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Die Behandlung des Goodwill im Konzernabschluss nach HGB und IAS/ IFRS

Termpaper, 2005, 23 Pages
Author: Leander Wiegand
Subject: Economics / Business: Revision, Auditing

Details

Category: Termpaper
Year: 2005
Pages: 23
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 26  Entries
Language: German
Archive No.: V80599
ISBN (E-book): 978-3-638-87659-9

File size: 158 KB

Abstract

Eine Unternehmensbeurteilung wird durch die mangelnde Vergleichbarkeit der Abschlüsse problematisch. Vom besonderen Interesse ist die Frage, ob ein (Konzern-) Abschluss nach den Regelungen des HGB oder der IAS/IFRS aufgestellt wurde. Eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse soll durch die Einführung der IFRS Pflicht für alle börsennotierten deutschen Unternehmen ab dem 01.01.2005 bzw. 01.01.2007 , gewährleistet werden. Hierbei wiederum entstehen zusätzliche Probleme durch große Änderungen innerhalb der Vorschriften der IFRS. Ziel dieser Arbeit ist es, die Bilanzansätze und Folgebilanzierungen des Geschäfts- oder Firmenwertes (Goodwill) nach HGB und IAS/IFRS auf Grundlage der Vollkonsolidierung darzustellen. Dabei sollen auch die unterschiedlichen Auswirkungen der jeweiligen Bilanzierung verdeutlicht werden. Hierzu ist es zunächst erforderlich, den Zweck der Goodwill-Bilanzierung im Konzernabschluss darzustellen und den Begriff sowie die Entstehung des Firmenwertes zu erläutern. Anschließend werden die jeweiligen Bilanzierungsvorschriften nach HGB und IAS/IFRS beschrieben und verglichen.


Excerpt (computer-generated)

Die Behandlung des Goodwill im Konzernabschluss nach HGB und IAS/ IFRS

von

Leander Wiegand

 


Inhaltsverzeichnis

1. Problemstellung... 3

2. Zweck der Goodwill-Bilanzierung... 3

3. Bilanzierung des Goodwill nach HGB... 5

3.1. Erwerbsmethode... 6

3.1.1. Bilanzansatz... 6
3.1.2. Folgebilanzierung... 8

3.2. Interessenzusammenführungsmethode... 9

4. Bilanzierung des Goodwill nach IAS/IFRS... 10

4.1. Erwerbsmethode... 10

4.1.1. Bilanzansatz... 10
4.1.2. Folgebilanzierung... 13

4.2. „Umgekehrte“ Erwerbsmethode... 15
4.3. Full-Goodwill-Methode... 16

5. Vergleich der Goodwill-Bilanzierung nach HGB und IAS/IFRS... 17

6. Zusammenfassung und Ausblick... 17

Abkürzungsverzeichnis... 19

Literaturverzeichnis... 20


 

1. Problemstellung

Durch die weltweit zunehmende Akquisitions- und Fusionstätigkeit der Unternehmen ist der Geschäfts- und Firmenwert (Goodwill) und seine bilanzielle Behandlung verstärkt in den Mittelpunkt der Rechnungslegung gerückt.
Die großen Differenzen zwischen den Kaufpreisen der Unternehmen und den Buchwerten des Eigenkapitals der Akquisitionsobjekte lassen erhebliche Goodwills entstehen, welche je nach Darstellungsart enormen Einfluss auf die Erträge und die zukünftigen Ertragserwartungen der Unternehmen haben.1 Unterschiedliche Auswirkungen auf die Höhe der Erträge entstehen dabei durch verschiedene Regelungen zur Goodwill-Bilanzierung in den Rechnungslegungssystemen. Diese Unterschiede resultieren aus einer verschiedenen Interpretation des Goodwill nach HGB und IAS/IFRS: Wird der Goodwill nach IFRS als ein Vermögenswert aufgefasst, so ist sein Charakter im HGB umstritten. Eine Unternehmensbeurteilung wird durch die mangelnde Vergleichbarkeit der Abschlüsse problematisch. Vom besonderen Interesse ist die Frage, ob ein (Konzern-) Abschluss nach den Regelungen des HGB oder der IAS/IFRS aufgestellt wurde. Eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse soll durch die Einführung der IFRS Pflicht für alle börsennotierten deutschen Unternehmen ab dem 01.01.2005 bzw. 01.01.20072, gewährleistet werden. Hierbei wiederum entstehen zusätzliche Probleme durch große Änderungen innerhalb der Vorschriften der IFRS.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Bilanzansätze und Folgebilanzierungen des Geschäfts- oder Firmenwertes (Goodwill) nach HGB und IAS/IFRS auf Grundlage der Vollkonsolidierung darzustellen. Dabei sollen auch die unterschiedlichen Auswirkungen der jeweiligen Bilanzierung verdeutlicht werden. Hierzu ist es zunächst erforderlich, den Zweck der Goodwill-Bilanzierung im Konzernabschluss darzustellen und den Begriff sowie die Entstehung des Firmenwertes zu erläutern. Anschließend werden die jeweiligen Bilanzierungs-vorschriften nach HGB und IAS/IFRS beschrieben und verglichen.

2. Zweck der Goodwill-Bilanzierung

Aufgabe des Konzernabschlusses nach den Vorschriften der IAS/ IFRS, als auch nach § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB, ist es den potentiellen Aktionären und Gläubigern sowie der interessierten Öffentlichkeit einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild (True and Fair View) über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns zu geben.3 Der Konzernabschluss hat somit die Funktion, Informationsasymmetrien zwischen dem Management und den Investoren zu vermindern.4 Folglich sind alle den Unternehmenswert beeinflussenden Faktoren in der Bilanz des Konzerns zu erfassen, u.a. auch ein Geschäfts- oder Firmenwert. Problematisch hierbei ist, dass die Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens durch die Art der Goodwill-Bilanzierung erheblich beeinflusst werden kann.5 Die meist hohe betragsmäßige Bedeutung eines Geschäftswertes verstärkt dieses Problem zusätzlich.
Da der Wertansatz für einen selbsterstellten (originären) Geschäfts- oder Firmenwert objektiv schwer nachvollziehbar und nachprüfbar ist6, besteht in den Vorschriften der IAS 38.48 und des § 248 Abs. 2 HGB ein explizites Aktivierungsverbot für diesen Goodwill.7 Insofern beziehen sich alle weiteren Betrachtungen nur auf den erworbenen (derivativen) Geschäfts- oder Firmenwert.
Der bilanzielle Charakter des Geschäfts- oder Firmenwertes lässt sich aus dem HGB nicht eindeutig entnehmen.8 Gegen eine Klassifizierung als Vermögensgegenstand9 spricht vor allem die fehlende Einzelbewert- und Einzelverwertbarkeit. Der Geschäfts- oder Firmenwert zählt nach h.M. vielmehr zu den sogenannten Bilanzierungshilfen.10 Im Gegensatz dazu wird der Goodwill in der internationalen Rechnungslegung als Vermögenswert aufgefasst, da eine Einzelbewert- und Einzelverwertbarkeit hier keine Voraussetzungen für einen Vermögenswert sind.11
Ein Goodwill resultiert z.B. aus der Berücksichtigung künftiger Ertragserwartungen, welche durch einen über den Substanzwerten des Unternehmens liegenden Kaufpreis berücksichtigt werden. Diese künftigen Ertragserwartungen können dabei aus Standortvorteilen, der Qualität der Belegschaft oder dem Kundenstamm resultieren.12 Der Goodwill setzt sich laut IFRS 3.52 aus verschiedenen immateriellen Werten zusammen, die sich allerdings nicht soweit separieren lassen, dass sie die Voraussetzungen für einen eigenständigen Bilanzansatz erfüllen.13
Eine eindeutige Ursache für das Vorliegen eines Firmenwertes ist schwer zu finden, da sich der Firmenwert aus einer Fülle von Komponenten zusammensetzt.14 In der Konzernrechnungslegung ergibt sich der Goodwill sowohl nach IFRS 3.51, als auch nach § 301 HGB als rechnerischer positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der erworbenen Anteile und dem beizulegenden anteiligen Zeitwert des Eigenkapitals eines erworbenen Unternehmens.15

[...]


1 Vgl. Focken / Plawky (2004), S. 298.

2 EU-Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19.7.2002.

3 So Baetge et al. (2002), S. 28.

4 So Focken / Plawky (2004), S. 298.

5 Vgl. Küting (1997), S. 447.

6 Ähnlich Baetge et al. (2003), S.147.

7 Siehe Hayn / Waldersee (2005), S. 111.

8 So Küting et al. (2005), S. 311.

9 So wie Küting (1997), S. 461.

10 Siehe Hayn / Waldersee (2004), S. 67; Kühnberger (2005), S. 677.

11 Vgl. Kühnberger (2005), S. 677.

12 So auch Küting et al. (2005), S. 310.

13 Vgl. Küting / Wirth (2004), S. 174.

14 Ähnlich Küting et al. (2005), S. 311.

15 Vgl. Förschle / Deubert (2003), §301 HGB, Rn. 160; Küting / Wirth (2004), S. 174


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