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Termpaper, 2006, 18 Pages
Author: Stefanie Lembacher
Subject: Communications: Intercultural Communication
Details
Institution/College: Catholic University Eichstätt-Ingolstadt (Universität)
Tags: Stellung, Frau, Türkei, Theologie, Alevitentum, Interkulturelle, Kommunikation
Year: 2006
Pages: 18
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 18 + 3 online Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-73752-4
File size: 159 KB
Die Hausarbeit erörtert zunächst welche Rechten und Pflichten der Frau in der sunnitischen Theologie (Koran und Sharia) theoretisch zukommen. Daraufhin befasst sich ein Abschnitt mit der tatsächlichen Stellung der Frau in der heutigen Türkei. Anschließend wird die Stellung der alevitischen Frau vergleichend gegenübergestellt.
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Excerpt (computer-generated)
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Lehrstuhl für Aglistik/ Amerikanistik
- Didaktik der englischen Sprache und Literatur -
Interkulturelle Kommunikation II
SS 2006, 30. August 2006
Die unterschiedliche Stellung der Frau in der Türkei
in der sunnitischen Theologie und im Alevitentum
von
Stefanie Lembacher
I Inhaltsverzeichnis
II Die unterschiedliche Stellung der Frau in der Türkei in der sunnitischen Theologie und im Alevitentum 3
1. Einleitung - Sunniten und Aleviten 3
2. Die Stellung der Frau in der sunnitischen Theologie 4
2.1. Das islamische Recht 4
2.2. Die Gleichheit von Mann und Frau vor Gott 5
2.3. Die Überlegenheit des Mannes 5
2.4. Der Koran und das Eherecht 6
2.4.1. Die Eheschließung und die Scheidung 6
2.4.2. Die Mehrehe 7
2.5. Die Frau im gesellschaftlichem Leben 8
2.5.1. Die Verschleierung 8
2.5.2. Die Absonderung im Haus 8
2.5.3. Die Ausbildung und die Berufstätigkeit 9
2.6. Die Frau im religiösen Leben 9
2.7. Der Ehrbegriff 9
3. Die Stellung der Frau in der heutigen Türkei 10
4. Die Stellung der Frau im Alevitentum 12
4.1. Die alevitische Theologie 12
4.2. Die Ehe und die Scheidung 13
4.3. Die Erziehung und die Bildung 13
4.4 Die Verschleierung 14
4.5. Die Frau im religiösen Leben 14
4.6. Historische Vorbilder 14
4.7. Der Ehrbegriff 14
5. Schluss – Die türkische Frau gibt es nicht 15
III Literaturverzeichnis 16
II Die unterschiedliche Stellung der Frau in der Türkei in der sunnitischen Theologie und im Alevitentum
1. Einleitung – Sunniten und Aleviten
Die Stellung der Frau differiert nicht nur von Land zu Land beträchtlich, sondern es gibt sogar innerhalb der Türkei unterschiedlichste Standpunkte. Es ist zu bedenken, dass der Islam trotz einer allumfassenden Ideologie verschiedene kulturelle Traditionen und ethische Elemente umfasst und die islamischen Konfessionen den Koran unterschiedlich auslegen. Diese Arbeit befasst sich mit den beiden größten konfessionellen Gruppe in der Türkei, den Sunniten sowie mit der Glaubensgemeinschaft der Aleviten, die sich in ihrer Theorie und teilweise Praxis extrem unterscheiden.
70-80 % der muslimischen Türken bekennen sich zum sunnitischen Islam, der Rest ist dem Alevitentum zugehörig, wobei unterstrichen werden muss, dass es sich mangels offizieller Statistiken, und aufgrund der Tatsache, dass die Aleviten in ihrer Heimat nicht als eigenständige Religionsgemeinschaft anerkannt werden, hierbei um Schätzungen handelt.1 Der traditionelle Erbfolgekonflikt zwischen sunnitischem und schiitischem Islam sorgt seit jeher auch für Spannungen zwischen Sunniten und Aleviten in der Türkei. Hierbei ging es um die Frage, wer nach dem Tod des Propheten Mohammed im Jahre 632 n. Chr. die legitime Nachfolge als Oberhaupt aller Muslime antreten sollte. Die späteren Sunniten favorisierten Kandidaten aus dem Kreis der Weggefährten des Propheten, die Schiiten hingegen wollten, dass ein Mitglied der Prophetenfamilie - sein Schwiegersohn und Vetter Ali Ibn Talib das Erbe als Kalif antritt.2 Das Wort “Shia” bedeutet im Übrigen “Familie”. Der Begriff “Aleviten” leitet sich vom Namen “Ali” ab, womit auch deutlich gemacht werden soll, dass die türkischen Aleviten historisch, wie auch theologisch enge Bindungen zum Schiitentum aufweisen. Das Alevitentum ist jedoch eine anatolische Interpretation der schiitischen Konfession.3 Sie zeichnet sich durch eine Synthese aus schiitischer Theologie und dem kulturellen und spirituellen Erbe der nomadisch-türkischen Kultur Zentralasiens aus. Der schiitische Geistliche und Gründer des Bektashiordens Haci Bektas Veli verbreitete im 13. Jh. im ländlichen Zentral- und Ostanatolien4 diese “unorthodoxeste Deutung des Islam”.5
Dadurch, dass sich die Sunniten in der Erbfolgestreitigkeit durchgesetzt haben - was nicht ohne Gewalt von statten ging - und seitdem in islamisch dominierten Ländern bis auf wenige Ausnahmen6 das staatliche Establishment stellen, zeichnen sie sich durch eine konservative und auf Machterhalt ausgerichtete Interpretation des Islam aus. Nicht zuletzt deshalb kam es seit dem Osmanischen Reich immer wieder zu Diskriminierungen und staatlich geduldeten und teilweise organisierten Übergriffen auf die alevitische Bevölkerung.7 Dies zieht sich bis in die heutige Türkei, wo zuletzt 1993 tausende sunnitische Fanatiker (politisch Konservative der extremistischen Sunniten) ein alevitisches Kulturfestival gestürmt und ein Massaker an zahlreichen mehrheitlich alevitischen Künstlern verübt haben.8 Im Fokus dieser Arbeit steht jedoch die Frage welche Rolle der islamischen Frau dem Koran nach zukommt, und welche Unterschiede diesbezüglich zwischen den bereits genannten Glaubensgemeinschaften bestehen.
2. Die Stellung der Frau in der sunnitischen Theologie
2.1. Das islamische Recht
Bevor auf die Situation der Frau im Islam eingegangen werden kann, muss das islamische Recht, in Grundzügen dargestellt werden, da die Rolle der sunnitischen Frau maßgeblich durch dieses geprägt wird.
Im Islam existiert keine Trennung von weltlichem und religiösen Leben. Grundlage für jegliches Handeln der Muslime ist das islamische Gesetz, die Sharia. Diese wird als Offenbarung Gottes verstanden, wobei weder historische Veränderungen noch andere Umweltzustände auf deren Gültigkeit Einfluss nehmen.9 Ihre beiden Hauptquellen sind der Koran, als direktes Wort Gottes und die sog. Sunna. “Der Korantext […] enthält zwar eine Reihe von Geboten, Verboten und Rechtsvorschriften, […] die aber noch keineswegs eine vollständige Rechtsordnung ergeben.”10 Der bei weitem umfangreichere Komplex von göttlichen Vorschriften ist für den Muslim im Handeln und Wirken des Propheten exemplifiziert, dessen Lebensweise als idealtypisch angesehen wird. Speziell für die Musliminnen haben dessen Tochter Fatima und die Frauen des Propheten, auch “Mütter der Gläubigen genannt” Vorbildcharakter. So wurde bald nach dem Tod Muhammads auch die Sunna des Propheten, also seine persönliche Praxis in Überlieferungen (Hadithen) niedergelegt.11 Nicht selten wird bei Rechtsproblemen, die nicht von den offenbarten Regelungen abgedeckt wurden, auf das vorislamische Gewohnheitsrecht zurückgegriffen. Islamisches Recht ist kein religiöses Recht, vergleichbar dem Kirchenrecht in Deutschland, da es den Anspruch erhebt alle gesellschaftlichen Bereiche voll umfänglich zu regeln. Ähnlich wie im Deutschen Recht bedient man sich gewisser Techniken und rechtswissenschaftlicher Hilfsmittel dieses Recht anzuwenden. Hier wären der Analogieschluss (Quiyas) oder die Auslegung durch Rechtsgelehrte zu nennen.12
In den ersten Jahrhunderten der sunnitisch-islamischen Geschichte entwickelten sich mehrere Rechtspositionen, von denen heute vier Rechtsschulen nebeneinander stehen und sich trotz Differenzen gegenseitig anerkennen. Sie werden nach ihren Gründern als die malikitische, hanafitische, schafitische und hanbalitische bezeichnet.13
[...]
1 Vgl. Vorhoff, Karin: „Zwischen Gaube, Nation und neuer Gemeinschaft“, S. 58.
2 Vgl. dieselbe, S. 64.
3 Vgl. Steinbach, Udo: “Islam in der Türkei”.
4 Vgl. Vorhoff, Karin: „Zwischen Gaube, Nation und neuer Gemeinschaft“, S. 58.
5 Vorhoff, Karin: „Zwischen Gaube, Nation und neuer Gemeinschaft“, S. 59.
6 Persien (heute Iran), Syrien;
7 Vgl. Vorhoff, Karin: „Zwischen Gaube, Nation und neuer Gemeinschaft“, S. 72.
9 Vgl. Ruthven, Malise: „Der Islam“, S. 103.
10 Halm, Heinz: „Der Islam“, S.74.
11 Vgl. Lerch, Wolfgang Günter: „Muhammads Erben“, S. 82 f.
12 Vgl. Walter, Wiebke: „Die Frau im Islam“, S. 24.
13 Vgl. dieselbe, S. 24.
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