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Thesis (M.A.), 2006, 131 Pages
Author: Magistra Artium Silvia Bielert
Subject: History - Early and Ancient History
Details
Tags: Nichts, Institutionen, Polis, Athen, Solonischen, Nomothesie
Year: 2006
Pages: 131
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 232 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-59421-9
ISBN (Book): 978-3-638-68099-8
File size: 919 KB
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Abstract
Im 7. und Anfang des 6. Jahrhunderts v. Chr. befand sich die Bürgergemeinschaft der pólis Athen in einer schweren inneren Krise. Die Unzufriedenheit breiter Bevölkerungsschichten über ihre wirtschaftliche Notlage führte zu Aufruhr (stásis) und bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen. Der Athener Solon (ca. 640-560 v.Chr.) soll seinen Mitbürgern geholfen haben, diese Krise zu überwinden und galt besonders im 5. und 4. Jahrhundert v. Chr. als großer Reformer und "Gesetzgeber" (nomothétes). Sein Reformwerk umfaßte neben der sogenannten "Lastenabschüttelung" (seisáchtheia) auch die schriftliche Fixierung von Rechtssatzungen (thesmoí); diese Maßnahme wird von den antiken Quellen und der modernen Forschung als nomothesía bezeichnet. Die Solonischen thesmoí behandeln eine Vielzahl von Bereichen des antiken Straf- und Familienrechts sowie des öffentlichen Rechts. Daneben wird Solon von den Quellen auch eine Münz-, Maß- und Gewichtsreform und die Ordnung der Bürgerschaft nach Klassen (téle) zugesprochen; beides dürften Bestandteile seiner nomothesía gewesen sein. Da Solon von der Geschichtsschreibung des 4. Jahrhunderts v. Chr. häufig als volksfreundlicher Begründer einer demokratischen pátrios politeía charakterisiert wird, soll in der vorliegenden Arbeit erörtert werden, inwieweit er auch das politisch-institutionelle System der sich noch in der Konsolidierungsphase befindenden pólis Athen neu konstituierte. Reformierte er die überkommene politische Ordnung oder sanktionierte er sie nachträglich? Ausgehend von einer Untersuchung der zugehörigen Überlieferung soll geklärt werden, inwieweit der dem Solon von Clemens von Alexandrien zugesprochene Sinnspruch Medén ágan - "Nichts zu sehr" tatsächlich als Charakteristikum seines Reformwerkes gelten kann. Verteilte er die politische Macht neu oder veränderte Solon "nichts zu sehr"? Wie wirkte sich die politische Reform auf die Teilhabe der einzelnen Bevölkerungsschichten an der pólis aus und welchen Beitrag leistete Solon für die Entwicklung Athens zum demokratischen Bürgerstaat?
Excerpt (computer-generated)
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften
"Nichts zu sehr"? Die Institutionen der Polis Athen in der Solonischen Nomothesie
Silvia Bielert
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung ... 6
B. Vorbetrachtungen ... 13
I. Die soziale Krise um 600 v.Chr. ... 13
1. Die Ursachen ... 13
2. Die Erscheinungsformen ... 19
II. Die kurzfristige Lösung der sozialen Krise durch die seisáchtheia ... 25
III. Die langfristige Lösung durch die nomothesía ... 31
IV. Die institutionsrechtlichen Bestimmungen in der Solonischen nomothesía ... 38
C. Die Einteilung der Bürgerschaft in Klassen ... 42
I. Zur Bedeutung der Klassenbezeichnungen ... 43
II. Bürger ohne Grundbesitz ... 48
1. Die Äquivalente in den Quellen und die metrologische Reform Solons ... 49
2. Zur Glaubwürdigkeit der Ernteerträge in der Athenaíon politeía ... 56
III. Der Zweck der Solonischen Bürgerordnung ... 62
IV. Zwischenergebnis: Besitz statt Herkunft ... 68
D. Die Pentakosiomédimnoi und die ihnen zukommenden Funktionen ... 72
I. Das Archontat ... 74
1. Zur Historizität des Wahl-Los-Verfahrens ... 74
2. Die Wahl der Archonten ... 79
3. Die Kompetenzen der neun Archonten ... 81
4. Amtsgewalt und Machtpotential der Archontate ... 85
II. Der Areopag ... 89
III. Zwischenergebnis: Tradition statt Innovation ... 98
E. Die Institutionen der Bürgerschaft und die politische Teilhabe der Hippeîs, Zeugîtai und Thêtes ... 100
I. Der Rat der Vierhundert (boulé) ... 101
1. Zur Frage der Historizität ... 101
a. Die Quellenlage ... 101
b. Die möglichen Kompetenzen und Funktionen des Rates ... 110
2. Die Mitglieder und die politische Bedeutung des Gremiums ... 114
II. Die Volksversammlung (ekklesía) ... 116
III. Das Volksgericht (heliaía) ... 119
1. Berufungsgericht oder Gericht erster Instanz? ... 119
2. Zur Identität von helaía und ekklesía ... 129
IV. Zwischenergebnis: Die Demokratie auf den Weg gebracht? ... 131
F. Resümee ... 133
Quelleneditionen ... 134
Abkürzungs- und Literaturverzeichnis ... 139
A. Einleitung
Im 7. und Anfang des 6. Jahrhunderts v.Chr. befand sich die Bürgergemeinschaft der pólis Athen in einer schweren inneren Krise. Die Unzufriedenheit breiter Bevölkerungsschichten über ihre wirtschaftliche Notlage führte zu Aufruhr (stásis) und bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen. Der Athener Solon (ca. 640-560 v.Chr.) soll seinen Mitbürgern geholfen haben, diese Krise zu überwinden und galt besonders im 5. und 4. Jahrhundert v.Chr. als großer Reformer und „Gesetzgeber“ (nomothétes). Sein Reformwerk umfaßte neben der sogenannten „Lastenabschüttelung“ (seisáchtheia) auch die schriftliche Fixierung von Rechtssatzungen (thesmoí); diese Maßnahme wird von den antiken Quellen und der modernen Forschung als nomothesía bezeichnet. Die Solonischen thesmoí behandeln eine Vielzahl von Bereichen des antiken Straf- und Familienrechts sowie des öffentlichen Rechts. Daneben wird Solon von den Quellen auch eine Münz-, Maß- und Gewichtsreform und die Ordnung der Bürgerschaft nach Klassen (téle) zugesprochen; beides dürften Bestandteile seiner nomothesía gewesen sein.
Da Solon von der Geschichtsschreibung des 4. Jahrhunderts v.Chr. häufig als volksfreundlicher Begründer einer demokratischen pátrios politeía1 charakterisiert wird, soll in der vorliegenden Arbeit erörtert werden, inwieweit er auch das politischinstitutionelle System der sich noch in der Konsolidierungsphase befindenden pólis Athen neu konstituierte. Reformierte er die überkommene politische Ordnung oder sanktionierte er sie nachträglich? Ausgehend von einer Untersuchung der zugehörigen Überlieferung soll geklärt werden, inwieweit der dem Solon von Clemens von Alexandrien zugesprochene Sinnspruch µηδν γαν – Nichts zu sehr2 tatsächlich als Charakteristikum seines Reformwerkes gelten kann. Verteilte er die politische Macht neu oder veränderte Solon „nichts zu sehr“? Wie wirkte sich die politische Reform auf die Teilhabe der einzelnen Bevölkerungsschichten an der pólis aus und welchen Beitrag leistete Solon für die Entwicklung Athens zum demokratischen Bürgerstaat?
Um einen Einblick in die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Strukturen der archaischen Zeit des 8. und 7. Jahrhunderts zu erhalten, sind die Epen Homers und Hesiods heranzuziehen. Der aus Kleinasien stammende Homer (8. Jahrhundert v.Chr.) und der böotische Bauer Hesiod (ca. 700 v.Chr.) waren zwar keine Zeitzeugen Solons, beschreiben aber großzügig Konstellationen und Lebensumstände der aristokratischen bzw. bäuerlichen Stände ihrer Zeit. Die wichtigsten und zeitlich nächstgelegenen Quellen zu Solon und seinem Wirken sind seine eigenen schriftlichen Hinterlassenschaften. Solon verfaßte Gedichte, die er mündlich vor seinen Mitbürgern rezitierte. Dementsprechend verwendet er Begriffe metaphorisch, die schon den nachfolgenden antiken Autoren nicht mehr eindeutig geläufig waren.3 Vor allem ist nicht immer greifbar, auf welche Ereignisse Solon explizit anspielt und welche Personen er ansprechen wollte. Eine Interpretation seiner Dichtungen gestaltet sich daher nicht einfach. Dennoch müssen die aus späteren Sekundärquellen kompilierten Fragmente immer auch isoliert betrachtet werden, bevor weitere Quellen hinzugezogen werden können. Für die Untersuchung der nomothesía können die bei anderen antiken Autoren meist indirekt zitierten Solonischen Gesetzestexte herangezogen werden.4 Jedoch ist ihre Überlieferung schwer nachzuvollziehen; ihr originaler Wortlaut dürfte im Laufe der Zeit verfälscht worden sein. Häufig wird auch deutlich, daß spätere Autoren den Inhalt der Gesetze mißverstanden und den Wortlaut dementsprechend abänderten oder falsch interpretierten. Daher müssen die thesmoí immer im Kontext des Solonischen Reformwerks5 und unter Hinzuziehung der Dichtungen Solons betrachtet werden. Für die Analyse der politischen Neuerungen sind die Gesetz- und Gedichtfragmente kaum hilfreich. Thesmoí, die sich explizit auf Ämter und Institutionen der pólis Athen beziehen, sind nur einige wenige überliefert. Kein überlieferter Vers Solons behandelt die politischen Aspekte seiner Reformen. Jedoch finden sich in den Dichtungen Hinweise auf seine moralischen Ansichten und seinen politischen Standpunkt, die einer weiterführenden Interpretation – auch hinsichtlich seiner Intention – dienen können.
In der Mitte des 5. Jahrhunderts widmete Herodot (ca. 485-425 v.Chr.) Solon einige Passagen seiner Apódexis historíes6. Jedoch war sein Solonbild noch geprägt von der volkstümlichen Figur des „Weisen“. So findet sich Solons politisches Wirken nur am Rande erwähnt, während der Darstellung einer fiktiven Begegnung mit dem Lyderkönig Kroisos besonders viel Platz eingeräumt wird.7 Ferner schenkte ihm die im 5. Jahrhundert v.Chr. einsetzende historische Literatur nur wenig Aufmerksamkeit. Greifbar wird er als nomothétes erst wieder im 4. vorchristlichen Jahrhundert, wo er vor allem von den Gerichtsrednern zur Legitimation ihrer Argumentationen und zur Beeinflussung der Richter mißbraucht und in seiner historischen Bedeutung als Gesetzgeber ausgebaut wurde.8 In dieser Tradition der „romantisierenden“ Rückbesinnung steht auch ein Teil der Atthidographie und die Athenaíon politeía des Aristoteles – oder eines seiner Schüler9 – aus dem letzten Drittel des 4. Jahrhunderts.10
[...]
1 Der Begriff der „Väterverfassung“ entstand im Rahmen des Peloponnesischen Krieges, als die Forderung nach einer Abkehr von der radikalen Demokratie und eine Orientierung an den „Verfassungen“ Drakons, Solons und Kleisthenes’ laut wurde. Vgl. zu diesem Sachverhalt RUSCHENBUSCH, ΠΑΤΡΙΟΣ ΠΟΛΙΤΕΙΑ. Theseus, Drakon, Solon und Kleisthenes in Publizistik und Geschichtsschreibung des 5. und 4. Jahrhunderts v.Chr., in: Historia 7 (1958), 398; JACOBY, Atthis. The Local Chronicles of Ancient Athens, ND der Ausgabe von 1949, New York, 1973, 77. 154; HÖLKESKAMP, Schiedsrichter, Gesetzgeber und Gesetzgebung im archaischen Griechenland, Historia Einzelschriften 131, Stuttgart, 1999, bes. 55f.
2 Vgl. Clem. Alex. strom. 1,61,1: Πλιν α Χλωνι τ Λακεδαιµον ναφρουσι τ „Μηδν γαν“· Στρτων δ ν τ περ ερηµτων Σωδµ τ Τεγετ προσπτει τ πφθεγµα, ∆δυµος δ Σλωνι ατ νατθησιν, σπερ µλει Κλεοβολ τ „Μτρον ριστον“. – Wiederum auf Chilon aus Lazedämon führt man das „Nichts übers Maß“ zurück. Straton aber legt in dem Buch Über die Erfindungen den Spruch dem Stratodemos aus Tegea bei, Didymos aber schreibt ihn dem Solon zu, wie denjenigen „das Maß ist das Beste“ dem Kleobulos. Text: Clément d’Alexandrie, Les Stromates, griech. und franz., Band I, übers. und mit Anm.en versehen von M. Caster, eingel. von Cl. Mondésert, Paris, 1951, 94. Übersetzung: Klemens von Alexandrien, T. F.; Die Teppiche (Stromateis), deutsch, nach der Übersetzung von F. Overbeck, hrsg. und eingel. Von C. A. Bernoulli und L. Früchtel, Basel, 1936, 194.
3 Vgl. STAHL, Gesellschaft und Staat bei den Griechen. Archaische Zeit, Paderborn u.a., 2003, 176f.
4 Teilweise geben die Sekundärquellen auch die zugehörige Gesetzestafel (áxon) und die laufende Nummer des entsprechenden Gesetzes (nómos) an. Solon bezeichnete seine Satzungen mit dem älteren Begriff thesmoí. Vgl. hierzu MOSSÉ, How a Political Myth Takes Shape. Solon, „Founding Father“ of the Athenian Democracy, in: Rhodes, P. J. (Hg.), Athenian Democracy, Edinburgh Readings on the Ancient World, übers. von Rosh Ireland, Edinburgh, 2004, 245f.
5 Ähnliches merkt schon Aristoteles an. Vgl. Aristot. Ath. pol. 9,2.
6 Vgl. Hdt. 1,29-33. 86,3-5.
7 Vgl. JACOBY, Atthis 153 und 352 Anm. 12. Solon als einen der Sieben Weisen darzustellen, war auch die Intention des Diogenes Laertios in der Mitte des 3. nachchristlichen Jahrhunderts.
8 Viele angeblich Solonische Gesetze finden sich in den Reden des Demosthenes (ca. 384/83-322 v.Chr.) und bei dem Logographen Lysias (ca. 445-380 v.Chr.). Es war üblich, Gesetze der „alten Zeit“, in die das individuelle und kollektive Bewußtsein kaum mehr vordringen konnte, bekannten Größen zuzuschreiben. Grundlegend hierzu ist nach wie vor RUSCHENBUSCHS systematische Analyse der Nennungen Solons bei den Rednern. RUSCHENBUSCH 1958, 401. 406-408 weist darauf hin, daß Solon vor 356 lediglich als einer der Sieben Weisen betrachtet wurde; seit 356 galt er als Begründer einer gemäßigten oder radikalen Demokratie, wobei Kleisthenes seinen Status als Schöpfer der Demokratie um 353 sogar an Solon abtreten mußte (a.a.O 419). Vgl. außerdem RUSCHENBUSCH, Atthis und Politeia, in: Hermes 109 (1981), 322.
9 Im Text wird synonymisch für die Athenaíon politeía „Aristoteles“ genannt, auch wenn es einige berechtigte Bedenken bezüglich seiner Autorschaft geben mag. Vgl. Aristoteles, Staat der Athener, übers. und erl. von M. Chambers, Aristoteles. Werke in deutscher Übersetzung 10,1, Darmstadt, 1990, 76f.; Aristoteles, Der Staat der Athener, übers. und hrsg. von M. Dreher, Stuttgart, 1997, 18-20. Somit kann i.d.A. auf den Ausdruck „der Autor der Athenaíon politeía“ verzichtet werden.
10 Die Abfassungszeit der Athenaíon politeía liegt nach STAHL, Archaische Zeit 178 zwischen 329/28 und 322 v.Chr., nach CHAMBERS, Staat der Athener 83 zwischen 329/28 und 325, nach RHODES, A Commentary on the Aristotelian Athenaion Politeia, Oxford, 1981, 52 zwischen 335/4 und 322.
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