Die Bankenkrise

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Details

Titel: Die Bankenkrise
Autor: Patrick Witzmann
Fach: Wirtschaft - Bank, Börse, Versicherung
Veranstaltung: Wirtschaftsgeschichte der Weimarer Republik
Institution/Hochschule: Friedrich-Schiller-Universität Jena (Wiwi-Fakultät)
Kategorie: Hauptseminararbeit
Jahr: 2001
Seiten: 29
Note: 1,8
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 351 KB
Archivnummer: V7164
ISBN: 978-3-638-14506-0



Textauszug

Die Bankenkrise

von Patrick Witzmann




Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis IV

1.Problemstellung 1

2. Ursachen der dt. Bankenkrise 1

2.1. Hyperinflation und ihre Auswirkungen auf die Banken 1
2.2. Reparationslast und Auslandsverschuldung 2
2.3. Die Bankenstruktur 4
2.4. Die Stellung der Reichsbank 6

3. Am Vorabend der Bankenkrise 7

3.1. Die Weltwirtschaftskrise 7
3.2. Politische Ereignisse und ihre Wirkung 8
3.3. Die Banken zwischen 1929 und dem Frühjahr 1931 10

4. Verlauf der Bankenkrise 11

4.1. Der Ausbruch der Krise 11
4.2. Die Geschehnisse um die Datenbank 12
4.3. Maßnahmen der Regierung 14
4.4. Krisenmanagement 16

5. Auswirkungen der Krise 19

5.1. Folgen für das Bankwesen 19
5.2. Politische und wirtschaftliche Folgen 20

6. Resümee 20

Anhang V
Literaturverzeichnis VII

Die folgende Arbeit wird sich mit einem Teil der Wirtschaftsgeschichte während der Weimarer Republik, speziell der dt. Bankenkrise 1931, befassen. Ich werde die Umstände die zu dieser Krise führten, sowie den Verlauf und die Auswirkungen auf Wirtschaft und Politik skizzieren, um ein Bild der damaligen Situation zu verdeutlichen.
Ein besonderes Interesse gilt den Geschehnissen um die Datenbank und ihren wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen.

2. Ursachen der dt. Bankenkrise

2.1. Hyperinflation und ihre Auswirkungen auf die Banken

Während der großen Inflation in Deutschland, die nach dem 1. Weltkrieg voll zum Tragen kam und ihren Höhepunkt im Jahr 1923 erreichte, verloren die dt. Banken den größten Teil ihres Eigen- und Fremdkapitals. Im letzten >>Normaljahr<< 1913 konnten die privaten Aktienbanken noch ein Eigenkapital von etwa 4,4 Milliarden Mark und ein Fremdkapital von etwa 15,4 Milliarden Mark vorweisen. Bereits 1925, also nach Beendigung des Krieges und der Inflation hatte sich das Eigenkapital der privaten Aktienbanken auf 1,4 Milliarden RM und das Fremdkapital auf 8,3 Milliarden RM verringert. Somit war das Eigenkapital gegenüber 1913 auf weniger als ein Drittel zusammengeschrumpft. Das Fremdkapital der Berliner Großbanken, die zu dieser Zeit mehr als die Hälfte des privaten Kreditgeschäfts inne hatten, war zum Ende der Inflation bis auf ein Fünftel des Vorkriegsstandes verringert worden. Das Ausmaß der Geldzerstörung bei den Sparkassen stellte sich 1925 gegenüber 1913 wie folgt dar: das Eigenkapital verringerte sich von 964 Millionen Mark auf 126 Millionen RM und das Fremdkapital verringerte sich von 19,8 Milliarden Mark auf 2,9 Milliarden RM.
Anhand dieser Entwicklungen kann man sich die Kapitalvernichtung am Ende der Inflation gut vorstellen. "Die deutsche Wirtschaft war aber gerade jetzt viel kapitalbedürftiger als in >>normalen<< Zeiten. Vom Ausbruch des Ersten Weltkrieges bis zur Stabilisierung, also fast 10 Jahre lang, hatten die Betriebsanlagen der Industrie und der Verkehrsmittel nicht erneuert und modernisiert werden können. Hier bestand also ein außergewöhnlicher Nachholbedarf an Ersatz- und Neuinvestitionen. Dieser Bedarf war infolge des deutschen Kapitalmangels nach der Inflation aus eigenen Kräften gar nicht zu decken." Man war also auf die Finanzierung über das Ausland angewiesen, wobei hierzu der Widerspruch zu den dt. Reparationszahlungen stand. Eine Lösung sollte der Dawes-Plan bringen.

2.2. Reparationslast und Auslandsverschuldung

Gegenstand des Dawes-Plans der 1924 zwischen Deutschland und den Sachverständigen der Gläubigerländer vereinbart wurde, war als eine Art Übergangsregelung gedacht. Dies leitete man daraus ab, dass keine endgültige Reparationssumme festgelegt wurde. Der Dawes-Plan enthielt folgende Feststellungen: bei normaler Wirtschaftslage läge die jährliche Leistungsfähigkeit Deutschlands bei 2,5 Milliarden Goldmark. Da dies zu jener Zeit nicht zutraf, gestand man den Deutschen eine Art "Schonzeit" zu und legte entsprechend niedrigere Anfangsraten fest. 1924/25 sollte eine Rate von 1 Milliarde Goldmark gezahlt werden, die aus der zur Verfügung gestellten 800 Millionen Goldmark Dawes-Anleihe und 200 Millionen Goldmark Eigenleistung bestand. Danach sollten sich die Raten bis zum Jahr 1928/29 Schrittweise erhöhen, bis dann die eigentliche "Normalrate" i.H.v. 2,5 Milliarden Goldmark erreicht würde. Der große Nachteil des Plans war der Eingriff in die Hoheitsrechte des Reiches, indem die Quellen der Zahlungen bestimmt wurden. Ein Teil sollte aus der Belastung des Reichshaushalts stammen, ein weiterer von der Reichsbahn, die durch Ausgabe von Obligationen und den Einnahmen aus einer Beförderungssteuer ihren Teil leisteten sollte. Die Industrie wurde mit 5 Milliarden Goldmark durch Schuldverschreibungen belastet. Man richtete die Institution des Reparationsagenten ein, der über Höhe und Zeitpunkt des Transfers zu entscheiden hatte. Er übte somit die Kontrollfunktion und den Transferschutz aus. Erst der Dawes-Plan ermöglichte die jetzt einsetzende ausländische Kreditgewährung an die dt. Wirtschaft. Infolge der starken Kapitalnachfrage, begünstigt durch die neuen Reparationsregelungen, stiegen sowohl die Kapitalmarktzinsen als auch die Geldmarktzinsen von 1924 bis 1930. Da die Zinsen somit durchschnittlich doppelt so hoch waren wie im Ausland, strömten ausländische Kredite nach Deutschland. Die Festlegung der Endsumme der dt. Reparationszahlungen erfolgte über die Ablösung des Dawes-Plans 1930 durch den Young-Plan. Der Gesamtbetrag wurde auf 110,7 Milliarden RM festgelegt, was dem mehr als 10-fachen der Reichseinnahmen von 1929 entsprach. Die letzte Rate sollte 1987 erfolgen. Deutschland reagierte mit nationaler Empörung und scharfen Angriffen von der Rechtsopposition. 

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