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Die Medienkontrolle der Landesmedienanstalten am Beispiel des privaten Fernsehens

Seminararbeit, 2003, 20 Seiten
Autor: Andreas Kaul
Fach: Politik - Didaktik, politische Bildung

Details

Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2003
Seiten: 20
Note: 2,0
Literaturverzeichnis: ~ 9  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V79684
ISBN (E-Book): 978-3-638-85740-6
ISBN (Buch): 978-3-638-85974-5
Dateigröße: 134 KB

Zusammenfassung / Abstract

Die Zulassung und Einführung des privaten Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland, und damit die Dualisierung des Rundfunksystems, wurde von vielen Politikern und Medienvertretern als Urknall, als Meilenstein in der bundesdeutschen Mediengeschichte gesehen. Eine Vielzahl von privaten Fernsehsendern und Rundfunksendern ist seit dem Start des Privatrundfunks 1984 entstanden. Im Gegensatz zu den schon existierenden öffentlich-rechtlichen Programmen, welche sich ausschließlich aus den Rundfunkgebühren finanzieren, hängen die privaten Programmveranstalter von den Einnahmen aus der Werbung ab. Die privaten Programmveranstalter wurden als Wirtschaftsunternehmen gegründet deren Ziel in erster Linie der wirtschaftliche Erfolg ist. Programmaufträge existieren hier ebenso nicht wie ein internes Kontrollgremium, wie es beispielsweise die öffentlich-rechtlichen Anstalten in Form der Rundfunkräte besitzen. Dennoch befand der Gesetzgeber, dass auch die privaten Programmveranstalter sich der Kontrolle eines externen, vom Staate unabhängigen, unter dem Einfluss der maßgeblichen gesellschaftlichen Kräfte und Richtungen stehenden Organs unterziehen müssen. Zur externen Kontrolle errichteten die Bundesländer 15 Landesmedienanstalten. Sie sollten eine gesellschaftlich-demokratische Kontrolle der privaten Programme gewährleisten. Um die Medienkontrolle der Landesmedienanstalten soll es sich in dieser Hausarbeit handeln. Die Kontrolle der Landesmedienanstalten soll hier explizit am Beispiel des privaten Fernsehens dargelegt werden. Im Kapitel, welches dieser Einleitung folgt, soll es um die Anfänge des privaten Rundfunks gehen, ferner sollen daraufhin kurz die Landesmediengesetze sowie der Rundfunkstaatsvertrag skizziert werden. Im dritten Kapitel folgt dann die Arbeitsweise und die Struktur der Landesmedienanstalten: Es sollen die Aufgaben dargelegt werden, die Strukturen und die Zusammenarbeit der einzelnen Landesmedienanstalten erläutert werden. Im vierten Kapitel sollen die Instrumente der Medienkontrolle erläutert werden, im folgenden fünften Kapitel sollen einige Beispiele der Kontrolle dargelegt werden. Im sechsten Kapitel sollen dann die Probleme der Medienkontrolle geschildert werden, die Schlussbetrachtung in Kapitel sieben beschäftigt sich mit dem Erfolg oder Misserfolg der Medienkontrolle.


Textauszug (computergeneriert)

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Wintersemester 2002/2003, 3. Fachsemester
Proseminar: „Medien und Demokratie“

Die Medienkontrolle der Landesmedienanstalten am Beispiel des privaten Fernsehens

von

Andreas René Kaul

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung... 3

2. Anfänge des privaten Rundfunks... 4

2.1. Die Landesmediengesetze (Beispiel NRW)... 5
2.2. Der Rundfunkstaatsvertrag... 6

3. Arbeitsweise und Struktur der Landesmedienanstalten... 7

3.1. Die Aufgaben der Landesmedienanstalten... 7
3.2. Die Struktur der Landesmedienanstalten... 8
3.3. Die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten... 9
3.4. Die Aufgaben der ALM... 10

4. Die Medienkontrolle... 11

4.1. Die Medienkontrolle der Landesmedienanstalten... 11
4.2. Die Programmbeschwerde... 12
4.3. Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)... 13
4.4. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration (KEK)... 14

5. Beispiele für die Medienkontrolle... 15

6. Probleme in der Medienkontrolle... 16

7. Die Medienkontrolle: Erfolg oder Misserfolg
(Schlussbetrachtung)... 18

Anlage


 

 

1. Einleitung

Die Zulassung und Einführung des privaten Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland, und damit die Dualisierung des Rundfunksystems, wurde von vielen Politikern und Medienvertretern als Urknall, als Meilenstein in der bundesdeutschen Mediengeschichte gesehen. Eine Vielzahl von privaten Fernsehsendern und Rundfunksendern ist seit dem Start des Privatrundfunks 1984 entstanden. Im Gegensatz zu den schon existierenden öffentlich-rechtlichen Programmen, welche sich ausschließlich aus den Rundfunkgebühren finanzieren, hängen die privaten Programmveranstalter von den Einnahmen aus der Werbung ab. Die privaten Programmveranstalter wurden als Wirtschaftsunternehmen gegründet deren Ziel in erster Linie der wirtschaftliche Erfolg ist. Programmaufträge existieren hier ebenso nicht wie ein internes Kontrollgremium, wie es beispielsweise die öffentlichrechtlichen Anstalten in Form der Rundfunkräte besitzen. Dennoch befand der Gesetzgeber, dass auch die privaten Programmveranstalter sich der Kontrolle eines externen, vom Staate unabhängigen, unter dem Einfluss der maßgeblichen gesellschaftlichen Kräfte und Richtungen stehenden Organs unterziehen müssen. Zur externen Kontrolle errichteten die Bundesländer 15 Landesmedienanstalten. Sie sollten eine gesellschaftlich-demokratische Kontrolle der privaten Programme gewährleisten. Die Veranstaltung eines Rundfunkprogramms ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes eine öffentliche Aufgabe und eine öffentliche Aufgabe benötigt auch die unabhängige, gesellschaftliche Kontrolle des Mediums: Dies soll durch die Gremien der Landesmedienanstalten geschehen, die mit Vertretern aus den gesellschaftlich relevanten Gruppen besetzt sind. Um die Medienkontrolle der Landesmedienanstalten soll es sich in dieser Hausarbeit handeln. Die Kontrolle der Landesmedienanstalten soll hier explizit am Beispiel des privaten Fernsehens dargelegt werden. Im Kapitel, welches dieser Einleitung folgt, soll es um die Anfänge des privaten Rundfunks gehen, ferner sollen daraufhin kurz die Landesmediengesetze sowie der Rundfunkstaatsvertrag skizziert werden. Im dritten Kapitel folgt dann die Arbeitsweise und die Struktur der Landesmedienanstalten: Es sollen die Aufgaben dargelegt werden, die Strukturen und die Zusammenarbeit der einzelnen Landesmedienanstalten erläutert werden. Im vierten Kapitel sollen die Instrumente der Medienkontrolle erläutert werden, im folgenden fünften Kapitel sollen einige Beispiele der Kontrolle dargelegt werden. Im sechsten Kapitel sollen dann die Probleme der Medienkontrolle geschildert werden, die Schlussbetrachtung in Kapitel sieben beschäftigt sich mit dem Erfolg oder Misserfolg der Medienkontrolle.

2. Anfänge des privaten Rundfunks

Anfang der 80er Jahre haben die Länder der Bundesrepublik Deutschland Landesmediengesetze verabschiedet und damit die Voraussetzung für die Zulassung privater Rundfunkveranstalter geschaffen. Mit den Kabelpilotprojekten in Berlin, Dortmund, Ludwigshafen und München versuchte man 1984 erstmals zu testen, ob die Mediennutzer neben den öffentlich-rechtlichen Programmen neue, privat organisierte Programme akzeptieren.1
Nach dem Abschluss der Kabelpilotprojekte stellten die Ministerpräsidenten der Bundesländer 1987 in einem Staatsvertrag die Weichen für das duale Rundfunksystem in Deutschland. Dieser Rundfunkstaatsvertrag sieht ein Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen, aus Gebühren finanzierten und privatem, aus Werbeeinnahmen finanzierten Rundfunk vor. Der Staatsvertrag regelt die Zulassungsverfahren und die Kontrolle der privaten Rundfunkveranstalter. So sind zum Beispiel Vorschriften zur Sicherung der Meinungsvielfalt enthalten, des weiteren finden sich Vorschriften zur Sicherung der Programmgrundsätze. Zur Wahrnehmung dieser Vorschriften aus dem Rundfunkstaatsvertrag wurde in jedem Bundesland eine öffentlich-rechtliche Landesmedienanstalt eingerichtet. Die Landesmedienanstalten sollen in jedem Bundesland die Zulassung von privaten Fernseh - und Hörfunksendern regeln und diese dann nach Lizenzvergabe beaufsichtigen. In Gesamtdeutschland existieren 15 Landesmedienanstalten - Das Land Berlin und das Land Brandenburg errichteten eine gemeinsame Medienkontrollbehörde.2 Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits im Jahre 1986 fest, dass die kommerziellen Rundfunkveranstalter sich der Kontrolle eines externen, vom Staate unabhängigen, unter dem Einfluss der maßgeblichen gesellschaftlichen Kräfte und Richtungen stehenden Organs unterziehen müssen. Dies war die Legitimation der Landesmedienanstalten.
Die Landesmedienanstalten sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Der Rundfunkstaatsvertrag sieht vor, dass die Arbeit der Anstalten mit der Rundfunkgebühr unterstützt werden soll: Aus dem Rundfunkgebühren erhalten die Landesmedienanstalten einen zweiprozentigen Anteil. Dies soll auch die Unabhängigkeit der Medienanstalten sichern, und zugleich eine unabhängige Rundfunkkontrolle und einen unabhängigen Rundfunk sichern.3

2.1. Die Landesmediengesetze (Beispiel NRW)

[...]


1 Vgl. Landesanstalt für Medien NRW: wysiwyg://96/http://www.lfm.nwr.de/lfr/auftrag (18.2.2003, 16:50)

2 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Informationen zur politischen Bildung 261, Massenmedien, Bonn 1998, Seite 36.

3 Vgl. Landesanstalt für Medien NRW: wysiwyg://96/http://www.lfm.nwr.de/lfr/auftrag (18.2.2003, 16:50)


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