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Süddeutsche Städtebünde im Mittelalter

Scholary Paper (Seminar), 2000, 15 Pages
Author: Dr. phil. Jürgen Schäfer
Subject: History - Middle Ages, Early Modern

Details

Event: Proseminar: Stadt im Mittelalter
Institution/College: University of Duisburg-Essen (Fachbereich Geschichte)
Tags: Mittelalter, Städtebünde, Stadtrecht
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2000
Pages: 15
Grade: bestanden
Language: German
Archive No.: V7466
ISBN (E-book): 978-3-638-14726-2
ISBN (Book): 978-3-638-75689-1
File size: 237 KB

Abstract

Die vorliegende Arbeit ist eine kurze Einführung in das Thema der Städtebünde im Mittelalter. Mit der Entstehung der Städte und deren Bestrebungen nach Autonomie und Selbstverwaltung schlossen sich im Mittelalter Städte in Städtebünden zusammen. In dieser Epoche finden sich häufig Städtebünde von mehreren Städten meistens aus einer Region. Aber auch überregional verbündeten sich die Städte, um ihre wirtschaftlichen und politischen Interessen zu vertreten. In Städtebünden konnten die Städte ihre Macht bündeln und ihre Ziele organisiert durchsetzen. Städtebünde stellten eine Organisationsform zum Erreichen gemeinsamer Ziele dar. Sie waren vertraglich beschworene Abmachungen zwischen Städten, in der Regel auf Zeit geschlossen und verlängerungsfähig. Städtebünde des Mittelalters verfügten häufig über ein gemeinsames Siegel, gemeinsame Exekutivorgane und Schiedsgerichte. Unter dem Begriff des Städtebundes versteht man im allgemeinen Sinn auch zweiseitige Abkommen und Verträge zwischen nur zwei Städten. Der vermeintlich bekannteste Städtebund war die Hanse. Doch obwohl die Organisationsform der Hansestädte teilweise städtebündische Merkmale aufwies, war die Hanse kein Städtebund im eigentlichen Sinne. Städtebünde sind typische Erscheinungen in der Zeit des 13. bis 15. Jahrhunderts. Sie können noch bis ins 16. Jahrhundert beobachtet werden. Die Arbeit widmet sich in Kapitel zwei den Grundlagen der Entstehung der Städte, der Entstehung des Stadtrechts und diesbezüglich der Rolle der freien Bürger. Dann werden die Voraussetzungen, Gründe, Ziele und Aufgaben der Städtebünde skizziert. Kapitel drei behandelt neben einer kurzen Einführung in Stadtrecht und Stadtrechtsfamilien vornehmlich die Städtebünde in Süddeutschland (Rheinischer Bund, Oberdeutsche Städtebünde, Schwäbischer Städtebund und die Bündnisse der Bodenseestädte).


Excerpt (computer-generated)

Universität Essen
Fachbereich 1
Sommersemester 2000
Seminar : Stadt im Mittelalter

Seminararbeit:
Süddeutsche Städtebünde im Mittelalter

von:
Jürgen Schäfer

 

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ... S. 2

2. Städte und Städtebünde


2.1. Die Entstehung der Städte  ... S. 2
2.1.1. Die Entstehung des Stadtrechts  ... S. 4
2.1.2. Freie Bürger  ... S. 4
2.2. Die Entstehung der Städtebünde  ... S. 5
2.2.1. Voraussetzungen  ... S. 5
2.2.2. Gründe  ... S. 6
2.2.3. Ziele und Aufgaben  ... S. 6

3. Städtebünde in Süddeutschland


3.1. Die Römer und der Rhein  ... S. 7
3.2. Die Städtelandschaft in Süddeutschland
– Stadtrecht und Stadtrechtsfamilien  ... S. 7
3.3. Oberdeutsche Städtebünde  ... S. 9
3.4. Der Schwäbische Städtebund  ... S. 10
3.5. Die Bündnisse der Bodenseestädte  ... S. 11

Anhang
I. Abbildungsverzeichnis  ... S. 13
II. Literaturverzeichnis  ... S. 14

 

1. Einleitung

Mit der Entstehung der Städte und deren Bestrebungen nach Autonomie und Selbstverwaltung schlossen sich im Mittelalter Städte in Städtebünden zusammen. In dieser Epoche finden wir häufig Städtebünde von mehreren Städten meistens aus einer Region. Aber auch überregional verbündeten sich die Städte, um ihre wirtschaftlichen und politischen Interessen zu vertreten. In Städtebünden konnten die Städte ihre Macht bündeln und ihre Ziele organisiert durchsetzen. Städtebünde stellten eine Organisationsform zum Erreichen gemeinsamer Ziele dar. Sie waren vertraglich beschworene Abmachungen zwischen Städten, in der Regel auf Zeit geschlossen und verlängerungsfähig. Städtebünde des Mittelalters verfügten häufig über ein gemeinsames Siegel, gemeinsame Exekutivorgane und Schiedsgerichte. Unter dem Begriff des Städtebundes versteht man im allgemeinen Sinn auch zweiseitige Abkommen und Verträge zwischen nur zwei Städten.1 Der vermeintlich bekannteste Städtebund war die Hanse. Doch obwohl die Organisationsform der Hansestädte teilweise städtebündische Merkmale aufwies, war die Hanse kein Städtebund im eigentlichen Sinne.2 Städtebünde sind typische Erscheinungen in der Zeit des 13. bis 15. Jahrhunderts. Sie können noch bis ins 16. Jahrhundert beobachtet werden.3

2. Städte und Städtebünde
2.1. Die Entstehung der Städte

Aus der Antike ist die Existenz von Stadtstaaten wie der Polis in Athen bekannt. Auch zur Römerzeit entstanden größere Städte wie Rom und Konstantinopel. Besonders im Mittelmeerraum, der über viele Jahrhunderte das Zentrum der Welt darstellte, entstanden städtische Siedlungsformen. Auch auf germanischem Boden hinterließen die Römer, besonders links des Rheines und in Süddeutschland, ihre Spuren.

[...]

1 Fahlbusch, F. B.: „Städtebund“, in: Angermann, Norbert (Hg.), Lexikon des Mittelalters, Band VIII. Stadt (Byzantinisches Reich) bis Werl. München 1997, Sp. 17.
2 ebd., S. 18.


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