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Chancen und Risiken einer Euroisierung der MOEL

Scholary Paper (Seminar), 2005, 29 Pages
Author: Dipl.-Volkswirtin Ya Neugebauer-Tao
Subject: Economics / Business: Political Economics

Details

Event: Osterweiterung und Europäische Integration
Institution/College: Technical University of Berlin (Volkswirtschaftslehre)
Tags: Chancen, Risiken, Euroisierung, MOEL, Osterweiterung, Europäische, Integration
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2005
Pages: 29
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 32  Entries
Language: German
Archive No.: V75875
ISBN (E-book): 978-3-638-77056-9
ISBN (Book): 978-3-638-79557-9
File size: 195 KB

Abstract

Seit dem 1. Mai 2004 sind acht mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) beigetreten. Mit dem Beitritt sind die Länder - von gewissen Übergangsvorschriften abgesehen - voll in die Gemeinschaftsregelungen einbezogen. Das bedeutet insbesondere die Teilnahme am Binnenmarkt sowie an den Gemeinschaftspolitiken, aber auch am Finanzierungssystem der Gemeinschaft. Eine vollständige währungspolitische Integration der Beitrittsländer ist nach Auffassung der EU erst nach einer zweijährigen Mitgliedschaft im WKM II ohne Spannung und Abwertungen vorgesehen. Die offizielle Einführung des Euro in den mittel- und osteuropäischen Ländern setzt voraus, dass die jeweiligen Länder die Maastrichter Konvergenzkriterien erfüllen. Dies bedeutet, dass die Beitrittsstaaten bis dahin ihre nationalen Währungen und, in beschränktem Umfang, ihre eigenständige Geldpolitik beibehalten. Bereits im Vorfeld der Osterweiterung setzte sich eine Reihe wissenschaftlicher Arbeiten mit den währungspolitischen Optionen der beitrittswilligen MOEL auseinander. Die Vorschläge reichen von frei schwankenden Wechselkursen als ein Sprungbrett zum Eintritt in den WKM II bis zu einer sofortigen unilateralen Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel durch die jeweiligen Länder (Euroisierung). Der Begriff „Euroisierung“ ist hier als eine einseitige Entscheidung des Beitrittsstaats über die vollständige Substitution der heimischen Währung durch den Euro mit allen Geldfunktionen gemeint. Sowohl die Europäische Zentralbank als auch der EU-Ministerrat widersprechen vehement der Sinnhaftigkeit einer definitionsgemäß unilateralen Euroisierung. Nach dem Beitritt hat die Frage nach dem geeigneten Wechselkursregime für diese Länder an Aktualität nicht verloren. Eine einseitige Euroisierung ist zwar mit dem EU-Beitrittsvertrag nicht vereinbar, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit strenger Maßnahmen seitens der EU gegen MOEL, die sich dieses Arrangements bedienen, relativ gering. Denn die Euroisierungsstrategie kann als ein deutlicher Integrationswille interpretiert werden, und die Einbindung dieser Länder in die EU schon immer das erklärte Ziel der bilateralen Beziehungen ist. Angesichts der geplanten Aufnahme weiterer Kandidatenländer wie Bulgarien sowie Rumänien und im Hinblick auf die fortgeschrittenen Transformationsergebnisse der neuen Beitrittsstaaten ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema der Euroisierung weiterhin angebracht.


Excerpt (computer-generated)

Technischen Universität Berlin, Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Seminararbeit im Rahmen des Volkswirtschaftlichen Seminars
Osterweiterung und Europäische Integration
SS 2005, Berlin, den 30.06.2005

Chancen und Risiken einer Euroisierung der MOEL

von

Ya Neugebauer-Tao

 


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 4

2. Entwicklungsstand der Wirtschafts- und Währungssysteme der MOEL 5

2.1 Die nominale Konvergenz 5
2.2 Reale Konvergenz und Optimaler Währungsraum 10

3. Die Wahl des Wechselkursregimes 14

4. Vorteile einer Euroisierung der MOEL 17

4.1. Eliminierung der Transaktionskosten 17
4.2 Minimierung des Wechselkursrisikos 17
4.3 Glaubwürdigeres Regime 19

5. Risiken und Kosten einer Euro-Übernahme 19

5.1 Spezifische Kosten einer Euroisierung 20
5.2 Deflationsgefahren durch asymmetrische Schocks 20
5.3 Verlust an Wettbewerbsfähigkeit durch hohe Inflation 21

6. Fazit 25

7. Literaturverzeichnis 26

 


 

1. Einleitung

Seit dem 1. Mai 2004 sind acht mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL)1 der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) beigetreten. Mit dem Beitritt sind die Länder - von gewissen Übergangsvorschriften abgesehen - voll in die Gemeinschaftsregelungen einbezogen. Das bedeutet insbesondere die Teilnahme am Binnenmarkt und an den Gemeinschaftspolitiken, aber auch am Finanzierungssystem und den Institutionen der Gemeinschaft. Eine vollständige währungspolitische Integration der Beitrittsländer ist nach Auffassung der EU erst nach einer zweijährigen Mitgliedschaft im WKM II2 ohne Spannung und Abwertungen vorgesehen. Die offizielle Einführung des Euro in den mittel- und osteuropäischen Ländern setzt voraus, dass die jeweiligen Länder die Maastrichter Konvergenzkriterien erfüllen. Dies bedeutet, dass die Beitrittsländer bis dahin ihre nationalen Währungen und, in beschränktem Umfang, ihre eigenständige Geldpolitik beibehalten (Deutsche Bundesbank 2003, S. 19).
Bereits im Vorfeld der Osterweiterung setzte sich eine Reihe wissenschaftlicher Arbeiten mit den währungspolitischen Optionen der beitrittswilligen MOEL auseinander. Die Vorschläge reichen von frei schwankenden Wechselkursen als ein Sprungbrett zum Eintritt in den WKM II bis zu einer sofortigen unilateralen Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel durch die jeweiligen Länder (Euroisierung). Der Begriff „Euroisierung“ ist hier als eine einseitige Entscheidung des Beitrittsstaats über die vollständige Substitution der heimischen Währung durch den Euro mit allen Geldfunktionen gemeint. Sowohl die Europäische Zentralbank als auch der EU-Ministerrat widersprechen der Sinnhaftigkeit einer definitionsgemäß unilateralen Euroisierung vehement (EZB 2004, S. 42-43, Deutsche Bundesbank 2001, S. 28, ders. 2003, S. 19, Europäische Kommission 2004, S. 9). Nach dem Beitritt hat die Frage nach dem geeigneten Wechselkursregime für diese Länder an Aktualität nicht verloren. Eine einseitige Euroisierung ist zwar mit dem EU-Beitrittsvertrag nicht vereinbar, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit einschneidender Maßnahmen seitens der EU gegen MOEL, die sich dieses Arrangements bedienen, relativ gering. Denn die Euroisierungsstrategie kann als eine deutliche Willenserklärung zur Förderung der Integration in die EU interpretiert werden, und die beidseitige Integration schon immer das erklärte Ziel der bilateralen Beziehungen zwischen der EU und diesen Ländern ist (Belke et al. 2002, S. 17). Angesichts der geplanten Aufnahme weiterer Kandidatenländer wie Bulgarien und Rumänien und unter Bezugnahme auf die fortgeschrittenen Transformationsergebnisse der neuen Beitrittsländer ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema der Euroisierung weiterhin angebracht.
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist nicht eine detaillierte länderbezogene Kosten-Nutzen- Analyse der unilateralen Euroisierung, sondern eine Bestandsaufnahme der Konvergenzfortschritte der MOEL und der Kontroversen über die Euroisierungsstrategie. Kapitel 2 gibt einen Überblick über den Entwicklungsstand der Wirtschafts- und Währungssysteme der MOEL. Im Kapitel 3 werden die Alternativen der Wechselkursarrangements kurz erläutert. Kapitel 4 und 5 befassen sich mit den theoretischen Erklärungsansätzen über die möglichen Vor- und Nachteile einer Euroiserung. Im Kapitel 6 wird ein kurzes Fazit gezogen.

2. Entwicklungsstand der Wirtschafts- und Währungssysteme der MOEL

2.1 Die nominale Konvergenz

Jedes Land, welches der Währungsunion beitreten will, muss die nachfolgenden nominalen Konvergenzkriterien nach Art. 121 EG-Vertrag in Verbindung mit den dem Vertrag beigefügten Protokollen erfüllen (EZB 2004, S. 5-13)
1. Inflationskriterium: Die durchschnittliche HVPI3-Inflationsrate eines Landes gegenüber dem Zwölfmonatsdurchschnitt des Vorjahres darf den Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder des Euroraums um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte übersteigen.
2. Zinskriterium: Ein langfristiger Nominalzinssatz, der den Durchschnitt der langfristigen Zinssätze der drei preisstabilsten Länder des Euroraums um nicht mehr als 2 Prozentpunkte übersteigt.
3. Das Kriterium der öffentlichen Finanzen: Ein Haushaltsdefizit, das 3% des nominalen Bruttoinlandsprodukts nicht übersteigt (die sog. Defizitquote), sowie ein öffentlicher Bruttoschuldenstand, der nicht höher als 60 % des Bruttoinlandsprodukts (die sog. Schuldenquote) beträgt.
4. Wechselkurskriterium: Eine spannungsfreie Mitgliedschaft im WKM II mit einer Bandbreite von +/- 15% um den Leitkurs in einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren vor dem Stichtag, an dem die Konvergenzlage überprüft wird. Im Bereich des Wechselkurskriteriums gilt für die neuen Beitrittsländer die Ausnahmeregelung des Art. 122 EG-Vertrag. Sie behalten ihre nationale Währung bei, verpflichten sich aber, ihre Währungspolitik insbesondere gegenüber dem Euro als Angelegenheit des gemeinsamen Interesses anzusehen. Abwertungen zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen sind hinsichtlich des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts nicht erlaubt. Voraussetzung für eine Teilnahme am Wechselkursmechanismus ist, dass die Länder einen entsprechenden Antrag stellen und dass eine Einigung über den Leitkurs und die Bandbreite erzielt worden ist (Deutsche Bundesbank 2003, S. 19-20). Auf der Grundlage, dass das Wechselkurskriterium für die meisten Beitrittsländer große Herausforderungen stellen, ergibt sich die Überlegung, ob ein Land sich schnellstmöglich an dem WKM II teilnehmen oder diesem so lange wie nötig fernhalten soll, oder sich entscheidet, eine unilaterale Euroisierungsstrategie zu verfolgen.
Bevor über die möglichen Vor- und Nachteile einer generellen Euro-Einführung diskutiert wird, wird hier eine Bestandsaufnahme der Transformationsergebnisse nach den Konvergenzkriterien in den MOEL unternommen. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die derzeitigen Währungsregime und die Konvergenzlage in Bezug auf die nominalen Kriterien in den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern.

[...]


1 Das sind Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn.

2 WKM II ist ein wesentliches Element des Europäischen Währungssystem II (EWS II) mit dem Ziel, übermäßige Wechselkursverzerrungen und -schwankungen zu vermeiden. Im Rahmen des WKM II erhält der Euro die Funktion als Leit- oder Ankerwährung, so dass die Paritäten (Leitkurse) für die Währungen der übrigen EU-Staaten an den Euro geknüpft werden. Der maximale Schwankungsspielraum für die Wechselkurse wird durch die Standardbandbreite von ± 15 Prozent um die Leitkurse bestimmt, wobei nach erfolgreichen Konvergenzbemühungen für einzelne Währungen engere Bandbreiten möglich sind. Vgl. Deutsche Bundesbank, Online-Glossar (www.bundesbank.de).

3 HVPI: Harmonisierter Verbraucherpreisindex. Bei den HVPI handelt es sich um einen Satz von EU-Verbraucher-preisindizes. Sie sind nicht als „Lebenskostenindizes“, sondern als „Preisindizes“ konzipiert, was ihre Schlüsselrolle bei der Messung der Preisstabilität widerspiegelt. Vgl. Eurostat, 2004a.


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