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Studienarbeit: Betriebsaufspaltung

Termpaper, 2004, 23 Pages
Author: Stephan Weber
Subject: Economics / Business: Revision, Auditing

Details

Category: Termpaper
Year: 2004
Pages: 23
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 13  Entries
Language: German
Archive No.: V80906
ISBN (E-book): 978-3-638-87428-1
ISBN (Book): 978-3-638-94751-0
File size: 74 KB

Abstract

Die Aufteilung eines bisher unter einer Firma geführten Unternehmens in mindes-tens zwei, unter Umständen auch mehr Unternehmen, nennt man Betriebsaufspaltung. Dabei unterteilt sich der bisherige Kern in eine Personengesellschaft (OHG, KG, GbR) und eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG). Es wird also in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft gespalten, bei dem die Besitzgesellschaft das wertvolle Anlagevermögen zurückbehält, während das Umlaufvermögen auf eine neu-gegründete Kapitalgesellschaft übertragen wird. Das Ursprungsunternehmen selbst, existiert nach der Aufspaltung nicht mehr. Eine Betriebsaufspaltung liegt also dann vor, wenn Funktionen, die bisher von einem einzelnen Unternehmen wahrgenommen wurden, auf zwei oder auch mehrere rechtlich selbständige Unternehmen aufgeteilt werden, an denen aber i. d. R. dieselben Gesellschafter beteiligt sind. Zum Beispiel kann von einem Unternehmen die Verwaltung des Anlagevermögens und von einem oder mehreren anderen Unternehmen kann die Produktion und der Vertrieb gesteuert und ausgeführt werden.


Excerpt (computer-generated)

Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Studienbereich Wirtschaft
Fachbereich Steuern und Prüfungswesen
1. Semester

Studienarbeit: Betriebsaufspaltung

von

Stephan Weber

 


Inhaltsverzeichnis

1. Definition... 6

2. Formen der Betriebsaufspaltung... 6

2.1 Echte Betriebsaufspaltung... 7

2.1.1 Besitz- und Betriebsgesellschaft... 7
2.1.2 Produktions- und Vertriebsgesellschaft... 8

2.2 Unechte Betriebsaufspaltung... 8
2.3 Umgekehrte Betriebsaufspaltung... 9
2.4 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung... 9
2.5 Kapitalistische Betriebsaufspaltung... 10
2.6 Dreistufige Betriebsaufspaltung... 11
2.7 Einheitsbetriebsaufspaltung... 11
2.8 Mehrfache Betriebsaufspaltung... 11

3. Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Betriebsaufspaltung... 13

3.1 Sachliche Verflechtung... 13

3.1.1 Wesentliche Betriebsgrundlage... 13

3.1.1.1 Grundstücke und Gebäude... 13
3.1.1.2 Bewegliche Wirtschaftsgüter... 14
3.1.1.3 Immaterielle Wirtschaftsgüter... 14

3.1.2 Der Begriff des Überlassens... 14

3.2 Personelle Verflechtung... 15

4 Steuerrechtliche Vor- und Nachteile einer Betriebsaufspaltung... 16

4.1 Steuerrechtliche Vorteile... 16
4.2 Steuerrechtliche Nachteile... 16

5. Beendigung der Betriebsaufspaltung^... 18

6. Resümee... 19

Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen... 20

Rechtsprechungsverzeichnis... 21

Literaturverzeichnis... 22


 


1. Definition

Die Aufteilung eines bisher unter einer Firma geführten Unternehmens in mindestens zwei, unter Umständen auch mehr Unternehmen, nennt man Betriebsaufspaltung. Dabei unterteilt sich der bisherige Kern in eine Personengesellschaft (OHG, KG, GbR) und eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG). Es wird also in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft gespalten, bei dem die Besitzgesellschaft das wertvolle Anlagevermögen zurückbehält, während das Umlaufvermögen auf eine neugegründete Kapitalgesellschaft übertragen wird.1 Das Ursprungsunternehmen selbst, existiert nach der Aufspaltung nicht mehr.2 Eine Betriebsaufspaltung liegt also dann vor, wenn Funktionen, die bisher von einem einzelnen Unternehmen wahrgenommen wurden, auf zwei oder auch mehrere rechtlich selbständige Unternehmen aufgeteilt werden, an denen aber i. d. R. dieselben Gesellschafter beteiligt sind. Zum Beispiel kann von einem Unternehmen die Verwaltung des Anlagevermögens und von einem oder mehreren anderen Unternehmen kann die Produktion und der Vertrieb gesteuert und ausgeführt werden.3

2. Formen der Betriebsaufspaltung

Nach der Art und Weise, wie eine Betriebsaufspaltung entsteht, unterscheidet man zwischen echter und unechter Betriebsaufspaltung. Neben diesen zwei Arten der Betriebsaufspaltung existieren noch die umgekehrte, die mitunternehmerische, die kapitalistische, die dreistufige sowie die Einheitsbetriebsaufspaltung und die mehrfache Betriebsaufspaltung.4

2.1 Echte Betriebsaufspaltung

Eine echte Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein einheitliches Unternehmen so aufgespalten wird, dass neben dem bisherigen Unternehmen ein neues Unternehmen gegründet wird. Dabei ist das bisherige Unternehmen meist ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft und das neu gegründete Unternehmen eine Kapitalgesellschaft. Bei der echten Betriebsaufspaltung sind zwei typische Konstruktionen zu unterscheiden: die Bildung einer Besitzpersonengesellschaft und einer Betriebskapitalgesellschaft und die Bildung einer Produktionspersonengesellschaft und einer Vetriebskapitalgesellschaft.5

2.1.1 Besitz- und Betriebsgesellschaft

Bei der Aufspaltung in Besitz- und Betriebsgesellschaft, führt die neue Kapitalgesellschaft den Betrieb des bisherigen Unternehmens fort. Es wird deshalb auch als Betriebsunternehmen bezeichnet. Die betrieblichen Aufgaben gehen also insgesamt auf die Kapitalgesellschaft über, die nun das gesamte Risiko der betrieblichen Tätigkeit übernimmt. Das bisherige Unternehmen behält sein Anlagevermögen (Grundstücke, Gebäude, Maschinen) und vermietet bzw. verpachtet dieses an das neue Unternehmen. Das bisherige einheitliche Unternehmen wird dadurch als Restbetrieb zum Besitzunternehmen.6

Abb. 1: „Doppelgesellschaft aus Besitzpersonengesellschaft und Betriebskapitalgesellschaft“7 [Abbildung in der Downloaddatei vorhanden]

2.1.2 Produktions- und Vertriebsgesellschaft

Bei der echten Betriebsaufspaltung kann neben der oben genannten Aufspaltung in ein Besitz- und Betriebsunternehmen auch in Produktions- und Vertriebsunternehmen aufgespalten werden. Hierbei wird aus einer Gesellschaft (Personen- oder Kapitalgesellschaft) eine Gesellschaft (i. d. R. Kapitalgesellschaft) ausgegliedert, die den Vertrieb übernimmt, während die ursprüngliche Gesellschaft nur noch Produktionsunternehmen ist. Durch diese Art der Betriebsaufspaltung werden die Aufgabenbereiche der beiden Unternehmen dahingehend festgelegt, dass das Vertriebsunternehmen die vom Produktionsunternehmen hergestellten Erzeugnisse absetzt und das Produktionsunternehmen dazu verpflichtet ist, seine gesamten Erzeugnisse nur über das Vertriebsunternehmen vertreiben zu lassen.8 Im steuerlichen Sinne liegt hier keine Betriebsaufspaltung vor, da beide Betriebe selbständige Gewerbebetriebe sind.

Abb. 2: „Doppelgesellschaft aus Produktionspersonengesellschaft und Vetriebskapitalgesellschaft“9 [Abbildung in der Downloaddatei vorhanden]

2.2 Unechte Betriebsaufspaltung

[...]


1 Vgl. Neye, Unternehmensumwandlung, S. 310.

2 Vgl. Brandmüller, Betriebsaufspaltung, 6. Auflage, S. 31.

3 Vgl. Bentler, Gesellschaftsrecht der BAsp., 1. Auflage, S. 31.

4 Vgl. Brandmüller, Betriebsaufspaltung, 6. Auflage, S. 32 ff.

5 Vgl. Wöhe, Einführung in die ABWL, 19. Auflage, S. 367 f.

6 Vgl. Söffing, Betriebsaufspaltung, 2. Auflage, S. 6.

7 Vgl. Bea, ABWL, 8. Auflage, S. 376.

8 Vgl. Brandmüller, Betriebsaufspaltung, 6. Auflage, S. 33.

9 Vgl. Bea, ABWL, 8. Auflage, S. 376.


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