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Die Arbeit von internationalen Nichtregierungsorganisationen mit besonderem Schwerpunkt auf die Menschenrechtsförderung

Termpaper, 2006, 33 Pages
Author: Lisa-Marie Rohrdantz
Subject: African Studies

Details

Category: Termpaper
Year: 2006
Pages: 33
Grade: 2,7
Bibliography: ~ 14  Entries
Language: German
Archive No.: V75012
ISBN (E-book): 978-3-638-74329-7
ISBN (Book): 978-3-638-77020-0
File size: 329 KB

Abstract

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Phänomen Internationaler Nichtregierungsorganisationen, im folgenden INROs genannt. In der internationalen Entwicklungspolitik haben die nicht-staatlichen Akteure an Bedeutung gewonnen. Diese Entwicklung soll in der vorliegenden Abhandlung im Mittelpunkt stehen, wobei der Fokus auf die Menschenrechtsförderung dieser INROs gelegt wird. Zunächst wird auf die Schwierigkeit einer Definition und Begriffsfestlegung von INROs eingegangen, um darüber hinaus zumindest die idealtypischen Merkmale einer INRO darzustellen und zu zeigen, worin mögliche Unterschiede innerhalb der Gruppe der INROs bestehen können. Im Weiteren werden die geschichtliche Entwicklung und der Aufstieg der INROs beleuchtet, wobei deutlich wird, wodurch sich die INROs von staatlichen Akteuren in der Entwicklungspolitik abgrenzen und inwieweit eine Beziehung und Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen bestehen kann. Es wird dargestellt, wie durch den zunehmenden Erfolg der INROs auch die Menschenrechte mehr Bedeutung in der internationalen Politik erlangen. Dieser theoretischen Einführung in die Thematik folgt die Vorstellung der Arbeit des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes und Amnesty International, um somit an zwei Beispielen zu veranschaulichen, wie die Arbeit von INROs konkret aussehen kann, hierbei wird besonders der Aspekt der Menschenrechtsförderung Beachtung finden. Im Folgenden wird das Problem der Legitimation von INROs skizziert, wobei besonders auf die INRO als Legitimationsquelle in der internationalen Politik eingegangen wird sowie die Schwierigkeiten aufgezeigt werden, denen INROs unterliegen, wenn es um ihre eigene Legitimation geht. Hierbei wird das problematische Verhältnis zwischen Legitimation und Effektivität von INROs deutlich. Abschließend wird ausblickend auf die Grenzen und Möglichkeiten von INROs geblickt.


Excerpt (computer-generated)

Institut für Afrikanistik der Universität zu Köln
„Zivilgesellschaftliche Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika“
Wintersemester 2005/06

Die Arbeit von internationalen Nichtregierungsorganisationen 
mit besonderem Schwerpunkt auf die Menschenrechtsförderung

von

Lisa-Marie Rohrdantz

6. Semester
Germanistik, Afrikanistik, Philosophie, Öffentliches Recht

 

 

Inhalt  2

A Einleitung: Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit  4

B Internationale Nichtregierungsorganisationen (INROs)  5

1 Definition  5
1.1 Problem der Definition und Begriffsbildung von INROs  5
1.2 Idealtypische Merkmale von INROs  6
1.3 Grundlegende Unterscheidung von INROs nach dem Grad ihrer Nichtstaatlichkeit  8

2 Entwicklung der INROs  10
2.1 Entwicklungsgeschichte der INROs  10
2.2 Aufschwung der INROs nach dem „Kalten Krieg“  11
2.3 INROs und die UN  14
2.4 Der Bedeutungszuwachs der Menschenrechte durch INROs  15

3 Veranschaulichung der Arbeit von INROs  17
3.1 Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK)  17
a) Gründungsgeschichte  17
b) Konzept und Selbstverständnis  18
c) Struktur und Organisation  19
d) Menschenrechte beim IKRK  20
3.3 Amnesty International (AI)  21
a) Gründungsgeschichte  21
b) Konzept und Selbstverständnis  23
c) Struktur und Organisation  23
d) Menschenrechte bei AI  24
e) Fallbeispiel: Die Arbeit von Amnesty International gegen die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen in Afrika  25

4. Das Problem der Legitimation der Arbeit von INROs  27
4.1 INROs als Legitimation der internationalen Politik  27
4.2 Legitimität und Effektivität  28
4.2.1 Fragliche Legitimation von INROs   28
4.2.2 Gegenargumente  29

C Fazit: Möglichkeiten und Grenzen in der Menschenrechtsarbeit  31

Bibliographie  33

 

 

A Einleitung: Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Phänomen Internationaler Nichtregierungsorganisationen, im folgenden INROs genannt. In der internationalen Entwicklungspolitik haben die nicht-staatlichen Akteure an Bedeutung gewonnen. Diese Entwicklung soll in der vorliegenden Abhandlung im Mittelpunkt stehen, wobei der Fokus auf die Menschenrechtsförderung dieser INROs gelegt wird.

Zunächst wird auf die Schwierigkeit einer Definition und Begriffsfestlegung von INROs eingegangen, um darüber hinaus zumindest die idealtypischen Merkmale einer INRO darzustellen und zu zeigen, worin mögliche Unterschiede innerhalb der Gruppe der INROs bestehen können. Im Weiteren werden die geschichtliche Entwicklung und der Aufstieg der INROs beleuchtet, wobei deutlich wird, wodurch sich die INROs von staatlichen Akteuren in der Entwicklungspolitik abgrenzen und inwieweit eine Beziehung und Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen bestehen kann. Es wird dargestellt, wie durch den zunehmenden Erfolg der INROs auch die Menschenrechte mehr Bedeutung in der internationalen Politik erlangen.

Dieser theoretischen Einführung in die Thematik folgt die Vorstellung der Arbeit des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes und Amnesty International, um somit an zwei Beispielen zu veranschaulichen, wie die Arbeit von INROs konkret aussehen kann, hierbei wird besonders der Aspekt der Menschenrechtsförderung Beachtung finden. Im Folgenden wird das Problem der Legitimation von INROs skizziert, wobei besonders auf die INRO als Legitimationsquelle in der internationalen Politik eingegangen wird sowie die Schwierigkeiten aufgezeigt werden, denen INROs unterliegen, wenn es um ihre eigene Legitimation geht. Hierbei wird das problematische Verhältnis zwischen Legitimation und Effektivität von INROs deutlich. Abschließend wird ausblickend auf die Grenzen und Möglichkeiten von INROs geblickt.

B Internationale Nichtregierungsorganisationen (INROs)

1 Definition

1.1 Problem der Definition und Begriffsbildung von INROs

Will man INROs in ihrer Eigenart beschreiben, stößt man zunächst auf eine Vielzahl von Organisationen mit einer hohen Heterogenität. Es mangelt an einer klaren Definition und oft überwiegen die sogenannten ‚Negativdefinitionen’, d.h. im Wesentlichen wird erläutert, was INROs nicht sind, nämlich nicht-staatlich, nichtprofitorientiert, nicht-gewalttätig usw., dieses Ausschlussprinzip kann in der Regel nicht als identitätsstiftend angesehen werden.1 Das Hauptproblem bei einer Begriffsbestimmung von INROs liegt in der Vielseitigkeit des NGO-Sektors, der zahlreiche Akteure unterschiedlichen Charakters zusammenfasst.

Seit der Teilnahme von INROs an UN-Konferenzen in den 90er Jahren ist die Diskussion um die Begrifflichkeit dieser Organisationen noch weiter entfacht, und die besagten „Negativdefinitionen“ geraten immer mehr ins Kritikfeld, da sie teilweise zu verheerenden Missverständnissen führen können und somit INROs in manchen Ländern sogar als „Anti-Regierungsorganisationen“ umschrieben werden.2 INROs sind durch die Teilnahme an zahlreichen UN-Verhandlungen und - Konferenzen zunehmend ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Trotzdem bleibt offen, was tatsächlich unter dem Begriff der INROs gefasst wird. Die UN führte zwar den Begriff der NGOs,3 der Non-Government-Organisations ein, doch regelt sie in ihrer Definition ausschließlich das Verhältnis zwischen den NGOs und der UN, und liefert keinen Kriterienkatalog für die Definition einer NGO. Die UN legt lediglich fest, dass eine NGO mit der UN-Charta kompatibel sein muss und sich zudem mit UN-relevanten Themen beschäftigen muss. Für die UN liegt das Hauptmotiv der NGOs folglich in der Unterstützung ihrer eigenen Arbeit, lediglich die Nicht-Staatlichkeit der NGOs wird von der UN als gemeinsames Attribut aufgestellt, was aber keinesfalls einer klaren Definition gleichkommt.4 Darüber hinaus findet man auch im Völkerrecht keine allgemein anerkannte Regelung zu INROs. Folglich gibt es bisher keine umfassende und anerkannte rechtliche Grundlage für INROs.

Zwar legt die „Europäische Konvention“ von 19865 als internationales Abkommen den Status von NGOs fest, hier wird allerdings nur aufgegriffen, was bereits im Jahre 1919 erklärt wurde. Diese sehr veraltete Erklärung bezieht sich vielmehr auf nationale Organisationen und ist zudem nicht allgemein anerkannt.6 Es gibt lediglich einen Kriterien-Katalog, der das Wesen einer INRO beschreibt und welcher weltweit unter Wissenschaftlern anerkannt wird. Diesen Katalog brachte die Union of International Associations (UIA)7 heraus. Die UIA-Kriterien sind nach Zielsetzung, Mitgliedschaft, Governance8-Strukturen, Finanzierung und Organisation ausgerichtet.9 Als Merkmale einer NGO werden eine internationale Mitgliedschaft, Finanzierung und Tätigkeit, ein gewähltes Exekutivkomitee sowie ein Hauptsitz und feste Mitarbeiter, die Unabhängigkeit von anderen, insbesondere von Staaten, und die Gründung durch private Initiative festgelegt.10 Durch diese Kriterien tauchen allerdings viele INROs nicht in der Statistik auf, z.B. wenn sie aus nur einem Land finanziert werden, wie z.B. zahlreiche INROs in Nordamerika.11

[....]


1 Curbach. Global Governance und NGOs, S.27ff.

2 Martens in: Frantz/Zimmer. Zivilgesellschaft International, S.30.

3 Anmerkung der Autorin: Der englische Begriff der NGO wird in dieser Arbeit bedeutungsgleich mit dem deutschen Begriff der INRO verwendet werden.

4 Ebenda, S.31 ff.

5 Die „Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ vom 4.11.1950 trat am 3.9.1953 in Deutschland in Kraft, die hier erwähnte Konvention trat 1991 in Kraft, nachdem acht Länder des Europarates ihr zugestimmt hatte, Deutschland war jedoch nicht darunter.

6 Martens in: Frantz/Zimmer. Zivilgesellschaft International, S.33.

7 Die UIA ist selbst eine INRO mit Sitz in Brüssel, sie wurde im Jahre 1907 gegründet.

8 Governance bezeichnet das Steuerungs- und Regelungssystem einer politisch-gesellschaftlichen Einheit, wie einem Staat oder einer Gemeinde. Oft wird es auch im Sinne von Steuerung oder Regelung einer jeglichen Institution verwendet.

9 Martens in: Frantz/Zimmer. Zivilgesellschaft International, S.33.

10 Union of International Associations (2000). Yearbook of International Organizations. Brüssel: UIA.

11 Martens in: Frantz/Zimmer. Zivilgesellschaft International, S.33.


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