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Seminararbeit, 2007, 20 Seiten
Autor: Torsten Kühne
Fach: Politik - Pol. Systeme - Allgemeines und Vergleiche
Details
Institution/Hochschule: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Politische Wissenschaft)
Tags: Zuwanderungsgesetz, Ergebnis, Paradigmenwechsels, Migrationspolitik, Proseminar, Migrations-, Integrationspolitik, Europa
Jahr: 2007
Seiten: 20
Note: 2,0
Literaturverzeichnis: ~ 11 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-73793-7
ISBN (Buch): 978-3-638-92742-0
Dateigröße: 136 KB
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Zusammenfassung / Abstract
Einleitung Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Wandel in der bundesdeutschen Migrationspolitik nach 1945. Sie geht als Längsschnittvergleich der Frage nach, in wie weit ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat und wie sich dieser in der Gesetzgebung, mit dem Schwerpunkt auf dem „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“ (kurz: Zuwanderungsgesetz), wieder findet und ausmachen lässt. Dazu werden die einzelnen Stationen der Entwicklung dargestellt und die Beweggründe dafür kurz aufgezeigt und analysiert. Die Arbeit stütz sich dabei auf einschlägige Sekundärliteratur und Internetpublikationen. Es ergibt sich eine Grobgliederung in drei Bereiche: Einmal das Nachzeichnen der historischen Entwicklungen mit den wichtigsten, migrationspolitisch relevanten Merkmalen wie Wanderungssituationen, politischen Aussagen dazu und politische Behandlung derselben. Zum Zweiten das Zuwanderungsgesetz, hier werden seine Entwicklung und die sie beeinflussenden Faktoren dargestellt. Der dritte Bereich widmet sich der Einschätzung ob und wenn ja, wie ein Politikwechsel stattgefunden hat und wie er zu beurteilen ist. Im Detail ist die Arbeit wie folgt aufgebaut: Das erste Kapitel ist der Migrationspolitik nach dem zweiten Weltkrieg gewidmet. Es werden die einzelnen Wanderungsbewegungen und ihre Gründe umrissen. Des weiteren wird das damalige migrationspolitische Paradigma der Bundesregierungen vorgestellt und die Gesetzgebung die Immigration betraf. Der Zusammenhang zwischen dem Paradigma und der Gesetzgebung wird kurz erläutert. In Kapitel zwei wird der Wandel in der Migrationspolitik ab 1998 dargestellt. Es wird gezeigt wie er sich äußerte und welche legislativen Maßnahmen daraus folgten. Zudem werden die Faktoren genannt die zu diesem Wandel beitrugen. Den Paradigmenwechsel besiegeln sollte das Zuwanderungsgesetz. Seine Entstehungsgeschichte mit den wichtigsten Einflussvariablen, den wesentlichen Akteuren und deren Agieren ist in Kapitel drei dargestellt. Dem schließt sich, in Kapitel vier, eine Diskussion an, wie der Paradigmenwechsel und das Zuwanderungsgesetz zu bewerten sind. Dazu werden die Einschätzungen ausgewählter Autoren miteinander verglichen und die in Kraft getretene Form des Zuwanderungsgesetzes bewertet. Die Schlussbetrachtung fast die Arbeit kurz zusammen und enthält eine knappe Einschätzung der Entwicklungen.
Textauszug (computergeneriert)
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Institut für Politische Wissenschaft
Proseminar: Migrations- und Integrationspolitik in Europa
Wintersemester 2006/07
Das Zuwanderungsgesetz,
Ergebnis eines Paradigmenwechsels in der deutschen Migrationspolitik?
von
Torsten Kühne
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
1 Zuwanderungspolitik in der BRD nach dem zweiten Weltkrieg 2
2 Zuwanderungspolitik in der BRD unter Rot/Grün 4
3 Entstehung des Zuwanderungsgesetzes 7
3.1 Auswirkungen des 11. Septembers 2001 10
3.2 Wahlkampf 11
3.3 Zustandekommen und Scheitern des Zuwanderungsgesetzes 11
3.4 Neuverhandlung ab 2003 13
3.5 Auswirkungen des Anschlags von Madrid 13
4 Paradigmenwechsel? 14
5 Schlussbetrachtung 16
Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Wandel in der bundesdeutschen Migrationspolitik nach 1945. Sie geht als Längsschnittvergleich der Frage nach, in wie weit ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat und wie sich dieser in der Gesetzgebung, mit dem Schwerpunkt auf dem „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“ (kurz: Zuwanderungsgesetz), wieder findet und ausmachen lässt. Dazu werden die einzelnen Stationen der Entwicklung dargestellt und die Beweggründe dafür kurz aufgezeigt und analysiert. Die Arbeit stütz sich dabei auf einschlägige Sekundärliteratur und Internetpublikationen.
Es ergibt sich eine Grobgliederung in drei Bereiche: Einmal das Nachzeichnen der historischen Entwicklungen mit den wichtigsten, migrationspolitisch relevanten Merkmalen wie Wanderungssituationen, politischen Aussagen dazu und politische Behandlung derselben. Zum Zweiten das Zuwanderungsgesetz, hier werden seine Entwicklung und die sie beeinflussenden Faktoren dargestellt. Der dritte Bereich widmet sich der Einschätzung ob und wenn ja, wie ein Politikwechsel stattgefunden hat und wie er zu beurteilen ist.
Im Detail ist die Arbeit wie folgt aufgebaut: Das erste Kapitel ist der Migrationspolitik nach dem zweiten Weltkrieg gewidmet. Es werden die einzelnen Wanderungsbewegungen und ihre Gründe umrissen. Des weiteren wird das damalige migrationspolitische Paradigma der Bundesregierungen vorgestellt und die Gesetzgebung die Immigration betraf. Der Zusammenhang zwischen dem Paradigma und der Gesetzgebung wird kurz erläutert. In Kapitel zwei wird der Wandel in der Migrationspolitik ab 1998 dargestellt. Es wird gezeigt wie er sich äußerte und welche legislativen Maßnahmen daraus folgten. Zudem werden die Faktoren genannt die zu diesem Wandel beitrugen. Den Paradigmenwechsel besiegeln sollte das Zuwanderungsgesetz. Seine Entstehungsgeschichte mit den wichtigsten Einflussvariablen, den wesentlichen Akteuren und deren Agieren ist in Kapitel drei dargestellt. Dem schließt sich, in Kapitel vier, eine Diskussion an, wie der Paradigmenwechsel und das Zuwanderungsgesetz zu bewerten sind. Dazu werden die Einschätzungen ausgewählter Autoren miteinander verglichen und die in Kraft getretene Form des Zuwanderungsgesetzes bewertet. Die Schlussbetrachtung fast die Arbeit kurz zusammen und enthält eine knappe Einschätzung der Entwicklungen.
1 Zuwanderungspolitik in der BRD nach dem zweiten Weltkrieg
Deutschland hatte, aufgrund seiner geographische Lage, von jeher mit Wanderungsbewegungen zu tun (Krause 2004, S. 130f). Die größten Umwälzungen traten jedoch erst nach dem zweiten Weltkrieg auf. Sie begannen mit der innerdeutschen Wanderung von Kriegsopfern und setzten sich fort mit der Migration ganzer Volksgruppen. Dies war bedingt durch die politischen und territorialen Neuordnungen nach Kriegsende, vor allem in Mittel- und Osteuropa (Birsl 2005, S. 201).
Die nächste Migrationswelle wurde ausgelöst durch den stetig steigenden Bedarf an Arbeitskräften Mitte der 1950er Jahre, in der aufstrebenden, deutschen Industrie. Besonders für Tätigkeiten die von un- oder angelernten Arbeitskräften ausgeübt werden konnten war zuwenig Arbeitskraft vorhanden (Birsl 2005, S. 203). Dies veranlasste die Bundesregierung ab 1955 Anwerbeabkommen mit verschiedenen Staaten zu unterzeichnen um so genannte Gastarbeiter ins Land zu holen. Als Idee lag ein Rotationsprinzip zu Grunde, das vorsah, dass die angeworbenen Arbeitskräfte nur eine bestimmte Zeit – zwischen drei und fünf Jahren – in der Bundesrepublik leben und arbeiten, dann wieder in ihre Heimatländer zurückkehren und neue Gastarbeiter geholt werden. Da einfachen Tätigkeiten und baldigen Heimkehr für diese Menschen vorgesehen waren, wurde weder auf Integrationsfähigkeit noch auf besondere (Aus)bildung geachtet (Krause 2004, S. 253).
Über dauerhafte Zuwanderung von Ausländern machte sich die Bundesrepublik wenig Gedanken, da sie nicht vorgesehen war. Bedingt durch den Ölpreisschock 1972/73 stagnierte die Wirtschaft und die Arbeitslosenzahl schnellte auf eine Million hoch. Als Reaktion darauf wurde 1973 die Anwerbestoppverordnung Gesetz. Die noch im Land lebenden Gastarbeiter standen vor der Wahl in ihre Heimat zurück zu kehren, oder dauerhaft in der BRD zu bleiben. Die Versuche der Bundesregierung die Gäste zur Ausreise zu bewegen verliefen oftmals im Sand (Krause 2004, S. 135). Gerade Menschen mit außereuropäischen Nationalitäten entschieden sich, in Anbetracht des Wiedereinreiseverbotes, für ein dauerhaftes Leben in Deutschland (Birsl 2005, S. 204). Der Misserfolg der von der Regierung beschlossenen Maßnahmen zur Förderung der Rückkehr zeigt sich im Anstieg der Ausländerzahl bis 1990. Dies wurde vor allem durch den Familiennachzug der „Hiergebliebenen“ in den 1970er und 1980er Jahren bedingt (ebda. S. 205). Obwohl diese Entwicklung nicht zu leugnen war, postulierte die Regierung, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei (Krause 2004, S.140).
Der nächste große Schwung an Zuwanderern erreichte Deutschland nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten. Die neuen Migranten kamen vorrangig aus Osteuropa, ein Großteil von ihnen als so genannte „Spätaussiedler“, also Nachfahren ehemaliger deutscher Emigranten. Ihre Interessenvertretung fanden sie vor allem in den Unionsparteien. Doch selbst unter diesen Umständen ließ man von Seiten der Regierung mitteilen, dass Einigkeit darüber bestünde, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei und es auch nicht werden solle (Krause 2004, S.142f). Im weiteren Verlauf des Jahrzehnts kamen Bürgerkriegsflüchtlinge aus Jugoslawien nach Deutschland und es mehrten sich die Asylsuchenden aus dem nahen und mittleren Osten. So erlebte die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren von 1954 bis 1999 eine Bruttozuwanderung von 32 Millionen Menschen ohne sich dies – öffentlich – einzugestehen (Krause 2004, S. 131). Bis zum Regierungswechsel 1998 galt für die Politik der BRD das Paradigma, dass Deutschland kein Einwanderungsland ist. Das Zuwanderung ein fester Bestandteil der gesellschaftlichen Entwicklung war wurde in der öffentlichen Debatte schlichtweg ignoriert und geleugnet (Birsl 2005, S. 209).
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