausreichenden Faktorenallokation - zu versorgen und somit ruhig zu stellen. Die Funktion „Legitimität- und Rechtsstaatlichkeit“ lässt sich auch auf den kleinsten gemeinsamen Nenner (der verschiedenen Kulturen) bringen, wenn sie als „Herrschaft“ bzw. „Stabilität“ verstanden wird. In unseren Breiten verstehen wir darunter ein demokratisches System, doch in anderen Gegenden unserer Welt wäre ein halb-autokratisches Regime das sich dem allgemeinen Menschenrecht verpflichtet fühlt ein Weg in die richtige Richtung. Demokratie bringt nicht zwangsläufig Stabilität – eine Diktatur kann dies aber tun. Anter regt deshalb eine Einteilung in „Staat“ und „Unstaat“ an (ANTER 2003: 42). Schneckener differenziert die drei Kernfunktionen weiter in Richtung moderner Rechtsstaat aus (vgl. SCHNECKENER 2004: 12ff). Daraus entsteht ein immer dickerer westlicher Anstrich. Doch um den Prozess den Staatszerfalls erkennen zu können, müssen detaillierte (subjektiv wahrzunehmende) Prozesse beobachtbar gemacht werden.

2.2.2 Das „kulturelle Skript“

Klar scheint, dass die moderne Staatsphilosophie in Europa entstanden ist, aber ist sie auch nur hier anwendbar? Gibt es ein „kulturelles Skript“ (vgl. RISSE 2005: 12) mit dem die westlichen Staaten versuchen der Dritten Welt ihren Lebensweg zu oktroyieren oder wird „Staat“ nur mit verschiedensten Definitionen gefüllt, abhängig vom kulturellen Kontext (BENDEL/KRENNERICH 2003: 9)?

Schon Platon machte sich Gedanken, was der Staat zu tun habe, nämlich „das Zusammenleben der Menschen in der bestmöglichen Weise [... zu] ordnen“ (ZIPPELIUS 1991: 17). Schon hier ist von Ordnung die Rede. Später plädierte Dante für eine „Universalherrschaft“, um den Frieden zu sichern (ZIPPELIUS 1991: 74) und für Hegel wurde der Staat von einem „Grundgefühl der Ordnung“ (statt von Macht) zusammengehalten (AVINIERI 1972: 214). Somit war der „Staat von Anfang [im optimistischen wie im pessimistischen Menschenbild] an das Telos der Ordnung gebunden“ (ANTER 2003: 36). Der Staat entstand also aus dem „Verlangen, sich selbst zu erhalten und ein bequemeres Leben zu führen“ und ist nach Hobbes weiter „eine [sic!] Person [... welche] die Macht aller zum Frieden und zur gemeinschaftlichen Verteidigung anwende“ (HOBBES 1970: 151ff). Resümierend nach Popitz ist „Gewalt die ordnungsstiftende Erfahrung schlechthin“ was bedeutet, eine Gesellschaft braucht Gewalterfahrung um einen Staat zu bilden. Dies würde das teilweise staatenlose Leben vieler (abgeschiedener und friedlicher) Urvölker begründen. In der Empirie können zerfallene Staaten schlecht als Gegenbeispiele herhalten, da auf sie zu viele äußere Einflüsse wirk(t)en. Es muss also eine stiftende Gewalt und eine ordnende Gewalt existieren. Letztere muss nach Rüb, um „befriedete Räume“ entstehen zu lassen, „unpersönlicher, sicherer und erwartbarer“ sein. Rüb spricht von einer „Kanalisierung“ der Gewalt (RÜB 2003). Die Geschichte des europäischen Staates ist also durch „umfassende Monopolisierung und Zentralisierung gekennzeichnet“ welches nach Max Weber „das entscheidende Kriterium“ überhaupt ist (ANTER 2003: 36): eine Ordnung setzt sich gegen alle anderen Ordnungen durch und dominiert diese.

[...]


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