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Scholary Paper (Seminar), 2007, 24 Pages
Author: M.A. Timo Duits
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes
Details
Tags: Umsatzsteuerliche, Behandlung, Verwertung, Gegenstände, Insolvenz
Year: 2007
Pages: 24
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 24 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-79829-7
ISBN (Book): 978-3-638-79751-1
File size: 140 KB
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Abstract
Ziel dieser Arbeit ist es, einen strukturierten Überblick der umsatzsteuerlichen Behandlung der Verwertung von sicherungsübereigneten Gegenständen innerhalb und außerhalb der Insolvenz zu geben und gleichzeitig eine kritische Beurteilung der geltenden Rechtslage vorzunehmen. Dazu werden zunächst die Grundlagen der Insolvenzordnung dargestellt‚ indem das Verhältnis zwischen Steuerecht und Insolvenzrecht skizziert und eine Abgrenzung der Insolvenzforderung gegenüber der Masseverbindlichkeit vorgenommen wird. Der Fokus der Arbeit liegt auf der Darstellung und umsatzsteuerlichen Würdigung der Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände. Der erste Abschnitt befasst sich dabei mit der Verwertung außerhalb des Insolvenzverfahrens, während im zweiten Abschnitt auf die Verwertung innerhalb des Insolvenzverfahrens eingegangen wird. Des Weiteren wird ein kurzer Überblick über die Korrekturbestände der §§ 17 und 15a UStG gegeben. Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse zusammenfassend dargestellt.
Excerpt (computer-generated)
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Seminararbeit im Rahmen des Seminars Umsatzsteuerrecht
Umsatzsteuerliche Behandlung der Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände innerhalb und außerhalb der Insolvenz
Timo Duits
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ... 1
2. Grundlagen der Insolvenzordnung ... 2
2.1. Verhältnis zwischen Steuer- und Insolvenzrecht ... 2
2.2. Abgrenzung der Insolvenzforderung gegenüber der Masseverbindlichkeit ... 3
3. Umsatzsteuerliche Behandlung und Würdigung der Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände ... 4
3.1. Verwertung außerhalb des Insolvenzverfahrens ... 5
3.1.1. Verwertung durch Sicherungsnehmer ... 5
3.1.2. Verwertung durch Sicherungsgeber ... 6
3.2. Verwertung im Insolvenzverfahren ... 8
3.2.1. Eröffnetes Insolvenzverfahren ... 8
3.2.1.1. Im Besitz des Insolvenzverwalters ... 8
3.2.1.1.1. Verwertung durch Insolvenzverwalter ... 8
3.2.1.1.2. Verwertung durch Sicherungsnehmer ... 9
3.2.1.2. Im Besitz des Sicherungsnehmers ... 11
3.2.1.2.1. Verwertung durch Sicherungsnehmer ... 11
3.2.2. Vorläufiges Insolvenzverfahren ... 12
3.2.2.1. Verwertung durch „starken“ Insolvenzverwalter ... 12
3.2.2.2. Verwertung durch „schwachen“ Insolvenzverwalter ... 13
4. Korrekturtatbestände der §§ 17 und 15a UStG ... 14
4.1. Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG ... 14
4.2. Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG ... 15
5. Zusammenfassendes Ergebnis ... 15
Literaturverzeichnis ... 17
Verzeichnis der Rechtsquellen ... 19
1. Einleitung
Anlass dieser Arbeit bietet die jüngste Rechtsprechung des BFH zur Verwertung von Sicherungsgütern im Urteil vom 30. März 2006. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Verwertung von Sicherungsgut innerhalb und außerhalb der Insolvenz hat in den letzten Jahren im Hinblick auf ihre Zielsetzung einer gemeinschaftlichen Befriedigung aller Gläubiger verschiedene Entwicklungen erfahren.
Insbesondere mit dem Inkrafttreten der InsO zum 01. Januar 1999 haben sich grundlegende Änderungen des Insolvenzrechts ergeben, die zur Ablösung der KO in den alten Bundesländern, der GesO in den neuen Bundesländern und der VerglO geführt haben.1 Weil jede Insolvenz im unternehmerischen Bereich auch umsatzsteuerliche Fragestellungen aufwirft, stellt die Umsatzsteuer eines der zentralen Themen des Insolvenzrechts dar. Insbesondere die insolvenzrechtliche Zuordnung der Umsatzsteuer zu Insolvenzforderungen oder Masseverbindlichkeiten ist von hoher Relevanz. Ziel der o.g. Neuregelungen war aus umsatzsteuerlicher Warte vornehmlich, eine Steuerentlastung der Masse bei der Verwertung von Sicherungsgut, die Abschaffung des Konkursvorrechts des Fiskus und eine veränderte Funktion des vorläufigen Insolvenzverwalters herbeizuführen. Gleichzeitig sollten aber die bisherigen insolvenzrechtlichen Grundlagen (KO, VerglO, GesO) nicht an Bedeutung verlieren.2 Fraglich ist allerdings, inwieweit der Gesetzgeber den formulierten Zielen tatsächlich gerecht wird.
Ziel dieser Arbeit ist es, einen strukturierten Überblick der umsatzsteuerlichen Behandlung der Verwertung von sicherungsübereigneten Gegenständen innerhalb und außerhalb der Insolvenz zu geben und gleichzeitig eine kritische Beurteilung der geltenden Rechtslage vorzunehmen.
Dazu werden zunächst die Grundlagen der Insolvenzordnung dargestellt‚ indem das Verhältnis zwischen Steuerecht und Insolvenzrecht skizziert und eine Abgrenzung der Insolvenzforderung gegenüber der Masseverbindlichkeit vorgenommen wird. Der Fokus der Arbeit liegt auf der Darstellung und umsatzsteuerlichen Würdigung der Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände. Der erste Abschnitt befasst sich dabei mit der Verwertung außerhalb des Insolvenzverfahrens, während im zweiten Abschnitt auf die Verwertung innerhalb des Insolvenzverfahrens eingegangen wird.
Des Weiteren wird ein kurzer Überblick über die Korrekturbestände der §§ 17 und 15a UStG gegeben. Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse zusammenfassend dargestellt.
2. Grundlagen der Insolvenzordnung
2.1. Verhältnis zwischen Steuer- und Insolvenzrecht
Das Insolvenzverfahren dient gem. § 1 Satz 1 InsO dazu, die Gläubiger des Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. Damit ist das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel eines Insolvenzverfahrens klar formuliert. Unklar ist jedoch, in welchem Verhältnis Steuerrecht und Insolvenzrecht zueinander stehen.
Das Verhältnis des Insolvenzrechts zum Steuerecht ist gesetzlich kaum geregelt. Die Insolvenzordnung selbst enthält nur Ausführungen zu rechtspolitischen Einzelfragen, die insoweit keine grundsätzliche Vorrangigkeit des Insolvenzrechts als lex specialis gegenüber dem allgemeinen Steuerrecht vermuten lässt.3 Jedoch gibt § 251 Abs. 2 Satz 1 AO Hinweise, inwieweit Steuer- und Insolvenzrecht im Verhältnis zueinander anzuwenden sind.4 Nach dieser Vorschrift bleiben die Regelungen der Insolvenzordnung hinsichtlich der Durchsetzung der Steuerforderung unberührt. Damit verhindert der Gesetzgeber einen möglichen Zielkonflikt zwischen § 249 Abs. 1 Satz 1 AO und §§ 87, 174 Abs. 1 InsO auf Ebene des Vollstreckungsverfahrens zugunsten der letztgenannten Vorschriften der Insolvenzordnung.5 Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 AO können Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder eine Unterlassung gefordert wird, im Verwaltungsweg vollstreckt werden. Auf der anderen Seite legen §§ 87, 174 Abs. 1 InsO fest, dass die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen aufgrund der Anmeldung beim Insolvenzverwalter nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen können. Diese Vorschriften dienen der Umsetzung des in § 1 Satz 1 InsO verankerten Ziels der Insolvenzordnung, eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger des Schuldners herbeizuführen. Dagegen könnte dieses Ziel nicht erreicht werden, wenn der Fiskus im Gegensatz zu den weiteren Insolvenzgläubigern gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 AO weiterhin berechtigt wäre, seine Steuerforderungen im Insolvenzverfahren auf dem Verwaltungsweg zu vollstrecken. Deshalb schränkt § 251 Abs. 2 Satz 1 AO dieses dem Fiskus grundsätzlich eingeräumte Recht im Insolvenzverfahren ein.6
[...]
1 Vgl. Martin, S. in: Sölch, O./Ringleb, K., UStG, 2006, § 3 Rz. 116; Völkel, D./Karg, H., USt, 2004, S. 509.
2 Vgl. Probst, U. in: Hartmann, A./Metzenmacher, W., UStG, 1996, D 150 Rz. 3.
3 Vgl. Reiß, W., Umsatzsteuer und Insolvenz, 2004, S. 428.
4 Vgl. Frotscher, G., Besteuerung bei Insolvenz, 2000, S. 17; Reiß, W., Umsatzsteuer und Insolvenz, 2004, S. 428.
5 Vgl. Kahlert, G./Rühland, B., Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht, 2006, Rz. 1440.
6 Vgl. Kahlert, G./Rühland, B., Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht, 2006, Rz. 1440.
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