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Effektivität der Maßnahmen internationaler wirtschaftlicher Zusammenarbeit - Die Entwicklungspolitik der Europäischen Union mit den AKP-Staaten

Autor: Tanja Lergenmueller
Fach: Wirtschaft - Wirtschaftspolitik

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Details

Veranstaltung: Internationales Management
Institution/Hochschule: Universität Mannheim
Tags: Effektivität, Maßnahmen, Zusammenarbeit, Entwicklungspolitik, Europäischen, Union, AKP-Staaten, Internationales, Management
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2006
Seiten: 35
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 38  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 815 KB
Archivnummer: V67864
ISBN (E-Book): 978-3-638-60555-7
Anmerkungen :
Genauer Titel: Effektivität der Maßnahmen internationaler wirtschaftlicher Zusammenarbeit - Die Entwicklungspolitik der Europäischen Union mit den AKP-Staaten -

Textauszug (computergeneriert)

UNIVERSITÄT MANNHEIM
Lehrstuhl für ABWL und Internationales Management
9. Fachsemester, SS 2006
26. Mai 2006

Effektivität der Maßnahmen internationaler wirtschaftlicher Zusammenarbeit -
Die Entwicklungspolitik der Europäischen
Union mit den AKP-Staaten

von: Tanja Lergenmueller

 


INHALTSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS  II
[in der Downloaddatei vorhanden]

1 Einleitung 1

1.1 Problemstellung  1
1.2 Gang der Untersuchung  1

2 Die Europäische Entwicklungspolitik mit den AKP-Staaten  2

2.1 Anfänge der Entwicklungszusammenarbeit  2
2.2 Die Lomé Abkommen  4

2.2.1 Entstehung und Kernelemente der vier Lomé Abkommen  4
2.2.2 Gründe für das Scheitern von Lomé  5

2.3 Das Cotonou Abkommen 7

2.3.1 Ziele und Grundprinzipien des Abkommens  7
2.3.2 Die 5 Säulen des Abkommens und Änderungen zu Lomé  8

3 Kritische Analyse des Cotonou Abkommens und Alternativvorschläge 12

3.1 Probleme und Risiken der Umsetzung 12
3.2 Gegner der EPA-Freihandelsabkommen  16
3.3 Auswirkungen auf die regionale Integration am Beispiel der SADC 17
3.4 Alternativen zu den EPAs 18

4 Schlussbetrachtung und Perspektiven der Zusammenarbeit 20

ANHANG I - Überblick über die AKP-Mitgliedstaaten nach Cotonou V

ANHANG II - Überblick über die afrikanischen EPA-Regionen  VII

LITERATURVERZEICHNIS VIII




ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AKP-Staaten = Staatengruppe der Afrikanischen, Karibischen und Pazifischen Staaten
ASEAN = Association of South-East Asian Nations (Vereinigung südostasiatischer Staaten)
CARIFORUM = Karibische AKP-Staaten
CEMAC = Communauté Economique et Monétaire de l′Afrique Centrale (Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion)
COMESA = Common Market of Eastern and Southern Africa (Gemeinsamer Markt für die Länder des östlichen und südlichen Afrikas)
CONCORD = European NGO Confederation for relief and development (Dachorganisation von mehr als 1400 entwicklungspolitischen NGOs in Brüssel)
EBA = Everything-but-arms-Initiative (Alles-ausser-Waffen- Initiative)
ECOWAS = Economic Community of West African States (regionale Gruppe westafrikanischer Staaten)
EEF = Europäischer Entwicklungsfond
EEP = Europäische Entwicklungspolitik
EPA = Economic Partnership Agreement (Wirtschaftspartnerschaftsabkommen)
ESA = East South Africa (eine Gruppe ost- und südafrikanischer Staaten)
EWG = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
GAP = Gemeinsame Agrarpolitik der EU
GATT = General Agreement on Tariffs and Trade (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen)
GSP = General System of Preferences (Allgemeines Präferenz System)
Kosa = Koordination Südliches Afrika
LDC = Less Developed Countries (Liste der am wenigsten entwickelten Länder)
MCCA = Mercado Común Centroamericano (Gemeinsamer zentralamerikanischer Markt)
MERCOSUR = Mercado Común del Sur (Gemeinsamer Markt des Südens)
NGO = Non-Governmental-Organizations (Regierungsunabhängige Organisationen)
SACU = Southern African Customs Union (Südafrikanische Zollunion)
SADC = Southern African Development Community (Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft)
WEED = World, Economy, Ecology & Development (Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung)
WTO = World Trade Organization (Welthandelsorganisation)
[...]
 


 

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Schon seit den 50er Jahren setzt sich die Europäische Union für eine effektive und effiziente multilaterale Entwicklungszusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten (Staatengruppe aus Afrika, der Karibik und dem pazifischen Ozean) und Europa ein. Ihre Hauptziele sind dabei eine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage dieser Länder, ihre schrittweise Eingliederung in die Weltwirtschaft sowie die Armutsbekämpfung. Obwohl die EU weltweit entwicklungspolitisch tätig ist, gilt das Lomé Abkommen, das von 71 AKP-Staaten 1975 unterzeichnet wurde, noch immer als Repräsentationsmodell für partnerschaftliche Nord-Süd-Beziehungen und stellt einen Kernpunkt der europäischen Entwicklungspolitik dar.12 Abgelöst wurde es 2000 durch das Abkommen von Cotonou, welches vor allem eine Neuregelung der Handelsbeziehungen durch die Einführung von reziproken Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) umfasst. Die EPAs sind nicht unumstritten, weshalb eine Analyse ihrer Auswirkungen und Risiken auf die AKP-Staaten im Zentrum dieser Arbeit stehen soll. Um die Effektivität der europäischen Entwicklungszusammenarbeit beurteilen zu können, sollen der historische Verlauf der Zusammenarbeit und die Kernelemente des Lomé und Cotonou Abkommens betrachtet sowie Alternativvorschläge zu den bereits existierenden Ansätzen analysiert werden.

1.2 Gang der Untersuchung

In einem ersten Schritt wird zunächst ein historischer Überblick über die Entwicklungspolitik der EU mit den AKP-Staaten gegeben. Angefangen bei der Unterzeichnung der Römischen Verträge im Jahr 1957, werden die Gründe für die Entstehung der Lomé Abkommen erörtert und ihre Kernelemente vorgestellt. Nach einer Analyse der Ursachen für das Scheitern der EU-AKP-Zusammenarbeit unter Lomé werden im Kapitel 2.3 die Ziele und Grundprinzipien des neuen Cotonou Abkommens erläutert. Die Darstellung der fünf Säulen des Abkommens erfolgt vor dem Hintergrund seiner Neuerungen gegenüber dem vorherigen Lomé Abkommen. Den Schwerpunkt dieser Arbeit bildet das dritte Kapitel, in dem eine kritische Analyse des Cotonou Abkommens durchgeführt wird. Aufgrund der Vielzahl von Themenbereichen innerhalb des Abkommens und des wirtschaftlichen Schwerpunkts dieser Arbeit werden ausgewählte handelspolitische Aspekte herausgegriffen und untersucht. Nachdem in 3.1 zunächst Konfliktpotentiale und Risiken ausführlich dargestellt werden, beschäftigt sich der verbleibende Teil des Kapitels mit den Gegnern der Freihandelsabkommen, den möglichen Auswirkungen auf die SADC-Region sowie der Darstellung WTOkompatibler Alternativen. Im letzten Teil dieser Arbeit erfolgen schließlich eine zusammenfassende Schlussbetrachtung sowie ein Ausblick auf die Effektivität der zukünftigen EU-AKP-Zusammenarbeit.

2 Die Europäische Entwicklungspolitik mit den AKP-Staaten

2.1 Anfänge der Entwicklungszusammenarbeit

Als Einführung in die Thematik werden zunächst die wichtigsten Eckdaten der EUAKP- Zusammenarbeit in einer kurzen Übersicht dargestellt.

Abbildung 1: Zeitstrahl der EU-AKP-Zusammenarbeit [Abbildung in der Downloaddatei vorhanden]

Die EU-AKP-Zusammenarbeit besitzt ihren Ursprung in der Unterzeichnung der Römischen Verträge3 im Jahr 1957 und ist letztlich aus post-kolonialen Absichten heraus entstanden. Hauptinitiatoren waren Frankreich, Belgien, Italien und die Niederlande, die eine Anbindung an ihre damaligen Kolonialländer in West- und Südafrika zu einer Vorbedingung für Ihre EWG-Mitgliedschaft machten.4 Besonders Frankreich fürchtete durch die Einrichtung eines gemeinsamen Außenzolls den Verlust von günstigen Rohstoffquellen. Um den Handel zwischen der EG5 und ihren Kolonialstaaten zu erleichtern und somit den wirtschaftlichen und politischen Einfluss Europas in Übersee zu bewahren, wurde die Zusammenarbeit schon in der Präambel des EWG-Vertrags in Form eines Assoziierungsabkommens festgehalten. Wichtigstes Erbe des Abkommens ist der Europäische Entwicklungsfond EEF, der bis heute ein Hauptinstrument der Entwicklungszusammenarbeit von EU und AKP darstellt und Projekte in den Bereichen Bildung, Ausbau der Infrastruktur, Förderung und Diversifizierung der Produktion und Humanitäre Hilfe finanziert.6 Die Beziehungen zwischen der EG und den frankophonen afrikanischen Staaten mussten durch die Anfang der 60er Jahre entstandenen Unabhängigkeitsbewegungen in den Kolonien neu geregelt werden. Im Zuge dessen, wurde das Yaoundé I Abkommen 1963 geschlossen und 1969 durch das Yaoundé II Abkommen7 erweitert. Ziel war es, die Wettbewerbsfähigkeit der unabhängig gewordenen Länder durch Finanzhilfen zu stärken, ihre Eigenverantwortlichkeit zu unterstützen und die regionale Zusammenarbeit in Afrika sowie den Handel der Staaten zu fördern.8 Durch die Yaoundé Abkommen wurde folglich eine Politik eingeleitet, die sich vom Paternalismus löste und zu einer gleichberechtigten Zusammenarbeit führen sollte.9

2.2 Die Lomé Abkommen

2.2.1 Entstehung und Kernelemente der vier Lomé Abkommen

Mit dem EG-Beitritt Großbritanniens im Jahr 1973 erfolgte abermals eine Neuorientierung der EG-Entwicklungspolitik. Großbritannien, als ehemals größte Kolonialmacht der Welt, verlangte eine Öffnung der Assoziationspolitik für die dem Commonwealth angehörenden Entwicklungsländer aus Ostafrika, der Karibik und dem Pazifik. Zudem wurden verstärkt Forderungen der Entwicklungsländer nach einer neuen, gerechteren Weltwirtschaftsordnung laut, woraufhin eine veränderte vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit ausgearbeitet wurde. Der erste EG-AKP-Vertrag wurde am 28. Februar 1975 in Lomé, der Hauptstadt Togos, von 46 AKP-Staaten und 9 EG-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Er hatte, wie auch die zwei Folgeabkommen, eine Laufzeit von fünf Jahren und gilt als Repräsentationsmodell der Nord-Süd- Entwicklungskooperation.10 Lomé IV wurde am 15. Dezember 1989 unterzeichnet mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einer Halbzeitüberprüfung nach 5 Jahren und umfasste im Jahr 2000 letztendlich 77 AKP-Staaten und 15 EU-Mitgliedsstaaten. Das Lomé Abkommen basierte auf vier zentralen Elementen. Einen Schwerpunkt bildeten die Ausführungen über den Handel, insbesondere die Gewährung einseitiger, nichtreziproker Handelspräferenzen zugunsten der AKP-Länder und die Bewilligung eines weitgehend zollfreien Zugangs zum EG-Markt.11 Durch das erste Lomé Abkommen hatten 99,5% der Waren aus den AKP-Staaten freien Zugang zum europäischen Markt.12 Ein zweiter Schwerpunkt wurde auf eine partnerschaftliche Kooperation zwischen den Vertragsparteien gelegt. Grundprinzip der Partnerschaft war ein gemeinsames Interesse an Entwicklung, welches durch regelmäßige Konsultationen erzielt werden sollte. Als Zeichen dieser Partnerschaft wurden gemeinsame Organe wie der EG-AKP-Ministerrat oder beratende Versammlungen von EG- und AKPParlamentariern eingerichtet.

[...]


1 Vgl. Schmuck (1992), S. 14.

2 Wie zuvor erwähnt, umfasst die EEP wesentlich mehr als die Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten. So sind besonders seit den 70er Jahren mehrere Kooperationsabkommen und Handelsbeziehungen mit verschiedenen Staaten und Staatengruppen entstanden, z.B. mit Mittel- und Osteuropa (MOE) und der GUS-Region (GUS), mit regionalen Wirtschaftsgemeinschaften (ASEAN, MERCOSUR, Andenpakt, MCCA) und den Mittelmeer-Anrainerstaaten. Insbesondere die Kooperationsbeziehungen mit Mittel- und Osteuropa haben seit den 90er Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, vgl. Nohlen (2003), S. 214. Darüber hinaus verfolgt die Europäische Union auch eine allgemeine weltweite Entwicklungszusammenarbeit, die Elemente wie finanzielle Hilfe an Entwicklungsländer, Nahrungsmittelhilfe, ein Allgemeines Präferenzsystem (APS), die „Everything-but-arms-Initiative“ (EBA) und eine gemeinsame Interessenvertretung der EG-Staaten in internationalen Konferenzen, z.B. GATT beinhaltet, vgl. Schmuck (1992), S. 18f.

3 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der von den Ländern Belgien, West-Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet wurde, vgl. Wikepedia (2006), online.

4 Vgl. Tchitchi (2005), S. 37; dazu auch Schmuck (1992), S. 10.

5 Die Bezeichnung EG bezieht sich auf den Zeitraum bis zum 1. November 1993 (der Maastrichter Vertrag zur Gründung der Europäischen Union tritt in Kraft), EU auf den Zeitpunkt danach.

6 Vgl. Opitz (1983), S. 34f.

7 Der Name der Abkommen entspricht dem Ort der Unterzeichnung, Yaoundé, die Hauptstadt Kameruns.

8 Vgl. Tchitchi (2005), S. 37f.

9 Vgl. Schmuck (1992), S. 10.

10 Vgl. Tchitchi (2005), S. 38f.; dazu auch Weidmann (1991), S. 19; Schmuck (1992), S. 12.

11 Vgl. Tchitchi (2005), S. 39; dazu auch Schmidt (2002), online.

12 Vgl. Nohlen (2002), S. 525.

Kommentare

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