Register or log in at GRIN

Your e-mail-address or password is wrong
Register now
For new authors: free, easy and fast
This will be used as your user name, please specify a valid e-mail address

Lost password

Your e-mail-address or password is wrong

Request a new password
Das neue Elterngeldgesetz (Stand 2007) close

Please wait

Please install the Adobe Flash Player if no e-book is displayed.

Das neue Elterngeldgesetz (Stand 2007)

Termpaper, 2007, 27 Pages
Authors: Sylvia Königsberger, Manuela Lippold
Subject: Law - Civil / Private / Family Law / Law of Succession

Details

Category: Termpaper
Year: 2007
Pages: 27
Grade: 1,70
Bibliography: ~ 12  Entries
Language: German
Archive No.: V79658
ISBN (E-book): 978-3-638-86604-0
ISBN (Book): 978-3-638-86624-8
File size: 178 KB
Notes :
Praktische Anleitung zum Anspruch von Elterngeld. Mit vielen hilfreichen Beispielsfällen veranschaulicht. Nützlicher Wegweiser für die Antragstellung mit wichtigen Informationen über Anspruchsvoraussetzungen und Höhe des neuen Elterngeldes. Ebenso setzt sich die Arbeit kritisch mit der Einführung des Elterngeldgesetzes auseinander und zieht Vergleiche mit dem bisherigen Bundeserziehungsgeldgesetz.


Abstract

1. Vorwort [...] Elterngeld erhalten alle Eltern, deren Kinder nach dem 31.12.2006 geboren werden. Kinder, die vor dem 1.1.2007 geboren sind erhalten weiterhin das Erziehungsgeld nach den Vorschriften des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Das Elterngeld wird aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert, ist somit also steuerfinanziert. Zur Gegenfinanzierung entfällt das bisherige Erziehungsgeld. Erziehungsgeld wurde zwar nur unterhalb niedriger Einkommensgrenzen gewährt, dafür aber bis zu zwei Jahren in Höhe von monatlich 300 EUR. Somit bewirkt das Elterngeld lediglich eine Umverteilung zwischen verschiedenen Familien. Die Gesamtheit der Familien wird jedoch durch das neue Elterngeld kaum besser gestellt. [...] 4. Antragstellung Das Elterngeld wird auf schriftlichen Antrag geleistet. Eine rückwirkende Gewährung ist nur für die letzten drei Monate vor dem Monat der Antragstellung möglich. Mit der Antragstellung muss die Zahl und Lage der Bezugsmonate angegeben werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Die anspruchsberechtigten Eltern sollen die Entscheidung wer von ihnen Elterngeld erhalten soll grundsätzlich einvernehmlich treffen. Sie müssen selbst entscheiden, wer von ihnen für welche Monate anspruchsberechtigt sein soll. [...] 7. Das Regelelterngeld Das Elterngeld beträgt grundsätzlich 67 % des vor der Geburt erzielten Einkommens Das einkommensabhängige Elterngeld berechnet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen der Antragstellerin oder des Antragstellers. Herangezogen wird das persönliche Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht mitgezählt. Statt dieser Monate werden [...] 7.1. Einkommensberechnung bei ArbeitnehmerInnen [...] Da sich somit bei Arbeitnehmern das Elterngeld nach dem um eine Werbungskostenpauschale bereinigten Nettoeinkommen richtet kann es für verheiratete ArbeitnehmerInnen günstig sein, ihre bisherige Steuerklasse zu wechseln. Ferner empfiehlt es sich [...]


Excerpt (computer-generated)

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Studiengang Sozialrecht
Sommersemester 2007
 

Das neue Elterngeldgesetz
 

Sylvia Königsberger
Manuela Lippold

29.06.2007

 

Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort ...2

2. Warum führt die Bundesregierung das Elterngeld ein? ...3

3. Elternzeit und „Vatermonate“ im internationalen Vergleich ...5

4. Antragstellung ...6

5. Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Elterngeld ...8

6. Bezugszeitraum ...10
Verfassungsrechtlicher Aspekt ...11
Verteilung der Partnermonate ...11
Beispiele für den Elterngeldbezug ...12

7. Das Regelelterngeld ...13
7.1. Einkommensberechnung bei ArbeitnehmerInnen ...14
7.2. Muss Elternzeit genommen werden, um Elterngeld zu bekommen? ...14
7.3. Einkommensberechnung Selbstständige ...15

8. Besondere Elterngeldbezüge ...15
8.1. Das Mindestelterngeld ...15
8.2. Das Niedrigverdienerelterngeld ...16
8.3. Das Teilzeitarbeitelterngeld ...17
8.4. Das Mehrkinderelterngeld ...18
8.5. Das Mehrlingsgeburtenelterngeld ...19

9. Verhältnis von Elterngeld zu anderen Leistungen ...19
9.1. Die Anrechnungsfreiheit des Mindestelterngeldes ...19
9.2. Verhältnis zu Entgeltersatzleistungen ...20
9.3. Anrechnung Mutterschaftsgeld ...21
9.4. Elterngeld und Unterhalt ...23

10. Nachweispflichten ...24

11. Rechtsweg, Zuständigkeit und Steuerpflicht ...25

12. Literaturverzeichnis ...26

 

1. Vorwort

Das Gesetz zur Einführung des Elterngelds wurde am 29.09.2006 im Bundestag beschlossen und am 11.12.2006 verkündet. Am 1.1.2007 ist das neue Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) als Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes in Kraft getreten. In seinem ersten Abschnitt (§§ 1-14 BEEG) wird das neue Elterngeld behandelt.1

Elterngeld erhalten alle Eltern, deren Kinder nach dem 31.12.2006 geboren werden. Kinder, die vor dem 1.1.2007 geboren sind erhalten weiterhin das Erziehungsgeld nach den Vorschriften des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Das Elterngeld wird aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert, ist somit also steuerfinanziert. Zur Gegenfinanzierung entfällt das bisherige Erziehungsgeld. Erziehungsgeld wurde zwar nur unterhalb niedriger Einkommensgrenzen gewährt, dafür aber bis zu zwei Jahren in Höhe von monatlich 300 EUR. Somit bewirkt das Elterngeld lediglich eine Umverteilung zwischen verschiedenen Familien. Die Gesamtheit der Familien wird jedoch durch das neue Elterngeld kaum besser gestellt.2

Im Gegensatz zum bisherigen Erziehungsgeld ist das Elterngeld als Einkommensersatzleitung ausgestaltet. Das Erziehungsgeld orientiert sich am Familieneinkommen, dass Elterngeld hingegen am individuellen Einkommen.3 Somit hat sich die Leistungsberechnung gegenüber dem bisherigen Erziehungsgeldrecht deutlich verkompliziert. Andererseits kommt es auf die Prüfung der Bedürftigkeit der Betreuungsperson, insbesondere auf das Einkommen von Familienangehörigen, nicht mehr an. Personen, die vor der Geburt eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hatten werden im Vergleich zum bisherigen Recht begünstigt.4

„Die Bevorzugung von Doppelverdienern, die ihr erstes Kind bekommen, dürfte verfassungsrechtlich durch das Ziel des Gesetzgebers gerechtfertigt sein, auf die individuelle Situation der Eltern Rücksicht zu nehmen und die unterschiedlichen Präferenzen für Beruf und Familie zu unterstützen.“5

Im zweiten Abschnitt (§§ 15-22 BEEG) ist die Elternzeit für ArbeitnehmerInnen geregelt.6 Die Regelungen zur Elternzeit und zur Elternteilzeit sind mit wenigen Änderungen inhaltsgleich aus den §§ 14 ff. BErzGG übernommen. Bedauerlicherweise sind diese Regelungen nicht auf ihre Vereinbarkeit mit den neuen sozialrechtlichen Vorschriften überprüft, sondern lediglich an den Sprachgebrauch des neuen Elterngelds angepasst.7 „Das ist um so mehr zu bedauern, weil die arbeitsrechtlichen Bestimmungen schon bisher wenig transparent waren. Der Gesetzgeber hat hier eine Chance zur dringend erforderlichen Nachbesserung vertan.“8


2. Warum führt die Bundesregierung das Elterngeld ein?

In den ersten Lebensjahren der Kinder kommen deutliche Einkommenseinschränkungen, aufgrund Erwerbsunterbrechungen, auf die Familie zu. Im Vergleich zu den Einkommen kinderloser Paare oder Frauen sind Familien heutzutage finanziell deutlich benachteiligt. Bei Gutverdienern sinkt das Einkommen auf 60 Prozent, bei Familien mit mittleren Einkommen auf rund 70 Prozent. Familien mit kleinen Einkommen kommen mit diesem nicht mehr aus und sind daher oft auf ergänzende Sozialtransfers angewiesen.

Die Folge ist, dass Familien die Familiengründung immer weiter aufschieben oder sich für nur ein Kind entscheiden. Verheiratete Mütter in Deutschland kriegen ihr erstes Kind heute erst mit fast 30 Jahren. Alarmierend erscheint, dass Deutschland mit 1,36 Kindern pro Frau eine der niedrigsten Geburtenraten der Welt besitzt. Spürbar ist diese Entwicklung vor allem bei Akademikerinnen, so dass ins- gesamt 39 Prozent der 35- bis 39-jährigen von ihnen ohne Kinder im Haushalt leben.9

[...]


1 Düwell, ArbR 2/2007 Anm. 6

2 Prof. Dr. Seiler, NVwZ 2007, Heft 2, S. 129

3 Birk, ZFSH/SGB 01/2007, S. 4

4 Voelzke, SozR 1/2007 Anm. 4

5 Zitat: Voelzke, SozR 1/2007 Anm. 4

6 Birk, ZFSH/SGB 01/2007, S. 3 f.

7 Düwell, ArbR 2/2007 Anm. 6

8 Zitat: Düwell, ArbR 2/2007 Anm. 6

9 www.bundesregierung.de


Comments

No comments yet

Add Comment
Your comment is reviewed before being published

Other users also were interested in the following titles:

Qualitätsmanagement an Schulen

Author: Andreas Reineck
Pedagogy - School System, Educational and School Politics, 2004 Download as PDF-file for 8,99 EUR

Die Kooperation von Schule und Jugendhilfe

Author: Susanne Fritsch
Pedagogy - School System, Educational and School Politics, 2005 Download as PDF-file for 4,99 EUR

Tabakwerbung - Zulässigkeit und Umfang von Maßnahmen der EG

Author: Martin Köhler
Law - European and International Law, Intellectual Properties, 2004 Download as PDF-file for 9,99 EUR

Organisationsentwicklung - Schulentwicklung

Author: Anonym
Pedagogy - School System, Educational and School Politics, 2003 Download as PDF-file for 6,99 EUR

This text can be quoted and accessed from this url:

http://www.grin.com/e-book/79658/das-neue-elterngeldgesetz-stand-2007
please wait Please wait