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Direkte Demokratie - Für und Wider in der deutschen Debatte

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2007, 24 Pages
Author: Timm Gehrmann
Subject: Politics - Political Systems - Germany

Details

Event: Direkte Demokratie in Deutschland
Institution/College: University of Wuppertal
Tags: Direkte, Demokratie, Wider, Debatte, Direkte, Demokratie, Deutschland
Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2007
Pages: 24
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 15  Entries
Language: German
Archive No.: V68976
ISBN (E-book): 978-3-638-59509-4
ISBN (Book): 978-3-638-67297-9
File size: 226 KB

Abstract

In der Antike, als Demokratie erstmals als Idee der Verwaltung größerer Einheiten aufkam, war diese in erster Linie direkt organisiert, und repräsentative Formen, wie der Rat der 500, waren nur zur Erstellung der Tagesordnung und zur Entscheidungsvorbereitung eingerichtet worden1. In der griechischen Polis traf man sich auf dem Marktplatz und es wurde durch Handzeichen abgestimmt. Diese Art der Versammlungsdemokratie hat natürlich ihre Grenzen gefunden und war dementsprechend auch nur in relativ kleinen Gebilden wie eben dem Athenischen Stadtstaat tatsächlich praktikabel. In der Folge dessen wurde die direkte Demokratie zunehmend durch repräsentative Formen des Regierens ersetzt, die zugleich aber auch zu einer Machtkonzentration bei den Vertretern des Volkes geführt haben, die es einem nicht länger erlaubten von einer Demokratie zu sprechen. Im Verlauf der Geschichte kam die Demokratie zunehmend aus der Mode und wurde durch entsprechende diktatorische Formen des Regierens ersetzt, was zunächst als eine Folge der Ablösung von direkter durch repräsentative Formen der Demokratie angesehen werden kann. Erst mit dem „Mayflower Compact“ leben demokratische Ideale wieder im westlich-abendländischen Kontext auf und gipfeln schließlich in der Declaration of Independence 1776, die durch die Lossagung von der Unterdrückung durch den Englischen König den Weg für einen durch das Volk direkt und demokratisch konstituierten Staat frei macht, indem zwar aufgrund seiner Größe nicht alles, aber doch einiges in vielen Bundesstaaten demokratisch entschieden wird. Auf dem europäischen Kontinent hingegen sind die Anfänge durch die französische Revolution e er dürftig und es wird außer zur Festigung eines diktatorischen Regimes durch Plebiszite kein Gebrauch von den durch die Verfassung verankerten direktdemokratischen Entscheidungsmöglichkeiten gemacht. In Deutschland, wo alleine die Weimarer Verfassung Plebiszite, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zuließ und tatsächlich auch zwei Bürgerentscheide zustande kamen allerdings aufgrund von Beteiligungsquoren nicht Gesetz wurden2, gibt es auf Bundesebene bis heute keine Möglichkeit der direktdemokratischen Entscheidung durch das Volk3. Dennoch hat sich seit den 60er Jahren beständig eine direktdemokratische Kultur entwickelt, die an den durch die Verfassung vorgegeben Grenzen weiterhin zurückgehalten wird.


Excerpt (computer-generated)

Bergische Universität Wuppertal
Vorlesung: Direkte Demokratie in Deutschland

Studiengang:

Lehramt GYM Englisch / Sozialwissenschaften

Direkte Demokratie -
Für und Wider in der deutschen Debatte

vorgelegt von:

Timm Gehrmann

Fachsemester: 7. Semester (WS 06/07)

 

 

Inhalt

I Einleitung  3

II Die Beweggründe für mehr direkte Demokratie  4
II.I Direkte Demokratie zur Steigerung der Zufriedenheit mit politischen Entscheidungen   5
II.II Direkte Demokratie zur Bereicherung und Förderung des Pluralismus  7
II.III Direkte Demokratie als Kontrollinstrument  9

III Die Argumente gegen direkte Demokratie  11
III.I Das Problem der Finanzierbarkeit  12
III.II Die Unvorhersehbarkeit und damit Gefährdung der Stabilität  13
III.III Die Inkompetenz des Bürgers  

IV Fazit  17

V Bibliographie  23

 

 

I Einleitung

In der Antike, als Demokratie erstmals als Idee der Verwaltung größerer Einheiten aufkam, war diese in erster Linie direkt organisiert, und repräsentative Formen, wie der Rat der 500, waren nur zur Erstellung der Tagesordnung und zur Entscheidungsvorbereitung eingerichtet worden1. In der griechischen Polis traf man sich auf dem Marktplatz und es wurde durch Handzeichen abgestimmt. Diese Art der Versammlungsdemokratie hat natürlich ihre Grenzen gefunden und war dementsprechend auch nur in relativ kleinen Gebilden wie eben dem Athenischen Stadtstaat tatsächlich praktikabel. In der Folge dessen wurde die direkte Demokratie zunehmend durch repräsentative Formen des Regierens ersetzt, die zugleich aber auch zu einer Machtkonzentration bei den Vertretern des Volkes geführt haben, die es einem nicht länger erlaubten von einer Demokratie zu sprechen. Im Verlauf der Geschichte kam die Demokratie zunehmend aus der Mode und wurde durch entsprechende diktatorische Formen des Regierens ersetzt, was zunächst als eine Folge der Ablösung von direkter durch repräsentative Formen der Demokratie angesehen werden kann. Erst mit dem „Mayflower Compact“ leben demokratische Ideale wieder im westlich-abendländischen Kontext auf und gipfeln schließlich in der Declaration of Independence 1776, die durch die Lossagung von der Unterdrückung durch den Englischen König den Weg für einen durch das Volk direkt und demokratisch konstituierten Staat frei macht, indem zwar aufgrund seiner Größe nicht alles, aber doch einiges in vielen Bundesstaaten demokratisch entschieden wird. Auf dem europäischen Kontinent hingegen sind die Anfänge durch die französische Revolution eher dürftig und es wird außer zur Festigung eines diktatorischen Regimes durch Plebiszite kein Gebrauch von den durch die Verfassung verankerten direktdemokratischen Entscheidungsmöglichkeiten gemacht. In Deutschland, wo alleine die Weimarer Verfassung Plebiszite, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zuließ und tatsächlich auch zwei Bürgerentscheide zustande kamen allerdings aufgrund von Beteiligungsquoren nicht Gesetz wurden2, gibt es auf Bundesebene bis heute keine Möglichkeit der direktdemokratischen Entscheidung durch das Volk3. Dennoch hat sich seit den 60er Jahren beständig eine direktdemokratische Kultur entwickelt, die an den durch die Verfassung vorgegeben Grenzen weiterhin zurückgehalten wird4. Im Rahmen dieser Arbeit werde ich die Beweggründe und Argumente derjenigen, die gegen mehr direkte Demokratie und derjenigen die sich für mehr direkte Demokratie einsetzen und eingesetzt haben darstellen und kritisch beleuchten.

II Die Beweggründe für mehr direkte Demokratie

Es ist ohne Frage, dass die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Prozess eine der Grundvoraussetzungen für eine funktionierende Demokratie ist5. Direkte Demokratie bedeutet dabei die „unmittelbare Einwirkung von Bürgerinnen und Bürgern in einem demokratisch-legitimierten Gemeinwesen [...] auf eine bestimmte Entscheidung“6. Direkte Demokratie entspricht dementsprechend am ehesten dem Grundsatz Abraham Lincolns einer „Regierung des Volkes, durch das Volk, für das Volk“.

Die deutsche Verfassung sieht dennoch in ihrer stark repräsentativen Ausrichtung fast keine direkt demokratische Entscheidungsmöglichkeiten vor, abgesehen von der durch Artikel 29 GG vorgesehenen und äußerst unwahrscheinlichen Neugliederung des Bundesgebietes. Der Fokus der deutschen Verfassung liegt vielmehr, wie in Artikel 20 GG festgelegt auf Wahlen und Abstimmungen, die jedoch weniger mit direkter Demokratie denn mit repräsentativer Demokratie zu tun haben. Schiller macht schließlich deutlich, dass, entgegen der Auffassung von Kost, auch die direkte Wahl von Repräsentanten wie Bürgermeister und Präsidenten, nicht unter den Deckmantel der direkten Demokratie fällt, da nur direkt Sachentscheidungen den Charakter direkter Demokratien ausmachen7.

[....]


1 Schiller, S. 36

2 Jung / Knemeyer, S. 21-25

3 Abgesehen von der heute unwahrscheinlichen Neugliederung des Territoriums der Bundesrepublik durch Artikel 29 GG

4 Vgl. Kost S. 10

5 Kost, S. 7

6 Kost, S. 8

7 Schiller, S. 13


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