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Scholary Paper (Seminar), 2004, 42 Pages
Author: Diplom-Pädagogin Melanie Schöpcke
Subject: Social Pedagogy / Social Work
Details
Tags: Gewalt, Partnerschaft
Year: 2004
Pages: 42
Grade: 2
Bibliography: ~ 12 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-86561-6
ISBN (Book): 978-3-638-86576-0
File size: 238 KB
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Abstract
"Das Thema 'Gewalt in der Familie' ist wahrscheinlich so alt wie das Leben in Familie überhaupt." (Büttner, Christian/ Nicklas, Hans, 1984, S.10) Wird von Gewalt in Ehe und Partnerschaft gesprochen, muß man festhalten, dass dabei i.d.R. Männergewalt gemeint, die immer gegen Frauen allgemein richtet ist und kein neues soziales Problem darstellt. Züchtigungsrecht und Prügelstrafe waren bis in die jüngere Vergangenheit ein unangefochtenes Privileg des Mannes/ Vaters in der Familie. 1902 entfiel das Züchtigungsrecht des Mannes gegen die Frau durch das BGB, aber auch heute noch mißhandeln (Ehe-) Partner aller sozialen Schichten ihre Frauen mit dem Glauben, dass sie dazu berechtigt seien. Das Ausmaß bzw. die "Normalität" dieses Gewalthandelns stellt ein großes Problemfeld dar. Dass Gewalthandlungen im häuslichen Bereich keine Einzelfälle, sondern alltäglich sind, zeigen diese Zahlen: Mehr als ein Drittel aller Morde und Totschläge werden innerhalb der Familie verübt. Über 80% aller aufgeklärten Gewaltdelikte werden von Tätern begangen, die mit dem Opfer unmittelbar verwandt, verschwägert oder befreundet sind. Der allgemeinen Einschätzung nach ist die Dunkelziffer der Mißhandlungen in Ehe und Partnerschaft außerordentlich hoch. Warum das so ist, wird im Verlauf dieser Arbeit aufgezeigt. Zu Beginn soll 'Gewalt' im Allgemeinen und 'Gewalt gegen Frauen' im Besonderen genauer definiert sowie Formen und das Ausmaß der Gewalt beleuchtet werden. Zusammen mit den Folgen für mißhandelte Frauen, kann dann zu der Frage übergeleitet werden: Wie und Warum Frauen Gewalt dulden? Arthur Schopenhauer hat sich dazu geäußert: "Der Quäler und der Gequälte sind Eines. Jener irrt, indem er sich der Qual, dieser, indem er sich der Schuld nicht teilhaft macht." Im Anschluß daran, wird es notwendig die Ursachen der Gewalt aufzudecken und u.a. genauer auf gesellschaftliche Bedingungen sowie auslösende Faktoren einzugehen. Die intensive, seit Jahren aktuelle Diskussion und Auseinandersetzung mit der Problematik Gewalt in Ehe und Partnerschaft geht auf die Anstrengungen der Frauenbewegung in den 70iger Jahren zurück. In dieser Zeit wurden auch erste Interventionsmöglichkeiten eingerichtet, die sich vorrangig an den mißhandelte Frauen orientierten. Frauenhäuser wurden gegründet und Beratungsstellen spezialisierten sich auf diese Problematik. Erst im Laufe der letzten Jahre entwickelte man Angebote für gewalttätige Männer und Gesetze zur Sanktionierung wurden erlassen.
Excerpt (computer-generated)
Martin- Luther- Universität Halle- Wittenberg, Fachbereich Pädagogik
8. Fachsemester, SS 2004
Gewalt in Ehe und Partnerschaft
von
Melanie Schöpcke
Gliederung
I Einleitung... 4
II "Gewalt in Ehe und Partnerschaft" - grundlegende Aussagen... 5
1 Definitionsansätze von Gewalt gegen Frauen... 5
2 Formen der Gewalt... 6
2.1 Physische Gewalthandlungen... 7
2.2 Psychische Gewalthandlungen... 7
2.3 Sexuelle Gewalthandlungen... 9
3 Merkmale und Ausmaß der Gewalt... 10
4 Folgen der Gewalt... 12
5 Duldung und Widerstand der Frauen... 15
III Ursachen der Gewalt... 19
1 Gesellschaftliche und strukturelle Ursachen von Gewalt... 19
1.1 Geschlechtsspezifische Sozialisation... 19
1.2 Das Geschlechterverhältnis... 21
1.3 Gesellschaftliche Begünstigungen von Gewalt... 22
2 Persönlichkeitsstruktur gewalttätiger Männer... 23
3 Auslösende bzw. situative Faktoren von Gewalt... 24
3.1 Stress... 25
3.2 Schwangerschaft und Sexualität... 25
3.3 Alkohol, Trennung, Eifersucht, Provokation u.a... 25
IV Interventionsmöglichkeiten bei Gewalt gegen Frauen... 28
1 Das neue Gewaltschutzgesetz... 28
2 Beratungsangebote für mißhandelte Frauen... 29
2.1 Einzelberatung... 30
2.2 Gruppentherapeutische Arbeit... 31
2.3 Das Frauenhaus... 31
3 Beratungsangebote für gewalttätige Männer... 33
3.1 Gruppentherapeutisches Programm nach KOVAL, PONZETTI & CATE... 34
3.2 Geschlechtsrollen- Seminar nach PERN & HEILEMANN... 35
V Resümee... 38
VI Anhang... 40
VII Literatur- und Quellenverzeichnis... 41
I Einleitung
"Das Thema ′Gewalt in der Familie′ ist wahrscheinlich so alt wie das Leben in Familie überhaupt." (Büttner, Christian/ Nicklas, Hans, 1984, S.10)
Wird von Gewalt in Ehe und Partnerschaft gesprochen, muß man festhalten, dass dabei i.d.R. Männergewalt gemeint, die immer gegen Frauen allgemein richtet ist und kein neues soziales Problem darstellt. Züchtigungsrecht und Prügelstrafe waren bis in die jüngere Vergangenheit ein unangefochtenes Privileg des Mannes/ Vaters in der Familie. 1902 entfiel das Züchtigungsrecht des Mannes gegen die Frau durch das BGB, aber auch heute noch mißhandeln (Ehe-) Partner aller sozialen Schichten ihre Frauen mit dem Glauben, dass sie dazu berechtigt seien. Das Ausmaß bzw. die "Normalität" dieses Gewalthandelns stellt ein großes Problemfeld dar. Dass Gewalthandlungen im häuslichen Bereich keine Einzelfälle, sondern alltäglich sind, zeigen diese Zahlen: Mehr als ein Drittel aller Morde und Totschläge werden innerhalb der Familie verübt. Über 80% aller aufgeklärten Gewaltdelikte werden von Tätern begangen, die mit dem Opfer unmittelbar verwandt, verschwägert oder befreundet sind. Der allgemeinen Einschätzung nach ist die Dunkelziffer der Mißhandlungen in Ehe und Partnerschaft außerordentlich hoch.
Warum das so ist, wird im Verlauf dieser Arbeit aufgezeigt. Zu Beginn soll ′Gewalt′ im Allgemeinen und ′Gewalt gegen Frauen′ im Besonderen genauer definiert sowie Formen und das Ausmaß der Gewalt beleuchtet werden. Zusammen mit den Folgen für mißhandelte Frauen, kann dann zu der Frage übergeleitet werden: Wie und Warum Frauen Gewalt dulden? Arthur Schopenhauer hat sich dazu geäußert: "Der Quäler und der Gequälte sind Eines. Jener irrt, indem er sich der Qual, dieser, indem er sich der Schuld nicht teilhaft macht." Im Anschluß daran, wird es notwendig die Ursachen der Gewalt aufzudecken und u.a. genauer auf gesellschaftliche Bedingungen sowie auslösende Faktoren einzugehen. Die intensive, seit Jahren aktuelle Diskussion und Auseinandersetzung mit der Problematik Gewalt in Ehe und Partnerschaft geht auf die Anstrengungen der Frauenbewegung in den 70iger Jahren zurück. In dieser Zeit wurden auch erste Interventionsmöglichkeiten eingerichtet, die sich vorrangig an den mißhandelte Frauen orientierten. Frauenhäuser wurden gegründet und Beratungsstellen spezialisierten sich auf diese Problematik. Erst im Laufe der letzten Jahre entwickelte man Angebote für gewalttätige Männer und es wurden Gesetzte geschaffen, die Gewalt in Ehe und Partnerschaft sanktionieren.
II "Gewalt in Ehe und Partnerschaft" - grundlegende Aussagen
1 Definitionsansätze von Gewalt gegen Frauen
Um die Problematik Gewalt in Ehe und Partnerschaft genauer beleuchten zu können, ist es notwendig den Begriff ′Gewalt′ allgemein, aber auch speziell die Problematik ′Gewalt gegen Frauen′ zu betrachten. Gewalt wird häufig allein als körperliche Gewalt verstanden, was den Gewaltbegriff aber deutlich einschränkt. Unter Gewalt gegen Frauen werden alle physischen, psychischen und sexuellen Mißhandlungen, Verhaltensweisen oder Maßnahmen verstanden, die Menschen und speziell Frauen wegen ihres Geschlechts herabsetzen, ausgrenzen oder benachteiligen. Dabei unterscheiden einige Wissenschaftler, wie bspw. der norwegische Friedensforscher Johan Galtung, zwischen personaler und struktureller Gewalt. Personale Gewalt (direkte Gewaltanwendung) ist von einer Person (handelnder Akteur) direkt gegen eine andere Person gerichtet, wie vom Ehemann auf die Ehefrau oder die Kinder. Gewaltanwendung ohne nötigen Akteur, nicht direkt, aber auf bestimmte Gruppen (alle Randgruppen) in der Gesellschaft, wie z.B. Andersdenkende, Frauen und Kinder, Behinderte, Ausländer sowie Homosexuelle, betrachtet Galtung als strukturelle Gewalt (vgl. Galtung, Johan: Strukturelle Gewalt - Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung. Reinbek 1975; zitiert nach Hilbert, Konrad, 1996) Diese strukturelle Gewalt äußert sich in der Ungleichheit der Geschlechter und der Benachteiligung und Unterdrückung sowie Ausbeutung spezieller Gruppen, indem ungleiche Lebenschancen eingeräumt werden (Einkommen, Ressourcen, Bildungschancen, Entscheidungsgewalt...). Durch Medien, Sprache, gesellschaftliche Mythen usw. wird strukturelle Gewalt vermittelt und aufrechterhalten. Nach Galtung liegt Gewalt dann vor " ... wenn Menschen so beeinflußt werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist, als ihre potentielle Verwirklichung." (Galtung, Johan: Strukturelle Gewalt - Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung. Reinbek 1975; zitiert nach Hilbert, Konrad, 1996, S.74) Demnach ist Gewalt die Ursache für den Unterschied zwischen dem Potentiellen eines Menschen und dem Aktuellem, dem der Mensch ausgesetzt ist. Die Umstände (das Aktuelle) lassen den Menschen nicht zu dem werden, was er von seiner Natur aus sein könnte. Sie be- und verhindern die Lebensverwirklichung des Menschen. Ausgrenzung und Minderwertigkeit wird von der Gesellschaft betrieben und läßt sie zu sozial Schwächeren werden, obwohl sie es als Person nicht sind. Aber nicht alle strukturellen Gewalthandlungen sind gleich Gewalt. Jeder Mensch empfindet anders, deshalb ist strukturelle Gewalt subjektabhängig. Erst wenn der Mensch unter bestimmten äußeren Einflüssen leidet, tut man ihm Gewalt an. Gewalt in Ehe und Partnerschaft ist in erster Linie personale Gewalt gegen Frauen, die durch strukturelle Gewalt begünstigt und unterstützt wird. Spricht man von Gewalt gegen Frauen unterscheidet man zum einen die Gruppen von Menschen, die Gewalt anwenden (überlegene Männer) und zum anderen die Gruppen von Menschen, die häufiger als andere Gewalt erleiden (Randgruppe Frau). Gewalt gegen Frauen im allgemeinen ist immer eine geschlechtsbezogene Gewalttat; Gewalt in Ehe und Partnerschaft im besonderen ist größtenteils Männergewalt, die in der Privatsphäre Familie stattfindet und mit persönlichen, intimen, verwandtschaftlichen oder gesetzlichen Beziehungen verbunden ist. "Nach Angeben des Justizministeriums der USA ist die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen Opfer von häuslicher Gewalt werden, 11mal größer als bei Männern." (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 1997, S.7) Eine weitere spezifische Definition von Gewalt in Ehe und Partnerschaft steht im Einklang mit der UN- Deklaration, die sich für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen einsetzt und sich nicht an traditionelle Definitionen von häuslicher Gewalt anlehnt. Demnach ist Gewalt in Ehe und Partnerschaft als in häuslicher Umgebung ausgeübte Gewalt zu sehen, die sich gegen Frauen richtet und zwar aus ihrer Rolle innerhalb dieser Umgebung bzw. Gewalt, die die Frauen innerhalb der häuslichen Umgebung direkt und nachteilig treffen soll. Diese Gewalt kann sowohl von Privatpersonen, als auch vom Staat und seinen Vertretern ausgeübt werden. (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 1997)
2 Formen der Gewalt
Einige Definitionen des Gewaltbegriffes benennen verschiedene Erscheinungsformen von Gewalthandlungen. Männer setzten Gewalt in physischer, psychischer und sexueller Form gegen ihre Ehefrauen oder Lebenspartnerin ein. Dabei wenden sie häufig nicht nur eine Form der Gewalt an. Es läßt sich aber feststellen, dass Frauen, die physische Gewalt erleben sich auch mit sexuellen Übergriffen konfrontiert sehen. Männer, die psychische Gewalt anwenden verzichten häufig auf körperliche und sexuelle Mißhandlungen.
2.1 Physische Gewalthandlungen
Es gibt eine Vielzahl von körperlichen Gewaltanwendungen, die hier aufgelistet werden sollen: Schläge auf den Körper; Faustschläge; Fußtritte; Arme und Hände verdrehen; Ohrfeigen; Arme festbinden, damit die Frau sich nicht wehren kann; Schläge mit Gegenständen; Gegenstände werfen und deren Versuch sowie Gegenstände auf dem Körper zerschlagen; Überschütten mit Flüssigkeiten, Verbrennungen zufügen; gegen Fenster, Wände, Türen... stoßen; Treppe hinunter stoßen; Kopf gegen die Wand stoßen; Umstoßen, Boxen, Schütteln, Packen; Haareziehen; Anspucken; Beissen, Würgen; Zerreißen der tragenden Kleider. Zeigen die Schläge des Mannes nicht die gewünschte Wirkung bzw. Erfolg wird die Frau auch häufig aus der Wohnung geworfen oder in die Wohnung oder ein Zimmer eingeschlossen. Wenn der Mann glaubt, nicht die absolute Kontrolle über die Frau zu haben, dann droht er, sie mit einer gefährlichen Waffe (Messer, Revolver, sogar Sturmgewehr) umzubringen und benutzt sie auch. So kommt es nicht selten zu Mord oder Totschlag. Physische Gewalt, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, Jugend (1997, S.15), wird angewandt "Zum Zwecke der Einschüchterung, Manipulierung oder Nötigung des untergeordneten Partners." Einige Berichte und Erzählungen mißhandelter Frauen sind im Anhang zu finden.
2.2 Psychische Gewalthandlungen
[...]
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