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Termpaper, 2006, 18 Pages
Author: Konrad Langer
Subject: Communications: Ethics in the Media
Details
Institution/College: University of Leipzig (Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaften)
Tags: Jugendmedienschutz, FSK, Medienethik, Kommunikationsethik, Wirkungsforschung, Rezeptionsforschung
Year: 2006
Pages: 18
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 30 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-63222-5
ISBN (Book): 978-3-640-26074-4
File size: 183 KB
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Abstract
Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung und Grundfragen (S. 1) 2. Eingrenzung und Begriffserklärung (S. 3) 3. Hypothesen der Medienwirkungsforschung (S. 4) 3.1. Positive, entlastende Medienwirkung? (S. 4) 3.2. Negative, Aggressionen fördernde Medienwirkung? (S. 6) 3.3. Individuell spezifische Medienwirkung? (S. 7) 3.4. Keine Medienwirkung? (S. 7) 4. Medienethik und Jugendschutz der FSK – Vom Sein zum Sollen? (S. 8) 5. Jugendmedienschutz und Selbstkontrolle in Europa (S. 10) 6. Jugendmedienschutz – Kontrolle besser als Vertrauen? (S. 11) 7. Zusammenfassung und Ergebnisse (S. 13) 8. Literaturliste (S. 16) Hauptthesen: 1) Eine teilweise Verkennung der Medienwirkungstheorien beeinflusst die Spruchpraxis der FSK und führt zu unnötig großen Einschnitten in das Zensurverbot, sowie die Informations- und künstlerische Freiheit. 2) Die starke Verteilung der Durchsetzung ethischer und rechtlicher Grundsätze auf institutionalisierte Medienkontrolle , führt zu einer Schwächung der Individualverantwortung und kann in dieser Form kontraproduktiv sein. Mit Exkursen in die Medienwirkungsforschung, Medienethik, sowie Vergleichen mit ähnlichen Institutionen in EU-Ländern soll dies argumentativ hinterlegt werden.
Excerpt (computer-generated)
Universität Leipzig
Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft
S: Grundlagen der Kommunikations- und Medienethik
Jugendmedienschutz der FSK - Vom Sein zum Sollen?
Konrad Langer
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Grundfragen ... 1
2. Eingrenzung und Begriffserklärung ... 3
3. Hypothesen der Medienwirkungsforschung ... 4
3.1. Positive, entlastende Medienwirkung? ... 4
3.2. Negative, Aggressionen fördernde Medienwirkung? ... 6
3.3. Individuell spezifische Medienwirkung? ... 7
3.4. Keine Medienwirkung? ... 7
4. Medienethik und Jugendschutz der FSK – Vom Sein zum Sollen? ... 8
5. Jugendmedienschutz und Selbstkontrolle in Europa ... 10
6. Jugendmedienschutz – Kontrolle besser als Vertrauen? ... 11
7. Zusammenfassung und Ergebnisse ... 13
8. Literaturliste ... 16
1. Einleitung und Grundfragen
Die Verbreitung gewalthaltiger Medieninhalte in Film und Fernsehen ist eines der brisantesten Themen im Bereich der Medienethik. Allzu oft befasst sich nicht nur die wissenschaftliche Forschung mit diesem Thema. Besonders stark wird das Interesse einer breiten Öffentlichkeit für medienethische Belange sensibilisiert, wenn es zu real ausgeübten Gewaltakten kommt, für die ein bestimmter Medienkonsum der Täter ausschlaggebend sein soll. Bei Versuchen z. B. die Schulmassaker in Erfurt und Littleton zu erklären, kam im öffentlichen Diskurs schnell auch die Vorliebe für Gewaltfilme als mögliche Ursache für das Verhalten der jugendlichen Mörder in Frage. Meist schließt sich daran auch die Forderung nach stärkeren Restriktionen und Kontrollen im Bereich der filmischen Medien. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, kurz FSK1, ist neben der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien(BpjM) und den Landesmedienanstalten (LMA) das wichtigste Prüforgan audiovisueller Medien in der BRD. Ihre Aufgabe ist es, Spielfilme und andere filmische Beiträge auf ihre Jugendtauglichkeit zu prüfen und Richtlinien für eventuelle Altersbeschränkungen zu formulieren. Filmverleiher, Kinobetreiber und die Freiwillige Selbstkontrolle Film(FSF) richten sich nach den FSK-Kennzeichnungen. Dabei verfährt die FSK unter anderem nach folgendem Grundsatz: „Filme und andere Trägermedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu Persönlichkeit zu beinträchtigen, dürfen nicht zur Vorführung vor oder zur Abgabe an ihre Altersstufe freigegeben werden.“2 Dieses Freigabeverfahren ist zudem Bestandteil des Jugendschutzgesetzes und besitzt somit Rechtskraft. Unter einer solchen Beeinträchtigung versteht die FSK insbesondere Filme, „welche die Nerven überreizen, übermäßige Belastungen hervorrufen, die Phantasie über Gebühr erregen, die charakterliche, sittliche(einschl. religiöse) oder geistige Erziehung hemmen, stören oder schädigen oder zu falschen und abträglichen Lebenserwartungen verführen.“3 Was genau unter einer „übermäßigen Belastung“ oder einer zu einer „abträglichen Lebenserwartung“ verführend zu verstehen sei, ist seitens der FSK nicht gesatzt und obliegt somit der Einschätzung des Prüfers, bzw. der Prüfkommission.
Filme4, die der FSK nicht zur Prüfung vorgelegt werden, dürfen nicht in den Vertrieb und ebenso nicht öffentlich vorgeführt werden.5 Vorgelegte Filme, so sie nicht bereits von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert oder beschlagnahmt wurden, können mit verschieden hohen Altersfreigaben gekennzeichnet werden.6
Der Gesetzgeber, sowie die FSK gehen davon aus, dass gewalthaltige, wie auch pornographische oder Drogen verherrlichende Darstellungen eine negative Wirkung auf den jugendlichen Rezipienten haben können. Wenngleich auch die FSK differenziert und keine direkte Kausalität zwischen Filmgewalt und Alltagsgewalt, im Sinne einer Imitation des Gesehenen behauptet, so stellt sie dennoch moralische Ansprüche an Filme, die ein breites Publikum erreichen wollen und sollen7 Dabei verfolgt die FSK als Institution moralische Ziele. Im Fall des Jugendmedienschutzes führen diese zu pragmatischen Entscheidungen, welche das Handeln der Medienindustrie, sowie der Mediennutzer beeinflussen. Doch woher kommen die ethischen Maßstäbe der FSK und was lässt sich dazu Gegenteiliges anfügen? Auf welche Erkenntnisse stützt sich der Gesetzgeber, wenn er von negativen Wirkungen z.B. bei Gewaltfilmen ausgeht? Gibt es auch Erkenntnisse anderer Art? Das sind die Grundfragen der vorliegenden Arbeit. Sie führen zu folgenden Thesen:
- Eine teilweise Verkennung der Medienwirkungstheorien beeinflusst die Spruchpraxis der FSK und führt zu unnötig großen Einschnitten in das Zensurverbot, sowie die Informations- und künstlerische Freiheit.
- Die starke Verteilung der Durchsetzung ethischer und rechtlicher Grundsätze auf institutionalisierte Medienkontrolle8, führt zu einer Schwächung der Individualverantwortung und kann in dieser Form kontraproduktiv sein.
Mit Exkursen in die Medienwirkungsforschung, Medienethik, sowie Vergleichen mit ähnlichen Institutionen in EU-Ländern soll dies argumentativ hinterlegt werden.
[...]
1 Besteht aus der in der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.(SPIO) zusammengefassten Verbänden.
2 Siehe § 18 Abs. 1 Grundsätze der FSK GmbH.
3 Siehe § 18 Abs. 2, Pkt 3 Grundsätze der FSK GmbH.
4 Dazu zählen auch Kurzfilme, Wahlwerbespots und Dokumentationen.
5 Siehe § 1 Abs. 2 Grundsätze der FSK GmbH.
6 Freigegeben: ab 18 Jahren; ab 16 Jahren; ab zwölf Jahren; ab sechs Jahren; ohne Altersbeschränkung.
7 Vgl. Hönge, F: 2006[1].
8 Wie der FSK, aber auch der BpjM, der LMA, sowie FSF.
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