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Urbanisierung im römischen Kaiserreich - Die römischen Bürgerkolonien als Keimzellen der Romanisierung der Provinzen

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2006, 31 Pages
Author: Vincent Steinfeld
Subject: History - Early and Ancient History

Details

Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2006
Pages: 31
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 25  Entries
Language: German
Archive No.: V71467
ISBN (E-book): 978-3-638-63359-8

File size: 6022 KB
Notes :
Die Arbeit behandelt die römische Kolonisation der Kaiserzeit, im Speziellen die Bürgerkolonien, und ihre Funktion für die Romanisierung des Weltreiches. Als Beispiel dient die Kolonie Arausio (heute Orange/Südfrankreich). Das römische Vermessungssystem und das Katasterwesen werden ausführlich dargelegt. Enthalten ist auch eine ausführliche Bibliographie zum Thema.



Excerpt (computer-generated)

Urbanisierung im römischen Kaiserreich -
Die römischen Bürgerkolonien als Keimzellen der Romanisierung der Provinzen

von: Vincent Steinfeld

 


Inhalt

1. Einleitung 3

2. Exkurs: Die römische Stadt 5

2.1. Die Stadt als territoriale Körperschaft 5
2.2. Städtische Verwaltung und die Rolle des Umlands  6

3. Die römischen Kolonien – Keimzellen der Romanisierung 9

3.1. Aufgaben und Funktion der Kolonien im römischen Kaiserreich  9
3.2. Die Gründung einer Kolonie 11

3.2.1. Der feierliche Gründungsakt 13
3.2.2. Die Limitation  14
3.2.3. Flurkarten und Kataster 17

3.3. Die Integration der Vorbewohner  20

4. Fazit  23

Literatur 25

Anhang: Abbildungen und Karten 27




 

1. Einleitung

Damit die verstreut wohnenden, rauhen und deshalb leicht zum Krieg geneigten Menschen sich infolge zivilisatorischer Annehmlichkeiten an Ruhe und Muße gewöhnten, ermunterte man sie persönlich und bot ihnen öffentliche Unterstützung dafür an, daß sie Tempel, öffentliche Plätze und Steinhäuser errichteten; und man lobte diejenigen, welche sich bereitwillig zeigten, tadelte die Säumigen So trat der Wettbewerb um Ehre an die Stelle des Zwangs… Allmählich ergab man sich der Verweichlichung und den Verführungen der Zivilisation: Man baute Kolonnaden, errichtete Bäder und gab elegante Gastmähler. Die Unkundigen nannten dies ‚kultivierte Lebensweise’, während es doch nur Teil ihrer Knechtschaft war. Tacitus, Agricola 211

So beschreibt Tacitus die Einrichtung römischer Siedlungszentren im neu eroberten Britannien. Sein Bericht wirft gleichzeitig ein bezeichnendes Licht auf die Motive der römischen Urbanisierungspolitik. Die Römer bemühten sich – letztlich mit großem Erfolg – die einheimischen Führungsschichten für die Annehmlichkeiten der römischen Zivilisation zu gewinnen. In der Periode der Kaiserzeit fand eine auffallende Vervielfachung und Erweiterung der städtischen Zentren statt, vor allem in den Teilen des Reiches, in denen es vorher nur wenige Städte gegeben hatte. Die Städte dienten den Römern als eine Verwaltungseinheit, mit deren Hilfe sie auf ein Übermaß an bürokratischer Verwaltung verzichten konnten. Gleichzeitig aber spielten die Städte eine wichtige Rolle bei dem Prozess der Romanisierung der neu eroberten und noch nicht vollständig befriedeten Regionen. Einerseits lockerten die Städte den Zusammenhalt der einst über Stämme gebietenden lokalen Führungsschichten, andererseits wurden den „Barbaren“ durch den Prunk der Städte und ihre Vergnügungsmöglichkeiten die Annehmlichkeiten des römischen Lebens vorgeführt.
Eine bedeutende Rolle spielten hierbei die Kolonien. Denn, um mit Vittinghoff zu sprechen, bevor die „endogene Urbanisierung“, bei der die Einheimischen von sich aus nach urbanem Leben strebten, wirken konnte, musste zunächst mit „exogener Urbanisierung“2 ein Musterbeispiel gegeben werden. Die römischen Kolonien und die untrennbar mit ihnen zusammenhängende Feldvermessung, die Limitation, sind Gegenstand dieser Arbeit. Ziel ist es deren Bedeutung für die Erschließung römischen Weltreiches herauszustellen. Die Betrachtung beschränkt sich auf den Westen des Reiches, da die Verhältnisse im Osten sich durch die hier bereits vorgefundene urbane Kultur grundlegend unterscheiden und dort auch aus diesem Grund keine Kolonisation nötig war. Weiterhin habe ich mich zeitlich auf die Kaiserzeit beschränkt, wenn auch die kaiserzeitliche Kolonisation in altrömischer Tradition stand. Von Interesse ist in unserem Zusammenhang aber nur die außeritalische Kolonisation, die ein Phänomen des Prinzipats ist. Deren Grundzüge werden in Abschnitt 3.1. beleuchtet. Es schließt sich eine Darstellung des Vorgangs der Kolonisation, d.h. Limitation (3.2.) und Besiedelung (3.3.), an, welcher am Beispiel der südgallischen Kolonie Arausio, dem heutigen Orange, dargestellt wird. Die dort 1949 bei Bauarbeiten entdeckten Fragmente eines römischen Katasters erlauben es, sich ein detailliertes Bild von einer römischen Kolonie zu machen.
Die Kolonien werden hier als ein Faktor der Urbanisierung und der damit verbundenen Romanisierung beschrieben. Die römische Urbanisierung darf jedoch nicht mit der heutigen Verstädterung verwechselt werden. Um Missverständnissen vorzubeugen wird sich zunächst ein Abschnitt mit der römischen Stadt befassen (2.). Hierbei soll auf die Definition der Stadt über ihr Territorium aufmerksam gemacht werden (2.1.) und gezeigt werden, welche Rolle dieses für die Stadt spielte (2.2.).

2. Exkurs: Die römische Stadt

2.1. Die Stadt als territoriale Körperschaft

Wenn hier von Urbanisierung in der römischen Kaiserzeit die Rede ist, ist es sicherlich sinnvoll, sich zunächst einmal klarzumachen, was „Stadt“ (civitas) im römischen Sinne bedeutete und worin ihre Bedeutung für das Reich bestand. In der Regel hatten die Städte damals nur zwischen 2000 und 15.000 Einwohner.3 Die römische Stadt ist jedoch nicht wie unsere heutige eine quantitative, sondern eine qualitative Kategorie: Nicht auf die Zahl von Bürgern oder Einwohnern kam es nach römischem Verständnis an – es gab sogar Städte ohne Einwohner!4 – sondern auf ihre Funktion in der Verwaltung des Reiches. Zu einer Stadt gehörte im Imperium Romanum eine zentrale Siedlung und das – teilweise flächenmäßig gewaltige5 – umliegende Land mit seinen Dörfern (vici) und Einzelhöfen (villae rusticae). Die Stadt war also eine territoriale Körperschaft.
Das politische und administrative Geschehen konzentrierte sich in dem Zentralort, die umliegenden Siedlungen hatten allenfalls eine Marktfunktion oder administrative Funktion für einen Gau (pagus).6 Ein rechtlicher Unterschied zwischen Zentralort und dem Umland existierte gleichwohl nicht.7 Im Gegensatz zur mittelalterlichen Stadt besaß die antike Stadt kein Stadtrecht, das sie vom Umland abhob. Der Begriff oppidum für den Zentralort einer civitas war ein Siedlungs- und kein Rechtsbegriff.8 Die Zugehörigkeit zur Gemeinde drückte sich in ihrem Bürgerrecht aus, welches auch die Menschen auf dem Land mehrheitlich besaßen. Einwohnern des Zentralortes, sogar ganzen Gruppen, konnte es dagegen fehlen.9 In praxi ergab sich dennoch eine rechtliche Unterscheidung: Durch die großzügige Verleihung der civitas romana an die einheimischen Oberschichten (s.u.) setzte sich in den Städten, wo die Oberschicht hauptsächlich wohnte, das römische Bürgerrecht wesentlich schneller durch als auf dem Land.10 Darüber hinaus war die Stadt „bau- und gesundheitspolizeilich, wohl auch sakralrechtlich aus dem flachen Land herausgehoben“11, und am Stadttor war von Händlern ein Gemeindezoll (portorium) zu entrichten.

2.2. Städtische Verwaltung und die Rolle des Umlands

[...]


1 Zit. n. Kolb 1984, S. 180.

2 Vgl. Vittinghoff 1978, S. 551f.

3 Vgl. Ausbüttel 1998, S. 40.

4 Vgl. Galsterer 1982, S. 81.

5 Für Gallien (ohne die Narbonensis) betrug die Fläche des städtischen Territoriums im Durchschnitt 8300km² (vgl. Ausbüttel 1998, S. 40).

6 Vgl. Kolb 1984, S. 254.

7 Vgl. Ausbüttel 1998, S. 39.

8 Vgl. Kolb 1984, S. 263. Hier sei angemerkt, dass ich im Weiteren dennoch den Begriff „Stadt“ – im heutigen Sinne – für den Zentralort verwenden werde. Dies geschieht aus praktischen Gründen.

9 Vgl. Weiss, S. 214.

10 Vgl. Galsterer 1982, S. 88.

11 Galsterer 1982, S. 88.


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