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"Ein zu vernachlässigendes Gremium.“- Das Verhältnis von BILD-Zeitung und Deutscher Presserat

Scholary Paper (Seminar), 2006, 21 Pages
Author: Ina Fuchshuber
Subject: Communications: Print Media, Press

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2006
Pages: 21
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 22  Entries
Language: German
Archive No.: V80259
ISBN (E-book): 978-3-638-87867-8
ISBN (Book): 978-3-638-87871-5
File size: 217 KB

Abstract

Seit Jahren schwelt ein Konflikt zwischen der größten deutschen Zeitung, der BILD-Zeitung, und dem einzigen autorisierten Selbstkontrollorgan der deutschen Presse, dem Presserat. So brachte es der FAZ.net Autor Stefan Niggemeier im Januar 2006 auf den Punkt. Im Zusammenhang mit der Miles & More-Affäre im Jahr 2002 ging der Chefredakteur der BILD, Kai Diekmann, sogar soweit, die „Sinnhaftigkeit dieser Institution“ in Frage zu stellen und bezeichnete den Presserat sarkastisch als „Gralshüter der sauberen Recherche“. Die BILD-Zeitung ist das Presseobjekt, das von dem Organ der Freiwilligen Selbstkontrolle mit Abstand am öftesten gerügt wurde und wird: So wurde im Jahr 2003 die BILD-Zeitung zum Abdruck von 5 öffentlichen Rügen verpflichtet – von insgesamt 20 ausgesprochenen Rügen des Presserats in diesem Jahr. Die wichtigsten Stationen dieses Konflikts mit seinen Anfängen in der ersten Phase der (Beschwerde-)Arbeit des Presserats bis heute soll in dieser Arbeit dargestellt werden. Dazu muss auch ein Blick auf das Selbstverständnis der beiden Konfliktparteien geworfen werden. Gleichzeitig soll versucht werden aufzuzeigen, warum dieser Konflikt schon seit Jahrzehnten schwelt und im Fazit, wie eine Änderung der Verhältnisse herbeigeführt werden könnte.


Excerpt (computer-generated)

"Ein zu vernachlässigendes Gremium.“-
Das Verhältnis von BILD-Zeitung und Deutscher Presserat

von

Ina Hitzenauer

Sommersemester 2006

 


Inhaltsverzeichnis

1. Der Konflikt... 3

2. Meinungsführer und Organ der Freiwilligen Selbstkontrolle... 3

2.1 Selbstverständnis des Presserat... 3
2.2 Selbstverständnis der BILD-Zeitung... 5

3. Konfliktpotential... 8

3.2 Die Wallraff-Affäre... 11
3.3 BILD und der Presserat heute... 14

3.3.1 Die bildblog.de Affäre... 15
3.3.2 Außenansicht des Presserat... 16

4. Zukunftsaussichten – Reformen... 18


 

1. Der Konflikt

Seit Jahren schwelt ein Konflikt zwischen der größten deutschen Zeitung, der BILD-Zeitung, und dem einzigen autorisierten Selbstkontrollorgan der deutschen Presse, dem Presserat. So brachte es der FAZ.net Autor Stefan Niggemeier im Januar 2006 auf den Punkt.1 Im Zusammenhang mit der Miles & More-Affäre im Jahr 2002 ging der Chefredakteur der BILD, Kai Diekmann, sogar soweit, die „Sinnhaftigkeit dieser Institution“ in Frage zu stellen und bezeichnete den Presserat sarkastisch als „Gralshüter der sauberen Recherche“.2 Wieder einmal hatte der Presserat die Zeitung aus dem Axel Springer Verlag aufgrund seiner journalistischen Praktiken gerügt. Die BILD-Zeitung ist das Presseobjekt, das von dem Organ der Freiwilligen Selbstkontrolle mit Abstand am öftesten gerügt wurde und wird: So wurde im Jahr 2003 die BILD-Zeitung zum Abdruck von 5 öffentlichen Rügen verpflichtet – von insgesamt 20 ausgesprochenen Rügen des Presserats in diesem Jahr.3
Die wichtigsten Stationen dieses Konflikts mit seinen Anfängen in der ersten Phase der (Beschwerde-)Arbeit des Presserats bis heute soll in dieser Arbeit dargestellt werden. Dazu muss auch ein Blick auf das Selbstverständnis der beiden Konfliktparteien geworfen werden. Gleichzeitig soll versucht werden aufzuzeigen, warum dieser Konflikt schon seit Jahrzehnten schwelt und im Fazit, wie eine Änderung der Verhältnisse herbeigeführt werden könnte.

2. Meinungsführer und Organ der Freiwilligen Selbstkontrolle

2.1 Selbstverständnis des Presserats

„Seit 50 Jahren steht der Deutsche Presserat für die Berufsethik der Journalisten und Verleger und eine freie Presse ein. Der Presserat hat sich damit als erfolgreiches Modell der Selbstkontrolle in der Demokratie behauptet." Fried von Bismarck, Sprecher des Deutschen Presserats4

Seit seiner Gründung 1956 als Reaktion auf ein geplantes Bundespressegesetz, das staatliche Aufsichtsinstanzen für die Presse vorsah, sieht sich der Presserat als „repräsentative Gesamtvertretung der deutschen Presse“, die sich die Verteidigung der Pressefreiheit und die Einhaltung der Grenzen derselben verschrieben hat. Seit Beginn der Tätigkeit geht er auch den Beschwerden von Außenstehenden nach, erst 1972 wurde jedoch die Beschwerdeordnung verabschiedet.5
Seit der Krise zum Ende der 1970er Jahre (siehe 3.2 Die Wallraff-Affäre) und seiner Neugründung 1985 besteht der Presserat als Trägerverein: Die Mitglieder sind der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Deutsche Journalisten Verband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union in der ver.di.6
Heute sieht sich der Presserat selbst als Vorbild für viele Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle vor allem in den jüngeren europäischen Demokratien.7 Zu den Zielen des Presserates zählt, das Ansehen der deutschen Presse zu wahren, für die Pressefreiheit und den ungehinderten Zugang zu Nachrichtenquellen einzutreten sowie Missstände im Pressewesen zu erkennen und zu beseitigen.8 Gleichzeitig sieht sich der Presserat für die Entwicklung von publizistischen Grundsätzen und Richtlinien für die journalistische Arbeit zuständig. Den Erfolg des Presserates misst er selbst daran, dass die deutsche Legislative bisher keine Gesetze zur Definition und Eingrenzung journalistischer Arbeit erlassen hat.9 Statt an Gesetzen soll sich die Presse an einer in den Publizistischen Grundsätzen (Pressekodex) festgeschriebenen Berufsethik orientieren: Der Pressekodex beinhaltet Punkte wie die Wahrung der Menschenwürde in der Berichterstattung, die Aufrechterhaltung einer gründlichen und fairen Recherche ohne Vorurteile, die Achtung von Privatleben und Intimsphäre, die Vermeidung unangemessen sensationeller Darstellung von Gewalt und Brutalität sowie die Wahrung des Jugendschutzes. Auch die klare Trennung von Anzeigen und redaktionellem Text schreibt der Pressekodex vor sowie die Unterlassung von Diskriminierung aufgrund des „Geschlechts, einer Behinderung oder Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe“10. Verstöße gegen den Pressekodex ahndet der Presserat, meist nach dem Eingang einer Beschwerde durch eine Privatperson, einen Verein oder Verband, durch verschiedene Sanktionen: Bei geringen Verstößen kann ein Hinweis ausgesprochen werden; bei einem gröberen Verstoß wird eine Missbilligung ausgesprochen; Die stärkste Sanktion ist die Rüge: Die öffentliche Rüge soll dabei in der jeweiligen Publikation veröffentlicht werden, bei einer nicht-öffentlichen Rüge verzichtet man, z.B. aus Opferschutzgründen, darauf.11

[...]


1 Niggemeier, Stefan: Zur Sache, Kätzchen. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. 22.01.2006

2 ebd.

3 Deutscher Presserat e.V.: Jahrbuch des Deutschen Presserats 2004 mit der Spruchpraxis des Jahres 2003.

4 www.presserat.de

5 http://50jahre.presserat.de/1967-1976.262.0.html

6 http://www.presserat.de/Wir_ueber_uns.wir.0.html

7 http://50jahre.presserat.de/Vorbild_der_Medienselb.255.0.html

8 http://www.presserat.de/Wir_ueber_uns.wir.0.html

9 ebd.

10 Deutscher Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden: Publizistische Grundsätze (Pressekodex). Fassung vom 02.03.2006

11 http://www.presserat.de/Beschwerde.beschwerde.0.html


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