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Das Problem der Sexualsprache und der Medien für die Sexualerziehung

Hausarbeit, 2003, 25 Seiten
Autor: Benjamin Lonnemann
Fach: Sachunterricht, Heimatkunde (Grundschulpädagogik)

Details

Veranstaltung: Sexualerziehung als Thema des Sachunterrichts
Institution/Hochschule: Universität Osnabrück
Tags: Problem, Sexualsprache, Medien, Sexualerziehung, Thema, Sachunterrichts
Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2003
Seiten: 25
Note: 2,0
Literaturverzeichnis: ~ 9  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V72845
ISBN (E-Book): 978-3-638-73912-2
ISBN (Buch): 978-3-638-73991-7
Dateigröße: 160 KB

Zusammenfassung / Abstract

Die Schule hat einen gesetzlichen Erziehungsauftrag zu erfüllen, wobei die Sexualerziehung einen sehr wichtigen Stellenwert einnimmt. Sexualität gehört in jedem Alter und in jeder Phase der Entwicklung zum Menschen. Sie ist sowohl in körperlicher, geistig-seelischer als auch sozialer Sichtweise ein nicht wegzudenkender Faktor, da sie zur Entfaltung des Individuums und für die Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen wichtig ist: Sie ermöglicht nicht nur die Entstehung neuen Lebens, sondern sie trägt zusätzlich zu der Ausbildung einer eigenen Identität bei und ermöglicht so Beziehungen zu anderen Menschen aufzubauen, um Nähe, Vertrauen, Geborgenheit, Lust, Zärtlichkeit und Liebe zu erfahren. Ein wesentlicher Aspekt der schulischen Sexualerziehung soll die Vermittlung des notwendigen Wissens für ein Leben mit Sexualität sein, so dass in Zukunft möglichst Klischees und Vorurteile vermieden werden. Denn dieses Wissen soll Schülern die Zusammenhänge personaler, partnerschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Sexualität verstehen helfen, damit sie sich selbst ein eigenes Urteil bilden können. Durch die Reflexion eigener und fremder Erfahrungen sollen die Schüler die Möglichkeit haben, ihr eigenes Verhalten und das anderer Menschen zu verstehen und zu achten. Respekt und Toleranz soll denjenigen entgegengebracht werden, die sich von eigenem sexuellen Verhalten bzw. der Orientierung unterscheiden. Zusätzlich soll den Schülern vermittelt werden, die Würde eines jeden Menschen zu achten und nicht die Sexualität von anderen für eigene Zwecke zu nutzen. Sexualerziehung in der Schule kann daher in erster Linie als Aufklärung angesehen werden, bei der eine positive Grundhaltung zur Sexualität, Grundkenntnisse über die eigene Sexualität und das Zusammenleben von Menschen als Richtziele angesehen werden können.


Textauszug (computergeneriert)

Universität Osnabrück, Fachbereich Erziehungswissenschaften
SS 2003

Das Problem der Sexualsprache und der Medien für die Sexualerziehung

von

Benjamin Lonnemann

 


Inhaltsverzeichnis

Einleitung 3

1. Schulrechtliche Grundlagen – Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten 4

2. Sexualität als Sprachproblem in der Schule  6

2.1 Warum ist Sprache in der Sexualerziehung so wichtig?  6
2.2 Die Rolle des Lehrers in der Sexualerziehung 7
2.3 Sexualisierte Sprache von Kindern 7
2.4 Bedeutungen der Sexualsprache  9

2.4.1 Sprachebenen der Sexualsprache 11
2.4.2 Welche Form der Sexualsprache ist in der Schule angemessenen?  13

3. Auswirkungen von Film und Fernsehen auf die Kinder und ihre Sexualität  15

3.1 Geschichte der Darstellung von Sexualität in den Medien 16
3.2 Bedeutung von sexuellen Darstellungen in den Medien für Kinder 18
3.3 „Bravo“ - geeignete Aufklärung für Kinder und Jugendliche?  19

4. Konsequenzen für die Sexualerziehung in der Grundschule 21

Literaturverzeichnis 25

 


 

Einleitung

Die Schule hat einen gesetzlichen Erziehungsauftrag zu erfüllen, wobei die Sexualerziehung einen sehr wichtigen Stellenwert einnimmt. Sexualität gehört in jedem Alter und in jeder Phase der Entwicklung zum Menschen. Sie ist sowohl in körperlicher, geistig-seelischer als auch sozialer Sichtweise ein nicht wegzudenkender Faktor, da sie zur Entfaltung des Individuums und für die Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen wichtig ist: Sie ermöglicht nicht nur die Entstehung neuen Lebens, sondern sie trägt zusätzlich zu der Ausbildung einer eigenen Identität bei und ermöglicht so Beziehungen zu anderen Menschen aufzubauen, um Nähe, Vertrauen, Geborgenheit, Lust, Zärtlichkeit und Liebe zu erfahren.

Ein wesentlicher Aspekt der schulischen Sexualerziehung soll die Vermittlung des notwendigen Wissens für ein Leben mit Sexualität sein, so dass in Zukunft möglichst Klischees und Vorurteile vermieden werden. Denn dieses Wissen soll Schülern die Zusammenhänge personaler, partnerschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Sexualität verstehen helfen, damit sie sich selbst ein eigenes Urteil bilden können. Durch die Reflexion eigener und fremder Erfahrungen sollen die Schüler die Möglichkeit haben, ihr eigenes Verhalten und das anderer Menschen zu verstehen und zu achten. Respekt und Toleranz soll denjenigen entgegengebracht werden, die sich von eigenem sexuellen Verhalten bzw. der Orientierung unterscheiden. Zusätzlich soll den Schülern vermittelt werden, die Würde eines jeden Menschen zu achten und nicht die Sexualität von anderen für eigene Zwecke zu nutzen.

Sexualerziehung in der Schule kann daher in erster Linie als Aufklärung angesehen werden, bei der eine positive Grundhaltung zur Sexualität, Grundkenntnisse über die eigene Sexualität und das Zusammenleben von Menschen als Richtziele angesehen werden können.1

1. Schulrechtliche Grundlagen – Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

§ 96 Absatz 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) beschreibt die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule. Es handelt sich um eine zwingende Vorschrift für jeden Klassen- oder Fachlehrer, mit den Erziehungsberechtigten bzw. Eltern die Unterrichtsinhalte, -planungen und -gestaltungen zu erörtern, um die Eltern ausreichend früh über die vorgesehenen Unterrichtsinhalte zu informieren.2 Zusätzlich hat die Lehrkraft so die Möglichkeit, auf Anregungen und Wünsche der Eltern eingehen zu können. Die pädagogische Freiheit des Lehrers bleibt dabei unberührt. Besonders die Sexualerziehung fällt in den Bereich, über den die Eltern noch mehr als sonst schon in das Unterrichtsgeschehen eingebunden werden müssen, damit durch den gegenseitigen Informationsaustausch die schulische Sexualerziehung eine sinnvolle Ergänzung zum Elternhaus darstellt.3 Denn die Sexualerziehung in der Schule berührt nicht nur Unterrichtsfächer: es werden biologische Fragen beantwortet, aber auch ethische, kulturelle und soziale Inhalte vermittelt.

Wie schon in der Einleitung beschrieben, gilt es als Ziel der Sexualerziehung, dass ein junger Mensch partnerschaftliches Verhalten in Ehe und Familie erlernt.4 Dazu gehört, dass der Partner als eigenständige Person respektiert und gleichberechtigt behandelt, aber auch Verantwortung für die andere Person übernommen wird. Mit Rücksicht auf das Schamgefühl und die Einstellungen von Minderheiten müssen von Lehrerinnen und Lehrern auch Tabuthemen der Gesellschaft angesprochen werden.5 Aus Achtung vor dem Erziehungsrecht der Eltern und dem Persönlichkeitsrecht des Schülers dürfen Erfahrungen aus dem Elternhaus der Kinder nicht im Unterricht thematisiert werden. Aber auch das Erzählen der eigenen Erlebnisse der Schüler darf nicht durch die Lehrkraft erzwungen und den Schülern ein bestimmtes Sexualverhalten als richtig oder falsch empfohlen werden. Vielmehr muss sie Toleranz üben und jedem Einzelnen überlassen, für welche Werte er sich entscheidet.6

Heranwachsende sollten sich der Hilfe der Erziehenden auch gewiss sein. Es bedarf der inneren Vorbereitung auf das Kommende. Dank solcher Hilfe wird es dann nicht vorkommen, dass ein Mädchen sich seiner ersten Regelblutung schämt, sondern diesen natürlichen Vorgang in unbefangener Gelassenheit hinnimmt. Ähnlich kann es einem Jungen eine Hilfe sein, zu erfahren, dass der nächtliche Samenerguss „in Ordnung“ ist und er sich deshalb nicht zu genieren braucht.

2. Sexualität als Sprachproblem in der Schule

[...]


1 vgl. Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport. www.senbjs.berlin.de/schule/rahmenplaene/Rahmenplan/sexualerziehung.pdf

2 vgl. Woltering/Bräth: Niedersächsisches Schulgesetz.1994. S. 255

3 vgl. Woltering/Bräth.1994. S. 256

4 vgl. Woltering/Bräth.1994. S. 256

5 vgl. Woltering/Bräth. 1994. S. 257

6 vgl. Woltering/Bräth. 1994. S. 257


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