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Der Zusammenhang zwischen städtischer Armut, sozialer Ausgrenzung und sozialräumlicher Segregation am Beispiel sozialer Brennpunkte Berlins

Scholary Paper (Seminar), 2005, 34 Pages
Author: Katja Henning
Subject: Sociology - Habitation, Urban Sociology

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2005
Pages: 34
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 17  Entries
Language: German
Archive No.: V77543
ISBN (E-book): 978-3-638-83072-0

File size: 250 KB

Abstract

Tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen bestimmen seit den siebziger Jahren den sozialen Wandel: 1. Umbrüche in der Erwerbsarbeit und am Arbeitsmarkt 2. Schwächung traditioneller sozialer Milieubindungen 3. Die abnehmende Fähigkeit der Sozialstaaten zum sozialen Ausgleich Auch der seit den achtziger Jahren anhaltende Rückzug des Staates aus der Wohnungsversorgung spielt eine wichtige Rolle in Bezug auf den staatlich regulierten sozialen Ausgleich, da die Privatisierung der Wohnungsversorgung einen mitbestimmenden Faktor zur sozialräumlichen Segregation darstellt. Anhand dieser Ausführungen kann man erkennen, dass Benachteiligungen am Arbeits- und Wohnungsmarkt wieder stärker ineinander greifen und der Staat immer weniger in der Lage ist, als Sozialstaat den sozialen Ausgleich sicherzustellen. Diese drei Bereiche machen deutlich, dass der soziale Wandel einhergeht mit Deindustrialisierung, daraus folgender Arbeitslosigkeit und dem Anwachsen sozialer Ungleichheit. Das Einkommen stellt die zentrale Größe zur Beteiligung am Leben in der Bundesrepublik Deutschland dar. Zunehmende Arbeitslosigkeit geht stets einher mit einem geringeren Einkommen. Damit wachsen die Risiken, an oder unter der Armutsgrenze leben zu müssen. Auf diesen ineinander greifenden Aspekten bauen die nachfolgenden Ausführungen auf, deren Ziel es sein soll, den Zusammenhang zwischen städtischer Armut, sozialer Ausgrenzung und sozialräumlicher Segregation am Beispiel sozialer Brennpunkte Berlins zu belegen.


Excerpt (computer-generated)

Der Zusammenhang zwischen städtischer Armut, sozialer Ausgrenzung
und sozialräumlicher Segregation am Beispiel sozialer Brennpunkte Berlins

von

Katja Henning

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 3

2. Begriffsdefinition der Armut 5

2.1 Theoretische Ansätze 5
2.2 Indikatoren der Unterversorgung 8
2.3 Risikogruppen 9

2.3.1 Arbeitslose 10
2.3.2 Ausländer 10
2.3.3 Alleinerziehende 11
2.3.4 Kinderreiche Familien 11
2.3.5 Kinder und Jugendliche 11

3. Begriff der Ausgrenzung 12

4. Segregation 14

5. Das Beispiel Berlin 16

5.1 Sozialer Wandel in Berlin 17
5.2 Demographische Betrachtung der Bevölkerungsstruktur Berlins 18

5.2.1 Arbeitslose 18
5.2.2 Ausländer 18
5.2.3 Gegenüberstellung der Einwohner mit geringem Einkommen und der Einwohner mit höherem Einkommen 19

5.3 Evaluation der Bevölkerungsstruktur Berlins 20

5.3.1 Großsiedlungen West 21
5.3.2 Großsiedlungen Ost 22
5.3.3 Innenstadtgebiete West 23
5.3.4 Innenstadtgebiete Ost 24

6. Fazit 25

7. Ausblick 27

8. Anhang 30

9. Literaturverzeichnis 33


 

 

1. Einleitung

Tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen bestimmen seit den siebziger Jahren den sozialen Wandel:

1. Umbrüche in der Erwerbsarbeit und am Arbeitsmarkt
Ein entscheidender Aspekt in diesem Zusammenhang ist der Wandel von einer Industriegesellschaft zu einer Dienstleistungsgesellschaft. Damit wurden und werden sowohl gering als auch höher qualifizierte Arbeiter aus dem Arbeitsmarkt verdrängt. Diesen Abbau kann die neue Dienstleistungsgesellschaft kaum kompensieren. Die aktuelle Ökonomie ist geprägt von ungesicherten Beschäftigungsverhältnissen und niedrig entlohnten Arbeitsplätzen. Dies führt zu einer Spaltung des Arbeitsmarktes.

2. Schwächung traditioneller sozialer Milieubindungen
„Wachsender Wohlstand und Bildungsexpansion nach dem Krieg, gegründet auf Vollbeschäftigung und sozialstaatlichen Leistungen, haben die Spielräume für individuelle Lebens- und Karriereplanung erweitert und den Einfluss von Konventionen und milieugestützten Sozialbindungen abgeschwächt.“1 Die Arbeiterkultur mit einhergehenden Organisationen gegenseitiger Hilfe, aber auch sozialer Kontrolle auf Nachbarschaftsbasis haben sich aufgelöst. Soziale Bindungen betreffen aber nicht nur den Erwerbsbereich. Auch im privaten Bereich gehen immer mehr soziale Bindungen verloren; es werden weniger Ehen geschlossen, dafür deutlich mehr geschieden. So heirateten in Deutschland 1960 noch 689 000 Paare, hingegen im Jahre 2001 nur noch 390 000, was eine Reduzierung um etwa 50% bedeutet. Im Verhältnis dazu stieg die Zahl der Scheidungen deutlich an: 1960 wurden 73 000 Ehen gelöst, 2001 waren es bereits 197 000. Dies bedeutet ein Anstieg um über 150%.2

3. Die abnehmende Fähigkeit der Sozialstaaten zum sozialen Ausgleich
Vor allem in den großen Städten bündeln sich die sozialen Folgen. Hier steht auf der einen Seite die Konzentration der neuen Dienstleistungsberufe sowie der neue Reichtum, der in diesen Bereichen erwirtschaftet wird. Auf der anderen Seite kommt es hier aber auch zur Zuspitzung der im voraus genannten Probleme, die aus der Deindustrialisierung, aus wachsender Einkommensungleichheit, Auflösung sozialer Unterstützungsnetze und aus der Finanzknappheit der „öffentlichen Hand“ erwachsen. Zuletzt genanntes führte in den letzten Jahren zu einer Etablierung eines Teufelskreises: Der Abbau von Arbeitsplätzen bedeutet weniger Steuereinnahmen in die öffentlichen Kassen und höhere Sozialausgaben, was zur Folge hat, dass damit ein weiterer Abbau von Arbeitsplätzen auch im öffentlichen Dienst beziehungsweise in öffentlichen Unternehmen erzwungen wird. Dies bedeutet wiederum weniger Einnahmen und steigende Ausgaben im Sozialbereich. Auch der seit den achtziger Jahren anhaltende Rückzug des Staates aus der Wohnungsversorgung spielt eine wichtige Rolle in Bezug auf den staatlich regulierten sozialen Ausgleich, da die Privatisierung der Wohnungsversorgung einen mitbestimmenden Faktor zur sozialräumlichen Segregation darstellt. Anhand dieser Ausführungen kann man erkennen, dass Benachteiligungen am Arbeits- und Wohnungsmarkt wieder stärker ineinander greifen und der Staat immer weniger in der Lage ist, als Sozialstaat den sozialen Ausgleich sicherzustellen.

Diese drei Bereiche machen deutlich, dass der soziale Wandel einhergeht mit Deindustrialisierung, daraus folgender Arbeitslosigkeit und dem Anwachsen sozialer Ungleichheit. Das Einkommen stellt die zentrale Größe zur Beteiligung am Leben in der Bundesrepublik Deutschland dar. Zunehmende Arbeitslosigkeit geht stets einher mit einem geringeren Einkommen. Damit wachsen die Risiken, an oder unter der Armutsgrenze leben zu müssen. Auf diesen ineinander greifenden Aspekten bauen die nachfolgenden Ausführungen auf, deren Ziel es sein soll, den Zusammenhang zwischen städtischer Armut, sozialer Ausgrenzung und sozialräumlicher Segregation am Beispiel sozialer Brennpunkte Berlins zu belegen.
Um die Kette von der Armut zur Ausgrenzung nachvollziehen zu können, bedarf es sowohl einer Definition von Armut, einschließlich der Indikatoren und Risikogruppen, als auch einer Definition von sozialer Ausgrenzung. Daraus folgend soll die sozialräumliche Segregation näher beleuchtet werden, zunächst allgemein und nachfolgend anhand des Beispiels Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Als eine Dimension der Armut, Ausgrenzung und sozialräumlichen Segregation steht der Bereich des Wohnens in Berlin im Mittelpunkt. Daraus folgend soll festgestellt werden, ob es soziale Brennpunkte hinsichtlich der Ausgrenzung in Berlin gibt und, falls zutreffend, in welchen Stadtteilen diese zu finden sind.

2. Begriffsdefinition der Armut

2.1 Theoretische Ansätze

Armut wird von verschiedenen Theoretikern und Wissenschaftlern auf unterschiedlichste Weise wahrgenommen und empirisch untersucht. Diese Heterogenität ist auch in den Definitionen von Armut erkennbar. Aus diesem Grund soll sich der erste Teil dieser Arbeit auf ausgewählte Armutsgrenzen und Ansätze beziehen, über die wohl die größte Einigkeit herrscht.
Den Ausgangspunkt dafür soll Neumann liefern, der Armut verstanden haben will als „ein Mangel an Mitteln, der die Sicherheit des Lebensbedarfs – beruhend auf den jeweils historisch geltenden sozialen, kulturellen, typischen Standards einer jeweiligen Gesellschaft – nicht gewährleistet. Der normativ zu bestimmende Grad des Unterschreitens jenes Standards wird dabei als Armutsgrenze definiert.“3 Die verschiedenen Definitionen des (sozio-kulturellen) Existenzminimums basieren in der Regel zum einen auf dem Lebenslagenansatz und zum anderen auf dem Ressourcenansatz. Der Lebenslagenansatz geht auf Unterversorgungserscheinungen in einzelnen relevanten Bereichen wie Einkommen, Arbeit, Bildung, Wohnen, Gesundheit, Ernährung, Freizeit etc. bzw. deren Kumulation zurück und verhindert damit eine ausschließlich an ökonomischen Ressourcen ausgerichtete Betrachtung der Armut. Im Gegensatz dazu wird nach dem Ressourcenansatz Armut als eine Unterausstattung an monetären bzw. nichtmonetären Ressourcen verstanden.4 Die hierbei relevante Größe ist das verfügbare Einkommen, auf das sich auch fast ausschließlich alle bisherigen empirischen Untersuchungen beziehen. Beim Lebenslagenansatz wird mehr die tatsächliche Versorgungssituation des Individuums und weniger – wie nach dem Ressourcenansatz - die potentielle Versorgungslage in den Vordergrund gerückt. „Modelle, die vom Ressourcenansatz ausgehen, [...] unterstellen, dass alles Lebensnotwendige durch Verausgabung der Ressourcen beschafft werden kann und die Untersuchungseinheit (Personen, Haushalte etc.) alle Verantwortung der Ressourcenverteilung, -verwendung bzw. -umsetzung trägt.“5
Ausgehend vom Ressourcenansatz betrachtet man nun die beiden in Deutschland am häufigsten verwendeten Armutsmaße: zum einen die 60%-Armutsgrenze und zum anderen die politisch definierte Einkommensarmutsgrenze nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Erstere beschreibt Armut als extreme Ausprägung nach dem Konzept der sozialen Ungleichheit. Armut wird in diesem Zusammenhang relativ zu einem gesellschaftlichen Standard, dem Nettoäquivalenzeinkommen, definiert und damit aus Wohlstandsverteilungen abgeleitet. Als arm gilt demnach, wer über weniger als 60% des durchschnittlichen Nettohaushaltseinkommens des Lebensraumes und vergleichbarer Haushalte verfügt. Hierbei sei angemerkt, dass in der Literatur auch Armutsgrenzen in Höhe von 40% und 50% zu finden sind. Noch bis vor wenigen Jahren war die 50%-Einkommensgrenze die am häufigsten verwendete Armutsgrenze. Die Anwendung unterschiedlicher Armutsgrenzen hat erheblichen Einfluss auf die Armutsmessung und damit auf die Anzahl und Struktur derer, die als arm bezeichnet werden.

[...]


1 Kronauer Martin: Die neue soziale Frage. Armut und Ausgrenzung in der Großstadt heute in Uwe Jens Walther (Hrsg.): Soziale Stadt – Zwischenbilanzen. Ein Programm auf dem Weg zur Sozialen Stadt?, Leske + Budrich, Opladen 2002; S. 46

2 Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Datenreport 2004. Zahlen und Fakten über die Bundesrepublik Deutschland; Bundeszentrale für politische Bildung; Bonn: 2004; S. 46

3 Neumann, Udo: Struktur und Dynamik von Armut. Eine empirische Untersuchung für die Bundesrepublik Deutschland, Freiburg im Breisgau: Lambertus 1999; S. 24

4 Schäfers, Bernhard und Zapf, Wolfgang (Hrsg.): Handwörterbuch zur Gesellschaft Deutschlands, Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung; Bonn: Leske + Budrich, Opladen 2001; S. 37

5 Ebd.; S. 37


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