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Die Nachfolgeregelungen des Kaisers Augustus

Termpaper, 2007, 13 Pages
Authors: Philipp Gaier, Norman Kandzia
Subject: History - Early and Ancient History

Details

Category: Termpaper
Year: 2007
Pages: 13
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 9  Entries
Language: German
Archive No.: V66697
ISBN (E-book): 978-3-638-59927-6
ISBN (Book): 978-3-638-79350-6
File size: 119 KB
Notes :
Beschreibt die versuche des Augustus, seine Nachfolge zu regeln. Von Marcellus über Agrippa zu Tiberius.


Abstract

Die Macht des Augustus basierte im Wesentlichen auf mehreren Komponenten: so etwa auf den Amts- und Befehlsgewalten, die ihm im Laufe der Jahre von Senat und Volk übertragen worden waren, auf seinem beachtlichen Wohlstand und Vermögen und auf den klientelartigen Beziehungen zu einflussreichen Einzelpersonen oder Gruppen. Laut Vittinghoff war vor allem der Reichtum der Adelsfamilie so groß, dass der Staat ohne ihn nicht hätte funktionieren können, da durch die gewährleistete Liquidität die Soldzahlungen des Militärs gesichert waren. Überhaupt konnte sich Augustus der Loyalität der Heerestruppen sicher sein und sie stellten somit ebenfalls eine wichtige Herrschaftsstütze dar.1 Es war natürlich fraglich, ob ein Nachfolger von Augustus in der Lage gewesen wäre, diese verschiedenen Elemente zusammen zu halten oder gar auszubauen. Wie Augustus das Problem der Nachfolge zu lösen versuchte, soll in dieser Arbeit kurz dargestellt werden. Dabei erstreckt sich die Arbeit von den Anfängen der potentiellen Nachfolge durch Marcellus bis zu dem Tode des Augustus und seinem letztendlichen Nachfolger Tiberius. In diesem Zusammenhang sollen hauptsächlich Quellen von Sueton, Tacitus und Velleius Paterculus herangezogen werden.


Excerpt (computer-generated)

FSU Jena, Institut für Altertumswissenschaften
Hps.: Von der Republik zum Prinzipat
WS 06/07 Jena, 12.01.07

Die Nachfolgeregelungen des Kaisers Augustus

von: Philipp Gaier und Norman Kandzia

 


Inhalt

1. Einleitung S. 1.

2. Marcellus S. 2-3.

3. Agrippa und seine Söhne S. 3-4.

4. Die Adoptivsöhne S. 4-5.

5. Die Konkurrenten des julischen und des claudischen Geschlechts S. 5-7.

6. Der Tod der Adoptivsöhne S. 7-9.

7. Der Tod des Augustus und sein Testament S. 9-10.

8. Fazit S. 10-11.

9. Bibliographie S. 12.




 

1. Einleitung

Die Macht des Augustus basierte im Wesentlichen auf mehreren Komponenten: so etwa auf den Amts- und Befehlsgewalten, die ihm im Laufe der Jahre von Senat und Volk übertragen worden waren, auf seinem beachtlichen Wohlstand und Vermögen und auf den klientelartigen Beziehungen zu einflussreichen Einzelpersonen oder Gruppen. Laut Vittinghoff war vor allem der Reichtum der Adelsfamilie so groß, dass der Staat ohne ihn nicht hätte funktionieren können, da durch die gewährleistete Liquidität die Soldzahlungen des Militärs gesichert waren. Überhaupt konnte sich Augustus der Loyalität der Heerestruppen sicher sein und sie stellten somit ebenfalls eine wichtige Herrschaftsstütze dar.1 Es war natürlich fraglich, ob ein Nachfolger von Augustus in der Lage gewesen wäre, diese verschiedenen Elemente zusammen zu halten oder gar auszubauen.

Wie Augustus das Problem der Nachfolge zu lösen versuchte, soll in dieser Arbeit kurz dargestellt werden. Dabei erstreckt sich die Arbeit von den Anfängen der potentiellen Nachfolge durch Marcellus bis zu dem Tode des Augustus und seinem letztendlichen Nachfolger Tiberius. In diesem Zusammenhang sollen hauptsächlich Quellen von Sueton, Tacitus und Velleius Paterculus herangezogen werden.

2. Marcellus

Erschwerend kam hinzu, dass Augustus keinen Sohn hatte, auf den er seine Macht hätte übertragen können, sondern nur eine Tochter namens Julia, die 39 v. Chr. von seiner zweiten Frau Scribonia geboren wurde.2 Mit Hilfe dieser oder seiner Schwester Octavia gedachte er die Probleme zu lösen. Augustus versuchte sein Kind durch geschickte Heirat in seine Nachfolgepläne zu integrieren und verheiratete Julia zwischen den Jahren 25 und 24 v. Chr. mit seinem 17jährigen Neffen Marcellus.3 Möglicherweise wäre die Tatsache, dass Augustus keinen Sohn hatte, ein Glücksfall für die res publica gewesen, da Augustus zumindest den Senat bei der Nachfolgelösung stärker hätte beteiligen müssen. Durch die Heirat signalisierte der Herrscher jedoch, dass er alles daran setzen würde, den potentiellen Nachfolger seines Prinzipats nach der Art eines Königs aus dem familiären Umfeld zu wählen. Damit nahm Augustus wohlweislich ein Verstoß gegen die Prinzipatsverfassung in kauf.4 Diese ungeschriebene Verfassung stellte klar, dass „beim Ableben des Princeps der Staat frei über die „Staatsform“ und die Beibehaltung der neuen Ordnung entscheiden konnte, [so dass] es für Augustus unmöglich [war], irgend jemanden verbindlich zum Nachfolger zu erklären.“5 Kurz gesagt, die formale Amtsstellung des Princeps konnte nicht vererbt, sondern nur die Grundgewalten des Princeps dem Nachfolger vom Senat übertragen werden. Diese Grundgewalten sind zum einen die tribunizische und zum andern die prokonsularische Gewalt. Dabei bezieht sich die tribunicia potestas auf die für „politische Aktivität in der römischen Zentrale unentbehrlichen Rechte“6 und das „imperium proconsulare“ auf die Militärführung. Beide wurden vom Senat auf 5 Jahre übertragen. Augustus war also kein „Dynast, sondern der Inhaber einer Summe rechtlicher Gewalten.“7 Die Kompetenzen, die Augustus dadurch erhalten hatte, machten es für ihn nicht leichter, einen geeigneten Nachfolger zu finden.

Marcellus war nun als Schwiegersohn der engste männliche Verwandte des Augustus und man kann davon ausgehen, dass er in ihn als seinen Nachfolger betrachtete und behandelte. Dazu kam es jedoch nicht, Marcellus verstarb im Jahre 23 v. Chr. und die schwierigen Nachfolgeregelungen mussten von neuem beginnen.8 Augustus versuchte stets die angestrebte Nachfolge durch einen Familienangehörigen nicht der breiten Öffentlichkeit kund zu tun, sondern hielt sich bedeckt. Aufkommende Gerüchte versuchte er zu entkräften. So etwa nach dem Tod des Marcellus, als der öffentliche Druck auf Augustus immer größer wurde und stetig behauptet wurde, er habe Marcellus in seinem Testament die Nachfolge beschert. Augustus ließ daraufhin das Testament vor dem Senat vorlesen, um etwaige Zweifler zu widerlegen.9

3. Agrippa und seine Söhne

[...]


1 Vittinghoff, Kaiser Augustus, S. 93.

2 Eck, Augustus und seine Zeit, S. 106. Vgl. auch Sueton, Augustus 63,1: Ex Scribonia Iuliam, ex Livia nihil liberorum tulit, cum maxime cuperet.

3 Sueton, Augustus 63,2: Iuliam primum Marcello Octaviae sororis suae filio tantum quod pueritiam egresso, […].

4 Schlange – Schöningen, S. 139.

5 Vittinghoff, Kaiser Augustus, S. 92.

6 Bleicken, Augustus: eine Biographie, S. 619.

7 Ebd., S. 620.

8 Eck, Augustus und seine Zeit, S. 107.

9 Ebd., S. 107.


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