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Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2006, 20 Pages
Author: Timm Gehrmann
Subject: Pedagogy - School System, Educational and School Politics
Details
Institution/College: University of Wuppertal
Tags: Formen, Betroffenenbeteiligung, Kinder-, Jugendhilfe, Orgnisation, Recht, Planung, Bildungswesen
Year: 2006
Pages: 20
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 10 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-59514-8
ISBN (Book): 978-3-638-76863-4
File size: 188 KB
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Abstract
Die diversen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind zur Planung durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verpflichtet. Diese Planung soll sich dabei neben dem nominellen Bedarf vor allem an den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientieren. Die Modalitäten dieser Bedarfsermittlung und der Ermittlung der Wünsche und Bedürfnisse der Jugendlichen liegen jedoch in den Händen der Gemeinden. Aus diesem Grunde haben sich ganz unterschiedliche Modelle der Betroffenenbeteiligung an den Planungsprozessen entwickelt. Den Gemeinden sind dabei verschiedene Möglichkeiten des Einbezugs von Jugendlichen in das planerische Handeln an die Hand gegeben. Diese rangieren zwischen vollkommener nicht-Einbeziehung bis hin zur vollen Partizipation der Jugendlichen in jeder Phase der Planung. Aber auch diese Miteinbeziehung der Betroffenen garantiert noch lange nicht, dass sich auch entsprechend gelungene Umsetzungen von Planungen, die sich an den Bedürfnissen von Kindern- und Jugendlichen orientieren, einstellen. So werden nicht selten durch Anhörungen und andere Partizipationsverfahren zwar Daten gesammelt, diese jedoch falsch ausgewertet oder aber bewusst missachtet. Auch die Formen der Bedarfsermittlung bergen Probleme in der Gestaltung von Befragungen sowie deren Auswertungen, so dass selbst gut gemeinte Versuche von Gemeinden nicht dazu führen, dass entsprechend adäquate Angebote für Kinder und Jugendliche auf Basis von Bedarfsermittlungen geschaffen werden können. Im Rahmen dieser Arbeit möchte ich die grundlegenden Anforderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes an die Planungstätigkeit kurz vorstellen und im Folgenden untersuchen wie gut Betroffenenbeteiligungsverfahren und andere Verfahren zur Ermittlung von Bedürfnissen es vermögen den Planungsprozess auf kommunaler Ebene zu gestalten und die planerische Tätigkeit zu unterstützen. Maßgeblich sollte dabei vor allem sein, in welchem Kosten / Nutzen Verhältnis die diversen Beteiligungsverfahren stehen und wie diese es ermöglichen, auch mit beschränkten Mitteln, dennoch Bedürfnisse zu ermitteln, die auch sinnvoll zu befriedigen sind. Es sollten also keine Luftschlösser durch die Beteiligung der Jugendlichen aufgebaut werden, die sich dann als (finanziell) nicht realisierbar erweisen und zur Folge haben, dass die Jugendlichen das Vertrauen an die Beteiligungsverfahren und deren Potential zur Verbesserung der eigenen Lebenssituation verlieren.
Excerpt (computer-generated)
Bergische Universität Wuppertal
Vorlesung: Organisation, Recht und Planung des Bildungswesen
Studiengang: Lehramt GYM Englisch / Sozialwissenschaften
Formen der Betroffenenbeteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe
vorgelegt von:
Timm Gehrmann
Fachsemester: 5. Semester (WS 05/06)
Inhalt
I Einleitung
II Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfeplanung 4
II.I Die Bedürfnisorientierung in der Kinder- und Jugendhilfeplanung 6
III Grundorientierungen in der Kinder- und Jugendhilfeplanung 8
III.I Der Bereichsorientierte Ansatz in der Kinder- und Jugendhilfeplanung 8
III.II Der zielorientierte Ansatz in der Kinder- und Jugendhilfeplanung 9
III.III Der sozialraumorientierte Ansatz in der Kinder- und Jugendhilfeplanung 10
III.IV Der zielgruppenorientierte Ansatz in der Kinder- und Jugendhilfeplanung 10
IV Partizipationsverfahren in der Kinder- und Jugendhilfeplanung 12
IV.I Passive Partizipationsverfahren 12
IV.II Aktive Partizipationsverfahren 14
IV.II.I Direkte aktive Partizipation 15
IV.II.II Indirekte aktive Partizipation 17
IV.III Alternative Formen der Partizipation 18
V Fazit 19
VI Bibliographie 20
I Einleitung
Die diversen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind zur Planung durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verpflichtet. Diese Planung soll sich dabei neben dem nominellen Bedarf vor allem an den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientieren. Die Modalitäten dieser Bedarfsermittlung und der Ermittlung der Wünsche und Bedürfnisse der Jugendlichen liegen jedoch in den Händen der Gemeinden.
Aus diesem Grunde haben sich ganz unterschiedliche Modelle der Betroffenenbeteiligung an den Planungsprozessen entwickelt. Den Gemeinden sind dabei verschiedene Möglichkeiten des Einbezugs von Jugendlichen in das planerische Handeln an die Hand gegeben. Diese rangieren zwischen vollkommener nicht-Einbeziehung bis hin zur vollen Partizipation der Jugendlichen in jeder Phase der Planung.
Aber auch diese Miteinbeziehung der Betroffenen garantiert noch lange nicht, dass sich auch entsprechend gelungene Umsetzungen von Planungen, die sich an den Bedürfnissen von Kindern- und Jugendlichen orientieren, einstellen. So werden nicht selten durch Anhörungen und andere Partizipationsverfahren zwar Daten gesammelt, diese jedoch falsch ausgewertet oder aber bewusst missachtet. Auch die Formen der Bedarfsermittlung bergen Probleme in der Gestaltung von Befragungen sowie deren Auswertungen, so dass selbst gut gemeinte Versuche von Gemeinden nicht dazu führen, dass entsprechend adäquate Angebote für Kinder und Jugendliche auf Basis von Bedarfsermittlungen geschaffen werden können.
Im Rahmen dieser Arbeit möchte ich die grundlegenden Anforderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes an die Planungstätigkeit kurz vorstellen und im Folgenden untersuchen wie gut Betroffenenbeteiligungsverfahren und andere Verfahren zur Ermittlung von Bedürfnissen es vermögen den Planungsprozess auf kommunaler Ebene zu gestalten und die planerische Tätigkeit zu unterstützen. Maßgeblich sollte dabei vor allem sein, in welchem Kosten / Nutzen Verhältnis die diversen Beteiligungsverfahren stehen und wie diese es ermöglichen, auch mit beschränkten Mitteln, dennoch Bedürfnisse zu ermitteln, die auch sinnvoll zu befriedigen sind. Es sollten also keine Luftschlösser durch die Beteiligung der Jugendlichen aufgebaut werden, die sich dann als (finanziell) nicht realisierbar erweisen und zur Folge haben, dass die Jugendlichen das Vertrauen an die Beteiligungsverfahren und deren Potential zur Verbesserung der eigenen Lebenssituation verlieren.
II Aufgaben der Kinder und Jugendhilfeplanung
Kinder und Jugendhilfe, als ein Bereich sozialpädagogischer Intervention, versteht sich als Ausgleich von sozialen Missständen. Jugendhilfe soll dabei junge Menschen in ihrer Entwicklung fördern, insbesondere indem soziale Benachteiligungen abgebaut werden und eine positive (Lern-) Umwelt für Kinder geschaffen wird1. Die Jugendhilfe umfasst dabei das Angebot an Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen, wie Kindergärten und Jugendfreizeiteinrichtungen. Ferner leistet Jugendhilfe direkte Beratungs- und Interventionsarbeit, indem beispielsweise verhaltensauffällige Kinder betreut und deren Familien beraten werden2.
Neben der Unterhaltung von Betreuungsangeboten zur Förderung von der Gesellschaft benachteiligter Jugendlicher, nimmt die Jugendhilfe zudem Einfluss auf die Politik und steht auf politischer Ebene aktiv für die Rechte von Kindern und die Verbesserung von deren Lebensbedingungen ein. Die politische Mitwirkung der Träger der Kinder- und Jugendhilfe lässt sich vor allem den präventiven Aufgaben der Jugendhilfe zuschreiben, der jedoch leider häufig von einem eher reaktiven Verhalten auf sozioökonomische Bedingungen überlagert wird, wie die relativ starke Ausrichtung auf Betreuungs- und Beratungsangeboten zeigt3.
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1 Jordan, S. 12
2 Jordan, S. 13
3 Jordan, S. 14-15
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