Please wait
Please install the Adobe Flash Player if no e-book is displayed.
Scholary Paper (Seminar), 2006, 34 Pages
Author: Stefan Esselborn
Subject: History - Non-German
Details
Tags: Extreme, Methoden, Gewalt, Zivilisation, Ausnahmezustand, Algerienkrieg
Year: 2006
Pages: 34
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 37 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-80555-1
ISBN (Book): 978-3-638-80750-0
File size: 273 KB
Other users also were interested in the following titles:
Abstract
Zwischen dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Beginn der 1960er Jahre zerfielen die europäischen Kolonialreiche in geradezu atemberaubender Geschwindigkeit. Die Abnabelung der ehemaligen Kolonien von ihren jeweiligen "Mutterländern" ging dabei häufig nicht ohne Gewalt vor sich. Einer der blutigsten und grausamsten der Dekolonisationskriege war der französische Algerienkrieg (1954-1962), der etwa 250 000 Menschen das Leben kostete und bis heute in Algerien nachwirkt. In Frankreich führte die übermäßige Grausankeit des Vorgehens der französischen Armee und besonders der systematische Einsatz der Folter zu erhitzten Diskussionen und zur Spaltung der Gesellschaft - sowie letztlich zum Zusammenbruch der v. Republik. Das Vorgehen in Algerien widersprach diametral dem Selbstbild Frankreichs als Nation der Menschenrechte. Der vorliegende Aufsatz untersucht, wie latenter Rassismus, koloniale Traditionen, die besondere Situation eines asymmetrischen Krieges und die ideologische Aufladung in der französischen Armee eine Atmosphäre schaffen konnten, in der Folter alltäglich und selbstverständlich zu rechtfertigen war. Besonderes Augenmerk gilt dabei der - juristischen wie intellektuellen - Konstruktion eines "Ausnahmezustandes", der aufgrund "besonderer Bedingungen" im "Krieg gegen den Terrorismus" des FLN rechtsstaatliche Prinzipien wie moralische Normen fast völlig außer Kraft setzte.
Excerpt (computer-generated)
Ludwig-Maximilians-Universität München, Historisches Seminar
Hauptseminar „Die Auflösung der Kolonialreiche“
"Extreme Methoden" -
Gewalt, Zivilisation und der Ausnahmezustand im Algerienkrieg
von
Stefan Esselborn
Gliederung
Einleitung 3
Das Problem der „Folter in der Republik“ 3
Der Ausnahmezustand 5
1. Die Logik des kolonialen Ausnahmezustandes: Extreme Gewalt als Teil des kolonialen Systems (1830-1956) 7
1.1 Der Kolonialisierte als Minderwertiger 7
1.2 Gewalt als Antwort auf den kolonialen Notstand 8
1.3 Gewalt und die Zivilisatorische Mission 10
2. Algerien: Ein „Teil Frankreichs“ im Ausnahmezustand (1945-1956) 11
2.1 Die Abschaffung des Ausnahmezustandes? 11
Die „assimilation“ 11
Gleiche Rechte und koloniale Traditionen 12
2.2 Eine neuartige Bedrohung 14
Der FLN 14
Der Weg in den Krieg 15
2.3 Der Ausnahmezustand als staatliches Instrument 17
Krieg oder Polizeioperation? Etat d’urgence und pouvoirs spéciaux 17
Der Gegner als „hors-la-loi“ 19
3. Die Generalisierung der Gewalt im Ausnahmezustand des „modernen Krieges“ (1956-1961) 22
3.1 Die Armee im Ausnahmezustand 22
Die Ideologie des antisubversiven Krieges 22
Die Ausbreitung der Rechtlosigkeit 23
3.2 Die Zeit der„großen Straflosigkeit“ 25
Die Bataille d’Alger und die Folter als „spezielles Gift gegen den Terrorismus“ 25
Technisierung und Professionalisierung extremer Gewaltformen 27
3.3 Dysfunktionale Gewalt und die Grenzen der Effizienz 29
Fazit 31
Bibliographie: 33
Einleitung
Das Problem der „Folter in der Republik“
Am 19. März 1962, nach 132 Jahren französischer Kolonialherrschaft, beendete ein Waffenstillstand die fast 8 Jahre andauernden blutigen Kämpfe um die algerische Unabhängigkeit. Frankreich hatte damit sein letztes wichtiges Territorium außerhalb des Hexagons in einem traumatischen Krieg verloren, der wohl insgesamt an die 250 000 Menschen das Leben kostete1. Lange Zeit totgeschwiegen, aber nicht vergessen, kehrt dieses besonders dunkle Kapitel der kolonialen Vergangenheit Frankreichs im neuen Jahrtausend nachdrücklich ins Bewusstsein der Grande Nation zurück. Nicht ohne Anlass zu engagierten und höchst kontroversen öffentlichen Debatten zu geben.2 Am meisten Aufmerksamkeit erregt einmal mehr die lange Liste der Menschenrechtsverletzungen, insbesondere die Folter und Ermordung „verdächtiger“ Gefangener, in die die französische Seite in diesem Krieg verwickelt war. Gerade letzteres Problem hat in jüngster Zeit eine ganze Reihe von Skandalen, Anschuldigungen und Rechtfertigungen3, aber auch wissenschaftlichen Untersuchungen hervorgebracht.
Die Auswüchse der französischen Repression spielten schon zu Zeiten des Krieges die zentrale Rolle bei der Mobilisierung des Widerstandes gegen den Algerienkrieg in Frankreich. Existenz und Umfang dieser „Vorfälle“ war sowohl den politischen und militärischen Entscheidungsträgern als auch – in eingeschränkterem Maße – in der Öffentlichkeit keineswegs ein Geheimnis. In Zeitungen wurde davon berichtet und darüber gestritten, offizielle Untersuchungen informierten die Regierung darüber. Wehrpflichtige, die – im Unterschied etwa zum Indochinakrieg – ab 1955 in Nordafrika in großer Zahl im Einsatz waren, schrieben ebenso Erlebnisberichte wie diejenigen, die als FLN-Sympathisanten Opfer der Repression geworden waren.4 Die Armee, einst bekannt als „La Grande Muette“, „die große Schweigsame“, wurde über den vielen Versuchen, ihr Vorgehen zu rechtfertigen und um Unterstützung für ihre Konzeptionen zu werben, geradezu zur „Grande Bavarde“, zur „Großen Geschwätzigen“, wie George Kelly ironisch anmerkt.5 Dass gerade dieser Punkt im Zentrum der Debatte stand und steht, ist sicherlich kein Zufall. Er bot sich für eine emotionale Diskussion geradezu an, umso mehr da sich in diesem Punkt auch Kriegsgegner auf „nationale“ Argumente berufen konnten: Solch extreme Gewalt in Form von Folterungen und Massakern wurde vom Großteil der Franzosen für zutiefst „unfranzösisch“ gehalten. Sie wiedersprach zutiefst dem französischen Selbstbild der großen Zivilisations- und Menschenrechtsnation, die sich auf die Traditionen von 1789 berief. Nicht umsonst war wohl das erste, was einem „Durchschnittsfranzosen“ 1954 zu diesem Thema eingefallen wäre, das Wort „Gestapo“:6 Folterungen durch die Henkersknechte des totalitären Hitlerstaates während des Zweiten Weltkrieges riefen Empörung, aber kein Erstaunen hervor. „La Question“, Titel des Erlebnisberichtes des Folteropfers Henri Alleg7 evozierte dagegen die „barbarischen“ Vorgehensweisen des Ancien Régime in vor-aufklärerischer und vorrevolutionärer Zeit.8 Doch wie war eine „Folter in der Republik“9 möglich?
Das Ziel des vorliegenden Textes wird es daher nicht so sehr sein, die „Fakten“ der Anwendung extremer Gewalt im Rahmen des Algerienkrieges zu ermitteln – noch weniger soll ein Anspruch auf ihre vollständige Darstellung erhoben werden. Es soll vielmehr auf das Umfeld eingegangen werden, in der diese Handlungen stattfanden und möglich wurden. Dazu zählen koloniale Traditionen, die zugrundeliegenden Selbst- und Fremdwahrnehmungen der Akteure, Befehls- und Machtstrukturen, sowie die sehr alte Diskussion um Gewalt im Dienste einer „guten Sache“. Denn diese tauchte natürlich nicht erst 1954 auf. Sie war vielmehr von Anfang an Teil des „kolonialen Projekts“, das seine „zivilisierten“ Werte mit Gewalt über den Globus zu verbreiten suchte.10 Gerade in der „Nicht-Kolonie“ Algerien, das offiziell als Teil Frankreichs gelten sollte, wurde der Graben zwischen Gleichberechtigungsrhetorik und kolonialer Wirklichkeit oft nur allzu deutlich. Während in der Öffentlichkeit meist das Militär als ausführendes Organ im Mittelpunkt stand, muss und soll hier auch die Frage nach der Verantwortung des Zivilstaates, der Justiz und der Polizei gestellt werden.11
Der Ausnahmezustand
Im Zentrum der Analyse soll dabei der Begriff des „Ausnahmezustandes“ stehen, der in verschiedensten Formen und Formulierungen von 1830 bis 1962 immer wieder als Rechtfertigung für massive Verletzung von Menschenrechten auftaucht. Dabei handelt es sich zuerst einmal um einen juristischen Terminus: Um einer akuten Bedrohung zu begegnen, werden kurzzeitig ansonsten verbotene Vorgehensweisen erlaubt. Als „Diktatur“ existierte diese Einrichtung schon im alten Rom und findet sich bis heute in fast allen Verfassungen der Welt wieder. Im Kontext des Algerienkrieges wurde der „état d′urgence“ auch ins französische Recht aufgenommen.12 Die paradoxe Struktur – um Recht und Verfassung zu schützen, beseitigt man sie – machte ihn jedoch von jeher anfällig für den Missbrauch. Durch eine sehr weite Auslegung von „Bedrohung“ und die Außerkraftsetzung der zeitlichen Begrenzung konnte aus der Ausnahme ein Dauerzustand werden. Historische Beispiele fehlen nicht, angefangen beim Diktator Caesar über den berüchtigten Artikel 48 der Weimarer Republik bis zum Dritten Reich, das sich 12 Jahre lang auf der Basis der „Notverordnung zum Schutz von Volk und Reich“ (dem sogenannten Ermächtigungsgesetz) über die de jure weiterbestehende Verfassung hinwegsetzte.13 Wenn man die Frage „Was ist erlaubt?“ nicht nur rein juristisch interpretieren will, lässt sich das Konzept des „Ausnahmezustandes“ aber auch sehr viel allgemeiner als eine Möglichkeit verstehen, „normale“ Regeln und Normen aufzuheben, ohne im Allgemeinen ihre Gültigkeit anzweifeln zu müssen. Es kann so als eine Art „psychologisches Prinzip“ seine Wirkung auch im Widerspruch zu bzw. unabhängig von geltendem Recht entfalteten, solange sich dies durch die Wahrnehmung einer „besonderen Bedrohung“ rechtfertigen lässt. Angewandt auf die „koloniale Situation“ ließ sich mit diesem Argument die dauerhafte Nicht-Geltung europäischer Normen in den Kolonien begründen. Die „Eingeborenen“ wirkten oft schon allein wegen ihrer Fremdheit bedrohlich, als Folter im Algerienkrieg, Hamburg 1996. (Engl. Original von 1989)
„Barbaren“ wurde ihnen oft angeborene Gewalttätigkeit zugeschrieben. Darüber hinaus waren sie in der Mehrzahl. Und bewiesen nicht zahlreiche Aufstände, wie sehr die koloniale Herrschaft tatsächlich gefährdet war? Als der FLN am 1. November 1954 zum ersten Mal mit Anschlägen auf sich aufmerksam machte, glaubte man es wieder einmal mit einem solchen Aufstand zu tun zu haben und reagierte zunächst nach den erprobten Mustern. Mit der zunehmenden Eskalation änderte sich allerdings die Wahrnehmung des Konfliktes in Algerien. Traditionelle koloniale Perzeptionen traten zunehmend in den Hintergrund. Die Armee, die ab 1955 zunehmend zur entscheidenden Macht auf Seiten der Verteidiger des „französischen Algeriens“ wurde, orientierte sich mehr an Erfahrungen, die sie im Indochinakrieg gesammelt hatte. Die daraus entstandene Doktrin des „antisubversiven Krieges“ bot nicht nur eine neue, globale und radikale Wahrnehmung des Krieges, sondern sah sich auch als Reaktion auf eine völlig neuartige Bedrohungslage. Sogar vom „Dritten Weltkrieg“ war die Rede, der schon begonnen habe.14 Gegen einen „Volkskrieg“, wie ihn der FLN in Algerien nach dem Vorbild Ho Chi Minhs organisierte, meinte man nur bestehen zu können, indem man „neuartige“ Methoden entwickelte und die Effizienz über alles stellte. In diesem Kontext schien vielen staatlicher Terror zur Abschreckung nötig und die Folter das „spezielle Gift gegen den Terrorismus“15. Nachdem durch Ausnahmezustand und die sogenannten „pouvoirs spéciaux“ der rechtliche Rahmen für eine sehr weitgehende Machtübertragung an die Armee geschaffen war, wurden ab 1957 Folter und Staatsterror als wertvolle Waffe im Kampf gegen den FLN bewusst und systematisch eingesetzt und angeordnet. Dies geschah im Namen des französisches Staates, der „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“, des Schutzes Unschuldiger vor dem Terrorismus, gar der „Verteidigung der Zivilisation“. Der Ausnahmezustand konnte für manche selbst die extremsten Widersprüche zwischen Ziel und Mitteln unsichtbar werden lassen: Für einen Père Delarue, als Regimentskaplan immerhin ein Mann der Kirche, forderte es „das Gewissen des Christen, des zivilisierten Mannes“ von den Soldaten in der „Schlacht von Algier“, vermutliche Terroristen „im Notfall“ zu foltern und zu töten: „Unter außergewöhnlichen Umständen – und genauso lange wie sie so bleiben – außergewöhnliche Aufgaben.“16
1. Die Logik des kolonialen Ausnahmezustandes: Extreme Gewalt als Teil des kolonialen Systems (1830-1956)
1.1 Der Kolonialisierte als Minderwertiger
[...]
1 Genaue Zahlen lassen sich nur schätzen. Siehe dazu Pervillé, Guy: La guerre d’Algerie: combien des morts?, in: Harbi, Mohammed/Stora, Benjamin et al.: La guerre d′Algérie, Paris 2004, 693-716.
2 Einen Überblick darüber bietet der Aufsatz von Benjamin Stora: 1999-2003, guerre d′Algérie, accelerations de la mémoire, in: Harbi, Mohammed/Stora, Benjamin et al.: La guerre d′Algérie, Paris 2004, S. 725-744. Interessant sind in diesem Kontext auch Versuche zur Einrichtung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse zu diesem Thema: proposition de résolution (n° 3215) tendant à créer une commission d′enquête « sur l′ampleur et la responsabilité des arrestations arbitraires, détentions illégales, actes de torture et exécutions sommaires imputables aux autorités françaises, durant la guerre d′Algérie », 29.Juni 2000, sowie der darüber erstellte Bericht: „rapport [...]sur la proposition de résolution (n° 3215) de m. jean-pierre brard, visant à la création d′une commission d′enquête relative à l′ampleur et à la responsabilité des arrestations arbitraires, [...], 10 Oktober 2001. Im Netz unter : http://www.assembleenationale. fr/11/propositions/pion3215.asp sowie http://www.assemblee-nationale.fr/11/cr-cloi/01- 02/c0102004.asp (12.4.2006).
3 Beispielsweise im Fall des Generals Aussaresses, der nach der Veröffenlichung seiner Erinnerungen aus dem Algerienkrieg aufgrund von „Verherrlichung von Kriegsverbrechen“ seine légion d′honneur verlor. Aussaresses, Paul: Services spéciaux. Algérie 1955-1957, Paris 2001.
4 Wie etwa Henry Alleg: Alleg, Henri: La Question, 1958. Auf Deutsch erschienen unter dem Titel „Die Folter“, 1960. (Alleg, Henri: Die Folter. Mit Geleitw. v. Jean-Paul Sartre u. Eugen Kogon, Wien, München [u.a.], 1958.) Zu weiteren Berichten und Veröffentlichungen siehe unten.
5 Kelly, George Armstrong: Lost Soldiers. The French Army and Empire in Crisis, Cambridge (Mass) 1965, Überschriften Kapitel 2 und 14.
6 Foltergegner benutzten diesen Vergleich von Anfang an: Claude Bourdet am 6.12.1951 („Y a-t-il une Gestapo en Algérie“), dann nochmals am 13.1.1955 „Votre Gestapo d′Algérie“: Vidal-Naquet, Pierre: La torture dans la République (1954-1962). Essai d′histoire et de politique contemporaines, Paris 1972, S. 25 FN3. Siehe für den Gestapo-Vergleich auch ebd., S. 14.
7 Alleg, Henri: La Question (deutsch: „Die Folter“). „La Question“ war ebenfalls der Titel eines Artikels von François Mauriac in der Zeitung L’Express, 15.1.1955.
8 Thénault, Sylvie: Une drole de justice. Les magistrats dans la guerre d′Algérie, Paris 2001 [= Thénault, Drôle de Justice], 27.
9 Vidal-Naquet, Pierre: La torture dans la République (1954-1962). Essai d′histoire et de politique contemporaines, Paris 1972
10 Zum Thema Folter und „mission civilisatrice“ siehe vor allem Maran, Rita: Staatsverbrechen. Ideologie und
11 Siehe zur Justiz: Thénault, Sylvie: Drôle de justice, zur Polizei: Peyroulou, Jean-Pierre: Rétablir et maintenir l′ordre colonial. La police française et les Algériens en Algérie française de 1945 à 1962, in: Harbi/Stora: La guerre d′Algérie Paris 2004.
12 Als Loi n° 55-385 vom 3.4.1955: www.senat.fr/connaitre/pouvoirs_publics/pouvois_publics15.html. (Stand: 1.2.2006)
13 Zur juristischen bzw. rechtsphilosophischen Seite des Ausnahmezustands siehe etwa: Schmitt, Carl: Die Diktatur von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf , München 1921, sowie Agamben, Giogio: Ausnahmezustand, Frankfurt a.M. 2004.
14 Robin, Marie-Monique: Ecadrons de Mort. L′ecole francaise, Paris 2004, 13, zitiert Charles Lacheroy.
15 Maran, Rita: Staatsverbrechen. Ideologie und Folter im Algerienkrieg, Hamburg 1996, 157.
16 Jacques Massu druckt Delarues Text als „Dokument von besonderem Wert für mich“ ab: Massu, Jaques: La vraie bataille d′Alger, Paris 1971, 160-162.
Comments
No comments yet
Other users also were interested in the following titles:
Die Encyclopédie von Diderot und d'Alembert
Author: Daniela ScharnaglRomance Languages - French Linguistics, 2005 Download as PDF-file for 8,99 EUR
The Romantic Frankenstein
Author: Anneli ElsäßerEnglish Language and Literature Studies - Literature, 2006 Download as PDF-file for 5,99 EUR
Mary Shelley's Frankenstein and Feminism
Author: Sylvia HadjetianEnglish Language and Literature Studies - Literature, 2001 Download as PDF-file for 4,99 EUR
Henry James: The Turn of the Screw - Realistische Ghost Story ohne eindeutigen Interpretationsansatz?
Author: Meike Julia Schurreit (geb. Greinert)American Studies - Literature, 2002 Download as PDF-file for 9,99 EUR
Die Falle des Subjektiven - Psychologisches Erzählen in Henry James' "Das Durchdrehen der Schraube"
Author: Marcel SchaeferGerman Studies - Modern German Literature, 2003 Download as PDF-file for 14,99 EUR
Siemens AG Austria Section DEMATIC
Author: Elisabeth LugerEconomics / Business: General, 2003 Download as PDF-file for 4,99 EUR
Die Gestaltung der Beziehung der Gouvernante zu den Kindern in - Henry James:The Turn of the Screw -. Aspekte der Erzählperspektive
Author: Carolin KollwitzAmerican Studies - Literature, 2000 Download as PDF-file for 2,99 EUR
Die von Jean-Paul Sartre gegründete Zeitschrift "Les Temps Modernes" im Feld der intellektuellen Zeitschriften in Frankreich
Author: Bianca ElySociology - Media, Art, Music, 2003 Download as PDF-file for 8,99 EUR
Zu: Mary Shelley's Frankenstein
Author: Yvonne FischerEnglish Language and Literature Studies - Literature, 1998 Download as PDF-file for 7,99 EUR
This text can be quoted and accessed from this url: