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Asylbewerber in Deutschland - Deutsche und europäische Asyl- und Einwanderungspolitik

Intermediate Diploma Thesis, 2007, 51 Pages
Author: Tobias Meints
Subject: Politics - International Politics - Topic: European Union

Details

Category: Intermediate Diploma Thesis
Year: 2007
Pages: 51
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 20  Entries
Language: German
Archive No.: V82489
ISBN (E-book): 978-3-638-89806-5
ISBN (Book): 978-3-638-90452-0
File size: 192 KB
Notes :
Auf die 25-seitige Arbeit folgen 26 Seiten Anhang.


Abstract

Die etymologische Bedeutung des Wortes „Asyl“ ist, abgeleitet vom griechischen „asy-los“ und heißt nichts anderes als „Das was nicht ergriffen werden kann“ und meint eine Zufluchtsstätte für Verfolgte. Wenn auch nicht im Völkerrecht verankert ist das Recht auf Asyl in der bundesdeut-schen Verfassung ein wichtiger Grundsatz, der vom Parlamentarischen Rat 1949 bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes berücksichtigt wurde. Kaum ein Thema in der Politiklandschaft der Bundesrepublik wurde so kontrovers dis-kutiert wie die Asylpolitik und die Anerkennung von Flüchtlingen im Allgemeinen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Asyl und Einwanderung in der Bundesre-publik unter besonderer Beachtung der Einbindung Deutschlands in die Europäische Union. Neben der Entstehungsgeschichte der Asylpolitik werden in dieser Ausarbeitung die Weiterentwicklungen des Asylrechts beleuchtet, sowie die aktuelle Situation der Asyl-suchenden in Deutschland. Eine synoptische Untersuchung der Rechtssysteme einzelner europäischer Staaten wird hier nicht durchgeführt. Aus dem einfachen Grund, weil diese den Rahmen der Ausar-beitung sprengen würde. Nach den einleitenden Überlegungen werden im ersten Teil dieser Ausarbeitung Defini-tionen geklärt und Gründe für Migrationsbewegungen aufgezeigt. Der zweite Teil be-schäftigt sich mit der bundesdeutschen Asylpolitik und geht im Speziellen auf die Grundgesetzänderung von 1993 ein. Im dritten Teil wird die gemeinsame europäische Asylpolitik beleuchtet und die Fragestellung geklärt, in wie weit diese mit den nationa-len Richtlinien konform geht oder kollidiert. Das Fazit fast die Überlegungen letztend-lich zusammen.


Excerpt (computer-generated)

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Studiengang Diplom-Sozialwissenschaften
Abgabedatum: 04. Juni.2007

Vordiplomarbeit
Asylbewerber in Deutschland - Deutsche und europäische Asyl- und Einwanderungspolitik

von

Tobias Meints

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung... 5

2. Migrationsbewegungen in Europa... 6

2.1 Der Flüchtlingsbegriff und die Genfer Flüchtlingskonvention... 6
2.2 Asyl – Ein historischer Überblick... 8
2.3 Migrations- und Fluchtbewegungen im Europa des 20. Jahrhunderts... 10

2.3.1 Diachrone Betrachtung der Migration in Europa... 10
2.3.2 Push- und Pull-Faktoren... 11

3. Die Asylpolitik in Deutschland... 13

3.1 Das Asylrecht nach Artikel 16 GG... 13
3.2 „Zur Perfektionierung der Zugangsverhinderung“... 15

3.2.1 Erste Einschränkungen des Asylrechts... 15
3.2.2 Die Grundgesetzänderung von 1993... 17
3.2.3 Drittstaatenregelung... 17
3.2.4. Auswirkungen auf die Asylbewerberzahlen... 18

3.3 Einbürgerung... 19

4. Europäische Asylpolitik... 20

4.1 Der Weg zu einer supranationalen Asylpolitik... 21
4.2 Erste Erfolge - Der Vertrag von Amsterdam... 22
4.3 Perspektiven der Asylpolitik... 22

5. Fazit... 23

Literaturverzeichnis... 24

Anhang... 26

Genfer Flüchtlingskonvention... 28

 

Eine vollkommene Freundschaft gibt es nur zwischen
guten und an Rechtschaffenheit sich gleichstehenden Menschen.
(Aristoteles)

 

 

1. Einleitung

Die etymologische Bedeutung des Wortes „Asyl“ ist, abgeleitet vom griechischen „asylos“ und heißt nichts anderes als „Das was nicht ergriffen werden kann“ und meint eine Zufluchtsstätte für Verfolgte.1 Wenn auch nicht im Völkerrecht verankert ist das Recht auf Asyl in der bundesdeutschen Verfassung ein wichtiger Grundsatz, der vom Parlamentarischen Rat 1949 bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes berücksichtigt wurde. Kaum ein Thema in der Politiklandschaft der Bundesrepublik wurde so kontrovers diskutiert wie die Asylpolitik und die Anerkennung von Flüchtlingen im Allgemeinen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Asyl und Einwanderung in der Bundesrepublik unter besonderer Beachtung der Einbindung Deutschlands in die Europäische Union. Neben der Entstehungsgeschichte der Asylpolitik werden in dieser Ausarbeitung die Weiterentwicklungen des Asylrechts beleuchtet, sowie die aktuelle Situation der Asylsuchenden in Deutschland. Eine synoptische Untersuchung der Rechtssysteme einzelner europäischer Staaten wird hier nicht durchgeführt. Aus dem einfachen Grund, weil diese den Rahmen der Ausarbeitung sprengen würde.
Nach den einleitenden Überlegungen werden im ersten Teil dieser Ausarbeitung Definitionen geklärt und Gründe für Migrationsbewegungen aufgezeigt. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der bundesdeutschen Asylpolitik und geht im Speziellen auf die Grundgesetzänderung von 1993 ein. Im dritten Teil wird die gemeinsame europäische Asylpolitik beleuchtet und die Fragestellung geklärt, in wie weit diese mit den nationalen Richtlinien konform geht oder kollidiert. Das Fazit fast die Überlegungen letztendlich zusammen.

2. Migrationsbewegungen in Europa

Die nachhaltige Entwicklung des europäischen Kontinents in den letzten Jahrzehnten und das Zusammenwachsen der Nationalstaaten zu einer Union haben die Mitglieder der EU zu Einwanderungsländern werden lassen. Mittlerweile hat die Europäische Union, was die Zuwanderung angeht auf die klassischen Einwanderungsländer, darunter Kanada und die Vereinigten Staaten von Amerika aufgeschlossen.2 Dies liegt nicht zuletzt an der überproportional langen Zeitspanne andauernden Friedens in Europa. Ein friedliches Zusammenleben über ein halbes Jahrhundert hat es in dieser Form auf dem europäischen Kontinent noch nicht gegeben und zeugt letztendlich von der politischen Reife der Europäischen Union und dem Wunsch nach Frieden und Wohlstand der Mitgliedsstaaten.3 Vor allem die Bundesrepublik ist ein beliebtes Ziel für Einwanderer und Flüchtlinge. Um den weiteren Ausführung eine Basis zu verschaffen, werden im Folgenden zuallererst Begriffserläuterungen vorgenommen, sowie ein historischer Überblick über die Migrations- und Fluchtbewegungen Richtung Westeuropa gegeben.

2.1 Der Flüchtlingsbegriff und die Genfer Flüchtlingskonvention

Der Begriff des „Flüchtlings“ ist stets in Abgrenzung zum Begriff des „Migranten“ zu sehen. Einem Flüchtling kann in bestimmten Fällen Asyl, sprich der Schutz des Staates vor Verfolgung durch einen anderen Staat gewährt werden.4 Dies geschieht fast immer, wenn es sich bei dem Flüchtling um einen sog. „Kontingentflüchtling“ handelt. Ein „Kontingentflüchtling“5 ist eine Person, die im Zuge einer humanitären Hilfsaktion oder im Zuge einer Übernahmeerklärung von einem aufnahmebereiten Staat übernommen wurde.6 Migranten hingegen sind Einwanderer im Allgemeinen, Familienangehörige die dem Familienoberhaupt in den neuen Staat folgen, Volkszugehörige, die vom Gebiet anderer Staaten immigrieren und ausländische (Fach-) Arbeiter.7 Migration ist im Gegensatz zur Flucht ein freiwilliger Wechsel von einem Staat in den anderen.8 Dies zeigt folgende Definition, die das Wort „freiwillig“ besonders betont. „Migration ist der auf Dauer angelegte bzw. dauerhaft werdende ‚freiwillige’ Wechsel in eine andere Gesellschaft bzw. in eine andere Region von einzelnen oder mehreren Menschen.“ (Treibel, 1990, S. 21)
Zu den Migranten werden auch illegale Zuwanderer gezählt. Diese stellen zwar nur einen geringen Anteil der Migranten, müssen jedoch in der Argumentationslinie rechtsgerichteter Politiker als Problemfälle der internationalen Migrationsbewegung herhalten. Dies ist längst kein deutsches Phänomen mehr, sondern in der ganzen Europäischen Union zu finden. Es steht ohne Zweifel fest, dass die Migrationspolitik ein wichtiges sicherheitspolitisches Thema innerhalb der EU geworden ist.9 Dazu jedoch im Laufe dieser Ausarbeitung mehr.
Zurück zum Begriff des Flüchtlings: Per Definition durch die „Genfer Flüchtlingskonvention“ (GFK) von 195110 ist ein Flüchtling eine Person, die… „[…]aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“ (Art. 1A Nr.2 der GFK)
Die GFK ist für die Unterzeichnerstaaten nicht rechtsverbindlich. Es existiert keine Pflicht der Asylgewährung.11 Vielmehr ist die Aufnahme von Flüchtlingen das Recht des jeweiligen Staates. Neben den Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Flüchtlinge enthält die Konvention Richtlinien über die Ausstellung von Ausweisen/Dokumenten und die Möglichkeiten der Aus- bzw. Abweisung. Da den Flüchtlingen per Definition kein subjektives Recht auf Asyl zusteht, bezieht die Konvention ihre Legitimation durch die Voraussetzung des guten Willens der Unterzeichnerstaaten zur Asylgewährung.12 Der bereits zitierte Artikel 1A Nr.2 beginnt mit den Worten… „…die infolge von Ereignissen, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten sind, und aus der begründeten Furcht […]“ (Art. 1A Nr.2 der GFK)
Diese sog. „Stichtagklausel“ wurde erst durch das Zusatzprotokoll vom 31. Januar 1967 aufgehoben. Das Protokoll war eine Reaktion auf die Zunahme der Fluchtbewegungen in der „Dritten Welt“13. Vorher betraf die Konvention beinahe ausschließlich Flüchtlinge aus den Staaten des Ostblocks. Die GFK wurde zu einem völkerrechtlich wichtigen Faktor des Flüchtlingsschutzes, der bis 1990 190 Staaten beitraten.14

2.2 Asyl – Ein historischer Überblick

[...]


1 Vgl. Deterding, 1987, S. 1 / Kimminich, 1982, S. 150f.

2 Vgl. Bade, 1994, S. 10f.

3 Vgl. Höfling-Semnar, 1995, S. 15f.

4 Vgl. Angenendt, 1997, S.17

5 Im Jahre 1985 hielten sich etwa 30.000 Kontingentflüchtlinge in Deutschland auf. Es handelte sich fast aus schließlich um Vietnamesen (Boat-People). Im Jahre 1990 wurden albanische Botschaftsflüchtlinge als Kontingentflüchtlinge in Deutschland aufgenommen. […] (Wikipedia - http://de.wikipedia.org/wiki/Kontingentfl%C3%BCchtling – Zugriffsdatum 28.05.2007)

6 Vgl. Angenendt, 1997, S.14f. / Marx, 1982, S. 104f.

7 Vgl. Angenendt, 1997, S. 16

8 Vgl. Höfflinger-Semnar, 1995, S. 19f.

9 Vgl. Stürmer, 1997, S.33f.

10 Der Wortlaut der GFK von 1951 findet sich im Anhang der Ausarbeitung.

11 Vgl. Amnesty International, 1977, S. 21f.

12 Vgl. Münch, 1993, S.15f.

13 Vgl. Knopp, 1994, S.35

14 Vgl. Münch, 1993, S. 16 / Amnesty International, 1977, S. 24f.


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