Autor: Andreas Weiser
Fach: Wirtschaft - Wirtschaftspolitik
Details
Jahr: 2002
Seiten: 23
Note: sehr gut
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 191 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-14869-6
148 KB
Zusammenfassung / Abstract
In der Bundesrepublik Deutschland hat jeder Pflegebedürftige einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, wenn er die Pflegekosten nicht mehr eigenständig aufbringen kann. Als Folge steigender Lebenserwartung hat die Anzahl der pflegebedürftiger Menschen deutlich zugenommen. Parallel hat die gesellschaftliche Bereitschaft zu familiärer Pflege signifikant nachgelassen, während gleichzeitig die Kosten für eine stationäre Pflege schneller gestiegen sind als die Renten. Somit ist der Aufwand für Sozialhilfe im gleichen Zeitraum überproportional angewachsen.
Textauszug (computergeneriert)
FACHHOCHSCHULE HILDESHEIM/HOLZMINDEN
Fachbereich WirtschaftHausarbeit
Thema: Die deutsche Pflegeversicherung - ein Überblick.
Studiengang: BWL / Wirtschaftspolitik
Datum: 25. Oktober 2002
Inhalt
1.0 Einleitung 3
2.0 Das Pflegeversicherungsgesetz 4
2.1 Historie 4
2.2 Organisation 5
2.3 Finanzierung 6
2.3.2 Beitragssatz 7
2.3.2 Beitragsfreiheit 8
2.4 Leistungen 9
2.5 Finanzielle Situation 15
3.0 Allokative Wirkung der Pflegeversicherung - Exkurs 16
4.0 Veränderungen durch die Pflegeversicherung 18
4.1 Bisherige Absicherung des Pflegerisikos - status quo ante 18
4.2 Anreizwirkungen der Pflegeversicherung 20
5.0 Fazit 20
Literaturnachweis 22
Abbildungsnachweis 22
1.0 Einleitung
In der Bundesrepublik Deutschland hat jeder Pflegebedürftige einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, wenn er die Pflegekosten nicht mehr eigenständig aufbringen kann. Als Folge steigender Lebenserwartung hat die Anzahl der pflegebedürftiger Menschen deutlich zugenommen. Parallel hat die gesellschaftliche Bereitschaft zu familiärer Pflege signifikant nachgelassen, während gleichzeitig die Kosten für eine stationäre Pflege schneller gestiegen sind als die Renten. Somit ist der Aufwand für Sozialhilfe im gleichen Zeitraum überproportional angewachsen. Um die Gemeinden und Städte - Träger der Sozialhilfe - für die Zukunft von diesen Aufgaben zu entlasten wurde 1995 die Gesetzliche Pflege Versicherung eingeführt und ein weiterer Meilenstein in der Geschichte der deutschen Sozialsicherung geschaffen.
Erklärtes Ziel dieser fünften Säule der Sozialversicherung ist neben einer Entlastung der kommunalen Sozialhilfekassen in erster Linie eine verbesserte Versorgung der Pflegebedürftigen. Diese staatliche Initiative soll demnach einen unzureichenden Schutz gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit kompensieren. Dabei sollen die Pflegebedürftigen weitgehend von der Innanspruchnahme von Sozialleistungen freigestellt und die Situation der pflegenden Angehörigen verbessert werden. Somit erklärt sich auch der Pflichtcharakter dieser Versicherung für alle pflicht- oder freiwillig versicherten Mitglieder der Gesetzlichen Kranken Versicherung (GKV).
Die vorliegende Arbeit ist eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation. Rückblickend wird analysiert, ob die eigentliche Zielsetzung der Pflegeversicherung, nämlich Reduzierung der Ausgaben für Sozialhilfe und eine Verbesserung der Pflegequalität tatsächlich so eingetroffen sind. Ferner soll dabei untersucht werden, ob allein der Kostenzwang zur Einführung des Gesetzes geführt hat oder ob dabei vorrangig allokative Erwägungen und Motive leitend waren.
2.0 Das Pflegeversicherungsgesetz
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