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Studienarbeit, 2006, 30 Seiten
Autor: Anonym
Fach: Wirtschaft - BWL - Allgemeines
Details
Tags: Jahresabschluss, Kapitalgesellschaften, Inhalte, Ziele
Jahr: 2006
Seiten: 30
Note: 2,3
Literaturverzeichnis: ~ 9 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-62181-6
Dateigröße: 589 KB
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5. Semester, vorgelegt am 12.12.2006
Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften – Ziele und Inhalte
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung 1
2 Grundlagen des Jahresabschlusses bei Kapitalgesellschaften 1
2.1 Definition Kapitalgesellschaft 1
2.2 Definition Jahresabschluss 2
2.3 Rechtliche Grundlagen 2
3 Inhalte des Jahresabschlusses bei Kapitalgesellschaften 3
3.1 Bestandteile nach Vorschriften des HGB 3
3.1.1 Die Bilanz 4
3.1.2 Die Gewinn- und Verlustrechnung 4
3.1.3 Der Anhang 5
3.1.4 Besonderheit: Der Lagebericht 6
3.2 Zusätzliche Bestandteile nach Vorschriften des IFRS / US-GAAP 7
3.2.1 Kapitalflussrechnung 8
3.2.2 Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of stockholders’ equity) 9
3.2.3 Segmentberichterstattung 10
3.3 Der Konzernabschluss und dessen Inhalt 10
4 Die Ziele des Jahresabschlusses bei Kapitalgesellschaften 11
4.1 Stockholder-Theorie und Jahresabschlussziele 12
4.1.1 Definition Stockholder 12
4.1.2 Was ist sein Ziel? 12
4.2 Stakeholder-Theorie und Jahresabschlussziele 13
4.2.1 Definition Stakeholder 13
4.2.2 Ziele der Stakeholder 13
4.2.2.1 Anteilseigner 13
4.2.2.2 Gläubiger 14
4.2.2.3 Arbeitnehmer 15
4.2.2.4 Abnehmer 15
4.2.2.5 Lieferanten 16
4.2.2.6 Fiskus 16
4.3 Hauptziele des Jahresabschlusses: 17
4.3.1 Gewinnermittlung 18
4.3.2 Informationsvermittlung 18
5 Schlussbetrachtung 19
Anhang 20
Literaturverzeichnis 28
1 Einführung
Ziel dieser Arbeit ist es, dem Leser einen Einblick in den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften zu vermitteln. Der Jahresabschluss ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens und dient insbesondere der Information der Außenwelt über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und als Besteuerungsgrundlage. Zunächst betrachtet die Verfasserin, die allgemeinen Grundlagen des Jahresabschlusses. Im Anschluss wird der Inhalt des deutschen und des internationalen Jahresabschlusses aufgezeigt, sowie der Konzernabschluss erläutert. Als weiterer Gliederungspunkt folgen die Ziele der Jahresabschlussadressaten.
2 Grundlagen des Jahresabschlusses bei Kapitalgesellschaften
2.1 Definition Kapitalgesellschaft
Die Kapitalgesellschaft ist eine Rechtsform des privaten Rechts. Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person) und die Haftung ist generell auf das Kapital der Gesellschaft beschränkt. Die Mitglieder einer Kapitalgesellschaft arbeiten nicht grundsätzlich an der Gesellschaft mit, sondern besitzen Stimmrechte und werden durch Organe vertreten. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Unterteilt werden die Kapitalgesellschaften in kleine, mittelgroße und große Gesellschaften. 1 Die Größe der Gesellschaft wird durch die Angaben in der folgenden graphischen Darstellung definiert.
Abb. 1: „Größenkriterien für Kapitalgesellschaften gemäß § 267 HGB“2 [Abbildung in der Downloaddatei vorhanden]
2.2 Definition Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist ein „Instrument der handelsrechtlichen Rechnungslegung“3 und besteht für alle Kaufleute aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen sind. Bei Kapitalgesellschaften und Unternehmen, die dem Publizitätsgesetz (PublG) unterliegen wird der Jahresabschluss durch einen Anhang ergänzt. Nicht zum Jahresabschluss zählt der Lagebericht, welcher allerdings auch aufgestellt werden muss.4
2.3 Rechtliche Grundlagen
„National von Relevanz sind zunächst die Normen von Handels- und Steuerrecht. In beiden dieser Normengefüge wird außerdem auf die so genannten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verwiesen“.5 Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen finden sich im dritten Buch des Handelsgesetzbuches. Im ersten Abschnitt werden die allgemeinen Vorschriften („lex generalis“) zum Jahresabschluss aufgeführt, die für alle Kaufleute gelten. Im zweiten Abschnitt werden diese Vorschriften durch detailliertere Bestimmungen für Kapitalgesellschaften („lex specialis“) ergänzt.6
Weitere Vorschriften für die Erstellung des Jahresabschlusses befinden sich in den Spezialgesetzen, beispielsweise im Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, Genossenschaftsgesetz, Publizitätsgesetz, sowie in der Abgabenordung, dem Einkommensteuergesetz, dem Körperschaftsteuergesetz und dem Gewerbesteuergesetz.7
3 Inhalte des Jahresabschlusses bei Kapitalgesellschaften
Nach § 264 Abs.2 HGB hat der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft „unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln“. Diese Vorschrift „steht als Generalnorm quasi über sämtlichen Regelungen zur Bilanzierung von Kapitalgesellschaften“.8 Für den anglo-amerikanischen Jahresabschluss gilt entsprechend das „true and fair view“ –Prinzip.9 Obwohl sich diese beiden Vorschriften gleichen, unterliegt der HGB-Jahresabschluss dem Vorsichtsprinzip, wodurch Unternehmen eher ärmer dargestellt werden als sie sind, beispielsweise durch stille Reserven. Dies dient dem Gläubigerschutz. Die angloamerikanischen Jahresabschlüsse hingegen vermitteln ein unverfälschteres Bild des Unternehmens. Dies dient vor allem der Information der Kapitalgeber. Aufgrund dieser Unterschiede kann man internationale Jahresabschlüsse nicht mit den deutschen HGBAbschlüssen vergleichen.
3.1 Bestandteile nach Vorschriften des HGB
Der Jahresabschluss besteht für Kapitalgesellschaften aus Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (§242 HGB) und einem Anhang (§ 264 Abs.1). Zusätzlich müssen Kapitalgesellschaften einen Lagebericht aufstellen (§ 264 Abs.1). Die umfangreichen Vorschriften bei Kapitalgesellschaften dienen dem Gläubigerschutz. Aufgrund der Haftungsbeschränkungen auf das Gesellschaftsvermögen und der häufigen Trennung von Eigentümer und Geschäftsführer tragen die Gläubiger einer Kapitalgesellschaft ein höheres Ausfallrisiko als Gläubiger von Nichtkapitalgesellschaften.10
3.1.1 Die Bilanz
[...]
1 Vgl. Schneck, O., 2000, S. 503
2 Enthalten in: Coenenberg, A.G., 2005, S. 31
3 Schneck, O., 2000, S. 481
4 Vgl. Schneck, O., 2000, S. 481
5 Coenenberg, A.G., 2005, S. 26
6 Vgl. Coenenberg, A.G., 2005, S. 27
7 Vgl. Weber, H.K., 1988, S. 49
8 Coenenberg, A.G., 2005, S. 30
9 Vgl. Coenenberg, A.G., 2005, S. 30
10 Vgl. Wöhe, G., 2000, S. 881
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