Lockes Theorie des Rechts

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Details

Kategorie: Essay
Jahr: 2003
Seiten: 5
Note: 1,0
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 66 KB
Archivnummer: V68766
ISBN (E-Book): 978-3-638-59496-7

Zusammenfassung / Abstract

In der vorliegenden Arbeit wird zunächst das Wesen und der Status des Naturrechts in der Philosophie John Lockes erläutert, um anschließend seine Eigentumstheorie in ihren Grundzügen darzustellen; nach einer Beleuchtung der verschiedenen Arten von moralischen Gesetzen wird abschließend die Frage behandelt, inwieweit die Gründung eines Staates für den Einzelnen gleichbedeutend ist mit einem Verzicht auf seine subjektiven natürlichen Rechte.

Textauszug (computergeneriert)

Lockes Theorie des Rechts

von

Petra Vera Rüppel

 

 

In folgenden Ausführungen werde ich zunächst das Wesen und den Status des Naturrechts in der Philosophie John Lockes erläutern, um anschließend seine Eigentumstheorie in ihren Grundzügen darzustellen; nach einer Beleuchtung der verschiedenen Arten von moralischen Gesetzen möchte ich abschließend auf die Frage eingehen, inwieweit die Gründung eines Staates für den Einzelnen gleichbedeutend ist mit einem Verzicht auf seine subjektiven natürlichen Rechte.

Im Zentrum von Lockes "Essays on the Law of Nature" (1663/64) steht der physikotheologische Gottesbeeis, verbunden mit den teleologischen Argumenten, Gott müsse als erste Ursache und erster Beweger betrachtet werden. Locke zufolge ist Gott der allmächtige, allwissende, gütige und gerechte Schöpfer des Universums und des Menschen; da der Mensch das Geschöpf Gottes und somit dessen Eigentum ist, kann dieser ihn nach Belieben wieder vernichten, genauso, wie er auch das gesamte Universum untergehen lassen könnte. Aufgrund seiner eigenen Unvollkommenheit kann nach Locke der Mensch weder sein eigener Urheber noch der des Universums sein, da er sich in diesem Falle eine ewige Existenz verschaffen hätte.

Gott ist zudem der souveräne Gesetzgeber, der den Menschen das natürliche Gesetz vorschreibt, nach dem sie ihre Handlungen zu richten haben; ohne Gott gäbe es keine Moral respektive kein natürliches Gesetz. Das ewige Gesetz der Natur ist verbindlich, da Gott es in seiner Weisheit erlassen und den Menschen durch das ‚Licht der Natur′ (‚light of nature′) bekannt gemacht hat: jenes Zusammenwirken von Sinnen und Verstand befähigt die Menschen, deren Seele zum Zeitpunkt der Geburt ‚tabula rasa′ ist, zur Erkenntnis der natürlichen Gesetze.

Der formale Grund für die Verbindlichkeit der natürlichen Gesetze ist demnach der gerechte Wille Gottes; darüber hinaus motiviert den Menschen jedoch die Aussicht auf ein glückliches Leben zur Einhaltung der Gesetze; der Grund der Verpflichtung - die Autorität Gottes - und das Motiv des pflichtgemäßen Handelns - das individuelle Glück - werden schließlich im gottgewollten Streben nach Glückseligkeit miteinander verknüpft. Das Naturrecht gilt somit, da es göttlicher Befehl ist und seine Übertretung ein glückliches Leben verhindert.

Dementsprechend gibt es Handlungen, die grundsätzlich verboten oder geboten sind, wie z.B. Diebstahl, Mord, Nächstenliebe oder Ehrfurcht vor Gott; zum Trostspenden bei trauernden Freunden hingegen ist man lediglich temporär und situationsbedingt verpflichtet.

Gott hat den Menschen zudem mit den notwendigen Erkenntniskräften - Sinne und Verstand - ausgestattet, um ihn zur Erhaltung seines Körpers sowie zu seinem Überleben in der Welt zu befähigen; zu diesem Zweck stellte er ihm auch die erforderlichen materiellen Güter zur Verfügung. Trotz dieses natürlichen Reichtums an Rohmaterialien ist die menschliche Existenz jedoch durch einen permanenten Zustand der Bedürftigkeit gekennzeichnet; der ständige Mangel an Nahrungsmitteln, Kleidung, etc. veranlasst die Menschen dazu, mehr zu erwirtschaften, um angenehmer leben zu können.

Die Einrichtung des Menschen in der Welt ist somit untrennbar mit dem Prinzip der Arbeit verbunden; bereits die Mangelsituation, in der er sich vorfindet, zwingt den Menschen zur Arbeit, und diesem Zwang entspricht auch das göttliche Arbeitsgebot; Locke vertritt die Auffassung, der Mensch sei aufgrund des göttlichen Gesetzes verpflichtet, seine individuelle Lebenssituation durch Arbeit, deren Produktivität stets gesteigert werden kann, zu optimieren.

Des Weiteren fordert Gott die Erhaltung der menschlichen Spezies; menschliche Tribe, Rechte und Pflichten dienen Locke zufolge dazu, die Schöpfung zu erhalten.
Aus dem überindividuellen Selbsterhaltungstrieb der Gattung, der sich in der Fortpflanzung manifestiert, folgt das Erbrecht der Nachkommenschaft: Da Gott den Menschen den Geschlechtstrieb einpflanzte, besitzen die Kinder einen Anspruch auf die Teilnahme am Eigentum ihrer Eltern sowie ein Recht auf deren Erbe.

Im "Second Treatise" rekurriert Locke wiederholt auf die naturrechtliche Norm, dass der einzelne nicht nur die Erhaltung seiner Person, sondern auch diejenige seiner Mitmenschen anstreben solle: Nach Locke schreibt das Gesetz der Natur die Erhaltung der gesamten Menschheit, nicht bloß des Individuums.

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