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IFRS für kleine und mittlere Unternehmen

Subtitle: Der neue Standardentwurf IFRS for SMEs - Anwendbarkeit und Konsequenzen für den Mittelstand - Vergleich zu den Full IFRS - Chancen und kritische Aspekte für den Mittelstand

Diploma Thesis, 2007, 93 Pages
Author: Harm Linnecke
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes

Details


Abstract

Ab dem Jahr 2005 müssen rund 9000 kapitalmarktorientierte Unternehmen in Europa ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU , Mittelstand) besteht in Deutschland ein Wahlrecht die IFRS anzuwenden. Allerdings sind die IFRS sehr umfangreich. Es ergibt sich bei einer freiwilligen Anwendung meist kein vorteilhaftes Kosten - Nutzen Verhältnis. Im Jahr 1998 begannen Überlegungen innerhalb des International Accounting Standards Committee (IASC) zur internationalen Rechnungslegung von kleinen und mittleren Unternehmen. Ein Diskussionspapier wurde 2004 veröffentlicht, das die Notwendigkeit von eigenständigen Rechnungslegungsvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen darlegte. Am 15.2.2007 veröffentlichte schließlich das International Accounting Standards Board (IASB) in London einen Standardentwurf der IFRS for SMEs (ED IFRS for SMEs). Ein neues Kapitel in der internationalen Rechnungslegung wurde aufgeschlagen. Der ED IFRS for SMEs basiert auf den vollen IFRS und unterbreitet einen konkreten Vorschlag zur internationalen Rechnungslegung bei kleinen und mittleren Unternehmen. Die vorliegende Arbeit führt in den neuen Standardentwurf der IFRS - Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen ein. Zunächst wird der Begriff kleine und mittlere Unternehmen abgegrenzt. Es wird dargestellt, wie die Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland voranschreitet. An die ED - SME Rechnungslegung werden ähnliche Anforderungen wie an die IAS / IFRS Rechnungslegung gestellt. Systematisch werden ausgewählte Standards der ED - SME Rechnungslegung vorgestellt. Modifikationen , Vereinfachungen und zusätzliche Wahlrechte im Vergleich zu den vollumfänglichen IFRS werden herausgearbeitet und wichtige Effekte werden dargelegt, die sich im Mittelstand bei einer Umstellung von der Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch auf die IFRS für kleine und mittlere Unternehmen ergeben würden. Die Chancen und kritischen Aspekte bei einer Umstellung auf internationale Rechnungslegungsstandards werden schließlich dargelegt.


Excerpt (computer-generated)

Diplomarbeit

zur Erlangung des Grades Diplom – Kaufmann

über das Thema:

„IFRS für kleine und mittlere Unternehmen“

vorgelegt an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

von: 

Harm Linnecke

Abgabetermin: 22.08.2007

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis ... VI
Abbildungsverzeichnis ... VII
Abkürzungsverzeichnis ... VIII

1. Einleitung ... 1

2. Einführung in die Thematik ... 2
2.1 Abgrenzung des Begriffs „kleine und mittlere Unternehmen“ ... 2
2.2 Relevanz von spezifischen International Financial Reporting Standards für den Mittelstand ... .4
2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen zur Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland ...  4

3. Das Projekt – International Financial Reporting Standards für kleine und mittlere Unternehmen
3.1 Entwicklung des Projektes ... 6
3.2 Exposure Draft International Financial Reporting Standards for Small and Medium – sized Entities ... 7
3.2.1 Nichteignung der kompletten IFRS für den Mittelstand ... 7
3.2.2 Zielsetzung des neuen Standardentwurfs ... 8
3.2.3 Regelungshierarchien bei fehlenden Vorschriften ... 8
3.2.4 Anforderungen der neuen Rechnungslegungsvorschriften
3.2.4.1 Grundlegende Anforderungskriterien ... 9
3.2.4.2 Mittelstandsspezifische Anforderungskriterien
3.2.4.2.1 Adressatenorientierung ... 10
3.2.4.2.2 Wirtschaftlichkeit ... 11

4. Darstellung ausgewählter Vorschriften des neuen Standardentwurfs und deren Anwendbarkeit und Auswirkungen auf den Mittelstand
4.1 Finanzielle Vermögenswerte
4.1.1 Vereinfachungen und Modifizierungen bei finanziellen Vermögenswerte ... 12
4.1.2 Modifizierungen beim Hedge Accounting ... 15
4.1.3 Anwendbarkeit und Konsequenzen für den Mittelstand ... 16
4.2 Sachanlagevermögen
4.2.1 Darstellung der Vorgehensweise und Vereinfachungen bei Sachanlagen ... 18
4.2.2 Anwendbarkeit und Konsequenzen für den Mittelstand ... 20
4.3 Immaterielle Vermögenswerte
4.3.1 Erleichterungen bei immateriellen Vermögenswerten ... 22
4.3.2 Anwendbarkeit und Konsequenzen für den Mittelstand ... 24
4.4 Erleichterungen und Modifizierungen bei latenten Steuern ... 25
4.5 Zusätzliche Wahlrechte bei der Bilanzierung von Beteiligungen im Konzernabschluss ... 27
4.6 Leasing
4.6.1 Modifizierungen und Erleichterungen innerhalb des Leasing ... 28
4.6.2 Anwendbarkeit und Konsequenzen für den Mittelstand ... 30
4.7 Leistungen an Arbeitnehmern
4.7.1 Pensionsverpflichtungen und andere Leistungsverpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ... 30
4.7.2 Bewertung, Vorgehensweise und Vereinfachung bei leistungsorientierten Pensionsplänen ... 32
4.7.3 Anwendbarkeit und Konsequenzen für den Mittelstand ... 35
4.8 Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital
4.8.1 Vorschriften zur Abgrenzung von Eigen - und Fremdkapital ... 37
4.8.2 Konsequenzen aus IAS 32 für mittelständischen Rechtsformen ... 38
4.9 Jahresabschlussbestandteile im Standardentwurf
4.9.1 Gliederung der Bilanz ... 39
4.9.2 Gliederung der Gewinn und Verlustrechnung ... 40
4.9.3 Aufstellung der Kapitalflussrechnung ... 40
4.9.4 Eigenkapitalveränderungsrechnung und kombinierte Gewinn –und Verlustrechnung sowie Gewinnrücklagenentwicklungsrechnung ... 41
4.9.5 Anhangangaben ... 44
4.10 Wahlrecht bei der Abbildung von Zuwendungen der Öffentlichen Hand ... 45

5. Beurteilung einer Umstellung der Rechnungslegung auf International Financial Reporting Standards für KMU
5.1 Effekte aus der Anwendung von internationalen Rechnungslegungsstandards ... 47
5.1.1Verbesserte Darstellung der wirtschaftlichen Lage ... 47
5.1.2 Auswirkungen im Kreditvergabeprozess ... 48
5.1.3 Verbesserter Zugang zu externen Eigenkapitalgebern ... 50
5.1.4 Konvergenz von externen und internen Rechnungswesen ... 52
5.1.5 Bessere Möglichkeiten von Kooperation, Akquisition, Partnerschaften und Beziehungen mit dem Ausland ... 54
5.1.6 Vereinfachte Einbeziehung in den Konzernabschluss ... 55
5.2 Kritische Aspekte einer Umstellung auf internationale Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen
5.2.1 Erhöhter Kostenaufwand ... 55
5.2.2 Potentieller Wettbewerbsnachteil ... 56
5.2.3 Nichterfüllung der Ausschüttungsbemessungsfunktion ... 56
5.2.3.1 Lösung des Ausschüttungsbemessungsproblems durch eine Ausschüttungsrechnung ... 57
5.2.3.2 Lösung des Ausschüttungsbemessungsproblems durch einen Solvenztest ... 58

6. Kritische Würdigung und Fazit ... 60

Anhang ... XI

Literaturverzeichnis ... XVIII

 

 

1. Einleitung 

Ab dem Jahr 2005 müssen rund 9000 kapitalmarktorientierte Unternehmen in Europa ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen.1 Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besteht in Deutschland ein Wahlrecht die IFRS anzuwenden. Allerdings sind die IFRS sehr umfangreich. Es ergibt sich bei einer freiwilligen Anwendung meist kein vorteilhaftes Kosten – Nutzen.2 Im Jahr 1998 begannen Überlegungen innerhalb des International Accounting Standards Committee (IASC) zur internationalen Rechnungslegung von kleinen und mittleren Unternehmen. Ein Diskussionspapier wurde 2004 veröffentlicht, das die Notwendigkeit von eigenständigen Rechnungsvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen darlegte.3 Am 15.02. 2007 veröffentlichte schließlich das International Accounting Standards Board (IASB) in London ein Standardentwurf der IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (Exposure Draft „IFRS for small and medium – sized entities“).4 Ein neues Kapitel in der internationalen Rechnungslegung wurde aufgeschlagen. Der ED IFRS for SMEs basiert auf den vollständigen IFRS und unterbreitet einen konkreten Vorschlag zur internationalen Rechnungslegung bei kleinen und mittleren Unternehmen.

Die vorliegende Arbeit führt in den Standardentwurf der IFRS – Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen ein. Zunächst wird der Begriff kleine und mittlere Unternehmen abgegrenzt. Es wird dargestellt, wie die Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland voranschreitet. An die ED – SME Rechnungslegung werden ähnliche Anforderungen wie an die IAS / IFRS Rechnungslegung gestellt. Systematisch werden ausgewählte Standards der ED – SME Rechnungslegung vorgestellt. Modifikationen, Vereinfachungen und zusätzliche Wahlrechte im Vergleich zu den vollumfänglichen IFRS werden herausgearbeitet und wichtige Effekte werden dargelegt, die sich im Mittelstand bei einer Umstellung von der Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch auf die IFRS für kleine und mittlere Unternehmen ergeben würden. Die Chancen und kritischen Aspekte bei einer Umstellung auf internationale Rechnungslegungsstandards werden schließlich dargestellt.

2. Einführung in die Thematik 

2.1 Abgrenzung des Begriffs „kleine und mittlere Unternehmen“ 

In Europa gibt es etwa 23 Millionen nicht – kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen und rund 9000 an der Börse notierte Unternehmen.5 KMU werden oft als Untergruppe des Mittelstandes betrachtet. Für die folgenden Ausführungen werden die Begriffe Mittelstand, kleine und mittlere Unternehmen bzw. KMU, small and medium – sized entities bzw. SMEs und mittelständische Unternehmen synonym verwendet. Der Begriff Mittelstand ist eine deutsche Besonderheit, international wird meist von kleinen und mittleren Unternehmen gesprochen.6 Der Begriff KMU wird verschieden definiert, es gibt keine allgemein gültige Definition. In der Literatur waren bereits 1962 mehr als 200 Definitionen vorhanden.7 Die Abgrenzung erfolgt anhand von quantitativen und qualitativen Kriterien. In der Tabelle 1 sind aktuelle Größenkriterien nach der 4. EU Richtlinie und nach dem HGB dargelegt, die sich nur geringfügig unterscheiden. Eine Abgrenzung erfolgt anhand der Kriterien Bilanzsumme, Nettoumsatzerlös und Arbeitnehmer. Größere mittelständische Unternehmen beschäftigen mehr als 250 Arbeitnehmer und weisen einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro aus.8 Den qualitativen Kriterien wird eine größere Bedeutung beigemessen. Mittelständische Unternehmen haben ungefähr bis zu 500 Mitarbeiter. Falls die qualitativen Kriterien erfüllt sind, können mittelständische Unternehmen auch mehr Mitarbeiter beschäftigen.9 Entscheidende qualitative Kriterien sind die rechtliche Selbstständigkeit, die wirtschaftliche Selbstständigkeit und es muss einen wesentlichen Einfluss der Eigentümer auf die Unternehmensleitung geben.10 Unternehmensleitung und das Eigentum sind oft zusammen vereint, wie es bei Familienunternehmen der Fall ist. Das Eigentum des Unternehmens ist einer Person oder einigen Personen zuzurechnen und einer dieser Personen hat maßgeblichen Einfluss innerhalb der Unternehmensleitung.11


Tabelle 1: Aktuelle Größenklassen von kleinen und mittleren Unternehmen

[...]

Das IASB grenzt den Begriff kleine und mittlere Unternehmen nur nach qualitativen Kriterien ab. Der nationale Gesetzgeber muss letztlich die Größenkriterien festlegen, welche Unternehmen die ED – SME Rechnungslegung anwenden sollen.12 Eine small and medium - sized entitie (SME) ist nach ED – SME 1.1 ein Unternehmen, das eine „Non – Publicity Accountable Entity“ darstellt. Der Begriff SME wird negativ abgegrenzt, indem eine SME ein Unternehmen ist, das keinen öffentlichen Rechenschaftsbericht vorlegen muss.13 Diesen öffentlichen Rechenschaftsbericht müssen Unternehmen nach ED – SME 1.2 vorlegen, die am Kapitalmarkt tätig sind. Die Gruppe der Treuhänder, die Vermögenswerte von Außenstehenden verwalten, gehören ebenso zu den Unternehmen, die einer öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen. Als Beispiele werden Banken, Pensionsfonds, Versicherungsunternehmen, Investmentfonds und Investmentberater im Standardentwurf aufgezählt.14 Alle anderen Unternehmen gehören zu den kleinen und mittleren Unternehmen, die für externe außen stehenden Adressaten Mehrzeckabschlüsse (general purpose financial statements) veröffentlichen müssen. Die außen stehenden Adressaten des Abschlusses wie die Lieferanten, Kreditgeber, Ratingagenturen und die nicht an der Geschäftsführung beteiligten Gesellschafter können keine auf sie zugeschnittenen Informationen anfordern und benötigen daher einen transparenten Abschluss.15

[....]


1 Vgl. Kormaier, Zeitschrift für KoR 2005, 541 (541).

2 Vgl. Dallmann / Ull, Zeitschrift für KoR 2004, 321 (321).

3 Vgl. Kirsch, IFRS – Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen, 1.

4 Vgl. ED IFRS for SMEs, erhältlich im Internet: <http://www.iasb.org/NR/rdonlyres/DFF3CB5E-7C89-4D0B-AB85-BC099E84470F/0/SMEProposed26095.pdf > (besucht am 30.4.2007).

5 Vgl. Winkeljohann / Herzig, IFRS für den Mittelstand, 47.

6 Vgl. Wahl, Private debt, Entrepreneurial and Financial Studies, 11 f. .

7 Vgl. Gantzel ,Wesen und Begriff der mittelständischen Unternehmen, 293 ff. .

8 Vgl. Ull, IFRS in mittelständischen Unternehmen, 19.

9 Vgl. Ull, IFRS in mittelständischen Unternehmen, 24.

10 Vgl. Ebenda, 24.

11 Vgl. Wossidlo, in: Wittmann (Hrsg.), Handbuch der Betriebswirtschaft, 2888 (2890).

12 Vgl. Kormaier, Zeitschrift für KoR 2005, 541 (551).

13 Vgl. ED – IFRS for SMEs Section 1.1.

14 Vgl. Kirsch, IFRS - Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen, 2.

15 Vgl. Ebenda, 2 f. .


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