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Autoren: Katrin Pfirrmann, Julia Mederle
Fach: Medien / Kommunikation - Medienethik
Details
Institution/Hochschule: Hochschule der Medien Stuttgart
Tags: Kulturkanal, ARTE, Fernsehen, Europäer, Medienethik
Jahr: 2006
Seiten: 21
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 9 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 90 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-60699-8
Textauszug (computergeneriert)
Hochschule der Medien in Stuttgart
Wissenschaftliche Hausarbeit aus dem Fach Medienethik
Der Kulturkanal ARTE - Fernsehen für Europäer?
Katrin Pfirrmann
Julia Mederle
Wintersemester 2005/2006
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis II
1 Einleitung 1
2 Allgemeines 2
2.1 Vorgeschichte 2
2.2 Struktur 2
2.3 Grundsätze der Programmgestaltung 4
3 Programmstruktur 5
3.1 Sendeformen und Themen 5
3.2 Hindernisse 9
3.3 Technische Herausforderungen 9 3.
4 Kulturelle Unterschiede 10
5 Der Integrationsgedanke 12
6 Fazit 15
7 Literatur- und Quellenverzeichnis 17
1 Einleitung
Seit seiner Entstehung wurde das Medium Fernsehen mit einer Kritik begleitet, die den Verlust der Kultur durch das neue Medium befürchtete. Mit Einführung des dualen Systems in den 80ern bekam diese „Kulturkritik“ einen neuen Aufschwung. Wurde vorher vor allem der Rückgang kunstkultureller Angebote wie Theater, Museen etc. befürchtet, so führten die mit der Privatisierung und der wachsenden Zahl der Fernsehsender verbundenen Internationalisierungstendenzen dazu, dass nicht mehr nur der Verlust von Kultur im Allgemeinen, sondern auch von nationaler und kultureller Identität befürchtet wurde. Nach Aussage der EU ist die europäische kulturelle Identität durch die Rundfunkanstalten zu fördern und trägt somit zur Schaffung eines europäischen Bewusstseins bei. Fraglich ist aber, ob Fernsehen überhaupt in der Lage ist, eine europäische Identität und die daraus resultierende Integration zu fördern.
In der folgenden Arbeit soll daher untersucht werden, wie sich der Kulturkanal ARTE mit dieser Problematik auseinandersetzt, und inwieweit sein Programm einen Beitrag zur Integration der einzelnen Länder leistet. Wichtig ist dabei der Bezug auf die Kulturbildung und die ethische Verantwortung des Rundfunks.
2 Allgemeines
2.1 Vorgeschichte
Grundlage des europäischen Kulturkanals stellt ein am 2.10.1990 unterzeichneter völkerrechtlicher Vertrag zwischen den deutschen Bundesländern und Frankreich dar. Die Gründeridee des Senders lag beim ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Lothar Späth und dem französischen Kulturminister Jack Lang.1 Artikel 2 des Gründungsvertrages aus dem Jahr 1991 von ARTE G.E.I.E. legt den Auftrag der Vereinigung fest: „Gegenstand der Vereinigung ist es, Fernsehsendungen zu konzipieren, zu gestalten und durch Satellit oder in sonstiger Weise auszustrahlen oder ausstrahlen zu lassen, die in einem umfassenden Sinne kulturellen und internationalen Charakter haben und geeignet sind, das Verständnis und die Annäherung der Völker in Europa zu fördern.“ Somit erfolgte der Sendestart im Jahr 1992.
2.2 Struktur
ARTE (Association Relative á la Télévision Européenne) ist ein öffentlich-rechtlicher, europäischer Kultursender, der sich an alle europäischen Bürger wendet. Schwerpunkt sind insbesondere die Bürger Frankreichs und Deutschlands. Die Finanzierung des Senders erfolgt über Fernsehgebühren sowohl in Deutschland als auch in Frankreich.
Die ARTE-Gruppe besteht aus drei Einheiten:
Der Zentrale ARTE G.E.I.E (Groupement Européen d’Intérêt Économique), welche eine Europäische Wirtschaftliche Interessenvertretung2 mit Sitz in Straßburg ist und am 30. April 1991 gegründet wurde. Die Zentrale entscheidet über Programmstrategie, Programmkonzeption und Programmplanung.
Außerdem ist sie für die Ausstrahlung der Sendungen zuständig, für die Programmpräsentation und die Sprachbearbeitung der Programme. Verantwortlich ist sie ebenfalls für die Produktion der Informationssendungen, bestimmter Magazine und einiger Themenabende. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedern konzipiert, koordiniert und gestaltet ARTE G.E.I.E. die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und trägt die Verantwortung für die Beziehungen zu den europäischen Partnern.
[...]
1 Vgl. Meyer 1994, S. 277.
2 Ziel und Zweck einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvertretung ist es, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern und die wirtschaftliche Tätigkeit der beteiligten Mitglieder zu erleichtern und weiterzuentwickeln. Sie basiert auf Europäischem Recht. Ihre Rechtsform ermöglicht es den Mitgliedern, bestimmte Geschäftstätigkeiten zusammenzulegen und dennoch juristisch und wirtschaftlich selbständig zu bleiben.
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