Details

Veranstaltung: Proseminar: Mischverfassung und Gewaltenteilung in der Geschichte des politischen Denkens
Institution/Hochschule: Universität Trier (Fachbereich Politikwissenschaft)
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 1993
Seiten: 16
Note: gut
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 96 KB
Archivnummer: V7788
ISBN (E-Book): 978-3-638-14927-3
ISBN (Buch): 978-3-638-77102-3

Zusammenfassung / Abstract

Nach der Lektüre von Thomas Hobbes Werken "Vom Bürger" und "Leviathan" stellt sich die Frage, wo Hobbes überhaupt von Gewaltenteilung spricht. Es ist zwar von Anfang an deutlich, dass Hobbes jede Form der Gewaltenteilung ablehnt - ja aufgrund seiner Definition des Souveräns ablehnen muss, der Begriff selbst taucht nur an wenigen Stellen auf. Um seine Ansichten nachvollziehen und verstehen zu können, ist es notwendig, seine Herleitung des Staates und seinen Souveränitätsbegriff von Anfang an zu verfolgen. Deshalb habe ich die vorliegende Arbeit so aufgebaut, wie auch Hobbes in seinem Werk vorgeht. Auf eine Einordnung Hobbes in den geschichtlichen Kontext und auf ein Kapitel über die Person Thomas Hobbes habe ich bewusst verzichtet, um den Umfang der Arbeit nicht unnötig aufzublähen. Im folgenden zweiten Kapitel werde ich die Situation des Menschen im Naturzustand, d.h. vor dem Zusammenschluss mit anderen Menschen zu einen Staat, darstellen. Im darauffolgenden Kapitel wird die Staatsgründung mittels der Vertragstheorie erörtert und im vierten Kapitel die verschiedenen Staatsformenmodelle nach Hobbes skizziert. Im fünften Kapitel werde ich mich dann auf der Grundlage der vorhergegangenen Kapitel explizit mit Hobbes Äußerungen zur und seiner Kritik an der Gewaltenteilung auseinandersetzen. In einem abschließenden Kapitel möchte ich einige Ansatzpunkte der Kritik aufzeigen, die an Hobbes Theorie nach heutigem Verständnis auffallen. Hobbes Herleitung des Staates ist nicht stringent und verändert sich auch in seinen verschiedenen Büchern über die Jahre, aufgrund von eigenen Einsichten und Kritiken auf seine Schriften. Ich will und kann in dieser Arbeit nicht die verschiedenen Argumentationsstränge von Hobbes in seinen verschiedenen Werken aufzeigen; die Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Dazu gibt es bereits geeignete Sekundärliteratur. Mir geht es vor allem darum, aus der Darstellung der Entstehung des Staates nach Hobbes seine Kritik an der Gewaltenteilung zusammenzufassen und mit heutigen Maßstäben zu vergleichen.

Textauszug (computergeneriert)

Wintersemester 1992/1993

Thomas Hobbes
Ein Gegner der Gewaltenteilung

Hausarbeit im Proseminar
"Mischverfassung und Gewaltenteilung in der Geschichte des
politischen Denkens"
Andreas Streim
2. Fachsemester

 

Gliederung

1. Einleitung ... 2

2. Der Mensch im Naturzustand  ... 2

3. Staatsgründung  ... 5


3.1. Vertragstheorie ... 5
3.2. Arten von Staaten ... 5
3.3. Der Souverän  ... 6
3.4. Die Untertanen  ... 7

4. Die verschiedenen Staatsformen ... 7


4.1. Staatsformenmodell  ... 7
4.2. Monarchie, Aristokratie, Demokratie  ... 8

5. Gewaltenteilung bei Hobbes ... 9

6. Ansätze der Kritik an Hobbes ... 11


6.1. Das Menschenbild ... 11
6.2. Souveränitätsbegriff  ... 12
6.3. Die Untertanen  ... 12
6.4. Formen der Gewaltenteilung ... 12
6.5. Fazit  ... 13

Literaturverzeichnis

 

1. Einleitung

Nach der Lektüre von Thomas Hobbes Werken "Vom Bürger" und "Leviathan" stellt sich die Frage, wo Hobbes überhaupt von Gewaltenteilung spricht. Es ist zwar von Anfang an deutlich, daß Hobbes jede Form der Gewaltenteilung ablehnt - ja aufgrund seiner Definition des Souveräns ablehnen muß, der Begriff selbst taucht nur an wenigen Stellen auf.

Um seine Ansichten nachvollziehen und verstehen zu können, ist es notwendig, seine Herleitung des Staates und seinen Souveränitätsbegriff von Anfang an zu verfolgen. Deshalb habe ich die vorliegende Arbeit so aufgebaut, wie auch Hobbes in seinem Werk vorgeht. Auf eine Einordnung Hobbes in den geschichtlichen Kontext und auf ein Kapitel über die Person Thomas Hobbes habe ich bewußt verzichtet, um den Umfang der Arbeit nicht unnötig aufzublähen.1

Im folgenden zweiten Kapitel werde ich die Situation des Menschen im Naturzustand, d.h. vor dem Zusammenschluß mit anderen Menschen zu einen Staat, darstellen. Im darauffolgenden Kapitel wird die Staatsgründung mittels der Vertragstheorie erörtert und im vierten Kapitel die verschiedenen Staatsformenmodelle nach Hobbes skizziert. Im fünften Kapitel werde ich mich dann auf der Grundlage der vorhergegangenen Kapitel explizit mit Hobbes Äußerungen zur und seiner Kritik an der Gewaltenteilung auseinandersetzen.

In einem abschließenden Kapitel möchte ich einige Ansatzpunkte der Kritik aufzeigen, die an Hobbes Theorie nach heutigem Verständnis auffallen. Hobbes Herleitung des Staates ist nicht stringent und verändert sich auch in seinen verschiedenen Büchern über die Jahre, aufgrund von eigenen Einsichten und Kritiken auf seine Schriften. Ich will und kann in dieser Arbeit nicht die verschiedenen Argumentationsstränge von Hobbes in seinen verschiedenen Werken aufzeigen; die Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Dazu gibt es bereits geeignete Sekundärliteratur2. Mir geht es vor allem darum, aus der Darstellung der Entstehung des Staates nach Hobbes seine Kritik an der Gewaltenteilung zusammenzufassen und mit heutigen Maßstäben zu vergleichen.

2. Der Mensch im Naturzustand

Hobbes beginnt seine Entwicklung des Staates in einem hypothetischen vorstaatlichen Zustand, dem Naturzustand. In diesem sind alle Menschen gleich und frei, ohne jegliche Einschränkung durch bürgerliche Gesetze oder Verträge.


"Die Natur hat jedem ein Recht auf alles gegeben; d.h. in dem reinen Naturzustande oder ehe noch die Menschen durch irgendwelche Verträge sich gegenseitig gebunden hatten, war es jedem erlaubt zu tun, was er wollte und gegen wen er es wollte und alles in Besitz zu nehmen, zu gebrauchen und zu genießen, was er wollte und konnte."3

Die genannte Freiheit besteht darin, alles zu tun und alles zu nehmen was dem Einzelnen beliebt. Dabei ergibt sich natürlich das Problem, daß jeder auch die Möglichkeit hat etwas in Besitz zu nehmen, was ein anderer bereits als sein Eigentum betrachtet. Ein "Eigentum" wie wir es heute kennen, kann es also in diesem Zustand nicht geben.


"Die einander Gleiches tun können, sind gleich. Aber die, die das Größte vermögen, nämlich zu töten, können Gleiches tun. Deshalb sind alle Menschen von Natur einander gleich."4

Es ist nicht zu bestreiten, daß die Menschen nicht in allen Dingen gleich sind. Hobbes führt die Gleichheit auch nur auf einen Aspekt zurück, indem er sie negativ darüber definiert, daß jeder Einzelne, und sei er auch noch so schwach, die Möglichkeit hat, jeden Anderen zu töten. Hobbes begründet dies mit der physischen Unzulänglichkeit des Menschen, und damit, daß der Angreifer sein Ziel entweder durch List oder aber durch Verbindung mit Anderen erreichen kann, und damit auch einen stärkeren, vermeintlich unbezwingbaren Anderen vernichten kann.

Bisher sind aber nur die Fähigkeiten des Menschen definiert worden. Die Frage, warum der Mensch auch von ihnen Gebrauch macht, ist noch nicht beantwortet. Wenn die Menschen von Natur aus gleich sind, so führt dies auch zu einer Gleichheit der Wünsche und Ziele, die die Menschen haben.


"Und wenn daher zwei Menschen nach demselben Gegenstand streben, den sie jedoch nicht zusammen genießen können, so werden sie Feinde und sind in Verfolgung ihrer Absicht (...) bestrebt, sich gegenseitig zu vernichten oder zu unterwerfen."5

[...]

1) vgl. hierzu z.B. Tönnies, Ferdinand, Thomas Hobbes, Leben und Lehre, Stuttgart-Bad Cannstatt 1971, S. S. 1-70.
2) vgl. hierzu Wolfers, Benedikt, "Geschwätzige Philosophie", Würzburg 1991.
3) Hobbes, Thomas, Vom Menschen - Vom Bürger, Hamburg 1959, S. 82f. Im folgenden in den Fußnoten mit "De Cive" abgekürzt.
4) De Cive, S.80.
5) Hobbes, Thomas, Leviathan, Neuwied und Berlin 1966, S. 88. Im folgenden in den Fußnoten mit "Leviathan" abgekürzt.

Kommentare

Kommentar hinzufügen

Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:

http://www.grin.com/e-book/7788/