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Der gläserne Patient – Effizientes Behandlungsmodell oder: Welche Möglichkeiten stellt die elektronische Gesundheitskarte für den Patienten dar?

Scholary Paper (Seminar), 2005, 20 Pages
Author: Dipl.-Betriebswirtin (FH) Julia Zotter
Subject: Nursing / Foster Care Management / Social Services

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2005
Pages: 20
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 14  Entries
Language: German
Archive No.: V72221
ISBN (E-book): 978-3-638-71687-1
ISBN (Book): 978-3-638-75495-8
File size: 229 KB
Notes :
Themenspezifische Projektarbeit


Abstract

Durch eine Vernetzung aller an der Gesundheitsversorgung in Deutschland Beteiligten und der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte - als Ersatz für die bisherige Versichertenkarte - ist eine Verbesserung von Prozessabläufen möglich, die zu höherer Qualität und Effizienz im Gesundheitssystem führen kann. Die dazu erforderlichen Kommunikations- und Informationstechnologien sind heute verfügbar. Neben den automatisch ablaufenden Datenströmen, wie Abrechnungsdaten für die KVen, Abzweigung von pseudonymisierten und anonymisierten Daten für Statistiken und Patienteninformationssysteme wird es einen sehr sensiblen Bereich geben, der dem Selbstbestimmungsrecht des Patientens unterliegt, dessen „Herr der Daten“ nur der Patient sein kann und er folglich die Schlüsselgewalt darüber haben muss. Jeder Leistungserbringer wird weiterhin eigene Ordner über den Patienten verwalten, es sprechen aber gewichtige Argumente dafür, dass der Patient Mitbesitzer oder sogar Eigentümer seiner medizinischen Daten sein muss, wenn sie in den elektronischen Datenpool eingestellt werden. Die Entwicklung einer elektronischen Gesundheitskarte darf gesetzliche und zugesagte Patientenrechte nicht unberücksichtigt lassen; die Mitwirkungsbereitschaft von Patienten erhöht sich und eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Leistungstransparenz wird erreicht. Datenschützer appellieren eindringlich an die Datenhoheit der Patienten, denn sie sollen entscheiden, welche Daten gelöscht und welche Daten welchem Leistungserbringer zugänglich gemacht werden. Die Verwendung der Patientendaten soll nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens und des bestehenden Schutzniveaus erlaubt werden. In Zukunft haben Patienten jederzeit selbst die Möglichkeit, Daten auf der Karte einzusehen und bekommen somit einen Überblick über erbrachte Leistungen und entstandene Kosten. Der sichere Zugang erfolgt über die Gesundheitskarte des Patientens zusammen mit der „Health Professional Card“ des Arztes oder anderer Leistungserbringer, für die jeweils unterschiedliche Zugangsberechtigungen zu Patientendaten gelten. Patient und Arzt müssen sich dabei authentifizieren, bspw. über biometrische Merkmale. Die Gesundheitskarte soll neben den Daten zur Identifizierung und Authentifizierung des Patientens nur eine Verweisfunktion auf die zukünftige elektronische Patientenakte sowie einen Notfalldatensatz enthalten. Durch diese Transparenz im Gesundheitswesen wird dem Patienten die Mündigkeit zugesprochen.


Excerpt (computer-generated)

Fachhochschule Koblenz
RheinAhrCampus Remagen
Fachbereich Betriebs- und Sozialwirtschaft
Studiengang Gesundheits- und Sozialwirtschaft
 Gesundheitsmanagement
Wintersemester 2004 / 2005

Der gläserne Patient – effizientes Behandlungsmodell oder Datenschutzproblem?

oder: 

Welche Möglichkeiten stellt die elektronische Gesundheitskarte für den Patienten dar?

vorgelegt von: 

Julia Zotter

Bonn, den 25. Februar 2005

 

 

Inhaltsverzeichnis

1 Executive Summary   3

2 Einleitung   4

3 Hauptteil   5

3.1 Situation im Gesundheitswesen  5
3.1.1 Informationsdefizit als Kernproblem im Gesundheitswesen  5
3.1.2 Transparenz durch Vernetzung  5
3.2 Rahmenbedingungen der eGK   6
3.3 Card Enabled Network   7
3.4 Konzept: Kartenmodell   8
3.5 Datenschutz und "digital divide"   8
3.6 Der Mensch im Mittelpunkt   9
3.7 Sicherstellung informationeller Selbstbestimmung der Patienten   10
3.7.1 Datenschutzrechtliche Grundsätze   10
3.7.2 Weitergabe von Daten   11
3.7.3 Datenschutzfreundliche Techniken   12
3.7.4 Datenübertragung   12
3.7.5 Durchblick statt Einblick   13
3.8 Anforderungen an medizinische Daten   13
3.8.1 Arzneimitteldokumentation   14
3.8.2 Notfallrelevante Informationen aus Patientenpässen   14
3.9 Die eGK - ein Schlüsselprojekt für das Gesundheitswesen?   15
3.10 Messung des Nutzens einer eGK   17

4 Abschlussteil   18

4.1 Fazit   18
4.2 Ausblick   19

Literaturverzeichnis   20

 

 

1 Executive Summary

Durch eine Vernetzung aller an der Gesundheitsversorgung in Deutschland Beteiligten und die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte - als Ersatz für die bisherige Versichertenkarte - ist eine Verbesserung von Prozessabläufen möglich, die zu höherer Qualität und Effizienz im Gesundheitssystem führen kann. Die dazu erforderlichen Kommunikations- und Informationstechnologien sind heute verfügbar. Neben den automatisch ablaufenden Datenströmen, wie Abrechnungsdaten für die KVen, Abzweigung von pseudonymisierten und anonymisierten Daten für Statistiken und Patienteninformationssysteme wird es einen sehr sensiblen Bereich geben, der dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten unterliegt, dessen "Herr der Daten" nur der Patient sein kann und er folglich die Schlüsselgewalt darüber haben muss. Jeder Leistungserbringer wird weiterhin eigene Ordner über den Patienten verwalten, es sprechen aber gewichtige Argumente dafür, dass der Patient Mitbesitzer oder sogar Eigentümer seiner medizinischen Daten sein muss, wenn sie in den elektronischen Datenpool eingestellt werden. Die Entwicklung einer elektronischen Gesundheitskarte darf gesetzliche und zugesagte Patientenrechte nicht unberücksichtigt lassen; die Mitwirkungsbereitschaft von Patienten erhöht sich und eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Leistungstransparenz wird erreicht. Datenschützer appellieren eindringlich an die Datenhoheit der Patienten, denn sie sollen entscheiden, welche Daten gelöscht und welche Daten welchem Leistungserbringer zugänglich gemacht werden. Die Verwendung der Patientendaten soll nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens und bestehenden Schutzniveaus erlaubt werden. In Zukunft haben Patienten jederzeit selbst die Möglichkeit, Daten auf der Karte einzusehen und bekommen somit einen Überblick über erbrachte Leistungen und entstandene Kosten. Der sichere Zugang erfolgt über die Gesundheitskarte des Patienten zusammen mit der "Health Professional Card" des Arztes oder anderer Leistungserbringer, für die jeweils unterschiedliche Zugangsberechtigungen zu Patientendaten gelten. Patient und Arzt müssen sich dabei authentifizieren, bspw. über biometrische Merkmale. Die Gesundheitskarte soll neben den Daten zur Identifizierung und Authentifizierung des Patienten nur eine Verweisfunktion auf die zukünftige elektronische Patientenakte sowie einen Notfalldatensatz enthalten. Durch diese Transparenz im Gesundheitswesen wird dem Patienten die Mündigkeit zugesprochen.

2 Einleitung

Die in Deutschland und der EU Anfang 2006 geplante Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (kurz: eGK) für gesetzlich krankenversicherte Patienten stellt global betrachtet eines der umfangreichsten IT-Vorhaben dar. Das ohnehin schon einem erheblichen Wandel unterworfene Gesundheitswesen wird sich dadurch strukturell und qualitativ stark verändern und erhebliche volkswirtschaftliche Effekte in diesem sozio-ökonomisch problematischen Megamarkt bewirken.

Die eGK wird technisch so entwickelt sein, dass sie in der Lage ist, neben administrativen Funktionen auch Gesundheitsdaten verfügbar zu machen. Hierfür ist erforderlich, dass die Gesundheitskarte als Mikroprozessorkarte ausgestaltet wird, so dass sie geeignet ist Authentifizierung, Verschlüsselung und elektronische Signatur zu ermöglichen. Damit kann eine größtmögliche Sicherheit der Daten gewährleistet werden. 1

Gesundheitsnetze, die einen sicheren Zugang zu allen relevanten Patienteninformationen ermöglichen, können sehr effizient eine schnelle patientensichere Diagnose und Dokumentation fördern. Bereits in den Anfängen zum Aufbau einer Gesundheitsplattform ist ein verantwortungsvolles Handeln von großer Wichtigkeit, um nicht den „gläsernen Patienten“ zu erhalten. Die Gefahren, die sich hinter einer weitgehenden Transparenz des Patienten verbergen, sind allen Beteiligten bewusst. Es steht der Mensch und nicht die Technologie im Mittelpunkt der medizinischen Versorgung. Die Technologie ist vielmehr Mittel zum Zweck. Deshalb muss alles machbare getan werden, um die auch im Grundgesetz verankerte informationelle Selbstbestimmung des Menschen und Patienten zu wahren. Nicht der Patient soll transparent werden, sondern dem Patienten soll transparent werden, was mit ihm geschieht und wer seine Krankengeschichte bzw. Auszüge daraus bekommt. Der Datenschutz aber auch die Datensicherheit für die Patienteninformationen muss jederzeit gewährleistet sein. Das bedeutet sowohl den Schutz vor Missbrauch als auch die Integrität und Verfügbarkeit der erhobenen medizinischen Daten. 2

[....]


1 vgl. Warda / Noelle (2003), S. 2356

2 vgl. Holstein / Grönemeyer (2000), S. 2


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