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Kapitaldeckungsverfahren in der Gesetzlichen Rentenversicherung - Die einzige Lösung?

Scholary Paper (Seminar), 2007, 16 Pages
Author: Mirko Boland
Subject: Economics / Business: Political Economics

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2007
Pages: 16
Grade: 2,7
Bibliography: ~ 14  Entries
Language: German
Archive No.: V73113
ISBN (E-book): 978-3-638-63538-7

File size: 256 KB


Excerpt (computer-generated)

Kapitaldeckungsverfahren in der Gesetzlichen Rentenversicherung – die einzige Lösung ?

von

Mirko Boland

 


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 3

2. Der Status quo der Rentenversicherung 3

2.1 Das Rentensystem in Deutschland – 3 Schichten System 3
2.2 Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung 4
2.3 Probleme bei der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung 6

3. Die Analyse des Umlageverfahrens und des Kapitaldeckungsverfahrens  9

3.1 Annahmen im Modell 9
3.2 Abgrenzung des Umlageverfahrens vom Kapitaldeckungsverfahren 10
3.3 Kurze Betrachtung der Mackenroth – These 11
3.4 Wechsel der Verfahren möglich ?  11

4. Alternative Verfahren zur Sicherung der Altersrente  12

4.1 Die Kinderrente nach Hans-Werner Sinn 12
4.2 Steuergebundene Finanzierung der Renten - Die Grundrente 14

5. Fazit 15

Literaturverzeichnis 16



 

1. Einleitung

Die Diskussion um die Finanzierung der gesetzlichen Sozialsysteme, sei es bei der Renten- Pflege- oder Krankenversicherung, ist unter anderem aufgrund der demographischen Entwicklung eines der wichtigsten Themen der Innenpolitik der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahren, und wird auch in den kommenden Jahren an Bedeutung nichts einbüßen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Meine Seminararbeit wird sich speziell mit dem Rentenversicherungssystem in Deutschland beschäftigen und deren Probleme sowie Lösungsansätze näher erläutern. Speziell werden das Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren als Finanzierungssysteme der Gesetzlichen Rentenversicherung (kurz: GRV), sowie deren Vor- und Nachteile, vorgestellt. Auch sollen Alternativen zu diesen beiden Verfahren aufgezeigt werden, wie z.B. die Finanzierung der Renten über Steuereinnahmen. Beginnen werde ich im folgenden Kapitel mit dem Status quo der GRV in Deutschland.

2. Der Status quo der Rentenversicherung

2.1 Das Rentensystem in Deutschland – 3 Schichten System

Das System der Rentenversicherung in Deutschland besteht aus 3 grundlegenden Schichten. Dieses Modell löst das 3 Säulen Modell der Altersvorsorge ab und ist mit vielen erheblichen gesetzlichen Veränderungen verbunden, wie etwa der Übergang zu einer nachgelagerten Besteuerung von Einkünften im Alter.1
Die erste Schicht ist die Basisversorgung, die im Idealfall circa 40 % des letzten Bruttoeinkommens entspricht. Diese wird hauptsächliche finanziert aus der GRV, deren Funktionsweise später näher beschrieben wird. Weitere Rentenformen der ersten Schicht sind Rentenzahlungen aus landwirtschaftlichen Kassen, Beamtenversorgung oder privaten Basis Renten. Die zweite Schicht ist die kapitalgedeckte Zusatzversorgung, die circa 5-10 % des letzten Bruttoeinkommens entsprechen soll. Formen dieser Versicherungen sind zum Beispiel die betriebliche Altersvorsorge oder die staatliche geförderte Riesterrente.2 Die dritte Schicht ist die private Altersvorsorge, die circa 20 % des letzten Bruttoeinkommens ausmachen soll, und zur Schließung der Versorgungslücke dient. Diese Rente wird beispielsweise in Form von privaten Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen aufgebaut. Die letzten beiden genannten Schichten der Altersvorsorge haben aufgrund der Probleme der GRV immer mehr an Bedeutung gewonnen. Eine optimale Alterssicherung für jeden Einzelnen kann daher nur im Zusammenspiel von GRV, betrieblicher Rente und privater Vorsorge erreicht werden. Die Funktionsweise der ersten Schicht, sowie die Probleme der GRV werden im folgenden Abschnitt näher erläutert.

2.2 Funktionsweise der Gesetzlichen Rentenversicherung

„Die Hauptaufgabe der GRV ist die Deckung des Risikos im Alter“3. Abgesichert werden soll natürlich nicht das Alter an sich, sondern der mit dem Alter verbundene Wegfall der Erwerbsfähigkeit, und die damit verbundenen Einkommensverluste. Weitere Rentenarten sind Rentenzahlungen aufgrund verminderter Erwerbsunfähigkeit und Rentenzahlungen wegen Todes. Gezahlt wird diese Absicherung in Form von Renten, auf die ein Berechtiger nach Erwerb von Wartezeiten seine Ansprüche geltend machen kann. Die Finanzierung dieser Renten erfolgt über laufende Beiträge, Zuschüsse des Bundes sowie Zinserträge4. Die Beiträge sind die wichtigste Einnahmequelle zur laufenden Finanzierung. Diese werden von den Versicherten aufgebracht bzw. geleistet. Es gibt hierbei verschiedene Gruppen von Versicherungspflichtigen und Versicherungsberechtigten.

1. Arbeitnehmer und Auszubildende: Sind grundsätzlich versicherungspflichtig. Die Höhe des zu leistenden Beitrages errechnet sich aus dem Beitragssatz und dem Bruttoentgelt und wird hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

2. Selbständige: Nur ausnahmsweise „kraft Gesetzes“ versicherungspflichtig.

3. Pflegepersonen: Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig mehr als 4 Stunden in der Woche im häuslichen Bereich pflegen, sind versicherungspflichtig5. Dies gilt nicht, wenn gleichzeitig eine Berufstätigkeit von mehr als 30 Stunden in der Woche ausgeübt wird.

4. Wehr und Zivildienstleistende: Der Bund zahlt Pflichtbeiträge. Seit dem 01.01.2000 wird ein fiktives Entgelt für die Beitragsberechnung von 60 % der Bezugsgrößen zu Grunde gelegt.

5. Sozialleistungsbezieher: Es werden Pflichtbeiträge vom Leistungsträger gezahlt. Diese errechnen sich aus 80 % der zugrunde gelegten Ersatzleistung. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld wird ab dem 01.01.2007 fiktiv von monatlich 205,- € ausgegangen.

[...]


1 Vgl. Bundesfinanzministerium (2005): Das Alterseinkünftegesetz – Gerecht für Jung und Alt S. 3. URL:www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/IP/Broschueren/Brosch_C3_BCre_20Alterseink_C3_BCnfte,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

2 Vgl. LV 1871 S. 1 (01/2007): Reflexe – Die gesetzliche Rentenversicherung Stand 1. Januar 2007

3 Vgl. Ribhegge, Hermann (2004): Sozialpolitik. München: Verlag Franz Vahlen

4 Vgl. Ribhegge, Hermann (2004 ): Sozialpolitik. München: Verlag Franz Vahlen

5 Vgl. LV 1871 (01/2007): Reflexe – Die gesetzliche Rentenversicherung Stand 1. Januar 2007


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