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Die Preußische Städteordnung des Freiherrn vom Stein vom 19.11.1808

Hausarbeit, 2003, 17 Seiten
Autor: Klaus Genschmar
Fach: Geschichte - Neuere Geschichte, 19. Jhdt.

Details

Veranstaltung: Quellen zur Rheinbundzeit in Thüringen (1806-1813)
Institution/Hochschule: Friedrich-Schiller-Universität Jena (Historisches Institut)
Tags: Preußische, Städteordnung, Freiherrn, Stein, Quellen, Rheinbundzeit, Thüringen
Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2003
Seiten: 17
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 3  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V75963
ISBN (E-Book): 978-3-638-81468-3
ISBN (Buch): 978-3-638-81462-1
Dateigröße: 116 KB

Zusammenfassung / Abstract

Die Städteordnung vom 19. November 1808 stellt eines der bedeutendsten Ergebnisse der Reformbemühungen im Preußen des frühen 19. Jahrhunderts dar. Sie ist Bestandteil des umfassenden Erneuerungswerkes der preußischen Reformer, allen voran des Freiherrn vom und zum Stein. Oftmals wird die Preußische Städteordnung von 1808 als der Ursprung gemeindlicher Selbstverwaltung in Deutschland bezeichnet. Zutreffend ist zwar, dass dieses Gesetz bedeutende Neuerungen in der preußischen Kommunalverfassung hervorgebracht, insbesondere eine intensivere Beteiligung der Bürgerschaft an der gemeindlichen normiert und die Abhängigkeit der örtlichen Gemeinschaft von der staatlichen Herrschaftsgewalt in beträchtlichen Maße verringert hat. Zu beachten ist jedoch, dass der Begriff „Selbstverwaltung“, wie er in der Gegenwart verstanden wird, erst fast ein halbes Jahrhundert später, während der Revolution von 1848/49, geschaffen wurde. Den Rechtsgelehrten wie Stein war er dagegen noch unbekannt. Die Hausarbeit leitet im ersten Teil mit der Biographie des Freiherrn vom und zum Stein ein. Danach erfolgt eine Erklärung und Interpretation der wesentlichen Regelungen der Städteordnung. Im dritten Teil werden die Entstehungsgeschichte und die Hintergründe der Städteordnung untersucht. Die Hausarbeit schließt mit einer Zusammenfassung der untersuchten inhaltlichen Punkte.


Textauszug (computergeneriert)

Friedrich-Schiller-Universität Jena
Übung: Quellen zur Rheinbundzeit in Thüringen (1806 – 1813)
Wintersemester 2002/03, 1. Fachsemester

Die Preußische Städteordnung des Freiherrn vom Stein vom 19.11.1808

von

Klaus Genschmar

 


Inhaltsverzeichnis

Einleitung 3

1. Biographie: Freiherr vom und zum Stein 4

2. Quellenbeschreibung und Quelleninterpretation 6

2.1. Quellenbeschreibung 6
2.2. Quelleninterpretation (Regest) 6

2.2.1. Allgemeines 6

2.2.1.1. Einzelne Regelungen der Städteordnung 6
2.2.1.2. Einwohner 6
2.2.1.3. Stadtverordnetenversammlung 7
2.2.1.4. Magistrat 8
2.2.1.5. Polizeiwesen 9
2.2.1.6. Staatsaufsicht 9

3. Entstehungs- und Wirkungsgeschichte der Städteordnung 10

3.1. Situation Preußens zu Beginn des 19. Jahrhunderts 10
3.2. Entstehung und Einführung der Städteordnung 11
3.3. Entstehungsort 11
3.4. Geltungsbereich 11
3.5. Die Ziele Steins mit der Städteordnung 11

3.5.1. Das Preußische Allgemeine Landrecht 13

3.6. Zwang der Städte zur Einführung der Preußischen Städteordnung 13
3.7. Umsetzung der Städteordnung 13
3.8. Die Revidierte Städteordnung von 1831 14
3.9. Weiterentwicklungen 14

Schluss/Zusammenfassung 15

Quellen- und Literaturverzeichnis 16

A. Quellen: 16
B. Literatur: 16

 

 

Einleitung

Die Städteordnung vom 19. November 1808 stellt eines der bedeutendsten Ergebnisse der Reformbemühungen im Preußen des frühen 19. Jahrhunderts dar. Sie ist Bestandteil des umfassenden Erneuerungswerkes der preußischen Reformer, allen voran des Freiherrn vom und zum Stein.
Oftmals wird die Preußische Städteordnung von 1808 als der Ursprung gemeindlicher Selbstverwaltung in Deutschland bezeichnet. Zutreffend ist zwar, dass dieses Gesetz bedeutende Neuerungen in der preußischen Kommunalverfassung hervorgebracht, insbesondere eine intensivere Beteiligung der Bürgerschaft an der gemeindlichen normiert und die Abhängigkeit der örtlichen Gemeinschaft von der staatlichen Herrschaftsgewalt in beträchtlichen Maße verringert hat.
Zu beachten ist jedoch, dass der Begriff „Selbstverwaltung“, wie er in der Gegenwart verstanden wird, erst fast ein halbes Jahrhundert später, während der Revolution von 1848/49, geschaffen wurde. Den Rechtsgelehrten wie Stein war er dagegen noch unbekannt.
Die Hausarbeit leitet im ersten Teil mit der Biographie des Freiherrn vom und zum Stein ein. Danach erfolgt eine Erklärung und Interpretation der wesentlichen Regelungen der Städteordnung. Im dritten Teil werden die Entstehungsgeschichte und die Hintergründe der Städteordnung untersucht. Die Hausarbeit schließt mit einer Zusammenfassung der untersuchten inhaltlichen Punkte.

Hauptteil: „Die preußische Städteordnung des Freiherrn vom Stein vom 19.11.1808“

1. Biographie: Freiherr vom und zum Stein

Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein wurde am 25.10.1757 in Nassau an der Lahn geboren. Von 1773–1777 studierte er Rechtswissenschaften in Göttingen. Ab 1780 trat er in den preußischen Staatsdienst ein. Im September 1804 wurde Stein Minister im Generaldirektorium. Nach der Niederlage des preußischen Heeres bei Jena/Auerstedt (1806) bildete der König ein provisorisches Ministerkonseil (Ministerratsversammlung), dem Stein als Innenminister angehörte. Am 04.01.1807 wurde er jedoch infolge von Zerwürfnissen mit der von ihm kritisierten Kabinettsregierung aus seinem Amt entlassen. Im Juni 1807 verfasste Stein die sog. „Nassauer Denkschrift“, deren eigentlicher Titel „Über die zweckmäßige Bildung der obersten und der Provinzial-, Finanz- und Polizeibehörden in der preußischen Monarchie“ lautet. In dieser prägte Stein „die Formel von der `Teilnahme an der Verwaltung´“1, sowie den Gedanken „durch verantwortungsvolle Mitarbeit der Bürger `den Gemeinsinn zu erregen und zu erhalten´“2 Nach dem „Tilsiter Frieden“ (Juli 1807) wurde Stein, auf die Forderung Napoleons hin, durch Friedrich Wilhelm III. am 10.07.1807 wieder in sein Ministeramt eingesetzt und ihm wurde am 04.10.1807 die Leitung aller Zivilangelegenheiten des preußischen Staates übertragen. In einem Edikt vom 09.10.1807 wurde die Bauernbefreiung durchgeführt. Am 19.11.1808 erfolgte die Einführung der Preußischen Städteordnung. In einem anderem Edikt vom 24.11.1808 wurde ein modernes Staatsministerium mit Fachressorts eingerichtet. Am selben Tag (24.11.1808) wurde Stein auf Druck Napoleons wieder entlassen und sodann vom französischen Kaiser geächtet. Der Grund war die Kenntnis über die von Stein unterstützten Pläne zu einer Erhebung Preußens gegen die französischen Besatzer. Danach lebte Stein als Flüchtling in Prag und Brünn. 1812 berief ihn Zar Alexander I. als persönlichen Berater nach Russland.

Er wirkte im Verlaufe des Wiener Kongresses 1814/15 als Vertrauensmann des Zaren. 1819 gründete er die Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde. Danach übte Stein für längere Zeit kein öffentliches Amt mehr aus, bis er im Mai 1826 zum Marschall des westfälischen Provinzlandtages ernannt wurde. Er starb am 29.06.1831 auf Schloss Kappenberg in Westfalen, wohin er sich nach 1816 zurückgezogen hatte.

2. Quellenbeschreibung und Quelleninterpretation

2.1. Quellenbeschreibung

[...]


1 Vgl. FEHRENBACH, Elisabeth, Vom Ancien Régime zum Wiener Kongress, (OGG, Bd. 12), München 4, 2001, S. 111

2 Vgl. SCHIEDER, Theodor (Hrsg.), Europa von der Französischen Revolution zu den nationalstaatlichen Bewegungen des 19. Jahrhunderts, Handbuch der Europäischen Geschichte Bd. 5, Stuttgart, 1981, S. 419


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