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Scholary Paper (Seminar), 2004, 23 Pages
Author: Axel Wild
Subject: Economics / Business: Revision, Auditing
Details
Institution/College: Johannes Gutenberg University Mainz
Tags: Analyse, Haftungsregelungen, Wirtschaftsprüfer, Seminar, Wirtschaftsprüfung, Wintersemester
Year: 2004
Pages: 23
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 24 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-63170-9
File size: 155 KB
Die ökonomische Analyse der Haftungsregelungen für Wirtschaftsprüfer erfolgt in dieser Arbeit anhand von spieltheoretischen Modellen.
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Excerpt (computer-generated)
Ökonomische Analyse der Haftungsregelungen für Wirtschaftsprüfer
von: Axel Wild
Wintersemester 2004/2005
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung 1
2. Übersicht der Haftungsregeln in Deutschland 2
2.1. Allgemeine Übersicht 2
2.2. Auftraggeberhaftung i.S.d. § 323 HGB 2
2.3. Dritthaftung 3
2.4. Berufshaftpflichtversicherung 4
3. Ökonomische Analyse im Rahmen spieltheoretischer Ansätze 4
3.1. Rechtfertigung der Anwendung spieltheoretischer Ansätze 4
3.2. Basismodell von Ewert 5
3.3. Haftungssystem und Präzision der GoA 6
3.4. Haftungs-/ Vermögensbeschränkungen 8
3.5. Berufshaftpflichtversicherung 9
3.6. Konkurrenzanalyse bei verschärfter Haftung 9
4. Kritische Würdigung und alternative Ansätze 10
5. Thesenförmige Zusammenfassung 12
Anhang IV
Literaturverzeichnis VIII
1. Problemstellung
Für ein effizientes und reibungsloses Funktionieren von Märkten sind möglichst präzise Informationen und deren Verlässlichkeit unabdingbar1. Auf dieser Basis können rational agierende Akteure ihre jeweiligen optimalen Entscheidungen treffen, was auf freien Märkten gleichzeitig zu volkswirtschaftlich optimalen Ergebnissen im Sinne der Allokationseffizienz2 führt. In der Realität herrschen auf den meisten Märkten allerdings Informationsasymmetrien, die nur suboptimale Lösungen erlauben, Ineffizienzen auf Märkten bewirken und somit Schäden verursachen3. Der WP hat die Aufgabe durch seine Tätigkeit diese Informationsasymmetrien zu verhindern. Er be- sitzt damit eine große Verantwortung. Gleichzeitig besteht aber die Gefahr, daß er die ihm zur Verfügung stehenden Informationsvorsprünge egoistisch ausnutzt, seine Tätigkeit nicht mehr unabhängig ausübt und so seiner Funktion nicht mehr gerecht wird. Als ein institutionelles Instrument zur Vermeidung opportunistischen Verhaltens werden Haftungsregeln angesehen4. Durch sie drohen dem WP hauptsächlich ökonomische Sanktionen, die ihn zu einer gewissenhaften Ausübung seiner Tätigkeit veranlassen sollen. Angesichts spektakulärer Skandale5 in der jüngeren Vergangenheit wird von vielen Seiten eine Verschärfung der Haftungsregelungen gefordert. Die dahinterstehende Logik ist intuitiv einleuchtend: mehr Haftungsgefahr führt zu höherer Prüfungsintensität und damit zu verbesserter Publikationsqualität6. Diese Zusammenhänge sollen im folgenden im Rahmen einer ökonomischen Analyse unter- sucht werden. Es geht also darum mit welchen Haftungsregeln man den WP an opportunistischem Verhalten hindert. Das Streben nach einer bloßen Maximierung der Prüfungsqualität alleine ist aber noch unzureichend. Ewert gibt nämlich zu bedenken, dass regulative Eingriffe im Prüfungsbereich Auswirkungen auf optimale Anpassungsreaktionen der Wirtschaftssubjekte und letztlich Marktergebnisse haben7. Die Zielvorgabe einer ökonomischen Analyse besteht also darin Haftungsregelungen daraufhin zu untersuchen, ob sie Anreize für den WP liefern bei der Erstellung von Informationen ausreichende Sorgsamkeit walten zu lassen, um somit Illoyalität oder Sorglosigkeit zu verhindern. Andererseits soll die „Haftungskeule“8 vermieden werden; d.h. übertriebene Sorgfalt, die sonst sogar die Funktionsfähigkeit und produktive Wirkung von Märkten behindern kann. Unter dieser Vorgabe sollen im Rahmen von zumeist spieltheoretischen Modellen die einzelnen Haftungsinstrumente sowie die Interdependenzen der verschiedenen Akteure auf dem Markt untersucht werden. Unter Bezugnahme auf die in Deutschland geltenden Haftungsbestimmungen sollen u.a. die Dritthaftungsproblematik und die Haftungsbeschränkung hervorgehoben werden.
2. Übersicht der Haftungsregeln in Deutschland
2.1 Allgemeine Übersicht
Es bietet sich an im Rahmen einer ökonomischen Analyse auch auf die in der Realität in Deutschland gültigen Haftungsregeln einzugehen. Diese sollen aber nur in einer knappen Übersicht dargestellt werden. Dabei sollen aufgrund aktueller Diskussionen die zivilrechtliche Haftung (Auftraggeberhaftung/ Dritthaftungsregeln) sowie die Frage nach der Notwendigkeit einer Berufshaftpflichtversicherung (BHV) im Mittelpunkt stehen. Ziel ist aber nicht deren detaillierte Erläuterung. Sie sollen nur dazu dienen Probleme und Fragestellungen aufzuwerfen, die u.a. anschließend in Punkt 3 auf ihre mögliche Wirkungsweise hin analysiert werden. Abgesehen von der zivilrechtlichen Haftung kann der WP auch grundsätzlich im Rahmen der vertraglichen Haftung, der berufsrechtlichen Ahndung, der strafrechtlichen Inanspruchnahme und der ordnungsrechtlichen Konsequenzen zur Verantwortung gezogen werden9.
2.2. Auftraggberhaftung i.S.d. § 323 HGB
Die Auftraggeberhaftung i.S.d. § 323 HGB gilt neben anderen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen explizit für die gesetzliche Jahresabschlussprüfung und regelt die Haftung des gesetzlichen AP sowie seiner Gehilfen ggü. dem geprüften Unternehmen (Mandant) und mit ihm verbundenen Unternehmen i.S.d. § 271 II HGB bei vorsätzlicher oder (leichter) fahrlässiger Pflichtverletzung. Anlaß zur Diskussion bietet § 323 II HGB. Danach existiert eine Haftungsbegrenzung für lediglich fahrlässig handelnde AP i.H.v. 1 Mio. € bzw. 4 Mio. € bei börsennotierten Gesellschaften. Diese Haftungsbeschränkung kann laut § 323 IV durch einen Vertrag weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Der Nutzen der Haftungsbeschränkung für eine hohe Prüfungsqualität ist allerdings stark umstritten. Quick hat die wichtigsten Argumente für bzw. gegen sie zusammengefaßt10. Dafür spricht u.a., dass sie zur Existenzsicherung des WP beiträgt und somit den hohen Haftungsrisiken des AP Rechnung trägt. Außerdem würden ohne eine Haftungsbeschränkung die Prämien für die nach §54 WPO vorgeschriebene BHV infolge höherer Haftbeträge steigen. Diese könnten aber nicht von allen WP bezahlt werden, so dass die Zahl der Prüfungsanbieter weiter sinkt und es zu Wettbewerbsbeschränkungen kommen könnte. Zudem würden die Prüfungshonorare und damit die gesamten Prüfungskosten erhöht. Unter- nehmen mit hohen Haftungsrisiken würden u.U. Probleme bekommen einen AP zu finden. Das Hauptargument gegen die Haftungsbeschränkung ist, daß eine unbe- grenzte Haftung ein Anreiz für höhere Prüfungsqualität sein kann. An der Haftungsbegrenzung wird weiter bemängelt, daß sie unfair sei, weil der relative Schadensersatz des Mandanten mit zunehmender Schadenshöhe abnehme und der AP einseitig zu Lasten des Mandanten geschützt werde.
2.3. Dritthaftung
[...]
1 Schaefer, Hans-Bernd: Haftung für fehlerhafte Wertgutachten aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive, in: http://www.bepress.com/cgi/viewcontent.cgi?article=1005&content=gwp, hier S.1.
2 Bartling, Hartwig/Luzius, Franz : Grundzüge der Volkswirtschaftslehre,13.Auflage,München 2000, hier S.46.
3 Schaefer,Hans-Bernd: a.a.O. s.5-7 unterscheidet Ressourcen- und Umverteilungsschäden.
4 Ewert, Ralf (1999c): Wirtschaftsprüfung, in: Blitz, Michael u.a.(Hrsg.): Vahlen´s Kompendium der Betriebswirtschaftslehre,4.Auflage,Band II,München 1999,S.530-553, hier S.543 sowie Schwintowski, Hans-Peter: http://insolvenzverein.de/archiv/veranst03/Jan03.htm, hier S.2f.
5 z.B. Enron, Worldcom, Parmalat etc…
6 Ewert,Ralf(1993): Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, rationale Akteure und Märkte,in: zfbf, 1993, S.715-747.
7 Ewert,Ralf(1999b): Wirtschaftsprüfung und ökonomische Theorie, in: Richter, Martin(Hrsg.): Theorie und Praxis der Wirtschaftsprüfung II, Berlin 1999,S.35-99, hier S.74
8 Schaefer, Hans-Bernd: a.a.O., hier S.1.
9 vgl. Anhang S.V.
10 Vgl. Quick, Reiner: Nationale und internationale Haftungsrisiken deutscher Abschlußprüfer, in: DBW 2000, Seite 60-77 11 Vgl. Baus, Christoph A.: Die Dritthaftung von Wirtschaftsprüfern in Deutschland,2004,Nr.2,S.234-257, hier :S.235-237
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