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Subtitle: Beiträge zur Justizkritik
Essay, 2007, 84 Pages
Author: Dr. Richard Albrecht
Subject: Law - Miscellaneous
Details
Year: 2007
Pages: 84
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-88918-6
ISBN (Book): 978-3-638-88926-1
File size: 398 KB
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Abstract
Dieses Bändchen enthält sechs meiner im GRIN-Verlag erschienen Netztexte (2004/07), darunter auch die (späte) Buchbesprechung (Rezension) des wichtigen Lehrbuchs: „Logik für Juristen“. Die sechs Netztexte lassen sich leicht über diesen GRIN-Autorenlink erschließen http://www.grin.com/de/search?searchstring=6760&search=id_autor&page=0. Die Texte sind hier unverändert gedruckt: „Lebendige Menschen“, Bürger- und Menschenrechte einerseits – Rechtsprechung, Justiz(apparat) und Bürokratie andererseits stehn freilich nicht nur als Titel auf dem Deckblatt. Sondern stecken thematisch-inhaltlich das Spannungsfeld um Gerechtigkeit, Recht, Gesetz und Justiz in der Bundesrepublik Deutschland ab. Auch wenn ich den „Kampf ums Recht“ (Rudolf v. Jhering [1818-1892])) mit seinem Kernstück, dem Kampf ums „Recht, Rechte zu haben“ (Hannah Arendt [1906-1975]) nicht für so zentral halte wie mein letzter sogenannter „akademscher Lehrer“ (Marburg/Lahn, WS 1971/72), der linkssozialistische Politikwissenschaftler und Jurist Wolf(gang) Abendroth (1906-1985), so wäre es doch fatal, ihn gänzlich zu vernachlässigen. Bleibt in concreto zu den Texten in diesem Bändchen noch dreierlei nachzutragen: (1.) können auch die hier dokumentierten und kritisch kommentierten „unscheinbaren Oberflächenerscheinungen“, so Siegfried Kracauers kulturhistorischer Hinweis (1927), geeignet sein, den „Ort, den eine Epoche im Geschichtsprozeß einnimmt, schlagender zu bestimmen“ als die diversen zeitgeistigen „Urteile der Epoche über sich selbst“; (2.) halte ich nicht nur, aber vor allem die Justiz im gegenwärtigen bürgerlichen Deutschland für eine herrschaftliche Zentralapparatur, deren Reformbedarf reziprok zu ihrer, vor allem immanenten, Reformfähigkeit steht; (3.) ist – ein weiterer derzeit unauflösbarer Widerspruch – (nicht nur meine) Justizkritik heuer grad denen leider unzugänglich, die ihrer als „professionell“ tätige Jurist(inn)en so dringlich bedürfen, weil in zwei Semestern hurtig reingezogene repetitorische Deduktionsmechaniken wohl als Voraussetzung zum Eintritt in den Staatsdienst ausreichen (mögen), gleichwohl jedes humanintellektuelle und sozialmoralische Verständnis von Gesetz, Recht und Gerechtigkeit vermissen lassen (müssen).
Excerpt (computer-generated)
Bürgerrechte - Staatspflichten - Rechtssprechung - Bürokratie
Beiträge zur Justizkritik
Richard Albrecht
Inhalt
Vorwort ... 4
Bürgerrechte und Staatspflichten in Deutschland –
Entscheide des deutschen Bundes(verfassungs)gerichts und ihre Konsequenzen ... 6
Verfassungsbeschwerden in Deutschland – Begründunglose Ablehnung/en von
Verfassungsbeschwerden 1993-2002 und die Folgen.
Zugleich ein Beitrag zu Rechts- und Gerechtigkeitspolitik in Deutschland zu Beginn
des 21. Jahrhunderts ... 25
Menschenrechte und Grundfreiheiten in Europa –
Zur begründungslosen Nichtannahme / Ablehnung von Verfassungsbeschwerden nach
§ 93 BVerfGG als konkrete Menschenwürdeverletzung.
Hinweise an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beim Europarat... 39
Logik für Juristen ... 54
Beweismittelsynopse –
Erste Hinweise auf eine Methode zur Überprüfung realer Iurisdictionalität &
potentieller Rechtsbeugung ... 57
„Lebendige Menschen“ als „tote Registraturnummern...“
Eine Bürokratie-Kritik nach Franz Kafka ... 63
Der Autor und seine Bücher... 78
Vorwort
Dieses Bändchen entstand auf Anregung des GRIN-Verlags. Es enthält sechs meiner dort erschienen Netztexte (2004/07), darunter auch die (späte) Buchbesprechung (Rezension) des wichtigen Lehrbuchs: „Logik für Juristen“. Die sechs Netztexte lassen sich leicht über diesen GRIN-Autorenlink erschließen:
http://www.grin.com/de/search?searchstring=6760&search=id_autor&page=0.
Die Texte sind unverändert in diesem Bändchen, das die neue GRIN-Reihe JUSTIZKRITIK begründet, gedruckt: „Lebendige Menschen“, Bürger- und Menschenrechte einerseits – Rechtsprechung, Justiz(apparat) und Bürokratie andererseits stehn freilich nicht nur als Titel auf dem Deckblatt. Sondern stecken thematisch-inhaltlich das Spannungsfeld um Gerechtigkeit, Recht, Gesetz und Justiz in der Bundesrepublik Deutschland ab.
Auch wenn ich den „Kampf ums Recht“ (Rudolf v. Jhering [1818-1892])) mit seinem Kernstück, dem Kampf ums „Recht, Rechte zu haben“ (Hannah Arendt [1906-1975])[1] nicht für so zentral halte wie etwa der linkssozialistische Politikwissenschaftler und Jurist Wolf(gang) Abendroth (1906-1985)[2], so wäre es doch fatal, ihn gänzlich zu vernachlässigen. Das gilt auch mit Blick auf die konkreten Handlungsbedingungen in der gegenwärtigen Bundesrepublik Deutschland. Diese habe ich im Sommer 2007 in Form einer wissenschaftlich tragfähigen politiksoziologischen Lageskizze so beschrieben:
„Im Gegensatz zur Ideologie (von) der Bundesrepublik Deutschland als dem „freiheitlichsten Staat in der deutschen Geschichte“ (Eckhard Jesse) bedeutet dieses staatliche Gebilde zu Beginn des 21. Jahrhunderts ein vor allem durch Leitinstitutionen wie Staatsanwaltschaft und Berufsrichterei sowie weitere Behörden des Unterdrückungsapparats als „Polizeibüttel“ (Rosa Luxemburg) repräsentiertes, empirisch wirksames Gewaltverhältnis zur nachhaltigen Aufrechterhaltung der gegenwärtigen wirtschaftlichen Mehrwert- und gesellschaftlichen Surplusproduktion und ihrer inegalen Distribution und ungleichen Verteilung gegen actuelle und potentielle Dissenter. Unter den konkret-historischen Bedingungen demontierter Sozialstaatlichkeit und abnehmender Sozialstaatsillusionen bei Bedeutungszunahme erweiterter Funktionen sowohl der ideologischen als auch der repressiven Staatsapparate von Medien einerseits und von polizei- und sicherheitsstaatlichen Maßnahmen andererseits zeigt diese Herrschaft gesellschaftlicher Minderheiten über gesellschaftliche Mehrheiten ausgeprägte Züge präventiver Repression mit totalitär-bürokratischen und lumpenbürgerlich-kakistokratischen Elementen.“[3]
Bleibt in concreto zu den Texten in diesem Bändchen noch dreierlei nachzutragen: (1.) können auch die hier dokumentierten und kritisch kommentierten „unscheinbaren Oberflächenerscheinungen“, so Siegfried Kracauers kulturhistorischer Hinweis (1927), geeignet sein, den „Ort, den eine Epoche im Geschichtsprozeß einnimmt, schlagender zu bestimmen“ als die diversen zeitgeistigen „Urteile der Epoche über sich selbst“[4]; (2.) halte ich nicht nur, aber vor allem die Justiz im gegenwärtigen bürgerlichen Deutschland für eine herrschaftliche Zentralapparatur, deren Reformbedarf reziprok zu ihrer, vor allem immanenten, Reformfähigkeit steht; (3.) ist – ein weiterer derzeit unauflösbarer Widerspruch – (nicht nur meine) Justizkritik heuer grad denen leider unzugänglich, die ihrer als „professionell“ tätige Jurist(inn)en so dringlich bedürfen, weil in zwei Semestern hurtig reingezogene repetitorische Deduktionsmechaniken wohl als Voraussetzung zum Eintritt in den Staatsdienst ausreichen (mögen), gleichwohl jedes humanintellektuelle und sozialmoralische Verständnis von Gesetz, Recht und Gerechtigkeit vermissen lassen (müssen).
Bürgerrechte und Staatspflichten in Deutschland –
Entscheide des deutschen Bundes(verfassungs)gerichts und ihre Konsequenzen
In diesem dokumentarischen Beitrag geht es um grundlegende Bürgerrechte in Deutschland. Herausgearbeitet wird anhand kontexual vorgestellter höchstrichterlicher Entscheidungen des deutschen Bundes(verfassungs)gerichts, dass diese Rechtssprechung seitdem bei Verfassungsbeschwerden Bürgerrechte als vorrangig gegenüber staatlichen Handlungen ansah und typischerweise den ´einzelnen Menschen als natürliche, private Person´ in den Mittelpunkt auch des deutschen Verfassungsrechts entsprechend dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) stellte.
Das Bundes(verfassungs)gericht votierte auch seit 1976 für Meinungsfreiheit als öffentliche Äusserungsmöglichkeit einzelner Bürger und betonte (zuerst im sogenannten Zieselurteil), dass zur Meinungsfreiheit gehört, "dass jeder frei sagen kann, was er denkt, auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angeben kann." Damit stellte sich das höchste deutsche Gericht 1982 in der Tradition der Aufklärung, indem es die unveräusserlichen "Rechte privater, natürlicher Personen" vor "hoheitliche Übergriffe" setze, damit sich "private, natürliche Personen frei entfalten können." Und 1998 betonte das Bundes( verfassungs)gericht, dass Meinungen auch dann öffentlich frei zu äussern wären, wenn sie einerseits keine ´Schmähkritik´ darstellen und andererseits "scharf oder überzogen geäussert werden".
Wie wichtig diese höchstrichterlichen Grundaussagen, die zugleich immer auch auf die andere Seite des wechselseitigen Geschehens, nämlich auf die in den drei staatlichen Handlungsgrundsätzen: Willkürverbot, Verhältnismässigkeit und Sachlichkeit begründete Zurückhaltungspflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern, verweisen, waren und sind - zeigt/e sich weniger an einer problematischen höchstrichterlichen Entscheidung von 1976 zur Praxis des Parteienprivilegs als vielmehr im Fall versuchter ´Staatsrache´ in Baden-Württemberg, der im Betrag gesondert dokumentiert wird: Dort wurde 1998/99 ein Polizist, der einen in die lokale Skinszene vom Landesamt für Verfassungsschutz eingeschleusten gefährlichen Lockspitzel als ´agent provocateur´ enttarnte, zunächst staatsanwaltlich verfolgt, wegen dienstrechtlicher Vergehen angeklagt/verurteilt und erst vom Oberlandesgericht Karlsruhe rechtswirksam freigesprochen. Auch mit Blick auf diesen bisher öffentlich bekannten einzigen Fall jahrelangen ´verfassungsfeindlichen Verhaltens´ staatlicher Exekutivorgane wird im Ausblick an das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seit 1968 garantierte individuelle Widerstandsrecht, das jeder Bürgerin und jedem Bürger gegen gravierende illegale staatliche Handlungen als Grundrecht garantiert ist, erinnert.
Der Autor des Beitrags präsentiert als Kultur- und Sozialwissenschaftler auch methodisch insofern eine zeitgemässe Form der Dokumentation juristischer Entscheide, indem er den von ihm entwickelten online-Leitfaden zur Textdokumentation (http://rechtskultur.de/pages/google.htm) konsequent anwendet, um als Bürgerrechtler über den begrenzten Kreis der juristischen Zunft hinaus Zugänge und Beiträge zur Diskussion dieser grundrechtlich bedeutsamen Fragen anzuregen.
[...]
[1] Hannah Arendt: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft [1951]: I. Antisemitismus; II. Imperialismus; III. Totale Herrschaft (Serie Piper 645, Neuauflage 1986. In dieser ´Bibel des Antitotalitarismus´ findet sich auch dieser Arendt-Hinweis: „Die Verletzung des Rechts eines einzelnen ist die Verletzung des Rechts aller.“ (p. 196); Richard Albrecht: Politische Philosophie und/als philosophische Politik [...] in: Aufklärung und Kritik, 13 (2006) 2: 194-198; http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/phj/25849.html (kosten-lose online-Version);
[2] Richard Albrecht: „...denkt immer an den ´mittleren Funktionär´“ - Wolfgang Abendroth (2. Mai 1906 bis 15. September 1985); in: Internationale wissenschaftliche Korrespondenz zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, 40 (2004) 4: 465-487; kostenlose online- Version http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/pox/25995.html; [3] Richard Albrecht: http://de.geocities.com/earchiv21/richard-albrechts-blog.htm [und] http://de.geocities.com/earchiv21/moz.art1.htm; [4] Siegfried Kracauer, Das Ornament der Masse. Essays [...] (suhrkamp taschenbuch 371, ²1971, p. 50)
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