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Erfolgsfaktoren von Joint Ventures in China

Subtitle: Marktbearbeitung im Auslandsmarkt China

Scholary Paper (Seminar), 2005, 14 Pages
Author: Andreas Schatz
Subject: Economics / Business: Business Management, Corporate Governance

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2005
Pages: 14
Grade: 2,7
Bibliography: ~ 10  Entries
Language: German
Archive No.: V76428
ISBN (E-book): 978-3-638-82137-7
ISBN (Book): 978-3-638-92898-4
File size: 124 KB

Abstract

Während die Volkswirtschaft hierzulande stagniert, macht die Volksrepublik China seit vielen Jahren mit hoher wirtschaftlicher Dynamik und traumhaften Zuwachsraten auf sich aufmerksam. Aus diesem Grund entschlossen sich bereits viele westliche Unternehmen, ihre Internationalisierungsstrategien auf China auszuweiten. Der gewaltige chinesische Absatzmarkt und die günstigen Produktionsbedingungen erscheinen verheißungsvoll. Ausländische Direktinvestitionen sind aber erst durch die seit 25 Jahren betriebene schrittweise Öffnung des chinesischen Marktes möglich geworden. Die Gründung eines Joint Ventures zusammen mit einem chinesischen Partner war lange Zeit die vorherrschende Form des Markteintritts, denn zahlreiche Regelungen und Gesetze gaben Joint Ventures den Vorzug vor alternativen Investitionen. Obwohl mittlerweile auch reine Tochtergesellschaften die Genehmigung der Behörden bekommen, ist das Joint Venture nach wie vor die gebräuchlichste Strategie. Der Markeintritt in China ist aber trotz aller Euphorie nicht unproblematisch. Empirische Untersuchungen belegen, dass die Hälfte aller Joint Ventures erfolglos bleiben (vgl. Nippa/Klossek 2004, 114). Deshalb sollten die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Marktbearbeitung vor der Entscheidung zum Markteintritt überdacht werden. Diese Arbeit befasst sich mit den Erfolgsfaktoren von Joint Ventures in China.


Excerpt (computer-generated)

Universität Bayreuth, Wintersemester 05/06
Seminar zur Speziellen Betriebswirtschaftslehre
- Internationales Management -

Erfolgsfaktoren von Joint Ventures in China - Marktbearbeitung im Auslandsmarkt China

von

Andreas Schatz

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung  1

2. Grundlagen zu Joint Ventures in China  1

2.1. Begriffsbestimmung  1
2.2. Die Entwicklung von Joint Ventures in China  2
2.3. Gründungsmotive und Gefahrenpotentiale von Joint Ventures  3

3. Erfolgsfaktoren für Joint Ventures in China 5

3.1. Der Erfolgsbegriff  5
3.2. Erfolgsfaktoren  6

3.2.1 Grundlagen von Erfolgsfaktoren  6
3.2.2 Ableitung der Erfolgsfaktoren für Joint Ventures in China  7

6. Fazit  11

Literaturverzeichnis  12

 


 

1. Einleitung

Während die Volkswirtschaft hierzulande stagniert, macht die Volksrepublik China seit vielen Jahren mit hoher wirtschaftlicher Dynamik und traumhaften Zuwachsraten auf sich aufmerksam. Aus diesem Grund entschlossen sich bereits viele westliche Unternehmen, ihre Internationalisierungsstrategien auf China auszuweiten. Der gewaltige chinesische Absatzmarkt und die günstigen Produktionsbedingungen erscheinen verheißungsvoll. Ausländische Direktinvestitionen sind aber erst durch die seit 25 Jahren betriebene schrittweise Öffnung des chinesischen Marktes möglich geworden.
Die Gründung eines Joint Ventures zusammen mit einem chinesischen Partner war lange Zeit die vorherrschende Form des Markteintritts, denn zahlreiche Regelungen und Gesetze gaben Joint Ventures den Vorzug vor alternativen Investitionen. Obwohl mittlerweile auch reine Tochtergesellschaften die Genehmigung der Behörden bekommen, ist das Joint Venture nach wie vor die gebräuchlichste Strategie. Der Markeintritt in China ist aber trotz aller Euphorie nicht unproblematisch. Empirische Untersuchungen belegen, dass die Hälfte aller Joint Ventures erfolglos bleiben (vgl. Nippa/ Klossek 2004, 114). Deshalb sollten die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Marktbearbeitung vor der Entscheidung zum Markteintritt überdacht werden. Diese Arbeit befasst sich mit den Erfolgsfaktoren von Joint Ventures in China. Zunächst sollen die Grundlagen der Joint Ventures erläutert werden, wobei speziell der chinesische Kontext einfließt. Anschließend wird das Problemfeld der Erfolgsfaktoren behandelt, um dann deren Ableitung an Hand von zwei Beispielen aufzuzeigen.

2. Grundlagen zu Joint Ventures in China

2.1. Begriffsbestimmung

Der Terminus „Joint Venture“ stammt aus dem Englischen und ist ein zusammengesetzter Begriff. „Joint“ bedeutet gemeinschaftlich, verbunden und „Venture“ steht für Wagnis oder Unternehmung. In der Literatur wird der Begriff nicht einheitlich verwendet. Für manche Autoren sind Joint Ventures kooperative Engagements im weitesten Sinne, während andere hingegen eine engere Definition zu Grunde legen. Nach dieser ist ein Joint Venture ein von zwei oder mehreren kooperierenden Gesellschaften neu gegründetes, rechtlich selbstständiges Unternehmen, in welches die Gründungsgesellschaften Kapital und andere Ressourcen einbringen (vgl. Probst/Rüling 1999, 5). Joint Ventures zählen zu den Direktinvestitionen. Sie zeichnen sich vor allem durch die Aspekte Kooperation und Autonomie aus, da die Partner einerseits in dem gemeinsamen Unternehmen zusammenarbeiten, dieses andererseits aber rechtlich und organisatorisch unabhängig ist (vgl. Probst/Rüling 1999, 6).
Ein Joint Venture kann nach chinesischem Recht entweder als Equity Joint Venture oder als Contractual Joint Venture gestaltet werden. Die gebräuchlichste Rechtsform stellt das Equity Joint Venture dar. Grundsätzlich entspricht es einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ähnlich der deutschen GmbH, mit mindestens je einem ausländischen und chinesischen Investor (vgl. Stricker-Kellerer 1999, 530-531. Dabei muss der Kapitalanteil des ausländischen Partners mindestens 25% betragen und sollte, falls eine Mehrheitsbeteiligung zulässig ist, 95% nicht übersteigen. Der jeweilige Anteil kann sowohl in Form von Bar- oder Sacheinlagen als auch durch Transfer von Wissen und Technologie erbracht werden (vgl. www.heilbronn.ihk.de/information/ 2005a, 1). Oftmals bringt der chinesische Partner Produktionsanlagen und Immobilien ein, während die andere Partei Technologielizenzen und importierte Maschinen beisteuert.
Im Vergleich dazu fällt das Contractual Joint Venture, welchens auch als Cooperative Joint Venture bezeichnet wird, weniger strikt reglementiert aus. So kann die neu zu gründende Gesellschaft nicht nur analog zum Equity Joint Venture als GmbH konzipiert, sondern auch so gestaltet werden, dass sie keine eigene juristische Person ist. Die Parteien sind sehr frei in Bezug auf die Art und Höhe ihrer Einlagen und auf die interne Organisation. Die Gewinnbeteiligung muss hier nicht wie beim Equity Joint Venture unbedingt der Kapitalbeteiligung entsprechen, d.h. es ist möglich, dem chinesischen Partner nach Projektende das Anlagevermögen zuzusprechen. Der ausländische Partner erhält dafür einen höheren Anteil am Gewinn. Diese Konstruktion eignet sich besonders für Investitionen im Energie-, Immobilien- und Infrastruktursektor (vgl. Stricker-Kellerer 1999, 540).

2.2. Die Entwicklung von Joint Ventures in China

Die zunehmende Verbreitung der Joint Ventures im chinesischen Wirtschaftsraum war Folge der vor über 25 Jahren begonnenen Öffnungspolitik Chinas gegenüber der westlichen Wirtschaft. Nach und nach wurden die Rahmenbedingungen geschaffen, welche die wirtschaftliche Tätigkeit ausländischer Unternehmen in China regeln. Als am 8. Juli 1979 das Gesetz über deutsch-chinesische Gemeinschaftsunternehmen verkündet wurde, war hierzulande der Startschuss für Gesellschaften mit Kapitalbeteiligung in China gefallen. Bis heute verfolgen die Chinesen die damals begonnene parallele Gesetzgebung: Neben den Regelungen für inländische chinesische Geschäftsaktivitäten entwickelten sich Gesetze und Vorschriften für Geschäfte mit Auslandsbezug.

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