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Gefährdet die institutionelle Tagesbetreuung die Bindungssicherheit von Kleinkindern?

Autor: Anne-Christin Hummelt
Fach: Sozialpädagogik / Sozialarbeit

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Details

Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2005
Seiten: 27
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 15  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 172 KB
Archivnummer: V68518
ISBN (E-Book): 978-3-638-61065-0
Anmerkungen :
In dieser Hausarbeit möchte ich die Frage klären, ob eine zu frühe außerfamiliale Tagesbetreuung die Bindungsentwicklung von Kleinkindern gefährden und dadurch weitere Entwicklungsstörungen nach sich ziehen kann. Mit dem Inkrafttreten des TAG ist diese Frage wieder aktuell geworden.

Textauszug (computergeneriert)

Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Institut für Erziehungswissenschaften

Gefährdet die institutionelle Tagesbetreuung die Bindungssicherheit von Kleinkindern?

Anne-Christin Hummelt

 

Inhaltsverzeichnis


1. Einleitung ... 3

1.1 Relevanz des Themas ... 3
1.2 Aufbau der Arbeit ... 4

2. Außerfamiliale Betreuung von Kleinkindern und ihre Bedeutung für die Bindungsentwicklung ... 6

2.1 Tagesbetreuung bei Kindern unter drei Jahren ... 6
2.1.1 Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) ... 8
2.1.2 Das gegenwärtige Angebot an Betreuungsplätzen ... 9
2.2 Die frühkindliche Bindung ... 11
2.2.1 Die Phasen der Bindungsentwicklung ... 12
2.2.2 Qualität der Bindungsbeziehung ... 13
2.3 Gefährdet die außerfamiliale Betreuung die Bindungsentwicklung? ... 15
2.3.1 Veränderung der Familie und der Kindheit ... 16
2.3.2 Relativierung der Bindungs- und Deprivationshypothesen ... 17
2.3.3 Qualität der Tagesbetreuung bei unter Dreijährigen ... 20

3. Resümee ... 23

3.1 Zusammenfassung der Ergebnisse ... 23
3.2 Konsequenzen für die Kleinkindbetreuung ... 25

Literaturverzeichnis ... 27

 

 

1. Einleitung


„ Die Verbesserung der Kinderbetreuung wird von allen gesellschaftlichen Kräften als notwendiger Innovationsschub für unser Land angesehen.“
(Renate Schmidt, Bundesministerin für Familie, Senioren Frauen und Jugend, zit. nach BMFSFJ 20042, S. 2)


1.1 Relevanz des Themas

Seit dem 01.01.2005 gilt das Tagesbetreuungsausbaugesetz, kurz TAG, zum stufenweisen Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Für dieses Gesetz argumentiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit einem Profit für Kinder und für ihre Familien sowie für Wirtschaft und Gesellschaft (BMFSFJ 20042, S 2: „frühe Förderung“, „bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, „qualifizierte Fachkräfte“).
Bei Überlegungen wie „...dass die Entscheidung für ein Leben mit Kindern leichter fällt“ scheint es als werden die Bedürfnisse der Kinder zugunsten des innereuropäischen Wettbewerbs und der elterlichen Karrierepläne zur Nebensache.
Ganz vergessen wird bei dem „ehrgeizigen Ziel“ (ebd.) bis 2010 die Standards vergleichbarer europäischer Länder in der Kinderbetreuung zu erreichen, dass eine Tagesbetreuung für unter Dreijährige unter Umständen auch negative Auswirkungen für die kindliche Entwicklung haben könnte. Ohne Zweifel ist eine Frühförderung kognitiver Kompetenzen (BMFSFJ 20042, S. 4: „ Jede Förderung, die Kindern unter drei Jahren zugute kommt, wirkt sich positiv auf ihren weiteren Weg in Schule und Ausbildung aus.“) angesichts der PISA - Ergebnisse zu begrüßen.
Können sich trotz aller guten Absichten und Hoffnungen, die das neue Gesetz begleiten, auch Nachteile für die Kinder ergeben? Es gibt andere bedeutende Entwicklungsschritte in der Phase der Frühkindheit bis zu einem Alter von drei Jahren, welche nicht übersehen werden sollten: So stellt die Entwicklung einer Bindungsbeziehung zwischen den Eltern und dem Kind eine wichtige Entwicklungsaufgabe dar, indem sie – um nur ein Beispiel zu nennen – zur Entwicklung von psychischer Sicherheit und der Fähigkeit zu vertrauen beiträgt.
Aufgrund der Forschungen John Bowlbys zur frühkindlichen Bindung erscheint es sinnvoll, dass Kinder frühestens ab einem Alter von drei Jahren von der Mutter bzw. den Eltern getrennt werden und den Kindergarten besuchen.
Verhalten sich damit Eltern, welche ihr Kind schon im Säuglingsalter betreuen lassen unverantwortlich und ist das TAG nun sogar eine Legitimation für die fahrlässige Gefährdung des seelischen Wohles der Kinder?
In dieser Hausarbeit möchte ich die Frage klären, ob eine zu frühe außerfamiliale Tagesbetreuung die Bindungsentwicklung von Kleinkindern gefährden und dadurch weitere Entwicklungsstörungen nach sich ziehen kann. Mit dem Inkrafttreten des TAG ist diese Frage wieder aktuell geworden.


1.2 Aufbau der Arbeit

Um möglichen Nachteilen der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren auf den Grund zu gehen, habe ich den Hauptteil meiner Arbeit in drei Unterpunkte gegliedert.
Zunächst möchte ich die generelle Situation im Bezug auf Tagesbetreuung beschreiben. Dabei gebe ich einen groben Überblick über die institutionellen Grundlagen sowie den aktuellen rechtlichen Hintergrund der außerfamilialen Betreuung für 0- bis 3-Jährige dar, indem ich das neue Gesetz zum Tagesbetreuungsausbau (TAG) vorstelle. Darüber hinaus informiere ich über das gegenwärtige Angebot an Betreuungsplätzen für die betreffende Altersgruppe im Hinblick auf die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland.
Im zweiten Teil kläre ich den Begriff Bindung nach John Bowlby sowie die Phasen der Bindungsentwicklung, um die Bedeutung der Entwicklung für die spezifische Altersgruppe der unter Dreijährigen zu verdeutlichen. Darüber hinaus stelle ich Bedingungen für die Qualität der Bindungsbeziehung heraus.

Abschließend diskutiere ich, ob ein Widerspruch zwischen den Forschungen zur frühkindlichen Bindung und den Absichten des TAG besteht, indem ich die Veränderungen der Familie und der Kindheit berücksichtige und zusätzlich die Qualität der Kindertagesbetreuung insbesondere bei den unter Dreijährigen sowie die Qualitätsorientierung des TAG heranziehe.
Im Schlussteil der Arbeit findet sich eine abschließende Zusammenfassung und Konsequenzen, die sich aus der Erörterung ergeben.


2. Außerfamiliale Betreuung von Kleinkindern und ihre Bedeutung für die Bindungsentwicklung


2.1 Tagesbetreuung bei Kindern unter drei Jahren

Es wird insgesamt zwischen familialer und institutioneller Tagesbetreuung unterschieden, wobei die institutionelle Tagesbetreuung durch „pädagogische Fachkräfte unter Trägerschaft einer Organisation oder eines Vereins und die Leistung eines finanziellen Beitrages durch die Eltern“ (Vogelsberger 2002, S. 15) gekennzeichnet ist.
Vogelsberger (S. 13) definiert Tagesbetreuung von Kindern als „(...) die Betreuung von Kindern für einen Teil des Tages oder den gesamten Tag (...), wobei nach § 7 KJHG als Kind jede Peson definiert wird, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“. Darüber hinaus stellt er eine Implikation des Begriffes fest, nach der „die notwendige Betreuung eines Kindes gemeint ist, dessen Eltern oder alleinerziehende Elternteile aus Gründen der Erwerbstätigkeit oder sonstiger außerhäuslicher Tätigkeit (z.B. Studium) nicht in der Lage sind, diese in der Tradition ureigenste Aufgabe der Familie der Familie selbst zu erfüllen.“ (ebd.). Damit kommt der Tagesbetreuung der negative „Charakter einer Bewahranstalt“ (S. 14) zu, die lediglich bei einer sozialen Notlage in Anspruch genommen wird.

 

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