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Eigenkapital - Ausweis bei Banken in Abhängigkeit von der Rechtsform (HGB vs. IFRS)

Scholary Paper (Seminar), 2006, 32 Pages
Author: Harm Linnecke
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2006
Pages: 32
Grade: 2
Bibliography: ~ 39  Entries
Language: German
Archive No.: V67357
ISBN (E-book): 978-3-638-60340-9
ISBN (Book): 978-3-638-67193-4
File size: 1833 KB
Notes :
Das Eigenkapital bei Kreditinstituten wird je nach der Rechtsform (AG, KGaA, Genossenschaftsbank, Sparkasse) und den Rechnungslegungsvorschriften unterschiedlich bilanziert. Durch die IFRS Regelungen kommen neue Bilanzposten hinzu, das EK wird detaillierter dargestellt und es ergeben sich höhere Volatilitäten und andere Effekte.


Abstract

Das Geschäftsbankensystem ist in Deutschland in Universalbanken und Spezialbanken unterteilt. Unter den Universalbanken gibt es private - und öffentlich – rechtliche Geschäftsbanken, die alle wichtigen Bankleistungen anbieten.1 Die Universalbanken werden in verschiedenen Rechtsformen geführt, wobei die Formen der AG, der eG, der Sparkasse und der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vorherrschend sind. Je nach der Rechtsform müssen verschiedene Vorschriften für den Jahresabschluss einer Bank angewendet werden. Die Bilanzierung des Eigenkapitals ist dabei ein wichtiger Bestandteil der Bilanz, um die Kennzahlen der Eigenkapitalquote und der Eigenkapitalrentabilität berechnen zu können und somit die Wettbewerbsposition der Banken untereinander darzustellen. Der unterschiedliche Ausweis dieses Bilanzpostens hängt von der rechtlichen Ausgestaltung der Bank ab und ob die Rechnungslegungsvorschriften des HGB oder der IAS / IFRS angewendet werden. Das Eigenkapital der Sparkasse besteht oft nur aus einer Sicherheitsrücklage. Im Gegensatz dazu ist im IFRS Abschluss einer Bank als AG eine hoch komplexe Eigenkapitalgliederung zu finden. Zunächst geht es in Kapital 2.1 um die Definition, Aufgaben und Funktion des Eigenkapitals bei Banken. Die beiden folgenden Kapiteln 2.2 und 2.3 erläutern die Funktion des Eigenkapitals als haftendes Eigenkapital, indem die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung unter Basel I und die neuen Vorschriften nach Basel II 2 beschrieben werden. Die Größe des bilanziellen Eigenkapitals nach dem HGB und den IAS / IFRS wird in den Abschnitten 2.4 und 2.5 dargelegt. Auf die Rechnungslegung nach den US – GAAP wird nicht eingegangen, bislang bilanziert nur die Deutsche Bank nach diesen Vorschriften. Im dritten Kapital werden die einzelnen, wichtigsten Rechtsformen von Banken vorgestellt und der entsprechende Eigenkapitalausweis wird theoretisch und praktisch dargestellt. Im Kapitel 4 wird ein kurzer Vergleich und ein Fazit gezogen.


Excerpt (computer-generated)

Martin - Luther - Universität Halle - Wittenberg
Seminar: „Aktuelle Entwicklungen des Aufsichts-,
Bilanz- und Steuerrechts bei Banken und Finanzdienstleistern
Abgabetermin: 06.11.2006

Eigenkapital - Ausweis bei Banken in Abhängigkeit
von der Rechtsform (HGB vs. IFRS)

von: Harm Linnecke

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung  1

2. Die Residualgröße Eigenkapital bei Banken 2

2.1 Definition, Aufgaben und Funktionen des Eigenkapital bei Banken  2
2.2 Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung 3
2.3 Die neuen Eigenkapitalanforderungen bei Banken unter Basel II 4
2.4 Bilanzierung des Eigenkapitals eines Kreditinstituts nach dem HGB 5
2.5 Bilanzierung des Eigenkapitals eines Kreditinstituts nach den IAS / IFRS 6

3. Eigenkapitalausweis in Anhängigkeit von der Rechtsform 10

3.1 Geschäftsbank in Form einer Aktiengesellschaft  10
3.2 Eigenkapitalausweis nach HGB einer Geschäftsbank als AG 11
3.3 Eigenkapitalausweis nach IFRS einer Geschäftsbank als AG 11
3.4 Die Universalbank als Genossenschaftsbank  12
3.5 Eigenkapitalausweis bei Genossenschaftsbanken nach HGB und IFRS 13
3.6 Die Sparkasse als Anstalt öffentlichen Rechts  14
3.7 Eigenkapitalausweis bei den Sparkassen nach dem HGB 14
3.8 Die Privatbank in der Rechtsform der KGaA 15
3.9 Eigenkapitalausweis bei Privatbanken als KGaA 15

4. Zusammenfassender Vergleich und Fazit  16

Anhang  V

Literaturverzeichnis XII

Internetquellen – Verzeichnis  XIV

Rechtsquellenverzeichnis XV

 


Abkürzungsverzeichnis

A-f-S = Available-for-sale
IAS = International Accounting Standard(s)
IFRS = International Financial Reporting Standard(s)
IRB =vInternal Ratings Based
LiquiGrds = Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Kreditinstitute
RechKredV = Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
US – GAAP = United States Generally Accepted Accounting Principles
[...]
 


 

1. Einleitung

Das Geschäftsbankensystem ist in Deutschland in Universalbanken und Spezialbanken unterteilt. Unter den Universalbanken gibt es private - und öffentlich – rechtliche Geschäftsbanken, die alle wichtigen Bankleistungen anbieten.1 Die Universalbanken werden in verschiedenen Rechtsformen geführt, wobei die Formen der AG, der eG, der Sparkasse und der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vorherrschend sind. Je nach der Rechtsform müssen verschiedene Vorschriften für den Jahresabschluss einer Bank angewendet werden. Die Bilanzierung des Eigenkapitals ist dabei ein wichtiger Bestandteil der Bilanz, um die Kennzahlen der Eigenkapitalquote und der Eigenkapitalrentabilität berechnen zu können und somit die Wettbewerbsposition der Banken untereinander darzustellen. Der unterschiedliche Ausweis dieses Bilanzpostens hängt von der rechtlichen Ausgestaltung der Bank ab und ob die Rechnungslegungsvorschriften des HGB oder der IAS / IFRS angewendet werden. Das Eigenkapital der Sparkasse besteht oft nur aus einer Sicherheitsrücklage. Im Gegensatz dazu ist im IFRS Abschluss einer Bank als AG eine hoch komplexe Eigenkapitalgliederung zu finden. Zunächst geht es in Kapital 2.1 um die Definition, Aufgaben und Funktion des Eigenkapitals bei Banken. Die beiden folgenden Kapiteln 2.2 und 2.3 erläutern die Funktion des Eigenkapitals als haftendes Eigenkapital, indem die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung unter Basel I und die neuen Vorschriften nach Basel II 2 beschrieben werden. Die Größe des bilanziellen Eigenkapitals nach dem HGB und den IAS / IFRS wird in den Abschnitten 2.4 und 2.5 dargelegt. Auf die Rechnungslegung nach den US – GAAP wird nicht eingegangen, bislang bilanziert nur die Deutsche Bank nach diesen Vorschriften. Im dritten Kapital werden die einzelnen, wichtigsten Rechtsformen von Banken vorgestellt und der entsprechende Eigenkapitalausweis wird theoretisch und praktisch dargestellt. Im Kapitel 4 wird ein kurzer Vergleich und ein Fazit gezogen.

2. Die Residualgröße Eigenkapital bei Banken

2.1 Definition, Aufgaben und Funktionen des Eigenkapital bei Banken

Auf der Passivseite der Bilanz stellt das Eigenkapital eine „Saldogröße“ dar, indem von den Vermögenswerten die Schulden abgezogen werden. Das Eigen- kapital weist für die Gläubiger einer Bank eine „elementare vertrauensbildende Funktion“ auf.3 Es hat eine Gründungsfunktion, denn nach dem Kreditwesengesetz muss zur Gründung der Bank ein ausreichendes haftendes Eigenkapital vorhanden sein. Im Interesse der Gläubiger und zur Sicherung der Einlagen weist das Eigenkapital eine Haftungsfunktion auf. Außerdem kommt dem Eigenkapital die Begrenzungsfunktion zu. Mit dem Eigenkapital sollen Risken aus Bankgeschäften vermindert werden und Verluste sollen möglichst nicht entstehen. Ebenso wie das Fremdkapital erfüllt das Eigenkapital die Finanzierungsfunktion. Nach § 12 KWG soll zum Beispiel das dauernde langfristige Anlagevermögen vollständig durch das haftende Eigenkapital gedeckt sein. Dem Eigenkapital kommt die Bemessungsfunktion bei der Gewinnverwendung zu, weil das Gezeichnete Kapital die Grundlage bei der Verteilung des Gewinns darstellt. Durch die Höhe der Eigenkapitalquote wird die Wettbewerbs – und Leistungsfähigkeit der Bank dargestellt. Damit ergibt sich eine Repräsentationsfunktion. Allerdings wird auch vertreten, dass der Geschäftsbetrieb einer Bank auch ohne oder mit sehr wenig Eigenkapital betrieben werden kann, denn der Anteil des Eigenkapitals ist gegenüber dem Fremdkapital sehr gering. Schließlich sollen die Gewinne und Verluste zwischen verschiedenen Geschäftsjahren ausgeglichen werden (Ausgleichsfunktion). 4 Wegen der geringen Höhe des Eigenkapitals sind die Haftungs – und Finanzierungsfunktionen weniger bedeutend, ebenso können die Repräsentationsfunktion und die Ausgleichsfunktion kritisch gesehen werden. 5

2.2 Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung

Das Aufsichtsrecht für Banken nach den Vorschriften Basel I stellt eine Mindestanforderung an Eigenkapital auf. Durch einen Solvabilitätskoeffizient wird vorgegeben, wie hoch das haftende Eigenkapital sein muss, damit ein Schuldnerausfall ausgeglichen werden kann.6 Nach Grundsatz I § 2 der Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Kreditinstitute müssen 8 % der gewichteten Risikoaktiva mit haftendem Eigenkapital unterlegt werden.7 Abbildung A-1 im Anhang zeigt die Zusammensetzung der Eigenmittel. Die einzelnen Komponenten des Kernkapitals, des Ergänzungskapitals und der Drittrangmittel zeigt die Abbildung A – 2. Die § 10 Abs. 2 – 7 KWG beschreiben die Zusammensetzung der Eigenmittel. Das haftende Eigenkapital und Drittrangmittel ergeben die regulatorischen Eigenmittel.8 Das haftende Eigenkapital setzt sich aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital Klasse I und Klasse II zusammen. Das Kernkapital eignet sich im Gegensatz zum Ergänzungs – und den Drittrangmitteln gut als Haftungskapital.9 Es setzt sich bei den Gesellschaften der AG, KGaA und der GmbH aus dem Grund – oder Stammkapital und den Rücklagen zusammen. Bei Genossenschaften ist das Kernkapital das Geschäftsguthaben der Genossen und die Rücklagen, bei Sparkassen sind es die Rücklagen. Zum Kernkapital zählen weiterhin die Einlagen von stillen Beteiligten, der Sonderposten für allgemeine Bankrisiken und der Bilanzgewinn, wenn er zum Geschäftskapital, zu den Rücklagen oder zu dem Geschäftsguthaben zugeführt wird.10 Zum Ergänzungskapital zählen vor allem stille Reserven, Vorsorgereserven nach § 340 f. HGB, Vorzugsaktien, Genussrechtsverbindlichkeiten und nachrangige Verbindlichkeiten.11

2.3 Die neuen Eigenkapitalanforderungen bei Banken unter Basel II

[...]


1 Vgl. Hintner, O. / Obst, G. ,Geld-, Bank – und Börsenwesen, 2000, S. 451.

2 Basel I wurde 1988 verabschiedet, 2007 sollen die weitaus komplexeren Vorschriften Basel II für Kreditinstitute Gültigkeit haben.

3 Padberg, T., Analyse der Jahresabschlüsse von Genossenschaftsbanken und Sparkassen, 2005, S.14.

4 Vgl. Eilenberger, Guido, Bankbetriebslehre, 1997, S. 165 f.

5 Vgl. Eilenberger, Guido, Bankbetriebslehre, 1997, S. 167.

6 Vgl. Padberg, T., Analyse der Jahresabschlüsse von Genossenschaften und..., 2005, S. 15.

7 Vgl. § 2 Abs. 1 LiquiGrds.

8 Vgl. Deutsche Bundesbank: Monatsbericht Januar; URL: http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/monatsberichte/2002/200201...; gesichtet am: 10.10.2006.

9 Vgl. Hartmann- Wendels, T. / Pfinsten, A. / Weber, M. ,Bankbetriebslehre, 2004, S. 401.

10 Vgl. Hartmann- Wendels, T. / Pfinsten, A. / Weber, M. ,Bankbetriebslehre, 2004, S. 406 f. .

11 Vgl. Deutsche Bundesbank: Monatsbericht Januar; URL: http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/monatsberichte/2002/200201...; gesichtet am 10.10.2006.

12 Vgl. Schulte – Mattler, H. / von Kenne, U., Meilenstein der Bankenaufsicht, in: Die Bank, 2004, H. 9, S. 37.

13 Fritz – Aßmus, D. / Tuchtfeldt, E., Basel II als internationaler Standard zur Regulierung von Banken, in: ORDO, 2003, Bd. 54, S. 279.


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