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Brauchen wir ein "öffentlich-rechtliches Internet"? Der Grundversorgungsauftrag von ARD und ZDF in Bezug auf neue Medien.

Autor: Mario Schmidt
Fach: Medien / Kommunikation - Massenmedien allgemein

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Details

Kategorie: Diplomarbeit
Jahr: 2006
Seiten: 120
Note: 2,3
Literaturverzeichnis: ~ 140  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 1430 KB
Archivnummer: V67204
ISBN (E-Book): 978-3-638-58539-2
ISBN (Buch): 978-3-638-71142-5

Zusammenfassung / Abstract

Der Titel dieser Arbeit beruht auf einem Zitat von Hans-Joachim Otto (FDP). In einem Interview mit der Netzeitung sagte Otto 2006: „Wir brauchen kein öffentlich- rechtliches Internet“ (Grothe, 2006). Er begründet seine Position damit, dass bei einem zu starken Angebot von ARD und ZDF im Internet „kleinere Unternehmen im Online-Bereich auf der Strecke“ bleiben würden und „der öffentlichrechtliche Rundfunk ist kein Multimediahaus“. Die Angebote im Internet müssten auf eine Begleitung der Programmangebote beschränkt bleiben (ebd.). Der Begriff „Grundversorgung“ spielt eine wesentliche Rolle bei der Beantwortung der Frage nach der Legitimation der Öffentlich-Rechtlichen. Aus dem zweiten Teil des Arbeitstitels ergibt sich die Frage nach der Art und den Möglichkeiten die „neue Technologien“ beinhalten könnten. „Internet“ steht in dieser Arbeit symbolisch für alle sogenannten neuen Technologien, die mittels Computer oder anderer, mobiler Geräte (wie das Mobiltelefon) den Empfang von audio-visuellen Daten ermöglichen. In Zeiten des Medienumbruchs, der Konvergenz von Fernsehen und Internet2 befinden sich auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor neuen Herausforderungen. Neben der privat-wirtschaftlichen Fernseh- und Hörfunkkonkurrenz, die seit 1984 für Veränderungen in der Medienlandschaft in Deutschland gesorgt haben, richten 2006 darüber hinaus zahlreiche Onlineanbieter ihre Dienste an den Rezipienten3. Das Medienangebot wird größer und ergänzt die klassischen Medien um neue Möglichkeiten (wie zum Beispiel das Herunterladen von Fernsehsendungen auf den Computer). Wenn das Fernsehen und das Internet zusammenwachsen, stellt sich für denn öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Frage, zu welchen Angeboten er online verpflichtet ist, um seinen gesetzlich verankerten Auftrag künftig zu erfüllen. Ist das Internet für die Rundfunkangebote (Fernsehen und Hörfunk) von ARD und ZDF ein weiterer technischer Verbreitungsweg, wie das Kabel- oder Satellitenfernsehen? Muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk sein Angebot ausbauen, um die neuen Nutzungsmöglichkeiten (wie zum Beispiel Interaktion, Download, Online-Archiv) auszuschöpfen? Lässt sich der bestehende Auftrag der Öffentlich- Rechtlichen auf neue Technologien anwenden? Welche Rolle spielt der öffentlich- rechtliche Rundfunk für unsere demokratisch organisierte Gesellschaft?

Textauszug (computergeneriert)

Universität Siegen
Studiengang Medien-Planung, -Entwicklung und -Beratung

Brauchen wir ein „öffentlich-rechtliches Internet“?
Der Grundversorgungsauftrag von ARD und ZDF
in Bezug auf neue Technologien.

Diplomarbeit

vorgelegt von: Mario Schmidt
vorgelegt im.  Oktober 2006

 

Inhaltsübersicht

Abbildungsverzeichnis ... 4

1 Problemstellung und Aufbau der Arbeit ... 5

2 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ... 8

2.1 Politische und rechtliche Grundlagen ... 8
2.1.1 Gründung und Auftrag – Die Grundversorgung ... 11
2.1.2 Medienpolitik als äußerer Rahmen ... 19
2.1.2.1 Deutsche Länderkompetenz ... 19
2.1.2.2 Kompetenz der Europäischen Union ... 20
2.1.3 Aufbau und Gremien als Garanten des Binnenpluralismus’ ... 25
2.1.4 Finanzierung und Gebührenpflicht ... 27
2.1.5 Entwicklung von ARD und ZDF im Dualen Rundfunksystem ... 29

2.2 Funktionale und normative Grundlagen ... 34
2.2.1 Öffentlichkeit, Demokratie, Pluralismus ... 35
2.2.2 Kulturelle Aufgaben ... 40
2.2.3 Bedeutung als Arbeitgeber und Wirtschaftskraft ... 41

3 Mediennutzung in Deutschland ... 44

3.1 Zeitungen, Zeitschriften, Bücher ... 44

3.2 Hörfunk, Fernsehen, Kino ... 50

3.3 Internet und mobile Medien –
Klassischer Rundfunk auf neuen Wegen? ... 57

4 Debatte um den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Bezug auf neue Technologien ... 62

4.1 Standpunkte der Politik ... 63
4.1.1 Deutschland ... 64
4.1.1.1 SPD ... 64
4.1.1.2 CDU und CSU ... 68
4.1.1.3 FDP ... 73
4.1.1.4 Bündnis 90/Die Grünen ... 75
4.1.1.5 Die Linkspartei.PDS ... 77
4.1.1.6 Zwischenfazit: Standpunkte der Politik in Deutschland ... 81
4.1.2 Europa ... 82
4.1.2.1 Generaldirektion Wettbewerb ... 83
4.1.2.2 Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien ... 86
4.1.2.3 Rat der Europäischen Union ... 88
4.1.2.4 Zwischenfazit: Standpunkte der Politik in Europa ... 88

4.2 Standpunkte der Medien ... 89
4.2.1 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ... 90
4.2.1.1 ARD ... 92
4.2.1.2 ZDF ... 95
4.2.1.3 Exkurs: BBC setzt aufs Internet ... 97
4.2.1.4 Zwischenfazit: Standpunkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ... 100
4.2.2 Privat-rechtliche Medien ... 100
4.2.2.1 VPRT ... 101
4.2.2.2 Presse und neue Medien ... 103
4.2.2.3 Weitere Verbände ... 105
4.2.2.4 Zwischenfazit: Standpunkte der privat-rechtlichen Medien ... 106

5 Ergebnisse und Zusammenfassung der Analyse ... 107

6 Fazit und Ausblick ... 108

Literatur- und Quellenverzeichnis ... 111
 

1 Problemstellung und Aufbau der Arbeit

Der Titel dieser Arbeit beruht auf einem Zitat von Hans-Joachim Otto1 (FDP). In einem Interview mit der Netzeitung sagte Otto 2006: „Wir brauchen kein öffentlich- rechtliches Internet“ (Grothe, 2006). Er begründet seine Position damit, dass bei einem zu starken Angebot von ARD und ZDF im Internet „kleinere Unternehmen im Online-Bereich auf der Strecke“ bleiben würden und „der öffentlichrechtliche Rundfunk ist kein Multimediahaus“. Die Angebote im Internet müssten auf eine Begleitung der Programmangebote beschränkt bleiben (ebd.).
Der Begriff „Grundversorgung“ spielt eine wesentliche Rolle bei der Beantwortung der Frage nach der Legitimation der Öffentlich-Rechtlichen. Aus dem zweiten Teil des Arbeitstitels ergibt sich die Frage nach der Art und den Möglichkeiten die „neue Technologien“ beinhalten könnten. „Internet“ steht in dieser Arbeit symbolisch für alle sogenannten neuen Technologien, die mittels Computer oder anderer, mobiler Geräte (wie das Mobiltelefon) den Empfang von audio-visuellen Daten ermöglichen.

In Zeiten des Medienumbruchs, der Konvergenz von Fernsehen und Internet2 befinden sich auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor neuen Herausforderungen. Neben der privat-wirtschaftlichen Fernseh- und Hörfunkkonkurrenz, die seit 1984 für Veränderungen in der Medienlandschaft in Deutschland gesorgt haben, richten 2006 darüber hinaus zahlreiche Onlineanbieter ihre Dienste an den Rezipienten3. Das Medienangebot wird größer und ergänzt die klassischen Medien um neue Möglichkeiten (wie zum Beispiel das Herunterladen von Fernsehsendungen auf den Computer).

Wenn das Fernsehen und das Internet zusammenwachsen, stellt sich für denn öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Frage, zu welchen Angeboten er online verpflichtet ist, um seinen gesetzlich verankerten Auftrag künftig zu erfüllen.
Ist das Internet für die Rundfunkangebote (Fernsehen und Hörfunk) von ARD und ZDF ein weiterer technischer Verbreitungsweg, wie das Kabel- oder Satellitenfernsehen? Muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk sein Angebot ausbauen, um die neuen Nutzungsmöglichkeiten (wie zum Beispiel Interaktion, Download, Online-Archiv) auszuschöpfen? Lässt sich der bestehende Auftrag der Öffentlich- Rechtlichen auf neue Technologien anwenden? Welche Rolle spielt der öffentlich- rechtliche Rundfunk für unsere demokratisch organisierte Gesellschaft?

Diese Arbeit möchte auf diese Fragen Antworten geben. Die Debatte um den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nicht neu. Oft war sie geprägt von der Gebührenfinanzierung. Sie wird gegenwärtig in Bezug auf das Internet verstärkt durch unterschiedliche Interessen.

Zur Beantwortung der Fragen muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Gesamtzusammenhang betrachtet werden: seine Entwicklung, sein Auftrag, seine Marktsituation, die Mediennutzung und der politische Rahmen.
Zunächst werden im ersten Abschnitt des 2. Kapitels die politischen und rechtlichen Grundlagen von ARD und ZDF erörtert. Dazu gehören die gesetzliche Verortung, die Beauftragung und die Finanzierung ebenso, wie der Aufbau der Anstalten als auch deren programmliche Entwicklung im Dualen Rundfunksystem. Für eine bessere Gewichtung der Argumente im hinteren Teil der Arbeit ist es zunächst notwendig auch die jeweilige Zuständigkeit der Politikbereiche für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk darzustellen. Um seine funktionale Rolle zu beleuchten, folgt im zweiten Abschnitt des 2. Kapitels seine Bedeutung im Hinblick auf den Meinungspluralismus, auf die Kultur und als ökonomischer Faktor. Im Kapitel 3 wird die Nutzung verschiedener Medien und deren gegenwärtige Entwicklung skizziert. Daran lassen sich Erfolg, zum Beispiel des Internets, und Nutzungsveränderung einzelner Medien erkennen. Schließlich dokumentiert das 4. Kapitel ausgewählte Hauptstandpunkte und -argumente der an der Debatte beteiligten Hauptakteure auf Seiten der Medien und der Politik. Für eine bessere Zuordenbarkeit der Positionierungen, ist dieses Kapitel nach den jeweiligen Vertretern aufgeteilt. Im Ergebnis und Fazit folgt eine Analyse und Gewichtung der Positionen in Verbindung zu den davor dargelegten Grundlagen und schließlich daraus resultierende Optionen für ein öffentlich-rechtliches Internetangebot.

Obwohl rechtliche Aspekte in dieser Arbeit zur Darstellung des Themas notwendig sind, kann und will sie kein rechtsverbindliches Urteil über öffentlichrechtliches Engagement im Internet fällen. Vielmehr soll durch Abwägen der Argumente zusammen mit dem verfassungsgemäßen und gesetzlichen Rahmen eine begründete Gewichtung für eine Tendenz getroffen werden.

Die Literaturlage zu diesem Thema kann als sehr gut beschrieben werden. Seit Gründung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird er in populären und wissenschaftlichen Veröffentlichungen reflektiert. Als Quellen für den Rahmen dieser Arbeit und die Positionen der Akteure dienen größtenteils aktuelle Berichte, Interviews, Pressemitteilungen, Stellungnahmen in Fachzeitschriften, in Zeitungen, in Büchern sowie im Internet. Ergänzt werden diese durch Antworten auf Anfragen des Verfassers per E-Mail und Telefon.

Zu besseren Lesbarkeit werden in dieser Arbeit die gebräuchlichen Sprachvarianten für „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ und „privat-rechtlicher Rundfunk“ variabel genutzt. Wenn also beispielsweise die Rede von den „Privaten“ ist, dann ist damit der privat-rechtliche Rundfunk gemeint. Die „Öffentlich-Rechtlichen“ wird synonym mit „ARD und ZDF“ genutzt und meint „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ bzw. die Sender oder auch die Anstalten. Wenn von ARD und ZDF die Rede ist, ist wegen der synonymen Verwendung auch das öffentlichrechtliche Deutschlandradio eingeschlossen.
Die Europäische Kommission ist zwar ein Organ der Europäischen Gemeinschaften, aufgrund des üblichen Sprachgebrauchs wird in dieser Arbeit von der „EUKommission“ die Rede sein.
 

2 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland

2.1 Politische und rechtliche Grundlagen

Seit Gründung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bilden die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts die verfassungsrechtliche Grundlage für ihre Daseinsberechtigung. Sie konkretisieren dabei auch die Aufgabe der Rundfunkanstalten. Dabei ist die Sicherung der Vielfalt der Meinungen von zentraler Bedeutung. Die grundgesetzlich festgeschriebene Freiheit des Rundfunks sei demnach eine sogenannte „dienende Freiheit“(vgl. Dörr, 1997, 18-19).

[...]


1 Hans-Joachim Otto ist Vorsitzender im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages.

2 Zum Beispiel: „Der Markt für Videostreaming im Web wird einer der größten der Unterhaltungsindustrie werden ... Fernsehen und Computer verschmelzen“, so Kai Tietjen, Geschäftsführer der Online-, Print- und PRAgentur „construktiv“. Sowie: „... mit dem Internet-TV entstehe zur Zeit (sic!) ein neues Medium, das so bezwingend und wertvoll ist wie das Internet selbst“, Sat+Kabel zitiert sinngemäß Dimitry Shapiro, Gründer des Videoportals Veoh Networks. Beides im Onlinedienst „Sat+Kabel, http://www.satundkabel.de/print.php?sid=11678; zuletzt gefunden am 11.10.2006).

3 Als bekannteste Beispiele seien nur stellvertretend erwähnt: Video on Demand bei T-Online-Vision (http://tonline-vision.de/c/48/23/25/4823250.html; zuletzt gefunden am 11.08.2006) und der Online-Videorecorder von Save.TV (http://www.save.tv/, zuletzt gefunden am 11.08.2006).

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