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Cicero und die Rhetorik

Untertitel: Divinatio in Quintum Caecilium

Seminararbeit, 1999, 20 Seiten
Autor: Kai-Uwe Heinz
Fach: Latein

Details

Veranstaltung: Cicero - die Reden gegen Verres
Institution/Hochschule: Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Seminar für Klassische Philologie)
Tags: Cicero, Rhetorik, Cicero, Reden, Verres
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 1999
Seiten: 20
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 13  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V82970
ISBN (E-Book): 978-3-638-89683-2
ISBN (Buch): 978-3-638-90495-7
Dateigröße: 246 KB

Zusammenfassung / Abstract

Cicero – Staranwalt, gebildet, wortgewandt, selbstbewußt und ein Verteidiger der guten Sache. Als Hüter republikanisch-demokratischer Werte setzt er sich im Fall Verres für die sizilischen Kommunen ein und "sichert sich in der In Q. Caecilium Divinatio das Recht, als Ankläger gegen Verres aufzutreten". Die In Q. Caecilium Oratio quae Divinatio dicitur ist eine der vielen Gelegenheiten, Ciceros rhetorische Fähigkeiten, seinen Stil, seine virtuose Umsetzung römischer Beredsamkeit, von deren Regeln seine Rede getragen aber nicht beherrscht ist, kennenzulernen.1 Sie gibt uns nicht nur einen Einblick in das juristische Know-how sondern auch in die herausragende Sprachgewalt des "Vollenders der lateinischen literarischen Prosa und Schöpfer ihrer klassischen Form".2 In ihr entdecken wir Typisches für den routinierten Altmeiser Cicero, der so manche Reden zu einem Rundumschlag über seine moralischen Ansichten, seine philosophischen Standpunkte und sein Ideal des Redners nutzte:3 neben einer juristischen Glanzleistung, in der er Q. Caecilius Niger als Kandidat für die Anklageführung erfolgreich aussticht, äußert sich Cicero genauso politisch, wie auch Aussagen zu seinem Rednerideal, das eine Brücke von der Rhetorik zur Philosophie schlägt, immer wieder durchschimmern. Das macht im Gespräch über die Verrinen die Divinatio in Q. Caecilius so interessant, daß wir ihr im Rahmen dieser Proseminararbeit unsere Aufmerksamkeit widmen wollen. Dabei soll ein für unsere Betrachtung relevanter Textausschnitt übersetzt, mit einigen textkritischen Bemerkungen bedacht und anschließend unter verschiedenen Aspekten besprochen werden, wobei versucht wird, das Augenmerk verstärkt auf Ciceros Verhältnis zur Rhetorik zu richten.


Textauszug (computergeneriert)

Universität Heidelberg, Seminar für Klassische Philologie
Proseminar: Cicero- die Reden gegen Verres
Wintersemester 1998/99

Cicero und die Rhetorik
Divinatio in Quintum Caecilium

von

Kai-Uwe Heinz

 


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort... 1

2. Die Textstelle... 3

2.1 Historischer Kontext... 3
2.2 Die Textstelle und ihre Situierung... 4
2.3 Textkritische Merkmale... 5

3. Übersetzung... 7

4. Interpretation... 10

4.1 Das erste Argument der Refutatio – eine exemplarische Betrachtung der ersten fünf Perioden... 10
4.2 Ciceros Rednerideal... 11
4.3 Zur Argumentationweise Ciceros... 12
4.4 Zur Sprache Ciceros in der Divinatio... 16

5. Auswahlbibliographie... 18

5.1 Quelle... 18
5.2 Sekundärliteratur... 18


 

1. VORWORT

Cicero – Staranwalt, gebildet, wortgewandt, selbstbewußt und ein Verteidiger der guten Sache. Als Hüter republikanisch-demokratischer Werte setzt er sich im Fall Verres für die sizilischen Kommunen ein und "sichert sich in der In Q. Caecilium Divinatio das Recht, als Ankläger gegen Verres aufzutreten".1 Jener Caecilius nämlich ist der Wunschverteidiger Verres′ und der Richter, die gegen den Mann aus ihren Reihen – Verres war aus dem Senatorenstand, die Richter auch – gerne ein mildes Urteil fällen wollen.2 Mit der Rede gegen den puer nobilis, Caecilius, bricht Cicero sein Prinzip, nur Verteidigungsreden zu halten.3 Daß er es bricht, ist für ihn höchstes Gebot der Stunde. Normalerweise gelten Anklagereden nur für die adlige Juristenjugend, die am Beginn ihrer forensischen Karriere stehen, als ehrenhaft – ansonsten bewerben sich nur profitgierige quadruplatores um diese Aufgabe, erwartet sie doch bei erfolgreicher Anklage als Lohn ein Viertel der Strafsumme oder ein Viertel der Güter des Angeklagten.4
Doch im Falle der Divinatio (′Mutmaßung′: die Richter müssen im Vorfeld einer Anklage mutmaßen, wer der geeignetste Ankläger für die Anklageführung sei) geht es darum, den Favoriten Q. Caecilius Niger auszustechen. Zum einen könnte der, um seinem Busenfreund Verres5 einen günstigen Prozeßausgang zu verschaffen, eine bewußt schlechte Anklage vorbringen,6 zum anderen versucht sein, den proverrinischen Richtern zu Gefallen wenig Argumente für eine Verurteilung zu liefern; schließlich ist Caecilius, der ehemalige Quästor Siziliens, befangen und steht in der Gefahr, pikante Details von Verres′ Freveltaten in seiner Anklage auszusparen, da er selbst in dessen kriminelle Machenschaften verwickelt ist und sich damit nur belasten würde.7 Soweit Ciceros Sorge um die Gerechtigkeit im Staat. Viel stärker drängt ihn hingegen eine moralische Verpflichtung zu diesem Schritt: die sikulischen Kommunen haben an ihn, ihren hochgeschätzten Quästor von einstmals, die persönliche Bitte gerichtet, er möge ihnen in Rom zu ihrem Recht zu verhelfen – und um diesen Beweis seiner amicitia kommt er nicht herum.
Die In Q. Caecilium Oratio quae Divinatio dicitur ist eine der vielen Gelegenheiten, Ciceros rhetorische Fähigkeiten, seinen Stil, seine virtuose Umsetzung römischer Beredsamkeit, von deren Regeln seine Rede getragen aber nicht beherrscht ist, kennenzulernen.8 Sie gibt uns nicht nur einen Einblick in das juristische Know-how sondern auch in die herausragende Sprachgewalt des "Vollenders der lateinischen literarischen Prosa und Schöpfer ihrer klassischen Form".9 In ihr entdecken wir Typisches für den routinierten Altmeiser Cicero, der so manche Reden zu einem Rundumschlag über seine moralischen Ansichten, seine philosophischen Standpunkte und sein Ideal des Redners nutzte:10 neben einer juristischen Glanzleistung, in der er Q. Caecilius Niger als Kandidat für die Anklageführung erfolgreich aussticht, äußert sich Cicero genauso politisch, wie auch Aussagen zu seinem Rednerideal, das eine Brücke von der Rhetorik zur Philosophie schlägt, immer wieder durchschimmern. Das macht im Gespräch über die Verrinen die Divinatio in Q. Caecilius so interessant, daß wir ihr im Rahmen dieser Proseminararbeit unsere Aufmerksamkeit widmen wollen. Dabei soll ein für unsere Betrachtung relevanter Textausschnitt übersetzt, mit einigen textkritischen Bemerkungen bedacht und anschließend unter verschiedenen Aspekten besprochen werden, wobei versucht wird, das Augenmerk verstärkt auf Ciceros Verhältnis zur Rhetorik zu richten.

2. DIE TEXTSTELLE

2.1 Historischer Kontext

C. Verres hat als Proprätor in den Jahren 73-71 v.Chr. die sizilischen Kommunen finanziell zu seinen Gunsten mißbraucht, und zur Befriedigung seines Faibles für Kunstgegenstände sowie seines extravaganten Lebensstils verheert. Cicero beziffert den Schaden auf 100 Mio. Sesterzen.11 Den römischen Proprätoren wurden Finanzbeamte, quaestores, zur Seite gestellt, denen die finanzielle Seite der Statthalterschaft oblag. Ein solcher Finanzbeamter war Q. Caecilius, ein junger Mann aus dem Senatorenstand, der nach den vorsenatorischen Ämtern des Vigintivirats und Militärtribunats mit der Quästur das niedrigste senatorische Amt bekleidete und hierin von den krummen Machenschaften seines Vorgesetzten nicht unbefleckt blieb. Ein Makel, das ihn angreifbar macht. Hier setzt Ciceros erbarmungslose Kritik an: wie kann ein Mensch, der selbst in dem Sumpf der illegalen Transaktionen des Verres′ steckt, ein moralisch eindeutiges Urteil fällen, wie ein guter Ankläger sein? Doch erschöpfen sich Ciceros Attacken nicht in moralischen Urteilen, sondern der römische Redner greift in seiner Divinatio auf das ganze Spektrum forensischer Mittel zurück, um seinen Redner als Kandidaten für die Anklageführung zu disqualifizieren.

[...]


1) ALBRECHT, M. v., Geschichte der römischen Literatur. Bd.1. München 21994, s.v. Cicero.

2) MICHEL, A. Rhétorique et philosophie chez Cicéron. Paris 1960:76, verweist darauf, daß zu Ciceros Zeiten die Richter alle Senatoren waren und somit nicht das ganze Volk repräsentierten. (div. Caec. 3,8ff.). Cicero fürchtete die Vorgehensweise der römischen Aristokratie, die ganz hinter Verres stand (H. DE LA VILLE DE MIRMONT (CICÉRON, Discours. Tome II. Texte établi et traduit par. H. DE LA VILLE DE MIRMONT. Paris 31960) im Vorwort zur Divinatio (S. 41).

3) div. Caec. 1,1. Die Zitate aus der Quelle erfolgen nach der Textausgabe von W. PETERSON, wobei z.B. 29,4 bedeutet Kapitel 29, Zeile 4.

4) H. DE LA VILLE DE MIRMONT, op. cit.:40.

5) div. Caec. 10,11ff.

6) MICHEL, op.cit.:76.

7) div. Caec. 30,20ff. wo Cicero die "crimina quorum tibi <scil. Caecili> societas cum Verre eius modi est ut ea in accusando attingere non audeas" erstmals erwähnt.

8) NEUMEISTER, C. Grundsätze der forensischen Rhetorik. München 1964:7f.

9) Lexikon der griechischen und lateinischen Autoren, Ernst Heimeran Verlag, s.v.

10) Vgl. beispielsweise die Rede Pro Archia, die uns eine fruchtbare Abhandlung über Ciceros Ideal der römischen Rhetorik bescherte.

11) div. Caec. 19,29.


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