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Kinder- und Jugendschutz in Film und Fernsehen

Scholary Paper (Seminar), 2006, 26 Pages
Author: Matthias Kistler
Subject: Communications: Movies and Television

Details

Event: Einführung Wissenschaftliches Arbeiten
Institution/College: Stuttgart Media University
Tags: Kinder-, Jugendschutz, Film, Fernsehen, Einführung, Wissenschaftliches, Arbeiten
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2006
Pages: 26
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 24  Entries
Language: German
Archive No.: V66533
ISBN (E-book): 978-3-638-59102-7

File size: 270 KB


Excerpt (computer-generated)

Kinder- und Jugendschutz in Film und Fernsehen

von: Matthias Kistler

 


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung  1

2 Gründe für den Schutz Minderjähriger 2

2.1 Status Quo der Medienwirkungsforschung in Bezug auf Kinder und Begründung des Kinder- und Jugendmedienschutzes 2
2.2 Ziele eines präventiven Medienschutzes von Kindern und Jugendlichen  4

3 Organisation des Kinder- und Jugendmedienschutzes  5

3.1 Gesetzliche Grundlagen 5
3.2 Aufgaben, Organisation und Kooperation der wichtigsten Medienkontrollinstitutionen in Deutschland 9

4 Prüfung der Medien 12

4.1 Prüfungsrelevante Medien und Prüfungsvorschriften  12
4.2 Film  13

4.2.1 Prüfungskriterien 13
4.2.2 Prüfungsablauf 13
4.2.3 Rechtliche Konsequenzen aus der Freigabe  15

4.3 Fernsehen  16

4.3.1 Prüfungskriterien 16
4.3.2 Prüfungsablauf 16
4.3.3 Rechtliche Konsequenzen aus der Freigabe  17

5 Fazit  18

6 Literaturverzeichnis  19

 


 

1 Einleitung

Ein abgelegenes Waldstück bei Traunstein, Bayern, am 7. Mai 2006: alkoholisierte Jugendliche finden den Leichnam eines durch Suizid verstorbenen Mannes. Doch anstatt den Fund der Polizei zu melden misshandelt die Gruppe 13- bis 18-Jähriger den Körper aufs Schwerste. Die Folge sind erneut heftige Debatten über die Verschärfung des Kinder- und Jugendmedienschutzgesetzes, und dies obwohl die Affinität der Täter zu diesen gewalthaltigen medialen Inhalten erst noch geprüft werden muss.1

Doch diese Reaktion auf Gewalttaten ist nicht neu: Erfurt, Thüringen, am frühen Vormittag des 26. April 2002. Ein maskierter Mann, später identifiziert als Robert Steinhäuser, betritt schwer bewaffnet ein Gymnasium und richtet ein Blutbad unter Lehrern und Schülern an. Heftige Debatten über die Effizienz des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland, auf Grund der Vorliebe des Attentäters zu gewalthaltigen Filmen und Videospielen, waren auch hier die unmittelbare Folge. Diese Debatte führte letztendlich auch zu einer Reformierung eben dieser Kinder- und Jugendschutzgesetze.2 Ereignisse wie diese fordern geradezu eine tief greifende Beschäftigung mit dem deutschen Kinder- und Jugendmedienschutz. Welche Institutionen sind für die Durchsetzung geltenden Rechts verantwortlich und wie gehen diese vor? Und welche Gesetze bestehen zum präventiven Schutze Minderjähriger vor gewalttätigen, pornographischen, rassistischen oder sonstigen die Entwicklung gefährdenden Inhalte?

Im ersten Teil der Arbeit wird die medienwissenschaftliche Bedeutung und Begründung der Notwendigkeit eines Kinder- und Jugendschutzes dargelegt, während im darauf folgenden zweiten Teil, dem Kern der Arbeit, die wichtigsten Institutionen sowohl in ihrer Arbeitsweise, Funktion und Organisation wie aber auch die zu Grunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen für den Kinder- und Jugendschutz ausführlich dargestellt werden.

2 Gründe für den Schutz Minderjähriger

Dieses einleitende Kapitel soll zum einen den Status Quo der medienwissenschaftlichen Grundlagen des Themas zusammenfassen, den Bezug zu den Besonderheiten beim Medienkonsum von Kindern herstellen und zum anderen daraus folgend die Notwendigkeit des Schutzes minderjähriger Konsumenten vor medialen Inhalten herausarbeiten.

2.1 Status Quo der Medienwirkungsforschung in Bezug auf Kinder und Begründung des Kinder- und Jugendmedienschutzes

Da dieses Kapitel lediglich einen einführenden Charakter besitzt und einen Überblick über die verschiedenen Modelle geben soll, bietet es sich an dieser Stelle an das zusammenfassende Modell von Berghaus zu benutzen. Das Modell fasst die bekannten Theorien von Schenk, soziale Netzwerke und Massenmedien (Stufe 1), McLuhan’s Medientheorie mit der bekannten These „the medium is the message“ (Stufe 2) sowie die Agenda Setting Theorie (Stufe 3) zusammen und bringt sie in eine hierarchische Stellung gestaffelt geordnet nach der Wirkungsweise.

Abb. 1: Hierarchisches Massenmedienwirkungsmodell nach Berghaus Kinder und Jugendschutz in Film und Fernsehen [Abbildung in der Downloaddatei vorhanden]

Auf Stufe 1, soziales Umfeld vs. Massenmedien, wird unterstellt, dass die sozialen Rahmenbedingungen das mächtigere Wirkungspotential besitzen, zumal das soziale Umfeld und die Lebensumstände auch letztendlich den Konsum und den Umgang mit den Medien bedingen. Basierend auf McLuhan’s Medientheorie ist das Medium, in welchem der Inhalt transportiert wird, auch maßgeblich an der Aufnahme der vermittelten Informationen beteiligt. Das Medium ist laut Berghaus somit mehr als nur die Summe seiner Inhalte. Als Beispiel werden die Unterschiede zwischen Kulturen mit verschiedenen Stellenwerten bzw. Verfügbarkeiten der Medien angeführt. Eine Kultur ohne Fernsehen unterscheidet sich demnach fundamental von einer Gesellschaft, die bspw. nur über Printmedien verfügt. Dem Medium wird also ein größeres Wirkungspotential als dem Medieninhalt zugeschrieben. In der dritten und letzten Stufe, werden die kognitiven Effekte den persuasiven übergestellt, da Meinungen und Einstellungen im sozialen Umfeld gebildet und gestärkt werden, welches wiederum an die oberste Stelle der Hierarchie und somit über die Medien gestellt ist.3

Übertragen auf das Thema der Arbeit, dem Kinder- und Jugendmedienschutz, lassen sich daraus die folgenden Schlüsse ziehen. Zentral in Bezug auf die Gruppe der Kinder und Jugendlichen lässt sich aus Stufe 1 und 3 nach Schenk folgern, dass für eine in ein soziales Netzwerk integrierte Person keine bis sehr schwache Einflüsse der Medien auf persuasiver Ebene bestehen und daher diese Netzwerke ein ausreichendes Schutzschild vor den Medien darstellen sowie auch, dass ein weiterer Schutz demzufolge nicht notwendig ist. Jedoch beinhaltet dies auch, dass sozial (noch nicht) integrierte Personen sehr wohl einem Einfluss auf Meinungsebene ausgesetzt sind. Dies sind eben unter anderem Kinder und Jugendliche, die sich noch in der Reife befinden und somit einen besonderen Schutz benötigen, da persuasive Effekte nicht nur Meinungen tangieren sondern auch Nachahmungseffekte bewirken können, welche es besonders bei gewalttätigen Inhalten zu vermeiden gilt.4

[...]


1 Vgl. Br-Online 2006.

2 Vgl. Bozic 2002.

3 Vgl. Berghaus 1999, S. 182-199.

4 Vgl. Schenk; Rössler 1994, S. 261-295.


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